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Ghüdergeschichten

A propos des déchêts
A proposito dei rifiuti

AbfallbergBis vor kurzem wurde der Tessiner „Ghüder“ in die Deutschweiz zur Entsorgung gebracht. Nun hat das Tessin in Giubiasco eine eigene Kehrichtverbrennungsanlage . Resultat: Das Verbrennen einer Tonne Abfall ist um gut dreissig Prozent billiger geworden. In der Folge habe ich die Tessiner Gemeinden angeschrieben und sie gebeten, darauf zu achten, die tieferen Kosten an die Gebührenzahlenden weiterzugeben. Erfreulich: Alle Gemeinden, bei welchen gleichbleibende Gebühren zu einer Kostenüberdeckung geführt hätten, haben ihre Tarife gesenkt oder eine Senkung vorgesehen. In den insgesamt vierzehn Gemeinden, welche ihre Abfallgebühren angepasst haben, resultieren Einsparungen von über einer halben Million pro Jahr für die Betroffenen. Mehr hierzu (auf italienisch) im Newsletter des Preisüberwachers 3/10 S. 12 .

In einer ähnlichen Situation befinden sich die Gemeinden im Einzugsgebiet der Kehrichtverbrennungsanlage Thun. Seit einigen Monaten sind wir mit der AVAG in Thun im Gespräch, um sie zu einer Senkung der Verbrennungspreise zu bewegen. Letzten Donnerstag hat nun der Verwaltungsrat von sich aus eine Senkung der Preise beschlossen. Ab Anfang 2011 werden den Gemeinden von der KVA Thun für das Verbrennen einer Tonne Hausabfall noch Fr. 135.- verrechnet. Es sind dies rund 13% oder Fr. 20.- weniger als im laufenden Jahr. 2008 verrechnete die KVA  den Gemeinden für das Verbrennen einer Tonne Abfall noch rund Fr. 175.-. Innerhalb von drei Jahren sanken damit die Verbrennungspreise um rund 23% oder Fr. 40.-. Ausgeklammert von diesem Preis sind die Kosten für den kantonalen Abfallfonds und die Transportlogistik (total Fr. 55.-)

Einerseits werden wir diese Senkung prüfen; da eine Ausweitung der Produktionskapazität bevor steht, ist sie unter Umständen nicht ausreichend. Weiter werden wir – so, wie wir es im Tessin getan haben – die Gemeinden im Einzugsgebiet der KVA Thun kontaktieren, um darauf hin zu wirken, dass die Senkung der Verbrennungspreise sich auch im Portemonnaie der Bewohner im Einzugsgebiet der KVA Thun – von Belp bis Gadmen und von Huttwil bis Gsteig - über tiefere Sackgebühren oder Grundgebühren auswirkt.

Bildquelle: Fotolia

Mobilterminierung: Entscheidend ist, dass die Konsumenten profitieren werden

Entente sur les prix entre les Telcos
Accordo sui prezzi tra le imprese di telecommunicazione

Kind knabbert an MobiltelefonHeute ist die Einigung zwischen den Telecom-Anbietern im Bereich der Mobilterminierung bekannt geworden. Prima vista ein seit langem überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Das Telefonieren von einem Netz in ein anderes Netz - zum Beispiel von Orange zu Swisscom - wird nicht mehr zu Preisen tarifiert, die im europäischen Vergleich jenseits von Gut und Böse liegen. Aber die Nagelprobe steht noch bevor: Denn entscheidend ist, ob und wie die Endverbraucher von diesem Vertrag zwischen den Anbietern profitieren werden: Wird auch Ihre Rechnung kleiner ausfallen?

Ob die Konsumentinnnen und Konsumenten also jubeln können, kann heute noch nicht gesagt werden. Entscheidend wird sein, dass die Konsumentenpreise in Schwung kommen. Ich denke an tiefere Endkundenpreise, neue Angebote, günstigeres Fix-to-Mobile, und ein Ende der Tarifierung on-net (auf dem eigenen Netz) und off-net (in ein fremdes Netz telefonieren) - letzteres ein Umstand, der viele ärgert und den Wettbewerb bremst.

Grundsätzlich bin ich immer skeptisch, wenn sich Anbieter über Preise einigen, insbesondere wenn sie damit einer Preisregulierung entgehen. Die Telekom-Unternehmungen haben es in der Hand, den Tatbeweis zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten zu erbringen. 

Auch weitergehende Fragen stellen sich: Wollten die Anbieter mit ihrem Vorgehen einer gesetzlichen Lösung den Wind aus den Segeln nehmen? Ich bin dezidiert der Auffassung, dass der Druck einer Gesetzeslösung - die der erstzuständigen ComCom die Möglichkeit gibt, von Amtes wegen einzuschreiten - aufrecht erhalten bleiben muss. Denn möglicherweise besteht noch Spielraum nach unten - zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. 

Die jüngste Vergangenheit lehrt uns: Das Verhandlungsprimat hat sich in wichtigen Fällen nicht bewährt, wenn die Interessenlagen nicht fair verteilt sind. Im besten Fall resultieren nur Verzögerungen. Haben die Anbieter gleichgerichtete Interessen, ist eine Einigung auf zu hohem Preisniveau wahrscheinlich. Haben die Anbieter ungleiche Interessen (Netzzugang Swisscom Festnetz), muss ohnehin die ComCom schlichten oder verfügen und den korrekten Preis festlegen.

Bildquelle: Flickr / netzwerg