Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
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Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Bundesrat ermächtigt Preisüberwacher zur Durchsetzung von Verhältnismässigkeit bei Verzollung

Heute hat der Bundesrat beschlossen, die Zollverordnung zum Vorteil der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten zu ändern. Der Bundesrat hat den Preisüberwacher ermächtigt, bei Warenimporten die bestimmte Kriterien erfüllen, die vereinfachte Verzollung durchzusetzen, wenn ich feststelle, dass der Anbieter im Vergleich zu hohe Entgelte für die Verzollung verlangt. Diese Verordnungsanpassung ist eine direkte Folge der vom Parlament in diesem Punkt überwiesenen Motion Leutenegger-Oberholzer 09.4209 „Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden Online-Handel reduzieren“.

Die Kriterien für die vereinfachte Verzollung sind: 

  •       Der Mehrwertsteuerwert liegt unter 1‘000 CHF
  •       Die Rohmasse beträgt weniger als 1‘000 Kg
  •       Die Ware untersteht keinen nichtzollrechtlichen Erlassen
  •       Es gibt keine Bewilligungspflicht und
  •       Es sind keine Abgaben oder ausschliesslich die Mehrwertsteuer geschuldet

Was heisst das konkret? Bislang waren Warenbestellungen, beispielsweise bei ausländischen Internetversandhändlern, in Sachen Verzollungsgebühren häufig reinste Lotteriespiele. Je nachdem, welches Unternehmen der Händler mit dem Versand beauftragt, zahlt man bei einem Paket aus Deutschland mit einem Wert von 100 CHF zwischen 15 bis über 50 CHF für die Verzollung. Diese Spanne ist zu gross! Bereits im letzten Jahr konnte ich mit DHL und der Post und ihren Töchtern eine einvernehmliche Regelung abschliessen, die gesenkte Einheitstarife für definierte Warenwerte vorsieht. Für alle anderen Dienstleister gilt nun, dass ich ihre Verzollungsgebühren genau überprüfen werde! Sollte ich im Vergleich zu grosse Unterschiede feststellen, werde ich die vereinfachte Verzollung durchsetzen.

Für Sie als Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das, zukünftig wird es weniger böse Überraschungen mit dem Zollgebühren bei ausländischen Bestellungen geben.


Révision de l’ordonnance sur les douanes – frais de dédouanement

Le Conseil Fédéral a aujourd’hui accepté une révision de l’ordonnance sur les douanes. Celle-ci prévoit entre autre que l’Administration fédérale des douanes oblige, à ma demande, un transitaire à utiliser la procédure de dédouanement simplifiée. Ma requête résulterait du constat d’une facturation de frais de dédouanement trop élevés par ce dernier en comparaison des tarifs d’autres transitaires. Cette manière de procéder répond à la motion Leutenegger Oberholzer, approuvé par le Parlement, exigeant l’obligation pour les transitaires à utiliser la procédure simplifiée moins coûteuse pour les petits envois.

Les petits envois n’excédant pas une valeur de Fr. 1'000 et un poids de 1'000 kg, non soumis à un acte législatif autre que douanier, non assujettis à un permis et pour lesquels aucune autre redevance que la TVA n’est due, peuvent être dédouanés selon une procédure simplifiée.

Dans sa réponse à la motion Leutenegger Oberholzer, le Conseil fédéral précisa qu’il veillerait, dans la procédure de modification de l’ordonnance sur les douanes,  à ce que les déclarants puissent être tenus d’appliquer une procédure simplifiée pour les petits envois lorsque les conditions cadres sont remplies. La concrétisation de ce point de la motion, acceptée par le Parlement, dans l’ordonnance fit l’objet de nombreuses discussions. La Surveillance des prix s’opposait au fait de laisser le libre choix aux transitaires préconisé par l’Administration des douanes pour des raisons de sécurité.

Le différend a pu être finalement réglé de la manière suivante. Le destinataire agréé reste libre d’appliquer ou pas la procédure de dédouanement simplifié pour les petits envois. L’art. 105b prévoit toutefois que l’Administration des douanes oblige le déclarant à utiliser la procédure simplifiée si le Surveillant des prix constate que les frais de dédouanement facturés sont trop élevés comparativement aux tarifs d’autres transitaires et le lui demande.

Newsletter: Posttaxen, Interpellation Berberat „Preise ausländischer Zeitungen und Zeitschriften in der Schweiz“, Gebäudeversicherung Kanton Aargau

 

 

 

 

  Eben erschienen:

  Newsletter: 4/12

 

 

 

 

 

INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPAL/ ARTICOLO PRINCIPALE
Posttaxen: Keine Preiserhöhungen bei Paketsendungen von Privaten ins Ausland
Tarifs postaux : Le prix des colis envoyés par des particuliers à l’étranger n’augmentera pas
Tariffe postali: I prezzi per l’invio di pacchi all’estero da parte dei clienti privati non aumenteranno
2. KURZMELDUNGEN/ BREVES/ IN BREVE
- Interpellation Berberat „Preise ausländischer Zeitungen und Zeitschriften in der Schweiz“: Bundesrat stärkt dem Preisüberwacher den Rücken
Interpellation Berberat „Prix des journaux et périodiques étrangers en Suisse“ : le Conseil fédéral soutien le Surveillant des prix
- Gebäudeversicherung Kanton Aargau: Prämienerhöhung nicht missbräuchlich

Gleiche Pille – anderer Preis?

