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Pflegefinanzierung: Der Kanton Basel-Landschaft auf Abwegen

Die heutige Pflegefinanzierung in unserem Land verdient drei Adjektive: intransparent, uneinheitlich, ungerecht.
Das jüngste Beispiel des Versagens der geltenden Regeln kommt aus dem Kanton Basel-Landschaft. Der weigert sich den Pflegesatz zu erhöhen, obwohl nachweislich mit dem bestehenden (Norm)Satz, die effektiven Kosten der Pflegeleistungen in den meisten Pflegeheimen des Kantons nicht vollständig gedeckt werden können.

Wissen muss man, dass sich ein Heimaufenthalt aus drei Quellen finanziert: Die eigentliche Pflege wird zum einen durch gesetzlich beschränkte Beiträge der Krankenkassen und der Bewohner gezahlt. Die Finanzierung der Pflegekosten, die darüber hinausgehen, muss von den Kantonen geregelt werden. Für alle weiteren Leistungen des Heimes, also Betreuung und Hotellerie, müssen die Bewohner alleine aufkommen.

Auf den ersten Blick sieht das nach einer sauberen Regelung aus. Aber der Teufel steckt - wie so oft - im Detail.

Die Gleichung lautet nämlich nicht nur im Kanton Basel Landschaft:
Fixe gesetzliche Beträge seitens der Krankenkassen und Bewohner plus geschlossenes Kantons-Portemonnaie gleich riesiger Pflegefehlbetrag.

Was ist die Lösung? Man geht, nicht nur in Basel-Landschaft, den Weg des geringsten Widerstands, indem man die Dritten im Bunde, die pflegebedürftigen Senioren, zur Kasse bittet. Diese haben nicht nur aufgrund ihres Alters und ihrer Pflegebedürftigkeit schlechte Karten sich dagegen zu wehren. Das weitaus grösste Problem ist, dass nirgends festgelegt ist, welche Leistungen nun genau zur Pflege gehören. In der Folge regelt das jedes Heim bzw. jeder Kanton nach seiner Fasson. In Basel-Landschaft sind z.B. administrative Sitzungen der Pfleger eine Betreuungsdienstleistung – zahlbar durch die Bewohner. Das ist nur ein Beispiel von vielen.

Aus meiner Sicht herrscht dringender Handlungsbedarf: Es muss einheitlich und verbindlich definiert werden, was eine Pflegeleistung ist und was eine Betreuungsleistung. Arbeitszeitanalysen sind geeignete Instrumente, die helfen, die tatsächlichen Pflegekosten zu bestimmen. Des Weiteren muss die heute gängige Praxis der Finanzierung der Pflegerestkosten mittels kantonaler Höchstgrenzen (der sogenannten Normkosten) hinterfragt werden. Zwar ist es angesichts klammer Kantonskassen nachvollziehbar, dass nicht alle Kosten unbesehen und unbegrenzt finanziert werden. Dennoch wäre es Augenwischerei zu glauben, dass das heutige System zu einem besseren Wirtschaften der Heime führen würde. In Tat und Wahrheit können die (grossen) Fehlbeträge oftmals nur durch eine Überwälzung auf die Bewohner ausgeglichen werden. Und das ist leider gängige Praxis heute.

In der Bundesverfassung steht: "…dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,…"
Zeit zu handeln, würde ich sagen.

Bildquelle: flickr.com/Florian Richter

 

Die Pflegefinanzierung braucht dringend eine Kur!

Eine Untersuchung zu Pflegeheimpreisen basierend auf den Kostendaten von 2014 bestätigte den Eindruck vieler Bewohner und Angehöriger: Die Pflegefinanzierung funktioniert auch 5 Jahre nach Einführung nicht optimal. Es werden teilweise immer noch missbräuchliche Preise verrechnet. Bei verschiedenen Interventionen meinerseits wurden Preiskorrekturen im Sinne der Heimbewohner vorgenommen - zuletzt in den Alterszentren Bärenmatt (Bremgarten) und Burkertsmatt (Widen).

Mit den betroffenen Heimen konnte vereinbart werden, die Aufenthaltstaxe (Pension/Betreuung) für das Jahr 2014 rückwirkend um Fr. 10.- pro Aufenthaltstag zu senken und die entsprechenden Beträge an die Heimbewohner zurückzubezahlen. Zusätzlich wird die Aufenthaltstaxe für die Jahre 2016 und 2017 um je Fr. 5.- pro Aufenthaltstag gesenkt. Bereits zu viel bezahlte Beträge im 2016 werden an die Heimbewohner zurückvergütet. Ein Bewohner, der die gesamte Dauer vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 eines der Heime bewohnte, profitiert somit von einer Vergünstigung von insgesamt Fr. 7‘300.-. Rund Fr. 4‘700.- werden ihm für bereits bezahlte Aufenthaltstage zurückerstattet, der Rest von rund Fr. 2‘600.- entspricht der Senkung der Preise ab 1.8.2016. Bei kürzeren Aufenthaltsdauern werden die entsprechenden Beiträge linear gekürzt; nur Kurzaufenthalte werden - aus Gründen des Missverhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag - von dieser Massnahme ausgenommen. Insgesamt beträgt der Rückvergütungsbetrag von zu viel bezahlten Heimpreisen rund 1 Mio. Franken.

