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Endlich! Stromnetznutzungsentgelte werden dem tiefen Zinsniveau angepasst

Die vom UVEK geplante Senkung der Entschädigung für Stromnetzbetreiber soll 2017 zu einer Senkung der Stromkosten um 174 Millionen Franken führen. Ich begrüsse diesen, angesichts der seit fünf Jahren anhaltenden Tiefzinsphase, längst überfälligen Schritt.

Um was geht’s? Stromnetze sind Monopole. Den Netzbetreibern steht für ihr investiertes Kapital eine angemessene Entschädigung zu. Die Höhe der Entschädigung für das eingesetzte Fremd- und Eigenkapital wird in Form eines Zinssatzes dem sog. WACC-Satz (Weighted Average Cost of Capital) festgelegt. Die Herleitung des WACC, die nun geändert werden soll, ist im Anhang der bundesrätlichen Stromversorgungsverordnung (StromVV) definiert.

Die Höhe und die Herleitung des WACC wurde von mir in den vergangen Jahren wiederholt kritisiert. Namentlich erachte ich die Untergrenzen verschiedener Parameter als überhöht. Besonders stossend: Die Untergrenzen für die risikolosen Zinssätze, die zur Festlegung der kalkulatorischen Eigen- und Fremdkapitalverzinsung zur Anwendung kommen. Sie betragen im Falle der Eigenkapitalverzinsung 2.5 %, im Falle der Fremdkapitalverzinsung 2%. Die entsprechenden von der Schweizerischen Nationalbank SNB 2014 beobachteten Zinssätze betrugen 0.73 bzw. 0.13 %. Die Daten der SNB werden durch die aus meiner Sicht arbiträre Festlegung von Untergrenzen um fast 2 Prozentpunkte nach oben korrigiert. Der daraus resultierende WACC ist entsprechend überhöht.

Noch ist die Änderung nicht beschlossen, sondern in der Phase der Anhörung. (Unterlagen finden Sie hier). Die geplante Änderung trägt meiner Kritik nur teilweise Rechnung. Die Verzinsung des Eigenkapitals (Eigenkapitalrendite) der Netzbetreiber wird leider nicht angetastet. Trotzdem: Es ist ein grosser und dringender Schritt in die richtige Richtung.

Bildquelle: flickr.com Engergiedebatte.ch

Anekdote aus dem Gebührendschungel - Anecdote dans la jungle des taxes

Als bei mir kürzlich eine Meldung einging, dass eine simple Adressänderung beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat 150 Franken Gebühren auslöste, rieb ich mir verwundert die Augen. Kann das sein? Nach Konsultation des entsprechenden Reglements die Bestätigung: Ja, tatsächlich. So griff ich zur Feder und schrieb dem zuständigen Departement, es möge diese Gebühren doch bitte der Realität anpassen. Es verstrich nur wenig Zeit, und ich erhielt positiven Bescheid: Ja, man sehe ein, dass hier Handlungsbedarf bestehe. Kurzum: Das UVEK folgte meiner Empfehlung und passte die Gebühren nach unten an: Keine Mindestgebühren mehr, dafür eine nach Aufwand berechnete Taxe. Eine kleine Anekdote aus dem Gebührendschungel. Gewiss: Es geht nicht um Millionenbeträge. Dennoch: Für die Betroffenen ist so eine Gebührenbemessung ärgerlich und nicht nachvollziehbar. Auch wenn solche Geschichten es nicht in die Presse schaffen – wichtig scheinen sie mir dennoch. Für unsere Volkswirtschaft – und für die gegenseitige Akzeptanz von Behörden, Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft.

Anecdote dans la jungle des taxes
En recevant récemment une plainte concernant un simple changement d’adresse facturé 150 francs par l’Inspection fédérale des installations à courant fort, je me suis frotté les yeux d’étonnement. Est-ce possible ? Après consultation du règlement pertinent, j’en ai eu la confirmation. Je prends alors ma plume et écrit au département compétent, en lui demandant de bien vouloir adapter ces taxes à la réalité. Peu de temps après, je reçois un avis favorable : oui, il y a un réel besoin d’agir. En bref : le DETEC a suivi ma recommandation et revu à la baisse les taxes : plus de taxe minimale, mais un calcul selon le coût effectif. C’est une petite anecdote dans la jungle des taxes. Pour sûr, des millions ne sont pas en jeu. Mais pour les personnes concernées, un tel calcul des taxes a de quoi énerver et n’est pas compréhensible. Même si des histoires comme celle-ci ne sont pas révélées par la presse – elles ne m’en paraissent pas moins importantes. Pour notre économie – et pour l’acceptation réciproque entre les autorités, les citoyennes et les citoyens ainsi que les milieux économiques.