Die Pharmaindustrie ist zweifellos enorm wichtig: Von ihren Produkten hängt unser wichtigstes Gut, die Gesundheit, ab. Aus einer Vielzahl gesundheits- und sozialpolitischer Überlegungen wird der Medikamentenmarkt derart stark reguliert, dass es für Hersteller ein Leichtes ist, für ihre Präparate hohe – bisweilen klar überhöhte - Preise zu verlangen.

Im besonders gefährdeten kassenpflichtigen Bereich werden die Preise deshalb staatlich administriert. Das eidgenössische Departement des Innern verlangt hierbei, dass Schweizer Medikamentenpreise grundsätzlich nicht höher als im wirtschaftlich vergleichbaren Ausland ausfallen und Schweizer Prämienzahler somit nicht diskriminiert werden. Dieser Grundsatz wird jedoch immer wieder durch gezielte Lobbying-Attacken seitens der Pharmaindustrie angegriffen und abgeschwächt – zuletzt mit der Erzwingung der Wechselkurstoleranzmarge von fünf Prozent.

Die Pharmabranche scheint der Auffassung zu sein, sie habe zum Leidwesen der Schweizer Patientengemeinschaft einen künstlichen Wechselkurs verdient, der sie besser stellt als jede andere exportierende Branche. Dies obwohl sie in der Schweiz innerhalb von drei Jahren (2009-2011) bereits 1,5 Milliarden Franken rein währungsbedingte Gewinne erzielen durfte. Weitere 900 Mio. Franken, so Schätzungen, werden in den nächsten Jahren folgen.

Wer sich jetzt mit dem Gedanken zu trösten versucht: Wenigstens bleibt das Geld im Land…, dem sei gesagt: Ein Drittel bleibt im Land, zwei Drittel gehen an ausländische Unternehmen. Der Schweizer Prämienzahler muss bluten – 2012 zahlt er drei Prämienprozente extra. Die Pharmaindustrie dagegen hat nichts zu klagen. Der für die Preissetzung betrachtete Wechselkurs liegt weiterhin über dem realen Kurs. Die Pharmaunternehmen werden somit auch weiterhin währungsbedingte Gewinne ohne Gegenleistung erzielen. Aber auch das wird sie nicht davon abhalten, weiter zu lamentieren, denn wie heisst es so schön: Die Klage ist des Kaufmanns Gruss!

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Geeicht und geprüft – koste es, was es wolle?

Fast alle Miethäuser, Unternehmen und Eigenheime haben sie fest eingebaut: Kaltwasserzähler. Die Wasserversorger installieren sie, Erheben den Verbrauch und warten sie. Wartung ist nötig, da durch Kalkablagerungen der Zähler über die Jahre langsamer wird und der erhobene Verbrauch – zumindest ohne Wartung - nicht mehr dem tatsächlichen entspräche. Dass die Wartung funktioniert, kann man daraus schliessen, dass weder beim zuständigen Bundesamt für Metrologie noch bei den Wasserversorgern grössere Probleme bekannt sind.

Dem Bund scheint das jedoch nicht gut genug. Er prüft, ob die Kaltwasserzähler obligatorisch nachkontrolliert werden sollen.
Die Verordnung dafür, die sich derzeit in der Anhörung befindet, sieht zwei mögliche Kontrollmethoden vor. Die erste wäre eine Stichproben Überprüfung alle sechs Jahre. In Abhängigkeit von der Losgrösse müssten zwischen ein und sechs Prozent aller Zähler kontrolliert werden. Die andere Methode wäre eine im 10jährigen Turnus stattfindende Nacheichung aller Zähler (mehr erfährt man im erläuternden Bericht).

Brauchen wir eine obligatorische Nachprüfung? Fakt ist: Wir haben gar kein Problem mit fehlerhaften Verbrauchserhebungen. Die Wasserversorger kontrollieren die Zähler regelmässig – im eigenen Interesse. Klagen über wirtschaftliche Verluste gibt es keine. Das ist der eine Punkt. Der andere ist, dass der grösste Teil der Kosten einer Wasserversorgung, nämlich 70 bis 100% - je nach Wasserversorger, Fixkosten für Infrastruktur und Bereitstellung sind und somit völlig unabhängig vom eigentlichen Verbrauch. Kleine Abweichungen bei der Verbrauchsmessung, wenn es sie denn gäbe, fallen da nicht schwer ins Gewicht. Wohl ins Gewicht fallen aber die Kosten, die eine behördlich verordnete Kontrolle nach sich ziehen würde; sie dürften in die Millionen gehen. Wer das bezahlen soll, ist bisher offen. Treffen dürfte es schlussendlich einmal mehr den Konsumenten.

Bei genauerem Hinsehen, gibt es weitere Probleme mit der regelmässigen Nachkontrolle. In Stichproben, kann immer nur Gleiches mit Gleichem verglichen werden, das heisst Wasserzähler gleichen Baujahrs, desselben Herstellers etc. Was aber, wenn Wasserzähler, die z.B. in wenig genutzten Ferienwohnungen eingebaut sind, schneller ungenau messen? Müssen dann alle Wasserzähler dieser Art, auch solche in ganz normalen Haushalten, ausgetauscht bzw. revidiert werden? Ich denke, hier löst man mit einer neuen administrativ verordneten Pflicht keine Probleme, hier schafft man aber möglicherweise welche.

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