Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Vollmächtiges

Die Post hat im Frühjahr vergangenen Jahres für das Abholen von avisierten Sendungen durch Drittpersonen neu eine Gebühr eingeführt. Das Verständnis in der Öffentlichkeit, dass für eine Vollmacht neuerdings eine Gebühr zu entrichten sei, war vorsichtig ausgedrückt gering. Bei der Preisüberwachung etwa wurden alleine zu diesem Thema rund 200 Beschwerden eingereicht.

Dementsprechend setzte ich mich denn auch für eine Alternativlösung ein, welche zunächst mit der notariellen Vollmacht ermöglicht wurde. Der von verschiedener Seite auf die Post ausgeübte Druck hat dazu geführt, dass diese nun neu ein kostenloses Angebot für Kunden einführt, welche nur sporadisch diese Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten. (Detailangaben dazu können der heutigen Medieninformation der Post entnommen werden
).

Neu
ist auch, dass die Post bei der Dauervollmacht auf die jährlich wiederkehrende Gebühr verzichtet und einzig noch bei der Eröffnung eine Gebühr von Fr. 36.- bzw. Fr. 24.- erhebt. Ich begrüsse diesen längst fälligen Schritte der Post sehr.