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Das Cassis de Dijon Prinzip soll für Lebensmittel abgeschafft werden

Man glaubt es nicht, aber offensichtlich ist es möglich, für beinahe alles– wenn auch an den Haaren herbei gezogene – Gründe zu finden. Der jüngste Streich aus dieser Rubrik kommt von den Agrar-Lobbyisten. Worum es geht? Ein neuer Anlauf, das ohnehin stark geknebelte Cassis de Dijon-Prinzip für Lebensmittel endgültig los zu werden.

Swiss Finish oder: Die angezogene Handbremse
Die Fakten: Das Cassis de Dijon Prinzip ist eine Erfindung der EU und besagt, dass aus einem Mitgliedstaat stammende Produkte, die dort vorschriftsmässig hergestellt wurden, überall in der EU in Verkehr gesetzt werden dürfen. Einschränkungen sind nur aus übergeordneten öffentlichen Interessen möglich.

Die Schweiz hat dieses Prinzip mit gewissen Einschränkungen 2010 auch für Lebensmittel für sich übernommen. Man könnte auch sagen: Bei uns gilt das Prinzip mit angezogener Handbremse. Über die gewissen Einschränkungen wacht das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Im Ergebnis haben in den letzten 5 Jahren diverse, unerschrockene Importeure 179 Gesuche gestellt. Rund ein Drittel wurde wieder zurückgezogen. Mutmasslich, weil Aufwand und Ertrag in keinerlei Verhältnis stand. Ein Viertel, nämlich 47 Gesuche, wurden gutgeheissen und 36 weitere wurden als unwürdig für Schweizer Mägen klassifiziert und mussten draussen bleiben.

Es gibt zwei Möglichkeiten die Sache zu beurteilen.

Die Erste verleitet mich zum Urteil: Gut gemeint, ist oft das Gegenteil von gut gemacht! Entweder will man das Prinzip, oder eben nicht. Der derzeitige Zustand, ist eher ein Versuch unter dem Namen Rosinenpickerei: Ihr ausländischen Unternehmen dürft Eure Lebensmittel hier verkaufen aber nur, wenn ihr unseren bürokratischen Zehnkampf besteht.

Die Zweite: Lobbyisten haben das Prinzip so ausgebremst, dass eigentlich nicht viel mehr als der Name davon übrig geblieben ist. Neben einer effektiven Knebelung, wird nun noch eine Qualitätsstrategie ins Feld geführt. Vater Staat soll uns also vorschreiben, was qualitativ hochwertig genug ist, um auf Schweizer Tischen zu landen. Es tut mir leid, aber der Zynismus gegenüber jenen, die finanziell mit dieser Qualitätsstrategie nicht mithalten können, beelendet mich.

Der Nationalrat schliesst sich nun der Bauern-Lobby an und plädiert für die Abschaffung von Cassis de Dijon im Lebensmittelbereich. Ich kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen.

Die Bürger dieses Landes sind durchaus in der Lage zu entscheiden, was sie essen wollen bzw. was nicht. Reibekäse mit Stärke? Für mich lieber nicht. Schinken mit mehr Wasseranteil? Da bin ich schmerzfrei. Was ich sagen will: Wir Schweizer sind mündige Konsumenten. Wir brauchen niemanden und schon gar keinen Staatsapparat, der uns vorschreibt, was wir essen dürfen und was nicht. Was kommt denn dann als Nächstes?

  • Dürfen wir nicht mehr in Italien Ferien machen, weil man dort für Schweizer Mägen nicht zugelassene Inhaltsstoffe in der Pizza anbietet? 
  • Oder darf man in Deutschland wegen nicht Schweiz-konformer Tierhaltung nur noch vegetarisch essen?

Jeder Einwohner dieses Landes sollte die Wahl haben und sich eine eigene Meinung bilden. Unsere Steuergelder können sicher sinnvoller ausgegeben werden als für Regulierungen, wie hoch der Fruchtanteil im Sirup zu sein hat. Inhaltsstoffe und Allergene müssen auch in der EU überall zwingend deklariert sein. Man verkauft die Konsumenten richtiggehend für dumm, wenn man ihnen nicht zutraut, selber zu entscheiden.