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Wird aus einem Hobby-Trampler ein Velo-Profi, wenn er die Tour de Suisse live im TV schaut?

Die Energiewende ist in aller Munde. Um ihre hehren Ziele zu erreichen, braucht es die Anstrengungen aller. Das ist klar und glücklicherweise sind wir mehrheitlich guten Willens und bereit unser Scherflein beizutragen. Das ja, ABER das Scherflein muss auch Sinn machen und nicht am Ende mehr kosten als es bringt. Sie fragen sich wovon ich rede?

Von Smart Metering, der neuen angeblichen Wunderwaffe auf dem Weg zur „2000-Watt-Gesellschaft“ (Vgl. auch Tagesschaubeitrag vom 4.8.2013). Eigentlich ist schon die Erwartungshaltung falsch: Denn wir reden hier von einem Stromzähler, der den Verbrauch in Echtzeit misst – direkt senken kann er ihn nicht. Im besten Fall beeinflusst er unser Verhalten, was sich verbrauchssenkend auswirken könnte.
Was könnte man durch dieses Wissen potentiell sparen? Das fragte sich das EWZ (der Energiedienstleister der Stadt Zürich) und machte dazu eine Studie. 1000 interessierte, freiwillige Kunden wurden mit Smart Meters ausgerüstet. Die Installationskosten pro Gerät betragen rund 500 CHF. Über einen Zeitraum von einem Jahr wurde der Stromverbrauch beobachtet und auswertet.

Das ernüchternde Ergebnis: Am Ende des Jahres nutzten nur noch 30 Prozent das Gerät. Die Stromeinsparungen beliefen sich auf durchschnittlich 3.2 Prozent, das sind rund 15 Franken pro Jahr. (Quelle: Studie EWZ und NZZ, 15.7.2013)
Fazit: Ausser Spesen nichts gewesen? Nicht wenn man die EKZ (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich) und die EWZ fragt. Die werten die Ergebnisse als Erfolg. Die EKZ will sogar eine flächendeckende Einführung. Halten wir uns nicht mit Erbsenzählen auf indem wir feststellen, dass es bei einer jährlichen Stromersparnis von durchschnittlich 15 Fr. 33 Jahre dauert bis sich der Smart Meter amortisiert hat. Leider werden die meisten Zähler gar nicht so alt, denn wie man auf der EKZ-Website liest, werden sie „nach 15 bis 20 Jahren altersbedingt ersetzt“…

Das Ziel ist klar, es muss Energie gespart werden. Auch in privaten Haushalten. Was können wir also tun?
Neben dem eigentlichen Stromsparen (Infos, Tipps und Tricks finden Sie z.B. unter http://www.hausinfo.ch/) ist auch eine gut verteilte Netzauslastung wichtig. Niedertarife sind hier ein mögliches Instrument. Mit monetären Anreizen wird die Netzauslastung gesteuert. Wer beispielsweise in den Abendstunden wäscht und trocknet wird belohnt. Einfach und effizient.

Effizienz ist ohnehin ein, wenn nicht sogar das zentrale Thema der Energiewende. Ein konsistentes Konzept mit zielführende, effektiven Instrumente und Massnahmen ist gefragt. Wie sind Smart Meters in diesem Zusammenhang zu bewerten?
Smart Meters können den Stromverbrauch aus eigener Kraft nicht senken. Sie dokumentieren ihn in Echtzeit. Sie sind also kein Instrument sondern, im besten Fall eine Dokumentationshilfe für das Stromnutzungsverhalten. Ob und wie die Nutzer auf diese Informationen reagieren ist zumindest unsicher. Die Ergebnisse der EWZ-Studie lassen jedoch derzeit nicht hoffen, dass Aufwand und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Bei allem positiv-Formulieren und das tut die Studie meisterhaft, kommt man nicht um Sätze wie: „Haushalte mit einer SMA (Smart Metering-Anzeige) haben statistisch nachweisbar weniger Strom verbraucht.“ Wenigstens konnte man es statistisch noch nachweisen! Grössenordnungsmässig kommen auch andere Studien (Baeriswyl et al., Impact Assessment) zu ähnlichen Ergebnissen.

