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Die Wettbewerbslücken im Roaming-Bereich müssen geschlossen werden!

Die neuesten Statistiken des Bundesamts für Kommunikation zeigen, dass der Umsatz der Mobilfunkanbieter für Roaming im Jahr 2012 um 1.4 Prozent auf 857 Mio. Franken gestiegen sind. Innerhalb der EU zahlten Herr und Frau Schweizer zwar etwas weniger, ausserhalb der EU sind die Preise jedoch gestiegen.

Die Roaming-Preise sind seit langem im Fokus der Preisüberwachung. Bereits 2007 erarbeiteten wir eine Studie zum Thema. Darin empfahlen wir, ein bilaterales Abkommen mit der EU zu schliessen, in welchem wir die EU-Verordnung zu den Roaming Gebühren übernehmen. Denn die Verordnung hatte innerhalb der EU zu deutlichen Preissenkungen geführt. Seither ist viel geschehen und eine Einigung mit der EU erscheint schwierig. Der Ständerat ist zwar generell nicht abgeneigt Preisobergrenzen zu diskutieren aber leider wurde die Debatte im Frühjahr auf Eis gelegt. Nun ist es am Bundesrat, sich des Themas anzunehmen. Ein grosser Wurf ist nicht in Sicht, der Bundesrat plant bis Ende 2014 nur einen Bericht über die Entwicklung der Roaming-Gebühren vorzulegen. Das ist nicht viel angesichts der brisanten Entwicklungen, die Schweizer Geschäftsreisende und Touristen in Kauf nehmen müssen.

Ein Beitrag zur Lösung dieses Missstandes könnte ein wettbewerbsorientierter Ansatz sein. So wäre es eine Möglichkeit, das Roaming von klassischen Mobilfunk-Verträgen abzukoppeln. Die Verbraucher hätten so die Möglichkeit, unabhängig von ihrem eigentlichen Mobilfunkanbieter, Roaming-Verträge dort abzuschliessen, wo sie die besten Konditionen erhalten. Der Aufwand für die Kunden sollte klein sein. Die Telefonnummer und die SIM-Karte sollten nicht gewechselt werden müssen. Der Druck auf die Roaming-Preise – will heissen: auf die Mobilfunkanbieter –würde durch die neuen Optionen deutlich erhöht. Sinkende Preise wären eine natürliche Folge.

Separate Roaming Dienste – darauf setzt auch die EU als Mittel zum Zweck. Ab 1. Juli 2014 muss jeder Mobilfunkanbieter seine Kunden informieren, dass sie mit anderen Anbietern Roaming Verträge schliessen können. Im Klartext heisst das: Ein Engländer, der in Frankreich Ferien macht, hat die Wahl einen Vertrag mit einen französischen Anbieter abzuschliessen.
Die technischen Voraussetzungen sind innerhalb der EU also bereits geschaffen. Die Schweiz könnte diese für sich adaptieren.

Der Mobilfunk innerhalb der Schweiz leidet nach wie vor unter zumindest mangelndem Preiswettbewerb. Deshalb sind unsere Preise im internationalen Vergleich so hoch. Das Problem könnte viel grundsätzlicher angegangen und gelöst werden mit meinem Vorschlag aus dem Jahr 2012. 
In der Schweiz gibt es zwei Sorten Mobilfunkanbieter: Solche mit eigenem Netz und solche ohne eigenes Netz. Die Anbieter ohne eigenes Netz können den Wettbewerb nur bedingt beleben. Ihre Preise sind stets abhängig von den Konditionen, die sie für die Netznutzung erhalten. Es liegt auf der Hand, dass die Mobilfunkunternehmen mit eigenem Netz Anreize haben, steuernd in den Wettbewerb einzugreifen und damit ein Marktversagen zu verursachen. Dieses Dilemma könnte gelöst werden, in dem der Gesetzgeber dafür sorgt, dass für alle Marktteilnehmer nichtdiskriminierende Konditionen für die Netznutzung gelten. Eine solche Lösung wäre technisch machbar und vor allem auch effektiv, da so deutlich mehr Marktteilnehmer an der gleichen Startlinie stünden.

Es ist möglich, die teure Mobilkommunikation und insbesondere die Roaming-Preise auf ein erträgliches Niveau zu senken. Worauf warten wir eigentlich?

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Supprimons enfin le manque de concurrence dans le roaming !

