Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Bundesverwaltungsgericht stellt die Weichen für mehr Wettbewerb

Die Zeichen der Zeit erkennen, ist zugegebenermassen nicht immer leicht. Wenn man dann aber klar sieht (oder eben auch die Brille geputzt bekommt) und immer noch dagegen ankämpft, zeugt das - unter vielen anderen wenig erfreulichen Eigenschaften - auch von mangelndem Weitblick.

Der Elmex-Hersteller Gaba hatte da eine andere Sicht der Dinge. Die Weko büsste das Unternehmen schon 2009, weil es vertraglich seinem österreichischen Lizenznehmer Exporte verbot und sich damit vor Parallelimporten in die Schweiz schützte. Gaba zog vor das Bundesverwaltungsgericht in der Hoffnung, sein Vorgehen doch noch legitimiert zu bekommen und natürlich auch, um die nicht ganz unerhebliche Busse abzuwenden.

Das Bundesverwaltungsgericht jedoch bestätigte den Entscheid der Weko. Darüber hinaus stellte es klar, das derartige Gebietsabreden in jedem Fall eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung darstellen. Das heisst, funktionierender Wettbewerb zwischen den Marken ist nur ein Kriterium, darüber hinaus muss es auch funktionierenden Wettbewerb innerhalb einer Marke geben und das unabhängig davon, wie gross der Marktanteil eines Herstellers ist. Da eine Beschränkung noch keine Beseitigung des Wettbewerbs ist, wurden noch Effizienzgründe geprüft, die aber in diesem Fall nicht vorliegend waren.

In meinen Augen ist dies ein völlig folgerichtiger Schluss mit wegweisender Wirkung. Er schafft Klarheit und verringert den Spielraum für Winkelzüge, auch wenn immer noch kleine Schlupflöcher verbleiben. Ein grosser Wurf also für die Verhinderung der Abschottung des Schweizer Marktes. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und angesichts der Bedeutung der Rechtsprechung im vorliegenden Fall für die Zukunft ist es sehr gut möglich, dass der Fall vor Bundesgericht weitergezogen wird. 

Es ist schon erstaunlich: Ein Unternehmen kämpft sich durch mehrere Instanzen des Schweizer Rechts, nicht um sein Produkt, seine Dienstleistung oder sein geistiges Eigentum zu schützen. Nein, das Unternehmen will den Weg der Beschaffung in Beton zu giessen.  Da stellt sich mir doch die Frage, wie hoch müssen die Gewinnmargen in der Schweiz eigentlich sein, dass es sich lohnt eine Millionenbusse zu riskieren, über viele Jahre Anwälte zu beschäftigen und einen Image-Schaden durch negative Presseberichte zu erleiden? Das Thema Hochpreisinsel können wir noch längst nicht ad acta legen.

Ich bin jedenfalls sehr froh über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Neben der ganzen Juristerei hoffe ich, dass sich am Ende doch die Einsicht eine Schneise schlägt und auch Unternehmen wie Gaba erkennen, dass man sein Geld nachhaltig nur durch Leistung verdient und nicht durch die Höhe eines Zauns, den man zieht.       

Bildquelle: MS Office, ClipArts

Es ist eben keine gute Idee, die Rechnung ohne den Wirt zu machen

Die Globalisierung bittet nicht um Veränderung, sie erzwingt sie. Geduld hat sie keine und ihre Methoden sind nicht immer schön dafür effizient. Ein „Kind“ der Globalisierung sind Geschäftsmodelle, die darauf aufbauen uns Zugang zu Märkten zu verschaffen, auf denen Produkte angeboten werden, die es im Inland entweder nicht gibt oder die wesentlich günstiger sind als in der Schweiz. So gibt es Unternehmen (z.B. Borderlinx), die Residenzadressen zur Verfügung stellen und die Waren dann an die Heimatadressen ihrer Kunden weiterleiten. Andere Unternehmen (z.B. das deutsche PickPoints) bieten ihren Kunden Lieferadressen mit langen Öffnungszeiten u.a. in Grenznähe, wo der Kunde seine bestellten Waren selbst abholen und importieren kann.  Von Schweizerinnen und Schweizern dürften solche Dienste überdurchschnittlich oft in Anspruch genommen werden. Weshalb? Weil wir immer noch in vielen Gebieten unnötig hohe Preise haben.

