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Aus drei wird nun doch nicht zwei

Gestern hat die Weko nach eingehender Untersuchung den Zusammenschluss zwischen Orange (France Télécom SA) und Surise Communications untersagt. Es wurde befürchtet, dass nach einem Zusammengehen der zwei Unternehmen weniger Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt herrscht und die Mobiltelefoniepreise unverändert hoch bleiben.

Mit einer Fusion der zwei Unternehmen wären auf dem Schweizer Mobilfunkmarkt neben Swisscom nur noch ein Unternehmen mit eigenem Netz tätig; gemäss Weko würde diese komfortable Situation der beiden Anbieter nicht mehr genügend Anreiz bieten, um einen Preiswettbewerb zu gewährleisten.

Andere Stimmen äussern sich hingegen gegenteilig: so sei mit dem Entscheid der Weko die Möglichkeit verpasst worden, dass der Wettbewerb mit dieser Fusion angekurbelt worden wäre, hätten sich doch diesfalls zwei grosse Unternehmen gegenüber gestanden.

Klar zu trennen ist jedoch die Tatsache, dass sich die Weko „nur“ gegen eine Unternehmensfusion ausgesprochen hat. Weiterhin offen bleibt die Option, dass die zwei Unternehmen beispielsweise Kosten einsparen können, indem sie ihre Netze zusammenlegen und die so entstehenden Synergien nutzen könnten. Wenn die beteiligten Unternehmen wirklich Kosteneinsparungen zugunsten der Kunden anvisieren, so werden sie auch eine solche Option prüfen.

Persönlich halte ich den Entscheid der Weko für sachlich richtig. Er wird aber nicht eine Verbesserung des Fernmeldegesetzes FMG obsolet machen, wie dies etwa Swisscom gerne zu interpretieren weiss. Im Gegenteil: Endlich wird auch eingestanden, dass der Bund als Eigner nicht die Interessen der Kundschaft, sondern offenkundig in erster Linie diejenigen der Steuerzahler vertritt.

Daher stehe ich für eine ex officio-Prüfung von Interkonnektionsgebühren ein.

Und sie sinken doch!

Anfangs Woche habe ich mich ganz speziell gefreut, als ich auf einen Artikel der „Zentralschweiz am Sonntag“ gestossen bin. Unter dem Titel „Parallelimporte lassen Preise purzeln“ hat der Journalist Stefan Kyora die Preisbewegungen ausgewählter Produkte nach der Aufhebung des Parallelimport-Verbots analysiert. In seinen Beobachtungen kommt er zum Schluss, dass die Preise mit zunehmenden Parallelimporten sinken.

So berichtet Kyora zum Beispiel über einen findigen Zuger Unternehmer, der bereits seit einiger Zeit Gillette-Produkte aus aller Welt in die Schweiz importiert. Dank dieser Einkaufsstrategie könnten sich die Schweizer Kunden unter dem sonst herrschenden Preisniveau mit diesen Markenartikeln eindecken. Nicht nur Hygieneartikel, sondern auch Bekleidung, Wohnbedarf oder Parfüms würden vermehrt nicht mehr auf dem Weg des jeweiligen Generalimporteurs beschafft, sondern bei anderen ausländischen Anbietern zu vorteilhafteren Konditionen geordert; so gäbe es unter anderem auch einzelne Autohändler, die ihre Neuwagen direkt im Ausland beschaffen würden – und diese so um einiges günstiger weiterverkaufen könnten.

Die Markenartikelhersteller mögen dieses Einkaufsverhalten nicht goutieren, müssen es jedoch zähneknirschend hinnehmen. Seit letzten Sommer das Importverbot für patentgeschützte Produkte aus dem europäischen Wirtschaftsraum aufgehoben wurde, bröckelt die Hochpreisinsel Schweiz; zwar noch etwas zaghaft und langsam, dafür aber stetig. Es zeichnet sich zunehmend ab, dass die Schweizer Kunden Preisdiskriminierungen gegenüber dem benachbarten Ausland gerade bei Artikeln des täglichen Gebrauchs immer weniger tolerieren und dass sich die Anbieter andere Einkaufskanäle mit günstigeren Konditionen suchen (müssen), um konkurrenzfähige Preise bieten zu können.

