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Verdecktes Rangiermanöver

SBB Ticketautomat

Potentiell höhere Fernverkehrspreise bei den SBB.

Im Rahmen der Bahnreform 2 beriet die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF-S kürzlich auch über eine Anpassung im Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG ; SR 742.31).
Wie die NZZ am letzten Donnerstag richtig festhielt („Kontrolle und Gleichgewichte bei den Billettpreisen“, Paul Schneeberger, NZZ vom 26. Mai 2011), hat die Kommission eine Ergänzung eingebracht, die mit dem übrigen Inhalt der Reformvorlage keinen direkten Zusammenhang hat.

Dennoch hätte diese Ergänzung für Bahnreisende in unserem Land weitreichende Konsequenzen: Nämlich potentiell höhere Fernverkehrspreise bei den SBB.

Gemäss dem vorgeschlagenen neuen Artikel 8a SBBG sollen die Tarife für Verkehrsangebote, die keine Abgeltungen erhalten, so gestaltet werden, dass die vom Bund in den strategischen Zielen festgelegten finanziellen Ziele erreicht werden können. Was bedeutet das: Im Klartext soll der Eigner der SBB über seine Gewinnerwartungen das Tarifniveau wesentlich selber bestimmen.Wie ist das zu beurteilen? Grundsätzlich ist es problematisch, wenn der Eigner in Monopolbereichen allein und ohne Disziplinierung durch den Wettbewerb den Gewinn festlegen kann. Es besteht die Gefahr des Missbrauchs. Wer vertritt die Interessen der Kunden, der Konsumenten? Der Eigentümer kann nicht ohne weiteres die eigenen finanziellen Interessen und gleichzeitig die Interessen der Bahnkunden unter einen Hut bringen.

Die Preisüberwachung ist für die Kontrolle der Preise marktmächtiger Unternehmen in der Schweiz zuständig. Das gilt auch für den öffentlichen Verkehr. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung wird die Preisüberwachung aber kaum mehr Handhabe zur Intervention bei Tariferhöhungen der SBB haben. Letztlich stellt sich mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung die Frage: Soll die SBB auf Paradestrecken unbeschränkt eine Monopolrente abschöpfen können? Für mich ist die Antwort Nein.

Rechtlich ist es zwar möglich, dass das Gesetz in Teilbereichen neu etwas anderes besagt. Und dass in Zukunft der Bundesrat den SBB mit seinen Gewinnvorgaben implizit auch die Tarife vorgibt. Auf Anfrage habe ich das der ständerätlichen Kommission auch bestätigt. Entscheiden darüber wird das Parlament.

 

Die revidierten gesetzlichen Tarifbestimmungen fussen bis jetzt auf keiner breiten öffentlichen Diskussion - in der Ausarbeitungsphase wurden beispielsweise die Konsumentenschutzorganisationen - nicht angehört. Es bleibt zu hoffen, dass diese Diskussion im Parlament nachgeholt wird. Immerhin geht es um Entscheidungen, die tausende von Bahnpassagieren in Zukunft tagtäglich ganz direkt betreffen.

 

Bildquelle: flickr/eti

 

 

 

Spitaltarif-Poker

Ab 2012 werden stationäre Behandlungen in Akutspitälern über ein neues Tarifsystem entschädigt: Diese sog. SwissDRG-Tarife basieren auf einem System mit rund 1‘000 diagnosebezogenen Fallpauschalen. Damit sollen sowohl Betriebskosten als auch Investitionen abgegolten werden.

Die Verhandlungen zwischen Versicherern und Spitälern über die Höhe der Entschädigung für Spitalinvestitionen befinden sich in einer heissen Phase: besonders heftig wird um die Entschädigung für Spitalinvestitionen gerungen. Daran müssen sich neu ab 2012 auch die Krankenversicherer bei allen öffentlichen Spitälern beteiligen.

Zum Verhandlungspoker gehört, dass sich die Spitäler nicht in die Karten blicken lassen. Sie halten sich bedeckt, was die Kostenentschädigung angeht. Für ein derartiges Verhalten zu Beginn eines Verhandlungsprozesses habe ich an sich durchaus Verständnis: Es gehört zum guten Verhandeln dazu.

Die Spitäler bewegen sich möglicherweise aber auf dünnem Eis. Denn gemäss Gesetz müssen sie sämtliche Investitionskosten gemäss Vorgaben in der Verordnung über die Kostenermittlung und Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL; SR 832.104) im Detail ausweisen.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Verhandlungen zwischen Spitälern und Versicherern scheitern. Dann kommt es zu amtlichen Tariffestsetzungen. Deshalb will ich schon jetzt Klartext sprechen: Fehlen die Investitionsangaben oder sind sie unvollständig, werde ich die Kosten im Rahmen meiner Empfehlungen zuhanden der kantonalen Regierungen nach einer strengen normativen Methode berechnen. Dabei steht bei mir ein Berechnungsmodell im Vordergrund, wie es zur Zeit im Bereich der Unfallversicherungstarife angewandt wird.