Zwei Aspekte erscheinen mir bei diesem Thema zentral:
 
1) Woher rühren die teils eklatanten Preisunterschiede und wie kann man sie reduzieren?
Der wesentlichste Teil der Antwort lautet: Kaufkraftabschöpfung.
Viele internationale Unternehmen setzen ihre Preise nicht kostenbasiert fest, sondern orientieren sich am Preisniveau des Absatzlandes. Das ist in der Schweiz bekanntlich hoch. Möglich wird diese Kaufkraftabschöpfung insbesondere, wenn zahlreiche inländische und ausländische Handelshemmnisse verhindern, dass sich der Wettbewerb und damit seine preisregulierende Wirkung voll entfaltet. Dieser Umstand nützt den oben beschriebenen Unternehmen. Dank ihrer Schützenhilfe werden Parallelimporte im Privaten grossflächiger möglich. In Politik und Wirtschaft bleiben sie bisher ein zähes Thema. Das ist ganz klar ein Nachteil für unser Land. Der Handlungsbedarf ist konkret und wie man sieht, passt sich die Geschwindigkeit der Globalisierung nicht politischen und wirtschaftlichen Wünschen eines Landes an. Hier bewahrheitet sich: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“.

2) Ein zweiter störender Aspekt sind die grossen Unterschiede bei den Zollfreigrenzen.
Bestellt man Ware in Amerika, ist der Fall klar: Abholen kommt eher nicht infrage. Anders ist es bei Bestellungen in den Nachbarländern. Hier macht die Selbstabholung aus der Sicht des Einzelnen unter Umständen durchaus Sinn. Fährt man mit dem Auto in ein Nachbarland, dann darf man Waren im Wert bis 300 Fr. einführen - ohne das Mehrwertsteuer erhoben werden würde. Lässt man sich seine Waren jedoch schicken, dann muss man schon ab einen Warenwert von 62 Fr. (inkl. Porto), das entspricht einem MWSt.-Wert von 5 Fr., bezahlen. Nur Bücher kann man sich bis zu einem Wert von 200 Fr. gebührenfrei schicken lassen, da der MWSt.-Satz hier nur 2.5 Prozent beträgt. Warum Online-Shopper im Vergleich zu Selbstabholern derart benachteiligt werden, erschliesst sich mir nicht wirklich. Deshalb regte ich schon wiederholt an, die Mehrwertsteuerfreigrenze anzuheben: Zum Beispiel auf 10 Fr. bzw. 125 Fr. Warenwert (ausser Bücher, hier wären es 400 Fr.).

Am Ende des Tages heisst unsere grosse Aufgabe: Handelshemmnisse aller Art reduzieren. Das Ziel ist, dem Wettbewerb genügend Raum zu geben, seine Wirkung voll zu entfalten. Unter seiner Regie sind idealtypisch sämtliche Anbieter gezwungen, Währungsvorteile weiterzugeben, Margen im Rahmen zu halten, auf die Kosten zu schauen und Druck auf Gebühren und Abgaben auszuüben.
Patriotischen Bedenken, sind fehl am Platz und sogar kontraproduktiv. Weder unsere Löhne noch die Ladenmieten sind für viel zu hohe Preise hauptverantwortlich. Die wirklich Verantwortlichen sind gleichzeitig die Gewinner solcher Bedenken und sie sitzen in den meisten Fällen jenseits unserer Grenzen.
Also lassen wir uns nicht ins Bockshorn jagen von mehr oder weniger plausibel scheinenden Argumenten, warum die Preise bei uns so hoch sein „müssen“. Erinnern wir uns lieber an die alte Weisheit: Die Klage ist des Kaufmanns´ Gruss!

