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Luzerner Spitaltarif 2012 – Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichts mit (noch) offener Kostenwirkung


  

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat heute einen Entscheid (PDF) zu einer strittigen Fallpauschale für akutstationäre Spitalbehandlungen veröffentlicht.
Es ist der erste Entscheid seit Einführung des neuen gesamtschweizerischen Abrechnungssystems SwissDRG im Jahr 2012. Die von der Luzerner Regierung für das eigene Kantonsspital festgesetzte Fallpauschale von Fr. 10‘325.- (auch Baserate genannt) zu Lasten obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wurde aufgehoben und zum Neuentscheid an den Regierungsrat zurückgewiesen.

Ich hatte zu dieser Baserate im Jahr 2012 eine Tarifempfehlung abgegeben, welche auf einen Betrag von Fr. 8974.- pro Fall lautete (bei einer Fallschwere von 1.0).

Als Preisüberwacher lese ich den Entscheid in Teilen klar positiv: Der neue Grundsatzentscheid bestätigt das zweistufige Preisprüfungsmodell des Preisüberwaches, bestehend aus einer kostenbasierten Tarifermittlung und einem anschliessendem (nationalen) Benchmarking. Herausgestrichen wurde das Erfordernis einer guten Kostentransparenz. Denn die ungenügende Transparenz der vom Kanton Luzern für das Benchmarking herangezogenen Referenzspitäler war einer der Hauptgründe für die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses durch das BVGer.

Dennoch bleiben Fragen offen. Das Gericht hat eben keinen Preis fixiert, sondern den Fall an die Luzerner Regierung zurückgewiesen. Die Kantone, die als Spitaleigner und erste Entscheidungsinstanz bei strittigen OKP-Spitaltarifen eine problematische Doppelrolle einnehmen, werden vom vorliegenden Entscheid in die Verantwortung genommen - insbesondere betreffend Ausgestaltung des Benchmarkings.

Auf dem Spiel steht dabei nicht weniger als die Bezahlbarkeit unserer Krankenkassenprämien. So plädiere ich für ein strenges Benchmarking, was bedeutet ein vergleichsweise günstiges Spital mit guter Qualität ist die Referenz. Die Spitalträger hingegen präferieren eine milde Variante, bei der ein Spital als Referenz gewählt wird, dass kostenmässig über dem Durchschnitt liegt. Die Differenz zwischen diesen Varianten beträgt rund eine halbe Milliarde Franken pro Jahr zulasten der Grundversicherung. Das ist Geld von uns Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern. Ich werde deshalb weiterhin Einfluss auf die Tarifgestaltung nehmen.

Meine seit 2012 intensivierte Empfehlungstätigkeit bei stationären Spitaltarifen zeigt bereits Wirkung: So haben sich vor kurzem die beiden Universitätsspitäler Genf und Lausanne mit den Versicherern auf eine rund 1000 Franken tiefere Baserate 2012 geeinigt, als sie ursprünglich beantragten (rund Fr. 10‘400.- statt Fr. 11‘400.-).
Im Interesse der Prämienzahlenden – und einer Kostenkontrolle im Gesundheitswesen: Wir bleiben am Ball. Damit es nicht heisst: Koste es, was es wolle – sondern koste es, was es solle!

Bildquelle: MS Office, Cliparts