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Gerupftes Huhn entpuppt sich als wohlgenährter Truthahn?

Seit Jahren packt uns alle das Grauen, wenn der Herbst naht und die neuen Krankenkassenprämien verkündet werden. Dass sie steigen, scheint mittlerweile ein Naturgesetz zu sein. Moderate Erhöhungen werden gefeiert, obwohl man ahnt, dass die Freude von kurzer Dauer sein wird. Diese jahrelange Übung hat das Bewusstsein bei nahezu allen geschärft, dass gespart werden muss, wo man nur kann und dass Preis-Leistungsverhältnisse optimiert werden müssen. Beispiele dafür gelangen immer wieder an mich. 

Im Zuge dessen wurden 2012 im ganzen Land die Fallpauschalen (sog. Basispreise) für stationäre Spitalbehandlungen eingeführt. Unter grossem Wehklagen der Spitäler, die ihr Überleben gefährdet sahen. Rund 9‘000 Franken pro Fall waren meinen Berechnungen zufolge ein angemessener Tarif. Doch viele Spitäler schlossen Verträge für weit höhere Beträge ab bzw. man konnte sich auf keinen Tarif einigen, sodass es nun viele Rekursfälle und provisorische Tarife gibt, die ebenfalls häufig über 9‘000 Franken liegen.

Seit der Einführung der Fallpauschalen sind zwei Jahre vergangen. Wie geht es unseren Spitälern heute? Offensichtlich hat sich die finanzielle Situation durch den Systemwechsel für die meisten Spitäler verbessert statt verschlechtert. Zu diesem Schluss kommt die neueste PWC-Studie zu diesem Thema. Und nicht nur das, es werden offensichtlich Gewinne in solchen Grössenordnungen generiert, dass sich Interessenvertreter der Spitäler im Nationalrat dafür einsetzen, dass „effiziente“ Spitäler im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung künftig ganz offiziell Überschüsse erzielen und diese gezielt weiterverwenden dürfen.

Ein Beispiel wovon wir hier reden, ist das Universitätsspital Basel. Es konnte seinen Gewinn 2013 gegenüber dem Vorjahr um 23% auf 11 Mio. Franken steigern. Das kleinere Kantonsspital Winterthur generierte 2013 einen Gewinn von 29.5 Mio. Franken. Über sogar 47% Gewinnzuwachs gegenüber dem Vorjahr freut sich das Luzerner Kantonsspital - das heisst stattliche 50 Mio. Franken!
Dieser Trend zeichnete sich übrigens schon 2012 ab. Eine Auswertung von 83 Geschäftsberichten des Jahres 2012 durch Santésuisse ergab, dass die Gewinne der Spitäler im Vergleich zum Vorjahr um 75% gestiegen waren.

Die obligatorische Grundversicherung darf keine Gewinne generieren. Sollte nicht gleiches für die Spitäler gelten, wenn sie Grundversicherte behandeln? Nach neuester Rechtsprechung sind Effizienzgewinne zwar erlaubt - ob das sinnvoll ist, bleibt dahingestellt. Ich bin skeptisch.

Ganz klar verboten bleibt jedoch die Gewinnmacherei und Margenbolzerei im grossen Stil zu Lasten der Grundversicherten. Die Kantone tragen die Verantwortung dafür, dass sich die Spitäler daran halten!

Deshalb fordere ich die Kantone auf, keine Basispreise für stationäre Spitalaufenthalte mehr zu genehmigen, die Fr. 9000.- übersteigen. Ich bin sicher, das würde die Gewinnentwicklung in angemessenere Bahnen lenken. Der Aufschrei der Spitäler wäre uns gewiss. Aber vergessen wir das alte Sprichwort nicht: „Die Klage ist des Kaufmanns Gruss“…

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Luzerner Spitaltarif 2012 – Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichts mit (noch) offener Kostenwirkung


  

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat heute einen Entscheid (PDF) zu einer strittigen Fallpauschale für akutstationäre Spitalbehandlungen veröffentlicht.
Es ist der erste Entscheid seit Einführung des neuen gesamtschweizerischen Abrechnungssystems SwissDRG im Jahr 2012. Die von der Luzerner Regierung für das eigene Kantonsspital festgesetzte Fallpauschale von Fr. 10‘325.- (auch Baserate genannt) zu Lasten obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wurde aufgehoben und zum Neuentscheid an den Regierungsrat zurückgewiesen.