Selon les dernières statistiques sur le roaming de l'OFCOM, le chiffre d'affaires des opérateurs réalisé dans le roaming a augmenté en 2012 de 1.4% par rapport à l'année précédente pour se situer à 857 millions de francs. Alors que des adaptations de prix ont eu lieu en ce qui concerne le roaming dans les pays européens, les prix du roaming dans les pays extra-européens ont par contre augmenté.

La Surveillance des prix s'intéresse depuis longtemps aux tarifs du roaming. En 2007 déjà, nous avions sorti une étude sur ce sujet et recommandé un accord avec l'Union européenne. Le but était de reprendre la réglementation européenne sur les prix du roaming, car elle y avait fait ses preuves et permis des baisses de prix significatives. Depuis lors, les choses ont changé et un accord avec l'Union européenne semble actuellement difficile à réaliser. Les parlementaires se sont aussi intéressés au roaming en proposant des prix plafonds, mais malheureusement cette solution est pour l'instant suspendue. Il y a donc un blocage en Suisse sur les propositions émises afin de régler le problème des prix élevés du roaming. Il convient donc de chercher de nouvelles idées dans un domaine qui inquiète beaucoup de consommateurs lors de leur voyage à l'étranger.

Il conviendrait donc d'étudier une nouvelle approche plus concurrentielle. Afin de dynamiser le secteur du roaming, il serait bienvenu d'augmenter le choix du consommateur en lui donnant la possibilité de conclure un contrat "roaming" avec un autre opérateur que le sien. Par exemple, à la conclusion d’un contrat chez Swisscom, celui –ci devrait laisser le choix au client de conclure avec un autre opérateur un contrat roaming, tout en gardant le même numéro et la même carte SIM. Cela augmenterait la pression sur les opérateurs et les obligerait enfin à se concurrencer sur les tarifs du roaming.

Il s'agirait en d'autres termes d'étudier la possibilité d'instaurer une vente séparée des services de roaming. Une solution semblable a déjà été prévue dans l'Union européenne et devra être appliquée le 1er juillet 2014, selon le règlement sur le roaming du 13 juin 2012. A la conclusion d’un abonnement, l’opérateur devra informer le client qu’il peut acheter un contrat de roaming avec un autre opérateur, tout en gardant le même numéro de téléphone. Par exemple, un opérateur français pourra offrir un abonnement à un touriste anglais qui séjourne en France. Les détails techniques ont été établis par l'organe européen des régulateurs de télécommunication. Les solutions techniques pour la vente séparée du roaming devraient donc déjà existées et pouvoir être adaptées pour  les entreprises suisses.

Une autre solution encore plus efficace est celle que j'ai proposée en février 2012 déjà: il s'agit de réglementer l'accès au réseau mobile pour les opérateurs virtuels (MVNO). La possibilité pour les opérateurs ne possédant pas de réseau propre d'avoir un accès à des conditions non discriminatoires au réseau mobile des opérateurs qui dominent le marché individuellement ou collectivement serait à même de stimuler la concurrence sur le marché de la téléphonie mobile. Cette solution est techniquement faisable et efficace.

A bon entendeur !

Alte Liebe rostet nicht – kann aber teuer werden

Der Mensch ist ein Gewohnheitstier, das wissen wir alle. Schon einige Zeit bevor man seinen altersmässigen Zenit überschritten hat, stellt man gewöhnlicherweise fest, dass Neues lernen und Gewohnheiten ändern nicht unbedingt die leichteste aller Übungen ist. Leider kann das teuer werden.
Gute Beispiele dafür finden sich namentlich in der Telekommunikation. Dieser Markt hat in den letzten Dekaden eine wahre Revolution durchgemacht. Festnetztelefonie, Faxe - vor ein paar Jahren noch guter Standard - heute sind sie zu grossen Teilen schachmatt gesetzt von ihrer flexiblen, agilen und seit kurzem auch noch günstigen Nachkommenschaft: E-Mails, Kurznachrichten, Chats, Mobil-Telefonie, Internet-Telefonie.

