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Post: Gewinnsituation bei Massensendungen macht keine Mehreinnahmen erforderlich

Interessante Informationen kamen heute vom Hauptsitz der Post – zur Freude der Wirtschaft: Die Post verzichtet auf die Einführung eines Rücksendeportos bei Geschäftsretouren. Was ist geschehen? Die  Schweizerische Post unterbreitete dem UVEK Anfang Oktober 2010 verschiedene Tarifmassnahmen im sog. reservierten Bereich zur Genehmigung. Unter Anderem plante die Post per 1. April 2011 die Einführung eines Portos für Rücksendungen von Geschäftsbriefen, die wegen ungültiger Adresse nicht zugestellt werden können.  Die Post begründete diese Massnahme mit erheblichen Kosten, die mit der Rücksendung dieser Briefe verbunden seien. 

Gemäss Gesetz habe ich mich zu Handen des UVEK zu dieser vorgesehenen Massnahme geäussert. In meiner formellen Empfehlung wies ich das UVEK darauf hin, dass diese Tarifmassnahme einen Bereich betreffen würde, in dem die Post gemäss einer umfassenden Analyse der Preisüberwachung auch ohne Retourporto gute Gewinne erwirtschaftet. Wenn tatsächlich ein Rücksendeporto eingeführt würde, so dürfte dies nur geschehen, wenn gleichzeitig die heute gültigen Preise für die Zustellung der Sendungen gesenkt werden. Da dies nicht vorgesehen war, empfahl ich die Ablehnung des Gesuchs. Resultat: Die Post hat in der Folge ihr Tarifbegehren zurück gezogen. Für die Kunden bedeutet dies eine Entlastung um mehr als 10 Millionen Franken pro Jahr.

Gemäss Internetauftritt der Post plant diese nun aber einen neuen Vorstoss für die Einführung eines Rücksendeportos. Diese Massnahme soll per Anfang Juli 2011 in Kraft treten. Die Preisüberwachung wird sich auch zu diesem Vorstoss vernehmen lassen. Donc: Affaire à suivre!

Ghüdergeschichten

A propos des déchêts
A proposito dei rifiuti

AbfallbergBis vor kurzem wurde der Tessiner „Ghüder“ in die Deutschweiz zur Entsorgung gebracht. Nun hat das Tessin in Giubiasco eine eigene Kehrichtverbrennungsanlage . Resultat: Das Verbrennen einer Tonne Abfall ist um gut dreissig Prozent billiger geworden. In der Folge habe ich die Tessiner Gemeinden angeschrieben und sie gebeten, darauf zu achten, die tieferen Kosten an die Gebührenzahlenden weiterzugeben. Erfreulich: Alle Gemeinden, bei welchen gleichbleibende Gebühren zu einer Kostenüberdeckung geführt hätten, haben ihre Tarife gesenkt oder eine Senkung vorgesehen. In den insgesamt vierzehn Gemeinden, welche ihre Abfallgebühren angepasst haben, resultieren Einsparungen von über einer halben Million pro Jahr für die Betroffenen. Mehr hierzu (auf italienisch) im Newsletter des Preisüberwachers 3/10 S. 12 .

In einer ähnlichen Situation befinden sich die Gemeinden im Einzugsgebiet der Kehrichtverbrennungsanlage Thun. Seit einigen Monaten sind wir mit der AVAG in Thun im Gespräch, um sie zu einer Senkung der Verbrennungspreise zu bewegen. Letzten Donnerstag hat nun der Verwaltungsrat von sich aus eine Senkung der Preise beschlossen. Ab Anfang 2011 werden den Gemeinden von der KVA Thun für das Verbrennen einer Tonne Hausabfall noch Fr. 135.- verrechnet. Es sind dies rund 13% oder Fr. 20.- weniger als im laufenden Jahr. 2008 verrechnete die KVA  den Gemeinden für das Verbrennen einer Tonne Abfall noch rund Fr. 175.-. Innerhalb von drei Jahren sanken damit die Verbrennungspreise um rund 23% oder Fr. 40.-. Ausgeklammert von diesem Preis sind die Kosten für den kantonalen Abfallfonds und die Transportlogistik (total Fr. 55.-)

Einerseits werden wir diese Senkung prüfen; da eine Ausweitung der Produktionskapazität bevor steht, ist sie unter Umständen nicht ausreichend. Weiter werden wir – so, wie wir es im Tessin getan haben – die Gemeinden im Einzugsgebiet der KVA Thun kontaktieren, um darauf hin zu wirken, dass die Senkung der Verbrennungspreise sich auch im Portemonnaie der Bewohner im Einzugsgebiet der KVA Thun – von Belp bis Gadmen und von Huttwil bis Gsteig - über tiefere Sackgebühren oder Grundgebühren auswirkt.

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Mobilterminierung: Entscheidend ist, dass die Konsumenten profitieren werden

Entente sur les prix entre les Telcos
Accordo sui prezzi tra le imprese di telecommunicazione

Kind knabbert an MobiltelefonHeute ist die Einigung zwischen den Telecom-Anbietern im Bereich der Mobilterminierung bekannt geworden. Prima vista ein seit langem überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Das Telefonieren von einem Netz in ein anderes Netz - zum Beispiel von Orange zu Swisscom - wird nicht mehr zu Preisen tarifiert, die im europäischen Vergleich jenseits von Gut und Böse liegen. Aber die Nagelprobe steht noch bevor: Denn entscheidend ist, ob und wie die Endverbraucher von diesem Vertrag zwischen den Anbietern profitieren werden: Wird auch Ihre Rechnung kleiner ausfallen?