Ich hatte zu dieser Baserate im Jahr 2012 eine Tarifempfehlung abgegeben, welche auf einen Betrag von Fr. 8974.- pro Fall lautete (bei einer Fallschwere von 1.0).

Als Preisüberwacher lese ich den Entscheid in Teilen klar positiv: Der neue Grundsatzentscheid bestätigt das zweistufige Preisprüfungsmodell des Preisüberwaches, bestehend aus einer kostenbasierten Tarifermittlung und einem anschliessendem (nationalen) Benchmarking. Herausgestrichen wurde das Erfordernis einer guten Kostentransparenz. Denn die ungenügende Transparenz der vom Kanton Luzern für das Benchmarking herangezogenen Referenzspitäler war einer der Hauptgründe für die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses durch das BVGer.

Dennoch bleiben Fragen offen. Das Gericht hat eben keinen Preis fixiert, sondern den Fall an die Luzerner Regierung zurückgewiesen. Die Kantone, die als Spitaleigner und erste Entscheidungsinstanz bei strittigen OKP-Spitaltarifen eine problematische Doppelrolle einnehmen, werden vom vorliegenden Entscheid in die Verantwortung genommen - insbesondere betreffend Ausgestaltung des Benchmarkings.

Auf dem Spiel steht dabei nicht weniger als die Bezahlbarkeit unserer Krankenkassenprämien. So plädiere ich für ein strenges Benchmarking, was bedeutet ein vergleichsweise günstiges Spital mit guter Qualität ist die Referenz. Die Spitalträger hingegen präferieren eine milde Variante, bei der ein Spital als Referenz gewählt wird, dass kostenmässig über dem Durchschnitt liegt. Die Differenz zwischen diesen Varianten beträgt rund eine halbe Milliarde Franken pro Jahr zulasten der Grundversicherung. Das ist Geld von uns Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern. Ich werde deshalb weiterhin Einfluss auf die Tarifgestaltung nehmen.

Meine seit 2012 intensivierte Empfehlungstätigkeit bei stationären Spitaltarifen zeigt bereits Wirkung: So haben sich vor kurzem die beiden Universitätsspitäler Genf und Lausanne mit den Versicherern auf eine rund 1000 Franken tiefere Baserate 2012 geeinigt, als sie ursprünglich beantragten (rund Fr. 10‘400.- statt Fr. 11‘400.-).
Im Interesse der Prämienzahlenden – und einer Kostenkontrolle im Gesundheitswesen: Wir bleiben am Ball. Damit es nicht heisst: Koste es, was es wolle – sondern koste es, was es solle!

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Die Krankenkassenprämien steigen nur moderat. Hurra?

Es ist wieder soweit: Die neuen Krankenkassenprämien wurden bekannt gegeben. Die Prämien werden um durchschnittlich 2.2 Prozent erhöht. Das ist weniger als der Durchschnitt der letzten 10 Jahre. Die Freude über die überschaubare Erhöhung ist gross. Trotzdem muss ich stossgebetartig einen zweiten Satz anfügen: Hoffentlich bleibt sie uns nicht in den nächsten Jahren im Halse stecken! Ich will niemanden die Freude verderben, nur die kalte Logik der Mathematik lässt wenig Spielraum. Die Kosten im Gesundheitswesen sind einmal mehr gestiegen: Im Spitalbereich ambulant (+5.8%!) und stationär (+2.7%) und auch in den Arztpraxen (+4.1%). 2.2% Prämienerhöhung deckt diesen Anstieg nicht ab. Ausgabensenkungen sind auch nirgends in Sicht im Gegenteil: Das geschätzte Kostenwachstum für das nächste Jahr beträgt 3-5%. Man muss kein Prophet sein, um zu sehen, dass uns die diesjährige Freude wohl in den nächsten Jahren sauer aufstossen wird. Dagegen gibt es nur ein Rezept “Sparen und Optimieren“. Aber wo? Niemand will Qualitäts- oder Leistungseinbussen.

Die Wirkung der Fallpauschalen wird sich erst in den nächsten Jahren entfalten. Die grössten Sparpotentiale bieten derzeit ohne Zweifel die Spital- und Ärztetarife, die Medikamentenpreise und -margen. Komplexe Themen, deren Sparpotential unbedingt genutzt werden muss.