Massenhafte Nutzung senkt die Preise. Ausgereizte aber ausgereifte Technologien verharren auf ihrem Preisniveau ober bekommen gar einen Obolus aufgeschlagen. So ist die Festnetztelefonie, früher die billigste Art zu telefonieren, heute im Vergleich teuer. Ein 1-minütiger Anruf vom Swisscom Festnetz in ein Mobilnetz kostet 35 Rp. (bei einem Monatsabo von ca. 25 CHF). Der gleiche Anruf zwischen zwei Mobilanbietern kostet ca. 25 Rp. (bei einen Monatsabo von rund 10 CHF). Ein Unterschied von fast 30 Prozent im Minutenpreis und 40 Prozent im Abopreis. Die Internet-Telefonie war bisher an Computer gebunden. Auch das ist nun Vergangenheit. Wer eine Datenflatrate hat und ein Smartphone, kann nun quasi gratis über das Internet Mobiltelefonieren.

Schöne neue Welt – für die, die sie verstehen und zu nutzen wissen. Aber da liegt der Hase oft im Pfeffer: Auch die Jungen, technikaffinen stolpern über diverse Steine. Denn nicht jedes Werbeversprechen hält, was es im ersten Moment suggeriert. Unlimitiertes Surfen beispielsweise wird gern gebremst durch limitierte Datenübertragungsgeschwindigkeiten. Festnetznummern, die mit 058 beginnen, behandelt der Anbieter Orange wie eine Spezialnummer und verrechnet 40 Rp./Min. Der Beispiele gibt es viele. Trotzdem, am Ende des Tages ist das Kommunizieren dank der neuen Möglichkeiten schneller und günstiger geworden.

Bei den traditionellen Dienstleistungen herrscht Stillstand. In einigen Fällen sind sie sogar teurer als früher. Um eine Papierrechnungen zu erhalten oder seine Rechnung via Einzahlungen am Postschalter zu begleichen, muss man heute bei einigen Anbietern extra zahlen. Als Argument wird der Umweltschutz ins Feld geführt. In Tat und Wahrheit ist es jedoch ein Zuschlag, der hier zu zahlen ist. (vgl. auch mein Blog „Die Rechnung für die Rechnung“)

Der Preisteufel steckt sehr häufig im Kleingedruckten. Deshalb sorgen Technologie und Wettbewerb hier nicht immer automatisch für tiefere Preise. Wählen Sie also Ihren Anbieter mit Bedacht und lesen Sie auch die Texte hinter den zahlreichen Sternchen.

Bildquelle: MS Cliparts

Newsletter: Fernmeldegesetz, Einvernehmliche Regelung mit Valora

 

                                                      

Eben erschienen:

Newsletter Nr. 3/12  

INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
1. MELDUNGEN/ COMMUNICATIONS/ COMUNICAZIONI
- Fernmeldegesetz: Preisüberwacher erfreut über Revisionsabsicht
   Loi sur les télécommunications : le Surveillant des prix accueille favorablement la volonté de révision
   Legge sulle telecomunicazioni: il Sorvegliante dei prezzi accoglie con favore il proposito di revisione
- Convention concernant les tarifs d’Eauservice Lausanne – réduction du prix de l’Eau, notamment pour l’Economie locale
- Einvernehmliche Regelung mit der Valora betreffend Handelsmargenmodell – Preisüberwacher nimmt Gutschein-Aktion der Valora bei ausländischen Zeitschriften zur Kenntnis
- Tarifmassnahmen Post

Mobiltelefonie für Kinder und Jugendliche - Der weite Weg von der potentiellen Schuldenfalle zur gefahrlosen Nutzung