Die Rechtsprechung bei strittigen Grundversicherungstarifen ist klar: Weisen die Leistungserbringer Kostenkomponenten nicht oder nicht genügend aus, so kommt eine knappe Bemessung zur Anwendung. So wird einerseits sichergestellt, dass die soziale Krankenversicherung keine Kosten übernimmt, die nicht durch sie zu tragen sind. Andererseits wird die Gesundheitsbranche dazu angehalten, bei künftigen Tarifverhandlungen wieder mit offenen Karten zu spielen.
 

Bildquelle: flickr, José Antonio López Suárez

Steuern sind nur die „halbe Miete“

Wenn Umzugswillige Ausschau halten nach einer neuen Bleibe, dann konsultieren sie nicht selten via Internet sogenannte Steuervergleichsrechner: Was passiert mit meiner Steuerbelastung, wenn ich von A nach B, C oder D ziehe?

Dass diese Rechnung aber nur die halbe Wahrheit beinhaltet, hat eine heute veröffentlichte Studie der Credit Suisse gezeigt: Unter dem Titel „Wo lebt’s sich am günstigten“ hat die CS versucht, ein kompletteres Bild der finanziellen Belastungen je nach Wohnort zu zeichnen. Resultat: Heuer schwingt der Kanton Uri obenaus. Zielpublikum der Studie sind in erster Linie die Umzugswilligen, die ihre finanzielle Situation optimieren möchten. Bei näherem Hingucken könnte die Studie aber für ganze andere interessant sein.

Zum Beispiel für
- Verantwortungsträger im Gesundheitswesen, wenn sie sehen, dass Ihr Kanton wegen der Krankenkassenprämien schlecht abschneidet,
- Verkehrspolitiker, wenn sie lesen, dass sich Pendeln nicht nur ab und zu lohnt, sondern bisweilen aus finanziellen Gründen für tiefe Familieneinkommen gar keine Alternative zum Pendeln besteht,
- Infrastrukturpolitiker, wenn sie sehen, dass aufgrund überhöhter Strom-, Wasser oder Abwasserpreise das Ranking ihrer Region abfällt.

Übrigens: Auch der Preisüberwacher hilft in solchen Fragen zu vermehrter Transparenz. Zum Beispiel mit unserem Tarifrechner im Bereich Wasser – Abwasser – Abfall. Gerade kürzlich haben wir zum Beispiel für verschiedene Kategorien die Jahreskosten in verschiedenen Ortschaften ausgerechnet – die Studie findet sich auf unserer Webseite.
Hier die Resultate für ein Einfamilienhaus einer Kleinfamilie (Bild klickbar):
Graphik Jahreskosten Wasser Abwasser Abfall 50 Städte Schweiz

Wabab-Grafik.JPG (148,13 kb)

Pflegebedürftige Heimfinanzierung

Letzte Woche ist eine neue Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums mit dem Titel „Pflegebedürftigkeit und Langzeitpflege im Alter erschienen. Angesichts der zunehmenden Anzahl Pflegebedürftiger wird die Finanzierung von Heimaufenthalten älterer Menschen zunehmend auch sozialpolitisch zum Thema.

 

Anfangs dieses Jahres wurde die neue Pflegefinanzierung in Kraft gesetzt. Ziel der Regelung ist es, die schwierige Situation bestimmter pflegebedürftiger Personen zu entschärfen, ohne die Krankenversicherung finanziell zusätzlich zu belasten. Die obligatorische Krankenversicherung bezahlt im heutigen System nun überall die gleichen Beiträge an die KVG-pflichtige Pflege. Die Heimbewohnerinnen und -bewohner übernehmen bei Bedarf in Ergänzung dazu laut Gesetz maximal 21.60 Franken pro Tag an die Pflege. Kantone und Gemeinden müssen auf Grund Ihrer Restfinanzierungspflicht einspringen, wenn die Beiträge der Krankenversicherer und der Bewohner in einem Heim nicht ausreichen.

Neben der Pflege werden den Bewohnerinnen und Bewohnern Pensions- und Betreuungskosten zu 100% in Rechnung gestellt (zum Teil besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen). Bereits im Jahre 2008 habe ich darauf hingewiesen, dass es meines Erachtens unerlässlich ist, dass  Umfang von Pflege und Betreuung genauer definiert werden müssen, um allfälligen „kreativen“ Rechnungsstellungen zu verhindern, d.h. eine Verrechnung von Pflegekosten unter anderem Namen. Meine Befürchtungen haben sich nun teilweise bewahrheitet.

Ich bin der Ansicht, dass sich die Kantone ihrer Verantwortung stellen müssen und habe deshalb bereits vor Einführung des neuen Finanzierungssystems Empfehlungen an die Kantone Solothurn und Basellandschaft abgegeben. Auch im direkten Gespräch mit Kantonsregierungen konnten mich die vorgebrachten Argumentationen nicht überzeugen.

Eine korrekte Umsetzung von Bundesrecht (aus meiner Sicht spricht vieles für eine rückwirkende Korrektur per 1.1.2011) hat nun höchste Dringlichkeit, ist doch die finanzielle Mehrbelastung für einzelne Betroffene massiv. Diese Menschen haben Anspruch darauf, dass dem gesetzgeberischen Willen nachgelebt wird und es kann aus meiner Sicht nicht angehen, dass hochbetagte Bewohnerinnen oder ihre Angehörigen gezwungen werden, Ihr Recht mühsam gerichtlich einklagen zu müssen.

Bildquelle: Flickr / Ulrichkarljoho