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Deutschland : Keine „ Bagatell“-Grenze für Mehrwertsteuer

Na, wer hätte das gedacht? Deutschland – so kann man der Presse entnehmen - hat kein Interesse, die Mehrwertsteuerrückzahlungen für Einkäufe unter 300 Franken einzustellen. Wieso sollten Sie auch? Die Grenzen sind offen, der Austausch hin- und her floriert. Daran ist weder die Mehrwertsteuerrückzahlung der Deutschen noch die Freigrenze der Schweizer für eben diese Einkäufe schuld. Es sind schlicht und ergreifend grosse und zum Teil sehr grosse Preisunterschiede, aber auch unterschiedliche Öffnungszeiten, andersartiger Service, unterschiedliche Produkte – eben alles, was der freie Markt so hervorbringt. Insofern wiederhole ich mich – die Einführung einer Bagatellgrenze löst keine Probleme.
Wir sollten besser Zeit und Ressourcen aufwenden um den Schweizer Einzelhandel fit für die Erfordernisse der Globalisierung zu machen. In der Evolution ist Anpassung an die Umweltverhältnisse die einzige erfolgversprechende und damit existenzsichernde Strategie. Es ist an der Zeit einzusehen, dass wir die Umwelt nicht so ändern können, wie wir sie gern hätten. Je früher wir beispielsweise Parallelimporte erleichtern, Cassis-de-Dijon umsetzen, Handelshemmnisse abbauen und Kostensenken, desto eher werden wir von unseren Stärken wie weltweit geschätzte Qualitätsprodukte und exzellente Dienstleistungen wieder profitieren. Denn die Welt ist zum Dorf geworden – wir sind globalisiert.

Medikamentenpreise: Wir werden nicht ruhen....

Die Pharmaindustrie hat heute zusammen mit Santésuisse einen Preisanalyse der Schweizer Medikamentenpreise vorgestellt. Ohne auf die einzelnen Zahlen im Detail einzugehen, scheint mir aufgrund der vorliegenden Informationen folgendes bemerkenswert:

Die Generikapreise bleiben im internationalen Vergleich weiterhin massiv überhöht. Dies ist das Ergebnis der Schweizer Generikapreisregelung. Im Vergleich zu Deutschland beträgt die Überhöhung aktuell - nach Analysen der Preisüberwachung basierend auf einem Wechselkurs von 1.36 CHF/ 1 Euro - beinahe 200 Prozent. Ursache ist das "Anhängen" der Generikapreise an die Preise "überhöhter" Originalpräparate.

Zur raschen Beseitigung dieses Missstandes setze ich mich deshalb seit gut einem Jahr für die Einführung des Festbetragssystems ein. Dabei werden bei allen patentabgelaufenen Medikamenten Erstattungsobergrenzen der Kassen pro Wirkstoff festgesetzt, wobei mindestens ein günstiges Generika immer vollständig bezahlt wird. Dieses dynamische System beinhaltet Anreize für Generikahersteller und Anbieter patentabgelaufener Originale zur ständigen Reduzierung ihrer Preise. Es ist dem heute gültigen System mit statischen Preisabständen vom Generikum zum Originalpräparat (zwischen 20 und 50 Prozent je nach Markterfolg des Originalpräparats) deutlich vorzuziehen, da diese Regelung das Marktpotential von Generika bei umsatzstarken Originalen stark beschneidet (infolge des grossen vorgeschriebenen Preisabstandes von 50%) und keine Anreize für Originalhersteller beinhaltet, ihre Preise zu senken. Wir bleiben am Ball! 

Zu den Originalpräparaten teile ich im übrigen die Auffassung von Santésuisse und Pharmaindustrie, dass die Preiskorrekturen bei den Originalpräparaten begonnen haben, Wirkung zu zeigen. Aber: Die Wechselkursentwicklung in Form eines stark sinkenden Euro geht weiter und relativiert diesen Erfolg. Der freie Markt, wie er bei der Zulassung von Parallelimporten zum tragen käme, würde hier die notwendigen Korrekturen im Tages- statt im Dreijahresrhythmus bewirken.