Kleinvieh macht auch Mist. Stimmt, aber es gilt folgendes zu beachten: Gratis sind die Smart Meter nicht. Die Installation schlägt zu Buche und einen erhöhten Eigenstromverbrauch haben sie auch. Wenn man nun noch davon ausgeht, dass die freiwillige Studienteilnahme vor allem am Thema interessierte, motivierte Leute anzog, dann frage ich mich schon, ob die Ergebnisse bei flächendeckender Anwendung immer noch „statistisch nachweisbar“ wären. Denn “potentielles Wissen“ ist eben nicht zwingend “definitives Handeln“.

Wenn der technische Fortschritt die Stromnetze intelligenter werden lässt (Smart Grid), dann wird vielleicht auch den Smart Meters eine grössere Bedeutung zukommen. Doch bis dahin ist es noch ein Weg, auf dem technologisch viel passieren kann. Machen wir etwa den zweiten Schritt vor dem ersten?

Spielraum nach oben

Swissgrid erhöht in Umsetzung verschiedener Urteile des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auf 2014 ihre Tarife. Einerseits muss sie den Kraftwerkbetreibern Kosten für die Bereitstellung von Systemdienstleistungen rückerstatten. Andererseits erlaubt ihr die Rechtsprechung höhere Netznutzungsentgelte als diejenige, welche die Elektrizitätskommission (ElCom) ihr bislang zugestanden hatte. Gemäss Swissgrid dürfte dadurch die Stromrechnung für einen Durchschnitthaushalt nächstes Jahr um rund Fr. 20 steigen.

 

Das ist leider noch nicht alles. Die angekündigte Preiserhöhung betrifft „nur“ das Übertragungsnetz und die Systemdienstleistungen. Von der gerichtlich korrigierten Rechtslage werden voraussichtlich auch einige der rund 800 Verteilnetzbetreiber profitieren wollen, deren Anteil (Abgeltung Netznutzung) an der Stromrechnung um ein Mehrfaches höher ist. Auch wenn eine Tariferhöhung um 19 Prozent wie im Falle der Swissgrid bei den Verteilnetzen (hoffentlich) die Ausnahme bleiben wird, ist vielerorts mit weiteren spürbaren Mehrkosten zu rechnen. Eine genauere Schätzung der Auswirkungen wird erst möglich sein, wenn die 800 Verteilnetzbetreiber ihre Netznutzungstarife für das Jahr 2014 veröffentlicht haben.

Höhere Rendite auch aufgrund der geänderten Bundesratsverordnung: Nur ein Teil der absehbaren Erhöhungen der Netznutzungsentgelte sind Folge der Gerichtspraxis. Um Investitionen in Stromnetze zu begünstigen, änderte der Bundesrat auf 1. März 2013 die Stromversorgungsverordnung (vgl. Newsletter der Preisüberwachung 1/13). Er erhöhte die zulässige kalkulatorische Rendite von Stromnetzen. Bezogen auf das Tarifjahr 2014 ergibt sich im Vergleich zur früheren Herleitungsmethode eine um 1.25 Prozentpunkte höhere Verzinsung des in Stromnetze investierten Kapitals, was rund 250 Millionen Franken entspricht. Statt eine durch die tiefen Kapitalmarktzinsen begründeten Entlastung der Konsumenten um rund 140 Millionen Franken, resultiert 2014 eine verordnungsbedingte Mehrbelastung von gut 100 Millionen Franken. Weitere Mehreinnahmen von geschätzt 50 bis 80 Millionen Franken pro Jahr erhalten die Stromnetzbetreiber durch den Wegfall der Übergangsbestimmung in Art. 31a Stromversorgungsverordnung, die einen reduzierten Kapitalkostensatz für Anlagen erbaut vor 2004 vorsah.

Zusammenhang mit der Energiewende?! Die höhere zulässige Abgeltung für Stromnetze wurde vom Bundesrat zwar unter anderem auch mit dem anstehenden Investitionsbedarf begründet, der sich aus dem Ausstieg aus der Kernenergie ergeben könnte. Ob die Elektrizitätsversorger Investitionen zu Gunsten der Energiewende im Gegenzug wohlwollender gegenüber stehen, wird sich weisen. Sicher ist, dass die bestehenden Netze nun besser rentieren.  Während die eigentliche parlamentarische Debatte zur Energiestrategie 2050 noch bevorsteht, ist die höhere Stromrechnung 2014 bereits Realität.