Am letzten Mittwoch hat der Bundesrat seinen Ergänzungsbericht zum Fernmeldewesen veröffentlicht. Ich werde mich noch vertiefter mit der Frage auseinandersetzen – greife aber für den Blog vorab ein Thema heraus, das viele Eltern und Familien interessieren dürfte: Die Mobiltelefonie für Kinder bzw. Jugendliche.
Schon Erwachsene sind im Dschungel der Tarife häufig verloren. So verwundert es nicht, dass 13jährige mehr hoffen als wissen, dass sie ihr Budgetlimit nicht überzogen haben. Schulden, wenn schon nicht beim Mobilfunkbetreiber so doch bei den Eltern, sind da nicht selten.
Bisher schützten nur konventionelle Prepaid-Angebote wirksam vor diesen Schulden. Fraglich ist jedoch, wie hilfreich sie sind, den Umgang mit dem Medium zu erlernen. Interessant ist da das neue Angebot „Primobile“ (Sunrise/Pro Juventute). Es besteht aus einem begrenzten all-inclusive Angebot, dass im Prepaid-Modus aufgestockt werden kann. Die Eltern bekommen ein relativ grosses Steuerungsinstrumentarium mitgeliefert. Der Nachwuchs kann sich jederzeit über das eigene Verhalten und auferlegte Regeln informieren und so ein Gefühl für das eigene Verhalten entwickeln.
Auch bei den Abo-Angeboten hat es positive Entwicklungen gegeben. Ein echter Fortschritt ist die Option eines Kostenlimits, die aber bisher nur bei einem Anbieter zur Wahl steht. Ein solches Limit ist, speziell in Sachen Kinder- und Jugendverschuldung, eine wichtige Reissleine. Kostenlimits sollten ganz generell, wie bei Kreditkarten, eine Standardfunktion bei Abo-Verträgen sein. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Richtlinien zu definieren und durchzusetzen.
Insgesamt sehe ich Schritte in die richtige Richtung. Möglichkeiten der Kostenkontrolle gibt es mittlerweile einige, wobei Quantität nicht gleich Qualität ist. Dienstleistungen dieser Kategorie sind im Allgemeinen schlecht beworben und wenig benutzerfreundlich. Wenn Erwachsene Mühe haben, so ist die Hürde für Kinder und Jugendliche schlicht zu hoch. Deshalb ist es aus meiner Sicht nötig, die vorhandenen Instrumente endlich praxistauglich gestalten und zwar für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
In meinem nächsten Newsletter werde ich weitere Themen aus dem Bereich Telekommunikation aufgreifen. Was brennt Ihnen unter den Nägeln?

Mobilterminierung: Entscheidend ist, dass die Konsumenten profitieren werden

Entente sur les prix entre les Telcos
Accordo sui prezzi tra le imprese di telecommunicazione

Kind knabbert an MobiltelefonHeute ist die Einigung zwischen den Telecom-Anbietern im Bereich der Mobilterminierung bekannt geworden. Prima vista ein seit langem überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Das Telefonieren von einem Netz in ein anderes Netz - zum Beispiel von Orange zu Swisscom - wird nicht mehr zu Preisen tarifiert, die im europäischen Vergleich jenseits von Gut und Böse liegen. Aber die Nagelprobe steht noch bevor: Denn entscheidend ist, ob und wie die Endverbraucher von diesem Vertrag zwischen den Anbietern profitieren werden: Wird auch Ihre Rechnung kleiner ausfallen?

Ob die Konsumentinnnen und Konsumenten also jubeln können, kann heute noch nicht gesagt werden. Entscheidend wird sein, dass die Konsumentenpreise in Schwung kommen. Ich denke an tiefere Endkundenpreise, neue Angebote, günstigeres Fix-to-Mobile, und ein Ende der Tarifierung on-net (auf dem eigenen Netz) und off-net (in ein fremdes Netz telefonieren) - letzteres ein Umstand, der viele ärgert und den Wettbewerb bremst.

Grundsätzlich bin ich immer skeptisch, wenn sich Anbieter über Preise einigen, insbesondere wenn sie damit einer Preisregulierung entgehen. Die Telekom-Unternehmungen haben es in der Hand, den Tatbeweis zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten zu erbringen. 

Auch weitergehende Fragen stellen sich: Wollten die Anbieter mit ihrem Vorgehen einer gesetzlichen Lösung den Wind aus den Segeln nehmen? Ich bin dezidiert der Auffassung, dass der Druck einer Gesetzeslösung - die der erstzuständigen ComCom die Möglichkeit gibt, von Amtes wegen einzuschreiten - aufrecht erhalten bleiben muss. Denn möglicherweise besteht noch Spielraum nach unten - zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. 

Die jüngste Vergangenheit lehrt uns: Das Verhandlungsprimat hat sich in wichtigen Fällen nicht bewährt, wenn die Interessenlagen nicht fair verteilt sind. Im besten Fall resultieren nur Verzögerungen. Haben die Anbieter gleichgerichtete Interessen, ist eine Einigung auf zu hohem Preisniveau wahrscheinlich. Haben die Anbieter ungleiche Interessen (Netzzugang Swisscom Festnetz), muss ohnehin die ComCom schlichten oder verfügen und den korrekten Preis festlegen.

Bildquelle: Flickr / netzwerg