Bildquelle: flickr

Im Dialog mit allen Generationen

Titelbild Maturaarbeit Parallelarbeit

Eine der schönsten Seiten meines Berufes ist der Dialog mit allen Generationen: Regelmässig werde ich zu Vorträgen oder Diskussionsrunden eingeladen - und nehme diese Einladungen wenn immer möglich gerne an. So war ich beispielsweise kürzlich an der Gewerbeschule in St. Gallen, an der Gewerbeschule in Zug, bei den Rentnern der Syna in Baden, bei den Lions in Aarau, oder bei der Wirtschaftskammer im Jura.

Neben Vorträgen und Diskussionen findet der Dialog aber auch schriftlich statt: Schüler oder Studenten, die sich im Rahmen ihrer Ausbildung an mich wenden und Fragen oder Auskunftsbegehren stellen. So auch kürzlich Dominik Schläfli aus Biel, der eine Maturaarbeit zu den Parallelimporten verfasst hat, in welcher er der Frage nachgeht, ob Parallelimporte ein "Fluch oder ein Segen" seien. Wer sich die Arbeit ansehen will: Mit Zustimmung des Verfassers habe ich sie diesem Beitrag angehängt.

Mir hat die Lektüre der Arbeit - aber auch der vorausgehende Meinungsaustausch - mit Dominik Schläfli grosse Freude bereitet; die Differenzierung und vor allem die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema hat zu einer spannenden Arbeit geführt, die auch für mich interessant zu lesen war. Danke für diesen Austausch!

Maturaarbeit 2010 Parallelimporte Dominik Schläfli.pdf (1,59 mb)

Und sie sinken doch!

Anfangs Woche habe ich mich ganz speziell gefreut, als ich auf einen Artikel der „Zentralschweiz am Sonntag“ gestossen bin. Unter dem Titel „Parallelimporte lassen Preise purzeln“ hat der Journalist Stefan Kyora die Preisbewegungen ausgewählter Produkte nach der Aufhebung des Parallelimport-Verbots analysiert. In seinen Beobachtungen kommt er zum Schluss, dass die Preise mit zunehmenden Parallelimporten sinken.

So berichtet Kyora zum Beispiel über einen findigen Zuger Unternehmer, der bereits seit einiger Zeit Gillette-Produkte aus aller Welt in die Schweiz importiert. Dank dieser Einkaufsstrategie könnten sich die Schweizer Kunden unter dem sonst herrschenden Preisniveau mit diesen Markenartikeln eindecken. Nicht nur Hygieneartikel, sondern auch Bekleidung, Wohnbedarf oder Parfüms würden vermehrt nicht mehr auf dem Weg des jeweiligen Generalimporteurs beschafft, sondern bei anderen ausländischen Anbietern zu vorteilhafteren Konditionen geordert; so gäbe es unter anderem auch einzelne Autohändler, die ihre Neuwagen direkt im Ausland beschaffen würden – und diese so um einiges günstiger weiterverkaufen könnten.

Die Markenartikelhersteller mögen dieses Einkaufsverhalten nicht goutieren, müssen es jedoch zähneknirschend hinnehmen. Seit letzten Sommer das Importverbot für patentgeschützte Produkte aus dem europäischen Wirtschaftsraum aufgehoben wurde, bröckelt die Hochpreisinsel Schweiz; zwar noch etwas zaghaft und langsam, dafür aber stetig. Es zeichnet sich zunehmend ab, dass die Schweizer Kunden Preisdiskriminierungen gegenüber dem benachbarten Ausland gerade bei Artikeln des täglichen Gebrauchs immer weniger tolerieren und dass sich die Anbieter andere Einkaufskanäle mit günstigeren Konditionen suchen (müssen), um konkurrenzfähige Preise bieten zu können.

In diesem Sinne: Eine Schwalbe macht zwar noch keinen Sommer, es bleibt aber zu hoffen, dass sich dieser Trend zum vermehrten Parallelimport weiterhin fortsetzt; nicht zuletzt weil die Preisdiskrepanzen gegenüber unseren Nachbarländern meines Erachtens kaum gerechtfertigt werden können.

Foto: Flickr, Jens Dahlin