Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

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Empfangsgebühren: Bundesrat teilt Auffassung des Preisüberwachers

 
Heute hat der Bundesrat über den Finanzbedarf der SRG und die Gebührenhöhe entschieden. Gestützt auf Art. 14 Preisüberwachungsgesetz sowie Art. 70 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen wurden wir vorgängig durch das BAKOM zur Abgabe einer Empfehlung eingeladen.
In seinem heutigen Entscheid hat der Bundesrat unsere Empfehlung berücksichtigt. Wir hatten den Finanzbedarf der SRG analysiert und waren zu folgendem Schluss gelangt: Die von der SRG geltend gemachten Kosten – namentlich im Bereich Pensionskasse und Eigenkapitalerfordernis – sind unseres Erachtens zu hoch. Demgegenüber hat die SRG das Einnahmen-Potential zu tief veranschlagt – namentlich aufgrund von zusätzlichem Einnahmen-Potential bei den Gebühren als auch Sparmöglichkeiten beim Gebühren-Inkasso; der Bericht war aber auch im Bereich der TV-Werbung bzw. Sponsoring unseres Erachtens pessimistisch.
Mit seinem Entscheid, die Gebühren nicht zu erhöhen, nimmt der Bundesrat Rücksicht auf das Budget von Herrn und Frau Schweizer. Im Namen der Gebühren-Zahlenden kann ich dem Bundesrat dafür nur dankbar sein.