In diesem Sinne: Eine Schwalbe macht zwar noch keinen Sommer, es bleibt aber zu hoffen, dass sich dieser Trend zum vermehrten Parallelimport weiterhin fortsetzt; nicht zuletzt weil die Preisdiskrepanzen gegenüber unseren Nachbarländern meines Erachtens kaum gerechtfertigt werden können.

Foto: Flickr, Jens Dahlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen - oder: Was ist ein vernünftiger Konsument?

Symbolbild AGBKürzlich war ich in Aarau an einer Veranstaltung der Aargauer Kantonalbank unter dem Titel "Fairness und Transparenz" eingeladen.

Als ich zu Hause an meiner Rede schrieb, musste ich bei meinem PC eine Software-Aktualisierung vornehmen. Nach dem Download fragte mich der Computer, ob ich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Download einverstanden sei. Gedankenverloren klickte ich das Kästchen an, wo es hiess: "I have read and agree to the general terms" - also "Ich habe die AGBs gelesen und bin mit ihnen einverstanden."
Ehrlicherweise muss ich zugeben: Ich habe die AGBs nicht gelesen. Und hätte ich - ich bin nicht sicher, dass ich sie verstanden hätte. Aber für das Durchlesen von Geschäftsbedingungen, von denen ich ohnehin von anfang an weiss, dass sie an in jeder Frage zu Gunsten des Anbieters - und damit zu meinen Ungunsten formuliert sind - dafür war mir die Zeit dann doch zu Schade.

Und was wäre die Alternative gewesen, hätte ich das Kästchen nicht angeklickt? Kein Vertrag - kein Download - und auch niemanden, mit dem ich über den Inhalt der AGB hätte verhandeln können. Kurzum: Nicht einverstanden sein mit AGB ist gar keine reale Alternative!

Aber Hand aufs Herz: Lesen Sie in jedem Falle die AGB durch, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben oder übers Internet abschliessen? Lesen Sie auch die Lizenzbedingungen, wenn Sie auf Ihrem Computer einen Software-Update herunterladen?

Mangelnde Transparenz bedroht die Fairness!

Das Recht – und die gerichtliche Rechtsprechung – gehen in der Regel von einem durchschnittlichen „Otto Normalverbraucher“ aus, wenn sie solche AGBs prüfen. Dabei kann man in Gerichtsentscheiden nachlesen, wie zum Beispiel Ziffer 12.5 zweiter Satz verstehen könne, oder Ziffer 25.3. Ich finde: "Normal" ist ein Mensch, wenn er solche AGBs eben gerade nicht liest. Oder umgekehrt gesagt: Ich zweifle schon fast an der Lebenstüchtigkeit eines Verbrauchers, wenn er ein EULA – Ein End User Licence Agreement – vor der Installation eines Software-Updates auf seinem Computer von A-Z durchliest.

Wenn neben Intransparenz noch ungleich lange Spiesse eingesetzt werden, wird es doppelt gefährlich. Um auf das Beispiel AGB zurückzukommen: diese werden  in der Regel von kenntnis- und erfahrungsreichen Anwälten und Rechtsabteilungen erarbeitet. In langen internen und externen Prozessen werden sie optimiert –und zwar so optimiert, dass sie den Verkäufer in die bestmögliche und den Konsumenten in die schlechtestmögliche Lage bringen.

Kurzum: Mangelnde Transparenz bedroht die Fairnessund ungleich verteilte Kompetenzen  machen die Lage des Schwächeren noch schwieriger.

Leider bestehen in der Schweiz noch keine griffigen Kontrollnormen in Bezug auf AGBs. Dies im Gegensatz zum europäischen Ausland. Zwar haben dies bereits mehrfach parlamentarische Vorstösse gefordert – auch die Eidg. Kommission für Konsumentenfragen hat dies mehrfach verlangt. Nun wird im Entwurf zur Revision des Gesetzes über den Unlauteren Wettbewerb ein erster  Schritt gemacht. Insbesondere sind durch die Revision auch KMU geschützt - ein wichtiger und richtiger Schritt.

Ob der Vorschlag aber die parlamentarischen Beratungen "überlebt" - und ob er genügt - wird die Zukunft weisen.