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Bundesverwaltungsgericht stellt die Weichen für mehr Wettbewerb

Die Zeichen der Zeit erkennen, ist zugegebenermassen nicht immer leicht. Wenn man dann aber klar sieht (oder eben auch die Brille geputzt bekommt) und immer noch dagegen ankämpft, zeugt das - unter vielen anderen wenig erfreulichen Eigenschaften - auch von mangelndem Weitblick.

Der Elmex-Hersteller Gaba hatte da eine andere Sicht der Dinge. Die Weko büsste das Unternehmen schon 2009, weil es vertraglich seinem österreichischen Lizenznehmer Exporte verbot und sich damit vor Parallelimporten in die Schweiz schützte. Gaba zog vor das Bundesverwaltungsgericht in der Hoffnung, sein Vorgehen doch noch legitimiert zu bekommen und natürlich auch, um die nicht ganz unerhebliche Busse abzuwenden.

Das Bundesverwaltungsgericht jedoch bestätigte den Entscheid der Weko. Darüber hinaus stellte es klar, das derartige Gebietsabreden in jedem Fall eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung darstellen. Das heisst, funktionierender Wettbewerb zwischen den Marken ist nur ein Kriterium, darüber hinaus muss es auch funktionierenden Wettbewerb innerhalb einer Marke geben und das unabhängig davon, wie gross der Marktanteil eines Herstellers ist. Da eine Beschränkung noch keine Beseitigung des Wettbewerbs ist, wurden noch Effizienzgründe geprüft, die aber in diesem Fall nicht vorliegend waren.

In meinen Augen ist dies ein völlig folgerichtiger Schluss mit wegweisender Wirkung. Er schafft Klarheit und verringert den Spielraum für Winkelzüge, auch wenn immer noch kleine Schlupflöcher verbleiben. Ein grosser Wurf also für die Verhinderung der Abschottung des Schweizer Marktes. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und angesichts der Bedeutung der Rechtsprechung im vorliegenden Fall für die Zukunft ist es sehr gut möglich, dass der Fall vor Bundesgericht weitergezogen wird. 

Es ist schon erstaunlich: Ein Unternehmen kämpft sich durch mehrere Instanzen des Schweizer Rechts, nicht um sein Produkt, seine Dienstleistung oder sein geistiges Eigentum zu schützen. Nein, das Unternehmen will den Weg der Beschaffung in Beton zu giessen.  Da stellt sich mir doch die Frage, wie hoch müssen die Gewinnmargen in der Schweiz eigentlich sein, dass es sich lohnt eine Millionenbusse zu riskieren, über viele Jahre Anwälte zu beschäftigen und einen Image-Schaden durch negative Presseberichte zu erleiden? Das Thema Hochpreisinsel können wir noch längst nicht ad acta legen.

Ich bin jedenfalls sehr froh über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Neben der ganzen Juristerei hoffe ich, dass sich am Ende doch die Einsicht eine Schneise schlägt und auch Unternehmen wie Gaba erkennen, dass man sein Geld nachhaltig nur durch Leistung verdient und nicht durch die Höhe eines Zauns, den man zieht.       

Bildquelle: MS Office, ClipArts

Die Preise für Zahnimplantate sinken

Cash-Cows kann man nur für eine begrenzte Zeit richtig melken. Eine Binsenweisheit des Produktlebenszyklus‘ bei dem ein führender Schweizer Hersteller vor allem das Melken und weniger die begrenzte Zeit verinnerlicht hatte. Ein Fehler - wie man nun feststellte.
Schon 2009 untersuchte die Preisüberwachung, wo die Schweiz preislich bei den Zahnimplantaten im Vergleich zu den Nachbarländern und den USA steht. Heraus kam, dass wir uns nahe am europäischen Durchschnitt bewegen. Was eigentlich nur hiess, dass wir annähernd dieselben (zu) hohen Preise wie die andere zahlen mussten. Denn zwei Drittel des weltweiten Bedarfs wurde von fünf Unternehmen gedeckt, wobei die zwei grössten Hersteller, beides Schweizer Unternehmen, allein über 20 Prozent der Nachfrage abdeckten. Wer hier ein Versagen des Wettbewerbs mangels einer grösseren Anzahl Anbieter vermutet, liegt nicht richtig. Die Nachfrage war und ist das Problem zumindest hier in der Schweiz. Die Zahnärzte kaufen die Implantate ein, reichen jedoch die Rechnung dafür an ihre Patienten weiter. Ihre Preissensibilität hält sich naturgemäss in Grenzen und dem stehen Qualitätsbedenken, Gewohnheiten, teure Arbeitsinstrumente und nicht zuletzt absolvierte Ausbildungen gegenüber. Kein Wunder also, konnten sich die hohen Preise so lange halten. Doch das Blatt wendet sich: Patente sind ausgelaufen und der technische Vorsprung, bisher Garant grosser Absatzmengen und Margen, wurde von anderen eingeholt. In der Konsequenz fallen die Preise, bei dem betreffenden Unternehmen sogar im zweistelligen Prozentbereich.

Sinkende Implantat Preise sind erfreulich. Doch sie sind nur eine Rechnungskomponente, wenn man ein Zahnimplantat braucht. Die übrigen Material- und Dienstleistungskosten schlagen ebenfalls ganz erheblich zu Buche. Einkaufsgemeinschaften könnten über Mengenrabatte Kosten sparen helfen. Leider verspüren die Zahnärzte dank der relativ hohen SSO-Tarife für die Implantologie immer noch zu wenig Druck, solche Potentiale zu nutzen. Einkaufsgemeinschaften sind in der Schweiz immer noch zu wenig genutzt. Trotzdem steigt der Kostendruck auf die Zahnärzte, denn war die Kostenfragen in früheren Jahren vielfach tabu, gehört sie heute zum guten Standard. Günstiger kann eben auch heissen: Sehr gute Qualität des Materials und der Dienstleistung für die Patienten - aber weniger grosse Gewinnmargen für das Hersteller-Unternehmen. Gut so!

Bildquelle: Wikimedia, DZZI GmbH

Importgüter verantwortlich für Negativteuerung

Wie man heute - erfreulicherweise - in den Medien - zum Beispiel hier von Seiten des Bundesamtes für Statistik lesen konnte, haben insbesondere die sinkenden Preise bei Importgütern das Preisniveau in unserem Land gesenkt. Aber reicht es? Und wie geht es weiter? Die Teuerungsprognosen für 2014 liegen gemäss Nationabank und Bundesamt für Statistik bei + 0.2%. Der Anstieg der Krankenkassenprämien für 2014 steht bereits fest. Tendenz weiter steigend. Um die energiepolitischen Ziele zu erreichen, trat eine höhere CO2-Abgabe in Kraft. Das hat Auswirkungen auf die Energiepreise. Es bleibt viel zu tun. Wir bleiben dran!