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Post: Gewinnsituation bei Massensendungen macht keine Mehreinnahmen erforderlich

Interessante Informationen kamen heute vom Hauptsitz der Post – zur Freude der Wirtschaft: Die Post verzichtet auf die Einführung eines Rücksendeportos bei Geschäftsretouren. Was ist geschehen? Die  Schweizerische Post unterbreitete dem UVEK Anfang Oktober 2010 verschiedene Tarifmassnahmen im sog. reservierten Bereich zur Genehmigung. Unter Anderem plante die Post per 1. April 2011 die Einführung eines Portos für Rücksendungen von Geschäftsbriefen, die wegen ungültiger Adresse nicht zugestellt werden können.  Die Post begründete diese Massnahme mit erheblichen Kosten, die mit der Rücksendung dieser Briefe verbunden seien. 

Gemäss Gesetz habe ich mich zu Handen des UVEK zu dieser vorgesehenen Massnahme geäussert. In meiner formellen Empfehlung wies ich das UVEK darauf hin, dass diese Tarifmassnahme einen Bereich betreffen würde, in dem die Post gemäss einer umfassenden Analyse der Preisüberwachung auch ohne Retourporto gute Gewinne erwirtschaftet. Wenn tatsächlich ein Rücksendeporto eingeführt würde, so dürfte dies nur geschehen, wenn gleichzeitig die heute gültigen Preise für die Zustellung der Sendungen gesenkt werden. Da dies nicht vorgesehen war, empfahl ich die Ablehnung des Gesuchs. Resultat: Die Post hat in der Folge ihr Tarifbegehren zurück gezogen. Für die Kunden bedeutet dies eine Entlastung um mehr als 10 Millionen Franken pro Jahr.

Gemäss Internetauftritt der Post plant diese nun aber einen neuen Vorstoss für die Einführung eines Rücksendeportos. Diese Massnahme soll per Anfang Juli 2011 in Kraft treten. Die Preisüberwachung wird sich auch zu diesem Vorstoss vernehmen lassen. Donc: Affaire à suivre!