Statt in Cassis-de-Dijon immer nur den Teufel zu sehen, gebe ich zu bedenken:
Richtig angewendet, kann es zu einer grösseren Produktvielfalt führen. Diese belebt den Wettbewerb und optimiert die Preise. Der Einkaufstourismus würde dadurch sehr wahrscheinlich an Attraktivität verlieren mit der Folge, dass mehr im Land gekauft würde.

Das Cassis de Dijon Prinzip für die Lebensmittel abschaffen?

Wie denn eigentlich? Hat es doch ein echtes Cassis de Dijon in der Schweiz  nie gegeben!
Die Neue Luzerner Zeitung schreibt am Dienstag (26.8.2014): „Viel hatte man sich von Cassis-de-Dijon-Prinzip versprochen. Seit Juli 2010 können – mit gewissen Einschränkungen – Produkte, die in der EU zugelassen sind, auch in der Schweiz ohne zusätzliche Auflagen verkauft werden.“ Mit gewissen Einschränkungen – ein kleiner Einschub, der den ganzen Unterschied macht. Denn es ist keineswegs so, dass in der EU zugelassene Lebensmittel ohne weitere Prüfung ihren Weg auf Schweizer Tische finden.

Die Realität sieht so aus, dass der Import von EU-Lebensmitteln beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beantragt werden muss. Erst nach dieser Prüfung und wenn nicht eine der zahlreichen Ausnahmen vom Prinzip zur Anwendung kommt, kann das betreffende Lebensmittel importiert werden. In den letzten 4 Jahren war das für nicht mal 50 Produkt-Kategorien der Fall. Wen wundert es da ernsthaft, dass bisher keine Spareffekte zu bemerken sind?

Cassis de Dijon ist in der heutigen Praxis nichts Halbes und nichts Ganzes. Wenn man einem Sprinter Fussfesseln anlegt, muss man sich auch nicht beschweren, dass er keine Rekorde rennt.
Bevor wir Cassis de Dijon für die Lebensmittel schon wieder beerdigen, sollten wir dem Prinzip eine ernsthafte Chance geben! Was EU-Bürger ohne Schaden für die Gesundheit zu sich nehmen dürfen, sollte doch auch für uns Schweizer unbedenklich sein. Der Einkaufstourismus in die EU beweist, dass viele Schweizer EU-Lebensmittel ohne jede Bedenken geniessen.

Was ist der Mehrwert einer erneuten Prüfung in der Schweiz? Dass unsere hohen Ansprüche an die Qualität erfüllt werden? Ich bin der Meinung, das ist eine Art der Bevormundung, die ein mündiger Bürger nicht braucht. Ein niedriger Fruchtanteil im Sirup - will ich das oder nicht? Ich fühle mich durchaus in der Lage das selbst zu entscheiden. Mehr Wasser im Schinken, dafür zum günstigen Preis? Warum nicht? Besser als keiner, wenn das Budget schmal ist. Was ich damit sagen will ist, dass diese Entscheidungen jeder für sich selbst treffen kann und soll. Dafür brauchen wir den Staat nicht. Niemand wird gezwungen, etwas zu kaufen, das er nicht will. Im Zweifel gäbe es einfach mehr Auswahl. Das fördert den Wettbewerb und belebt das Geschäft. Und vielleicht würden so Gelder, die sonst in den Einkaufstourismus fliessen, wieder im Land ausgegeben werden. Somit ist die Forderung einiger Lobbyisten Cassis de Dijon für die Lebensmittel wieder abzuschaffen, ein kontraproduktiver Hintertür-Protektionismus, der im Zweifel den Einkaufstourismus noch weiter befeuert.

