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Allgemeine Geschäftsbedingungen - oder: Was ist ein vernünftiger Konsument?

Symbolbild AGBKürzlich war ich in Aarau an einer Veranstaltung der Aargauer Kantonalbank unter dem Titel "Fairness und Transparenz" eingeladen.

Als ich zu Hause an meiner Rede schrieb, musste ich bei meinem PC eine Software-Aktualisierung vornehmen. Nach dem Download fragte mich der Computer, ob ich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Download einverstanden sei. Gedankenverloren klickte ich das Kästchen an, wo es hiess: "I have read and agree to the general terms" - also "Ich habe die AGBs gelesen und bin mit ihnen einverstanden."
Ehrlicherweise muss ich zugeben: Ich habe die AGBs nicht gelesen. Und hätte ich - ich bin nicht sicher, dass ich sie verstanden hätte. Aber für das Durchlesen von Geschäftsbedingungen, von denen ich ohnehin von anfang an weiss, dass sie an in jeder Frage zu Gunsten des Anbieters - und damit zu meinen Ungunsten formuliert sind - dafür war mir die Zeit dann doch zu Schade.

Und was wäre die Alternative gewesen, hätte ich das Kästchen nicht angeklickt? Kein Vertrag - kein Download - und auch niemanden, mit dem ich über den Inhalt der AGB hätte verhandeln können. Kurzum: Nicht einverstanden sein mit AGB ist gar keine reale Alternative!

Aber Hand aufs Herz: Lesen Sie in jedem Falle die AGB durch, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben oder übers Internet abschliessen? Lesen Sie auch die Lizenzbedingungen, wenn Sie auf Ihrem Computer einen Software-Update herunterladen?

Mangelnde Transparenz bedroht die Fairness!

Das Recht – und die gerichtliche Rechtsprechung – gehen in der Regel von einem durchschnittlichen „Otto Normalverbraucher“ aus, wenn sie solche AGBs prüfen. Dabei kann man in Gerichtsentscheiden nachlesen, wie zum Beispiel Ziffer 12.5 zweiter Satz verstehen könne, oder Ziffer 25.3. Ich finde: "Normal" ist ein Mensch, wenn er solche AGBs eben gerade nicht liest. Oder umgekehrt gesagt: Ich zweifle schon fast an der Lebenstüchtigkeit eines Verbrauchers, wenn er ein EULA – Ein End User Licence Agreement – vor der Installation eines Software-Updates auf seinem Computer von A-Z durchliest.

Wenn neben Intransparenz noch ungleich lange Spiesse eingesetzt werden, wird es doppelt gefährlich. Um auf das Beispiel AGB zurückzukommen: diese werden  in der Regel von kenntnis- und erfahrungsreichen Anwälten und Rechtsabteilungen erarbeitet. In langen internen und externen Prozessen werden sie optimiert –und zwar so optimiert, dass sie den Verkäufer in die bestmögliche und den Konsumenten in die schlechtestmögliche Lage bringen.

Kurzum: Mangelnde Transparenz bedroht die Fairnessund ungleich verteilte Kompetenzen  machen die Lage des Schwächeren noch schwieriger.

Leider bestehen in der Schweiz noch keine griffigen Kontrollnormen in Bezug auf AGBs. Dies im Gegensatz zum europäischen Ausland. Zwar haben dies bereits mehrfach parlamentarische Vorstösse gefordert – auch die Eidg. Kommission für Konsumentenfragen hat dies mehrfach verlangt. Nun wird im Entwurf zur Revision des Gesetzes über den Unlauteren Wettbewerb ein erster  Schritt gemacht. Insbesondere sind durch die Revision auch KMU geschützt - ein wichtiger und richtiger Schritt.

Ob der Vorschlag aber die parlamentarischen Beratungen "überlebt" - und ob er genügt - wird die Zukunft weisen.

Endlich sinken Urheberrechtsgebühren auf mp3-playern!

Finalement, les émoluments pour les lecteurs mp3 baissent!
Finalmente, le tariffe per i lettori mp3 abassano!


Endlich sinken die Urheberrechtsgebühren auf digitalen Speichermedien wie ipods oder mp3-Playern bzw. Video-Harddisc-Recordern etc. ! Die zuständige Schiedskommission hat kürzlich einen neuen Tarif GT 4d genehmigt, der wesentlich tiefere Entschädigungen vorsieht als der bisherige. Die markante Tarifsenkung entspricht auch einer Forderung der Preisüberwachung, die den „alten“ Tarif in der Vergangenheit als überhöht kritisiert hatte.