Anmerkung vom 21. Mai 2013: Gemäss Swissgrid sind die Zusatzkosten für Systemdienstleistungen von Fr. 13.50 in den jährlichen Zusatzkosten für die Nutzung des Übertragungsnetzes von Fr. 20 bereits enthalten. Der entsprechende Teil der SDA Meldung „Auch Tarif für Netznutzung steigt“ vom 12.5.2013, 7.55 Uhr ist deshalb nicht kumulativ, sondern alternativ zu verstehen. Entsprechend wurde der letzte Satz im ersten Abschnitt des oben stehenden Blogs angepasst.

1:0 pour les entreprises électriques?

Le Conseil fédéral a récemment adapté l’ordonnance sur l'approvisionnement en électricité. Ainsi, il a nettement augmenté la rémunération autorisée et, par conséquent, le rendement du capital investi dans les réseaux électriques. L’amendement de l’ordonnance sur l’approvisionnement en électricité, désigné comme étant la première mesure de mise en œuvre de la nouvelle stratégie énergétique, entraîne une augmentation de la rémunération pour l’utilisation du réseau de 100 à 250 millions de francs par an. La hausse du rendement doit inciter à investir davantage dans les réseaux électriques, selon les autorités.

 

Je ne conteste pas que, outre l’accroissement de la production d’énergies renouvelables et l’utilisation plus rationnelle de l’énergie (efficience), il faudra également des investissements dans les réseaux électriques afin de concrétiser le tournant énergétique. L’important est d’opter pour des instruments efficaces et adaptés pour accomplir cette tâche considérable. Selon moi, une augmentation générale des rendements sur les réseaux électriques, réglementés du fait de leur situation de monopole, ne constitue pas un instrument adéquat. Pourquoi?

 

A ce jour, on ignore à combien s’élève le montant des investissements supplémentaires nécessaires. Ce qui est sûr, c’est que les rendements des entreprises électriques progressent même sans la décision du Conseil fédéral; d’une part, parce qu’une disposition transitoire visant à atténuer les prix de l’électricité arrive à échéance en 2014 (recettes supplémentaires: env. 50 à 80 millions de francs par an) et, d’autre part, il faut s’attendre à des augmentations de prix du fait de l’arrêt de principe prononcé par le Tribunal fédéral à l’été 2012. Pour l’heure, il est difficile de juger l’ampleur de ces augmentations de prix.

 

Selon la Commission fédérale de l’électricité, les investissements dans les réseaux ont représenté 1,5 milliard de francs en 2011. Des investissements de cette ampleur, même s’il existe un besoin de renouvellements, ne sont pas révélateurs d’un manque d’investissements. En tous les cas, on ne peut en déduire une nécessité de stimuler les investissements de toute urgence. Un avis confirmé par le fait que les projets d’extension ou de construction de lignes électriques se heurtent plus souvent à des problèmes de procédures d’autorisation et à des résistances politiques qu’à des problèmes de financement. En clair: même si les rendements sont accrus, les projets de ce type ne seront pas réalisés plus rapidement pour autant.

 

Il faut également se demander si une meilleure rémunération est, en soi, un instrument à même de promouvoir dans la proportion souhaitée les investissements dans les réseaux électriques. Etant donné que les rendements augmentent non seulement pour les nouveaux réseaux, mais encore pour ceux qui sont construits de longue date, les bénéfices des exploitants de réseaux électriques croissent de 100 à 200 millions de francs par an, et ce, sans que des investissements supplémentaires ne soient réalisés. La loi ne règle pas la manière dont les exploitants de réseaux électriques, qui sont principalement aux mains des cantons et des communes, utilisent leurs bénéfices supplémentaires. Dans le cas des entreprises publiques, il ne s’agit pas uniquement d’une question d’économie d’entreprise, mais également d’une question politique. On mise donc sur le facteur «espoir». Mais qui nous dit que les exploitants des réseaux électriques investiront leurs ressources financières supplémentaires au service du tournant énergétique?

 

La stratégie énergétique du Conseil fédéral indique une voie qui permettrait à la Suisse d’assurer son approvisionnement énergétique sans avoir recours à l’énergie nucléaire. Les efforts déployés en ce sens méritent certes – vu l’ambition - du respect. Mais, ne devrait-on pas en premier lieu se concentrer sur les objectifs fixés et laisser les entreprises et les ménages se charger de la mise en œuvre ? La première étape (précipitée), qui a consisté à augmenter le rendement des réseaux électriques existants, semble inefficace. A une époque où l’économie dans son ensemble doit imposer de douloureuses baisses de coûts, il me semble que la décision du Conseil fédéral d’augmenter de la sorte les gains des exploitants de réseaux sans avancer la preuve de l’utilité d’une telle mesure est questionnable.

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