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Die Pflegefinanzierung braucht dringend eine Kur!

Eine Untersuchung zu Pflegeheimpreisen basierend auf den Kostendaten von 2014 bestätigte den Eindruck vieler Bewohner und Angehöriger: Die Pflegefinanzierung funktioniert auch 5 Jahre nach Einführung nicht optimal. Es werden teilweise immer noch missbräuchliche Preise verrechnet. Bei verschiedenen Interventionen meinerseits wurden Preiskorrekturen im Sinne der Heimbewohner vorgenommen - zuletzt in den Alterszentren Bärenmatt (Bremgarten) und Burkertsmatt (Widen).

Mit den betroffenen Heimen konnte vereinbart werden, die Aufenthaltstaxe (Pension/Betreuung) für das Jahr 2014 rückwirkend um Fr. 10.- pro Aufenthaltstag zu senken und die entsprechenden Beträge an die Heimbewohner zurückzubezahlen. Zusätzlich wird die Aufenthaltstaxe für die Jahre 2016 und 2017 um je Fr. 5.- pro Aufenthaltstag gesenkt. Bereits zu viel bezahlte Beträge im 2016 werden an die Heimbewohner zurückvergütet. Ein Bewohner, der die gesamte Dauer vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 eines der Heime bewohnte, profitiert somit von einer Vergünstigung von insgesamt Fr. 7‘300.-. Rund Fr. 4‘700.- werden ihm für bereits bezahlte Aufenthaltstage zurückerstattet, der Rest von rund Fr. 2‘600.- entspricht der Senkung der Preise ab 1.8.2016. Bei kürzeren Aufenthaltsdauern werden die entsprechenden Beiträge linear gekürzt; nur Kurzaufenthalte werden - aus Gründen des Missverhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag - von dieser Massnahme ausgenommen. Insgesamt beträgt der Rückvergütungsbetrag von zu viel bezahlten Heimpreisen rund 1 Mio. Franken.

Trotz dieser Intervention bleibt das System der Pflegefinanzierung missbrauchsanfällig. Ich habe das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) mehrfach darauf hingewiesen und dabei besonders auf folgenden Mängel aufmerksam gemacht:

-    Pflegebedarfserfassungssystem: Zurzeit wird der Pflegeaufwand in der Schweiz mit 3 verschiedenen Systemen gemessen. Dies kann dazu führen, dass der Pflegeaufwand und damit die Beiträge der Krankenkasse an die Pflegekosten vom verwendeten System abhängen. Ich fordere deshalb die Einführung eines national einheitlichen Systems auf Bundesebene.

-    Klare Abgrenzung der KVG-Pflege von anderen Leistungsbereichen (insbesondere Betreuung): Die KVG-Pflege ist nicht klar definiert, was eine Abgrenzung erschwert. Ich fordere deshalb die Einführung einer allgemein gültigen Tätigkeitsliste der KVG-Pflege.

-    Qualitativ gute Kostenrechnungen inkl. Arbeitszeitanalysen: Die Pflegefinanzierung erfordert einen transparenten Kostenausweis mit einer korrekten Verbuchung der Kosten auf die einzelnen Leistungsbereiche. Dies ist allerdings heute oft nicht der Fall. Ich fordere deshalb eine neue bundesrechtliche Bestimmung zum Führen von Arbeitszeitanalysen und erwarte von den Heimen, dass sie qualitativ gute Kostenrechnungen führen, die die Kostengegebenheiten präzis abbilden.

-    Restfinanzierung: Mit den bestehenden Bestimmungen im KVG kann nicht gesichert werden, dass die Kantone/Gemeinden die effektiven Restkosten eines Heims übernehmen – so wie es das KVG eigentlich vorsieht. In der Praxis kommt es stattdessen oft vor, dass die Kantone zu tiefe Normkosten festlegen, die nicht den effektiven Kosten der einzelnen Heime entsprechen. Ich fordere deshalb eine Präzisierung des KVG, damit eine volle Kostenübernahme durch die öffentliche Hand gewährleistet werden kann.

Obschon auch das BAG in gewissen Punkten Umsetzungsprobleme ortet, sieht es bisher keinen konkreten Handlungsbedarf auf Bundesebene und verweist an die Kompetenz der Kantone. Ich appelliere an die Kantone, die Restfinanzierung im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) umzusetzen und sicherzustellen, dass keine Pflegekosten unter anderem Titel (Pension/Betreuung) zulasten der Heimbewohner verrechnet werden.