Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Empfangsgebühren: Bundesrat teilt Auffassung des Preisüberwachers

 
Heute hat der Bundesrat über den Finanzbedarf der SRG und die Gebührenhöhe entschieden. Gestützt auf Art. 14 Preisüberwachungsgesetz sowie Art. 70 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen wurden wir vorgängig durch das BAKOM zur Abgabe einer Empfehlung eingeladen.
In seinem heutigen Entscheid hat der Bundesrat unsere Empfehlung berücksichtigt. Wir hatten den Finanzbedarf der SRG analysiert und waren zu folgendem Schluss gelangt: Die von der SRG geltend gemachten Kosten – namentlich im Bereich Pensionskasse und Eigenkapitalerfordernis – sind unseres Erachtens zu hoch. Demgegenüber hat die SRG das Einnahmen-Potential zu tief veranschlagt – namentlich aufgrund von zusätzlichem Einnahmen-Potential bei den Gebühren als auch Sparmöglichkeiten beim Gebühren-Inkasso; der Bericht war aber auch im Bereich der TV-Werbung bzw. Sponsoring unseres Erachtens pessimistisch.
Mit seinem Entscheid, die Gebühren nicht zu erhöhen, nimmt der Bundesrat Rücksicht auf das Budget von Herrn und Frau Schweizer. Im Namen der Gebühren-Zahlenden kann ich dem Bundesrat dafür nur dankbar sein.

Neues Vergütungssystem für stationäre Spitalbehandlungen ab 2012: Bundesrat sagt ja und setzt Leitplanken im Sinne des Preisüberwachers

Heute hat der Bundesrat eine erste Version der sog. SwissDRG-Tarifstruktur genehmigt, mit welcher die Schweizer Akutspitäler ab 2012 ihre stationären Behandlungen abrechnen werden. Bei der Tarifgenehmigung hat der Bundesrat mehrere Auflagen an die Tarifpartner (Spitäler und Krankenversicherer) erlassen mit dem Zweck, die Qualität der Tarifstruktur und die Behandlungsqualität der Spitäler zu gewährleisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass der neue gesamtschweizerische Spitaltarif als solcher keine Mehrkosten zulasten der sozialen Krankenversicherung generiert. Dabei hat sich der Bundesrat stark auf eine Empfehlung des Preisüberwachers vom 12. April 2010 zum SwissDRG-Tarifvertrag abgestützt.

Ab 2012 werden damit alle stationären Spitalbehandlungen aufgrund ihrer zugrundeliegenden Diagnosen in eine von gut 1000 Fallgruppen eingeteilt, welche je ein unterschiedliches Kostengewicht aufweisen. So weist z.B. in der heute genehmigten Tarifversion eine stationäre Behandlung von Kopfschmerzen ein Kostengewicht von 0.615 auf und die Implantation einer Bandscheibenprothese ein solches von 2.654. In den kantonalen Tarifverhandlungen zwischen Kassen und Spitälern müssen jedoch in Zukunft nur die Preise für ein Kostengewicht von 1.0 ausgehandelt werden – die sogenannten Baserates ( z.B. Fr. 4000.-). Daraus lassen sich sodann die Entschädigungen aller gut 1000 Behandlungs-Fallgruppen direkt ableiten. Die Behandlung von Kopfschmerzen würde somit die Krankenkassen auf Fr. 2460.- (Fr. 4000.- x 0.615) zu stehen kommen und die Implantation einer neuen Bandscheibenprothese auf Fr. 10‘616.- (Fr. 4000.- x 2.654). Die Preisüberwachung wird ab 2011 Tarifempfehlungen an die Kantonsregierungen zu den kantonalen Baserates abgeben und sich dabei an den günstigen Baserates orientieren.

Die Einführung der neuen, verursachergerechten Spitaltarife ist somit auf Kurs. Was ist Ihre Meinung?

SwissDRG Tarifempfehlung an den BR

Spitzenmedizin: Prämienzahlende berappen letztlich Nullentscheid

Die steigenden Gesundheitskosten sind Anlass vieler, oft hitzig geführter Debatten. Steigende Krankenkassenprämien, hohe Medikamentenkosten – wir alle sind davon betroffen.
Eine dieser Debatten dreht sich um die Spitzenmedizin: Wie effizient ist es, wenn sich mehrere Spitäler auf dieselben hochkomplizierten Operationen spezialisieren? Wie steht es mit den Kosten, die mehrere, parallel forschende Kompetenzzentren generieren? Wäre es sinnvoller, wenn die einzelnen Spitäler unterschiedlichen Spezialisierungsgebieten nachgehen würden?

Anschauungsunterricht zum Gerangel auf Kosten der Prämienzahlenden konnte man kürzlich erhalten: Der Ausschuss der kantonalen Gesundheitsdirektoren konnte sich Ende Mai zu keinem Entscheid auf dem Gebiet der Herztransplantationen durchringen. Nach wie vor werden derartige Operationen in drei Schweizer Spitälern durchgeführt, nach wie vor investieren alle diese Kompetenzzentren in ihre individuellen Forschungen, das Synergiepotenzial wird nicht ausgeschöpft, nach wie vor konkurrieren sie sich um das damit verbundene Prestige.

Nun hat sich Bundesrat Burkhalter in die Diskussion eingeschaltet. Er will sich über die Gründe dieser Konkurrenzsituation informieren lassen und will sich künftig an solchen Diskussionen zusammen mit den Kantonen beteiligen. Sollten sich die Kantone bis 2015 nicht auf eine gemeinsame Planung einigen können, ist es durchaus möglich, dass der Bundesrat ein diesbezügliches Machtwort spricht. Und so möglicherweise einem Faktor für steigende Gesundheitskosten den Riegel schiebt.

Bis dahin aber gilt: Kirchturm-politik allenthalben hat dazu geführt, dass frühzeitig eine im Landesinteresse stehende günstige Regelung getroffen werden konnte. Berappen müssen diesen Nullentscheid letztlich die Prämienzahlenden. Können wir uns das wirklich leisten?

Bildquelle: Wikipedia