Neben dem gibt es auch leicht nutzbare Einsparpotentiale in relevanter Grössenordnung. Ein Beispiel ist die Liste der kassenpflichtigen Hilfsmittel (MiGel). Derzeit müssen alle Artikel dieser Liste über akkreditierte Abgabestellen bezogen werden. Was für komplexe Hilfsmittel sinnvoll ist, ist für einfache Hilfsmittel vielfach unnötig und preistreibend. Ich fände es sinnvoll für einfache Hilfsmittel die Beschaffung freizugeben, d.h. mit den bestehenden Höchstvergütungsbeträgen könnten sich die Patientinnen und Patienten wahlweise im In- oder Ausland bei allen Abgabestellen eindecken, die den gesuchten Artikel führen.
Aus Rückmeldungen von Bürgern (vgl. auch mein Blog „Wider jede Vernunft“) schliesse ich, dass man in der Bevölkerung weitestgehend offene Türen einrennen würde. Unterstützt wird diese These auch von einer repräsentativen Comparis Umfrage. In ihr spricht sich eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer dafür aus, dass die Krankenkassen Behandlungen alternativ auch im Ausland zulassen, d.h. ihre Finanzierung übernehmen sollten. Auch dieser Ansatz biete Möglichkeiten Kosten zu sparen ohne einen Leistungs- oder Qualitätsverlust in Kauf nehmen zu müssen. Wobei man m.E. hier sehr differenziert vorgehen muss und vor allem in Richtung Ergänzung statt Ersatz der Schweizer Angebote prüfen sollte – immer mit dem Ziel weniger Kosten für gleiche Qualität.

Der Volksmund formuliert salopp: Problem erkannt, Gefahr gebannt! Mitnichten, denn Wissen ist nicht Handeln. Derzeit sind noch keine Massnahmen ergriffen, die tatsächlich prämiendämpfende Wirkung hätten. Im Gegenteil, die Kosten steigen im grösseren Umfang als die Prämien. Einige Experten warnen vor einem möglichen Prämienschock – also einem drastischen Anstieg der Prämien. Zuletzt passierte dies 2010 als der Anstieg durchschnittlich 8.7% betrug. Noch ist es nicht soweit. Zeit zum Abwarten gibt es in meinen Augen aber keine. Sparen durch bessere finanzielle Anreize ist weit weniger schmerzhaft als Sparen bei Leistungsumfang und Qualität. Worauf warten wir? 

 Bildquelle: MS Office, Cliparts

Ein Schelm, wer...

Frühling ist schön. Fliegende Pollen eher weniger. In dieser Jahreszeit sind Allergie-Medikamente gefragt wie nie. Allergie-Geplagte müssen häufig doppelt leiden, denn zu der körperlichen Unbill kommt, dass viele Linderung schaffende Medikamente nicht kassenpflichtig sind. Das heisst, man muss sie selber zahlen. Das alles ist nicht neu. Neu ist jedoch, dass offensichtlich zahlreiche besagter Medikamente in letzter Zeit teurer wurden. Manches Medikament wurde gar vom Markt genommen. Auf Nachfrage für Ersatz bekamen Meldende Produkte desselben Herstellers empfohlen: Wirkung ähnlich, Preis um einiges höher.