Trotz dieser Intervention bleibt das System der Pflegefinanzierung missbrauchsanfällig. Ich habe das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) mehrfach darauf hingewiesen und dabei besonders auf folgenden Mängel aufmerksam gemacht:

-    Pflegebedarfserfassungssystem: Zurzeit wird der Pflegeaufwand in der Schweiz mit 3 verschiedenen Systemen gemessen. Dies kann dazu führen, dass der Pflegeaufwand und damit die Beiträge der Krankenkasse an die Pflegekosten vom verwendeten System abhängen. Ich fordere deshalb die Einführung eines national einheitlichen Systems auf Bundesebene.

-    Klare Abgrenzung der KVG-Pflege von anderen Leistungsbereichen (insbesondere Betreuung): Die KVG-Pflege ist nicht klar definiert, was eine Abgrenzung erschwert. Ich fordere deshalb die Einführung einer allgemein gültigen Tätigkeitsliste der KVG-Pflege.

-    Qualitativ gute Kostenrechnungen inkl. Arbeitszeitanalysen: Die Pflegefinanzierung erfordert einen transparenten Kostenausweis mit einer korrekten Verbuchung der Kosten auf die einzelnen Leistungsbereiche. Dies ist allerdings heute oft nicht der Fall. Ich fordere deshalb eine neue bundesrechtliche Bestimmung zum Führen von Arbeitszeitanalysen und erwarte von den Heimen, dass sie qualitativ gute Kostenrechnungen führen, die die Kostengegebenheiten präzis abbilden.

-    Restfinanzierung: Mit den bestehenden Bestimmungen im KVG kann nicht gesichert werden, dass die Kantone/Gemeinden die effektiven Restkosten eines Heims übernehmen – so wie es das KVG eigentlich vorsieht. In der Praxis kommt es stattdessen oft vor, dass die Kantone zu tiefe Normkosten festlegen, die nicht den effektiven Kosten der einzelnen Heime entsprechen. Ich fordere deshalb eine Präzisierung des KVG, damit eine volle Kostenübernahme durch die öffentliche Hand gewährleistet werden kann.

Obschon auch das BAG in gewissen Punkten Umsetzungsprobleme ortet, sieht es bisher keinen konkreten Handlungsbedarf auf Bundesebene und verweist an die Kompetenz der Kantone. Ich appelliere an die Kantone, die Restfinanzierung im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) umzusetzen und sicherzustellen, dass keine Pflegekosten unter anderem Titel (Pension/Betreuung) zulasten der Heimbewohner verrechnet werden.

Newsletter: Pflegefinanzierung, Gaspreise, Marzilibahn und Aargauer Notare

Der neueste >>> Newsletter ist erschienen:  

INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO

1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPALE/ ARTICOLO PRINCIPALE

Probleme bei neuer Pflegefinanzierung – Preisüberwacher ortet dringenden Handlungsbedarf

Problèmes avec le nouveau régime de financement des soins; le Surveillant des prix souligne la nécessité d’agir d’urgence

Problemi nel nuovo ordinamento del finanziamento delle cure – il Sorvegliante dei prezzi individua gli interventi urgenti necessari

2. MELDUNGEN/ ARTICLES/ ARTICOLI

Erdgaspreise: Preisüberwacher schafft Transparenz

Prix du gaz: le Surveillant des prix crée la transparence

Alters- und Pflegeheime – Ständerätliche Kommission erwartet vom Preisüberwacher eine Überprüfung der Taxen

Aargauer Notariatstarife - Grosser Rat des Kantons Aargau folgt der Empfehlung des Preisüberwachers

Preisüberwacher erwirkt Preissenkungen bei der Drahtseilbahn Marzili-Stadt Bern (DMB)

Preise für Todesanzeigen/Danksagungen: Voruntersuchung wird eingestellt

TARMED-Taxpunktwert 2011 für die ambulanten Arztleistungen der Spitäler des Kantons Graubünden: Empfehlung des Preisüberwachers

Bericht zum Gebührenvergleich für Wasser, Abwasser und Abfall für die 50 grössten Städte der Schweiz