Einig geworden sind sich die Vertragsparteien allerdings nur bei den Vergütungsansätzen, nicht aber bezüglich des Berechnungsmodells. Da der jetzt genehmigte Tarif nur bis Ende 2010 gilt, müssen die offenen Fragen rasch geklärt werden. Zudem müssen tarifrelevante aktuelle Daten wie beispielsweise der Anteil des privaten Überspielens, der Anteil bezahlten Downloads etc. erhoben werden.

Der Preisüberwacher erwartet, dass die tieferen Ansätze für die Urheberrechtsentschädigung auch auf die Gerätepreise durchschlagen werden. Da auf dem Gerätemarkt und im Detailhandel grundsätzlich Wettbewerb herrscht, darf man diesbezüglich optimistisch sein.

Bildquelle: flickr

GSM et infos : ça bouge!

Bewegung bei der Informationspolitik in der Mobilfunkbranche. 
Movimento nel settore dei cellulari - informazione aiconsomatori.

Récemment, j'ai écrit sur ce blog au sujet des tarifs des téléphones portables. Raison: Je reçois beaucoup de courrier qui concerne ce thème. Cette contribution a d'ailleurs été reprise (et traduite) en français par le blog de scal. - Merci!

 Bewegung in der Mobilfunkbranche

Dans mon billet, j'avais constaté que beaucoup de clients des opérateurs mobiles "tombent" dans le piège des coûts du transfert de donnés. J'avais demandé que les clients soient informés si - tout d'un coup et souvent de manière inaperçue - les coûts commencent à monter.

Quand je suis rentré chez moi mardi passé, j'ai lu une bonne nouvelle dans le "Blick am Abend": Sunrise a mis en oeuvre un système qui envoie uns sms à ses clients quand leur facture dépasse 200 Francs! Donc une alerte de prix - bravo!  Il reste à espérer que les autres opérateurs suivront cet exemple.

Dall' ACSI in Ticino - alleati della sorveglianza dei prezzi!

Einladung bei der ACSI, der Vereinigung der Konsumentinnen und Konsumenten der italienischen Schweiz. 
Invité auprès de l'ACSI, l'association des consommateurs de la Suisse italienne.
 

 

Sabato scorso, sono stato invitato a Lugano all'assemblea annuale dell'ACSI , l'associazione delle consumatrici e dei consumatori della Svizzera italiana. È stata un’esperienza molto interessante e piacevole.
Mi è stata data la possibilità di tenere un piccolo discorso - in italiano - dove ho sottolineato il fatto che la Sorveglianza dei prezzi e le associazioni di difesa dei diritti dei consumatori sono alleate, poiché entrambe hanno come scopo la difesa dei più deboli in situazioni dove vi è la possibilità di un abuso.
Ho parlato della necessità di consolidare la collaborazione tra le varie organizzazioni consumeristiche attive in Svizzera affinché la loro posizione sia rafforzata, e la difesa dei diritti dei consumatori ancora più efficace. Mi sembra che questa volontà, almeno da parte del Ticino, ci sia.

In seguito, ho portato alcuni esempi del lavoro svolto dalla Sorveglianza dei prezzi: la conclusione con la Posta di un accordo sulle tariffe, grazie al quale l’economia e le economie domestiche potranno risparmiare 200 milioni di franchi; il fatto che il Cantone Ticino ha accolto favorevolmente la nostra proposta di valutare la possibilità di ridurre le tariffe per i lavori dei geometri revisori (entro la fine di quest’anno il Cantone dovrebbe presentare i risultati di questa valutazione); e la riduzione, dall’inizio di aprile, delle tariffe al consumo del gas naturale dell’AGE SA di Chiasso.
Successivamente, abbiamo parlato molto di energia. Ho spiegato che nell'ambito delle
tariffe dell’elettricità la Sorveglianza dei prezzi avrà un diritto di raccomandazione nei confronti del nuovo regolatore, ovvero la Commissione federale dell’energia elettrica (ElCom). Se volete saperne di più a proposito della posizione della Sorveglianza dei prezzi in questo settore, potete scaricare qui la newsletter che è stata dedicata a questo tema l'anno scorso.

Vorrei ringraziare l'ACSI, il presidente Signor Mario Jäggli e la segretaria generale Signora Laura Regazzoni Meli per il loro sostegno e l'ospitalità di sabato scorso. È stato veramente un grande piacere trascorrere un pomeriggio con voi!

Cordiali saluti
Stefan Meierhans ("Mister Prezzi")

ACSI 2009 discorso Mes.pdf (317,62 kb)