Es stellt sich die Frage nach des Pudels Kern.
Bundesrat Berset hat soeben nach langen und zähen Ringen mit der Pharmaindustrie einen Kompromiss geschlossen, der deutliche Preissenkungen kassenpflichtiger Medikamente enthält. So gilt der Auslandspreis in den kommenden Jahren als alleiniger Richtwert. Therapeutische Quervergleiche  sind nur noch möglich, wenn ein Medikament im Ausland nicht gehandelt wird. Dieses neue Vorgehen senkt die Medikamentenpreise bis 2015 jährlich um bis zu 700 Mio. Franken. Was gut ist für die Versicherten und Versicherer, ist für die Pharmaindustrie eine Kröte (O-Ton, Thomas Cueni von Interpharma), die zu schlucken ihr wenig Wahl blieb. Denn das „Unheil“ zeichnetet sich für die Pharmaindustrie im letzten Jahr immer deutlicher ab.
Der Gedanke scheint nicht abwegig, dass Hors-Liste-Medikamente (das sind die nicht kassenpflichtigen Medikamente) nun herhalten müssen, um die Gewinnausfälle bei den preislich administrierten Medikamenten (d.h. die kassenpflichtigen) zu kompensieren. Auch wenn diese Preissteigerungen für die Konsumenten sehr ärgerlich sind, solange keine wettbewerbsrechtlichen Grundsätze verletzt werden, sind die Unternehmen grundsätzlich frei in ihrer Preisgestaltung.
In der Lehrbuchwelt sollten sich die Konsumenten immer für diejenigen Produkte mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis entscheiden. Das würde Anbieter mit überteuerten Angeboten über kurz oder lang vom Markt verschwinden lassen. Dennoch konnten diverse Pharmaunternehmen Preise älterer Produkte erhöhen, ohne dass sich die zu Grunde liegende Kostenstruktur verändert hätte. Der Wettbewerb im Schweizer Heilmittelmarkt entfaltet also nicht seine volle Wirkung.
Die Gründe dafür liegen einerseits in der Komplexität des Marktes: Der Laie bzw. Patient ist meist nicht in der Lage, sämtliche Alternativen zu kennen und richtig zu bewerten. Im Zweifel verlässt er sich auf den Rat des Arztes oder Apothekers – der natürlich mehr Interessen hat.
Fordern Sie deshalb Ihren Arzt oder ihrer Apotheke auf: helfen Sie mir das beste Produkt zu finden! Das Produkt mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis! Will der Apotheker oder der Arzt sie als Kunden behalten, sollte er ein Interesse haben, Sie gut zu beraten. Auch Internetplattformen wie mymedi.ch können Hilfestellung leisten.

Der wohl gewichtigste Grund für die Preisunterschiede ist jedoch in den stark regulierten Rahmenbedingungen im Heilmittelmarkt zu finden. Die durch den Zulassungszwang des Heilmittelgesetzes geschaffenen nationalen Marktbarrieren, erlauben es den Herstellern, Preise weit über dem eigentlichen Wettbewerbspreis zu verlangen. Diese Marktbarrieren können nur abgebaut werden, wenn das Schweizer Heilmittelinstitut Swissmedic Zugang zur relevanten Dokumentation im Ausland erhält. Bisherige Verhandlungen in die Richtung eines institutionalisierten Austauschs von Heilmitteldaten auf internationaler Ebene verliefen jedoch mehrheitlich im Sande. Ich halte es für immens wichtig, dass die Verhandlungen mit den Behörden Deutschlands, Frankreichs, Italiens und der EU sobald als möglich wieder aufgenommen werden und zu einem konkreten Ergebnis führen.

Weitere Infos zum Thema Medikamentenpreise erhalten Sie auch im nächsten Kassensturz. (Di., 28.5. 21:05 auf SRF1)

SwissDRG-Fallpauschalen: Drohender Kostensprung zulasten der Prämienzahler – setzen sich die Kassen für die Prämienzahlenden ein?