Ich halte dagegen und fordere, dass man aufhört, sich hinter einem wohlklingenden Namen zu verstecken und das Prinzip für die Lebensmittel endlich richtig einführt.

Günstiger Euro + Cassis de Dijon = Tiefere Konsumentenpreise (?)

Crème de Cassis - Neon ja - WikipediaDer Bundesrat hat entschieden: Ab dem 1. Juli 2010 gilt in der Schweiz das sogenannte Cassis-De-Dijon-Prinzip. Ich habe bereits früher einmal darüber gebloggt; erfreulich ist, dass es nun ab 1. Juli diesen Jahres so weit sein wird.

Die Beseitigung technischer Handelshemmnisse erleichtert die Vermarktung von Importprodukten - jene Kategorie von Produkten, die in der Schweiz traditionell mehr kosten als im Ausland. Allerdings ist die Liste der Ausnahmen doch recht lange - vor übertriebenen Erwartungen muss man deshalb warnen. Namentlich bei Lebensmitteln, Kosmetika, Textilien und Velos ergibt sich nun ein Preissenkungspotential.

Neben Cassis-De-Dijon ist der Euro so günstig wie noch nie. Der starke Schweizer Franken führt dazu, dass Importeure - sofern in Euro abgerechnet wird - für Importwaren weniger zahlen müssen. Herrscht wirksamer Wettbewerb, muss dieser Währungsvorteil über kurz oder lang auch im Portemonnaie von Herrn und Frau Schweizer zu spüren sein.

Importeuer oder Importeur?
Konsumentenfreundliche Importeure - oder solche, die von der Konkurrenz nicht ausgebootet werden wollen - tun gut daran, Währungsvorteile an die Kundinnen und Kunden weiter zu geben. Jene, die nur ihre Marge vergrössern wollen, werden aufgrund des Wettbewerbsdrucks, mit tieferen Marktanteilen aufgrund aufmerksamer Kundinnen und Kunden dafür bezahlen. Das seco wird die Auswirkungen der Gesetzesnovelle monitoren.

Auch wir als Konsumenten können hier unsere Rolle spielen: Indem wir den Markt nutzen, vergleichen - und namentlich bei teureren Importgütern vor dem Kaufentscheid den Verkäufer auf Wechselkursvorteile hinweisen und deren Weitergabe verlangen. Oder - wenn die Differenz zu gross oder der Verkäufer nicht verhandlungsbereit ist - halt wohl oder übel im Ausland einkaufen.

Bildquelle: Wikipedia, Neon ja.

Cassis de Dijon - Zaubertrank zaubert Preise schlank

Le principe de Cassis de Dijon décidé par les Chambres.
Il principio "Cassis de Dijon" deciso al Parlamento.


Bild Cassis de Dijon LikörIm Prinzip ist ein Cassis-de-Dijon ein Johannisbeer-Likör aus Frankreich, aus Dijon eben. Beim Cassis-de-Dijon-Prinzip hingegen geht es um die sogenannte Warenverkehrsfreiheit; der Name geht zurück auf einen entsprechenden Gerichtsentscheid in der EU.

Unterschiedliche Sicherheits- oder Umweltnormen oder unterschiedliche Verpackungs- und Deklarationsvorschriften behindern den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Diese sogenannten technischen Handelshemnisse (THG) bewirken eine Abschottung des Schweizer Marktes und sind deshalb mitverantwortlich für das Phänomen der Hochpreisinsel Schweiz. Heute nun konnten die letzten Differenzen im Parlament ausgeräumt werden, und das Cassis de Dijon-Prinzip kann in der Schweiz eingeführt werden.

Vermutlich ab 1. Januar 2010 können Produkte, die in einem EU-Land zugelassen sind, auch in der Schweiz vermarktet werden. Mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips wird ein weiterer Mosaikstein auf dem langen Weg zur Beseitigung überhöhter Preise in der Schweiz gelegt.

Bildquelle: flickr  
Zusatzinfos: Importwarenstatistik des BfS.pdf (293,20 kb)