In den letzten drei Monaten haben die ersten Kantonsregierungen (insbesondere TG, BL, LU und ZH) Tarifentscheide zu Basispreisen (Baserates) 2012 zur Abrechnung stationärer Spitalbehandlungen getroffen. An diesen Tarifen zulasten der Grundversicherung haben sich die Krankenversicherer in der Regel zu maximal 45% zu beteiligen, die Spitalträger (Kantone/Gemeinden/private Trägerschaften) übernehmen den Rest. Die von den Kantonsregierungen – die in aller Regel auch Eigentümerinteressen betroffener Krankenhäuser wahrnehmen -  festgesetzten oder genehmigten Tarife liegen zwischen Fr. 500.- und Fr. 3100.- pro Fall über den Tarifempfehlungen der Preisüberwachung (bei Gesamtkosten für eine effiziente Fallbehandlung von rund 9000 Franken).
Damit haben die Kantone die Interessen der Spitalträger (zu denen sie selber gehören) stärker gewichtet als diejenigen der Prämienzahlenden. Es geht um prämienwirksame Kosten in Milliardenhöhe und um einen Verteilkampf zwischen Kassen und Spitalträgern.
In ihren Entscheiden haben die Kantonsregierungen einerseits klare Regeln des Krankenversicherungsgesetzes und seiner Verordnungen überlesen und andererseits nicht ganz klare Bestimmungen zugunsten der (eigenen) Spitäler ausgelegt. Aus meiner Sicht wäre deshalb eine Klärung der Hauptstreitpunkte durch das Bundesverwaltungsgericht, welches strittige KVG-Tarife letztinstanzlich beurteilt, angezeigt: Um Rechtssicherheit für die Spitäler, die Kassen und vor allem auch für die Prämienzahlenden zu schaffen. Die drei Hauptstreitpunkte betreffen die Zu- und Abschläge bei der Ermittlung der anrechenbaren stationären Spitalkosten krankenversicherter Patienten, das Benchmarking zur Erfüllung des Wirtschaftlichkeits- und Effizienzkriteriums im Krankenversicherungsgesetz sowie die Frage, ob sich die soziale Krankenversicherung bei effizienten Spitälern an Tarifen beteiligen muss, die über den ausgewiesenen Gesamtkosten liegen. Noch ist unklar, ob die Krankenversicherungen rekurrieren werden. Ich hoffe es sehr – denn nur so können sie die Interessen der Prämienzahlenden wahren. Stehen die Krankenversicherer für ihre Kundinnen und Kunden ein, dann führen sie auch Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. Diese Instanz würde unbefangen die Argumente abwägen können – ohne, dass allfällige Eignerinteressen ins Spiel kommen.  Selber kann ich diesen Schritt leider nicht tun: Der Preisüberwacher verfügt bei KVG-Spitaltarifen nach geltendem Recht über keine direkte Beschwerdebefugnis beim Bundesverwaltungsgericht.

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Der Bundesrat veröffentlicht den Bericht "Gesundheit 2020"

Gestern hat der Bundesrat den Bericht „Gesundheit 2020“ veröffentlicht. Gesundheit 2020 hat zum Ziel, „durch umfassende Massnahmen in allen Bereichen des Gesundheitssystems die Lebensqualität zu sichern, die Chancengleichheit zu stärken, die Versorgungsqualität zu erhöhen und die Transparenz zu verbessern.“


Es ist eine glückliche Tatsache, dass wir über ein gutes Gesundheitssystem verfügen. Die Einwohner unseres Landes sind mit der Gesundheitsversorgung zufrieden. Zu ähnlichen  Ergebnissen kommen Analysen der OECD und WHO 2011. Soweit so gut. Wir müssen uns jedoch darauf einstellen, dass wir in den nächsten Jahren grosse Herausforderungen zu bewältigen haben. Die Anzahl älterer Menschen steigt, ebenso wie die Anzahl der chronisch Kranken. Der medizinische Fortschritt bringt neue hochwirksame und zum Teil personalisierte Medikamente und Behandlungsmethoden hervor. Das ist erfreulich - hat aber seinen Preis. Seit ihrer Einführung 1996 haben sich die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung mehr als verdoppelt während im selben Zeitraum beispielsweise unsere Wirtschaftsleistung – das Bruttoinlandprodukt (BIP) – bloss hab so schnell wuchs.
Wir alle wollen eine erstklassige medizinische Versorgung. Und wir wollen sie zu bezahlbaren Preisen! Deshalb müssen wir genau hinschauen, wo Optimierungspotential besteht. Experten schätzen, dass es rund 20 Prozent Effizienzreserven gibt, die u.a. durch den Abbau von Doppelspurigkeiten ausgeschöpft werden können – so schreibt es der Bundesrat in seinem Bericht. Auch im Medikamenten Markt bestehen grössere Sparpotentiale. Erwähnt sei  hier beispielsweise die überdimensionierte Wechselkurstoleranzmarge von fünf Prozent. Nicht weitergegebene Währungsgewinne der Pharmaindustrie, betrugen in den Jahren 2009-2011 immerhin 1,5 Milliarden Franken und das war erst der Anfang. (Lesen Sie dazu auch meinen Blog: Gleiche Pille anderer Preis).
Es ist gut, wurde der Handlungsbedarf auch in finanzieller Hinsicht auf oberster Ebene erkannt. Ich werde mich weiterhin für faire und transparente Preise einsetzen sowie den Abbau von Handelshemmnissen. Das Gesundheitswesen wird auch 2013 meine volle Aufmerksamkeit geniessen.

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