Ob die Konsumentinnnen und Konsumenten also jubeln können, kann heute noch nicht gesagt werden. Entscheidend wird sein, dass die Konsumentenpreise in Schwung kommen. Ich denke an tiefere Endkundenpreise, neue Angebote, günstigeres Fix-to-Mobile, und ein Ende der Tarifierung on-net (auf dem eigenen Netz) und off-net (in ein fremdes Netz telefonieren) - letzteres ein Umstand, der viele ärgert und den Wettbewerb bremst.

Grundsätzlich bin ich immer skeptisch, wenn sich Anbieter über Preise einigen, insbesondere wenn sie damit einer Preisregulierung entgehen. Die Telekom-Unternehmungen haben es in der Hand, den Tatbeweis zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten zu erbringen. 

Auch weitergehende Fragen stellen sich: Wollten die Anbieter mit ihrem Vorgehen einer gesetzlichen Lösung den Wind aus den Segeln nehmen? Ich bin dezidiert der Auffassung, dass der Druck einer Gesetzeslösung - die der erstzuständigen ComCom die Möglichkeit gibt, von Amtes wegen einzuschreiten - aufrecht erhalten bleiben muss. Denn möglicherweise besteht noch Spielraum nach unten - zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. 

Die jüngste Vergangenheit lehrt uns: Das Verhandlungsprimat hat sich in wichtigen Fällen nicht bewährt, wenn die Interessenlagen nicht fair verteilt sind. Im besten Fall resultieren nur Verzögerungen. Haben die Anbieter gleichgerichtete Interessen, ist eine Einigung auf zu hohem Preisniveau wahrscheinlich. Haben die Anbieter ungleiche Interessen (Netzzugang Swisscom Festnetz), muss ohnehin die ComCom schlichten oder verfügen und den korrekten Preis festlegen.

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Das Verhandlungsprimat bei Gesundheitstarifen – immer sinnvoll?

Bei der Festsetzung von Gesundheitstarifen sieht das Krankenversicherungsgesetz ein Verhandlungsprimat vor. Eine Einigung ist zwar schön und mag viele Vorteile aufweisen. Aber macht das in jedem Fall auch aus Sicht der Prämienzahlenden Sinn?

Heute wurde bekannt, dass sich in Basel-Stadt Ärzte, Spitäler und Krankenversicherer ab dem Juli 2010 auf einen neuen Tarmed-Taxpunktwert von 91 Rappen geeinigt haben, nachdem die Tarif-Verhandlungen lange Zeit zu scheitern drohten. Bei den Praxisärzten galt bisher ein Taxpunktwert von 89 Rappen, bei den Basler Spitalambulatorien ein solcher von 94 Rappen.Die Preisüberwachung hatte infolge des drohenden Scheiterns der Verhandlungen sowohl den Taxpunktwert für die Praxisärzte als auch denjenigen für die Spitalambulatorien überprüft und die gemäss Rechtspraxis zum Krankenversicherungsgesetz aus unserer Sicht korrekten Werte kalkuliert. Für die Praxisärzte beträgt unseres Erachtens der korrekte Taxpunktwert ab dem Jahr 2009 87 Rappen und für die Spitalambulatorien 81 Rappen zuzüglich einer notwendigen Rückzahlung der Spitäler an die Kassen von 20 Millionen Franken.

Der Unterschied ist beträchtlich. Es geht um viel Prämien-Geld! Da santésuisse der Vereinbarung zugestimmt, gilt nun der vereinbarte – bedeutend höhere - Taxpunktwert. Die Rechnung zahlen am Ende die Prämienzahler.

Grundlegende Fragen stellen sich: Das bei uns geltende Verhandlungsprimat für Tarife der sozialen Krankenversicherung führt nur dann zu gute Lösungen, wenn die Krankenversicherer ihren Verhandlungsauftrag im Dienste der Patienten sehr ernst nehmen und nötigenfalls Verhandlungen scheitern lassen, damit die zuständigen Gerichtsinstanzen danach die angemessenen Tarife im Sinne der Rechtspraxis festsetzen können. Denn eine Einigung ist zwar schön – kann aber für die Prämienzahler offenkundig ganz schön… teuer werden.

Neues Vergütungssystem für stationäre Spitalbehandlungen ab 2012: Bundesrat sagt ja und setzt Leitplanken im Sinne des Preisüberwachers

Heute hat der Bundesrat eine erste Version der sog. SwissDRG-Tarifstruktur genehmigt, mit welcher die Schweizer Akutspitäler ab 2012 ihre stationären Behandlungen abrechnen werden. Bei der Tarifgenehmigung hat der Bundesrat mehrere Auflagen an die Tarifpartner (Spitäler und Krankenversicherer) erlassen mit dem Zweck, die Qualität der Tarifstruktur und die Behandlungsqualität der Spitäler zu gewährleisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass der neue gesamtschweizerische Spitaltarif als solcher keine Mehrkosten zulasten der sozialen Krankenversicherung generiert. Dabei hat sich der Bundesrat stark auf eine Empfehlung des Preisüberwachers vom 12. April 2010 zum SwissDRG-Tarifvertrag abgestützt.

Ab 2012 werden damit alle stationären Spitalbehandlungen aufgrund ihrer zugrundeliegenden Diagnosen in eine von gut 1000 Fallgruppen eingeteilt, welche je ein unterschiedliches Kostengewicht aufweisen. So weist z.B. in der heute genehmigten Tarifversion eine stationäre Behandlung von Kopfschmerzen ein Kostengewicht von 0.615 auf und die Implantation einer Bandscheibenprothese ein solches von 2.654. In den kantonalen Tarifverhandlungen zwischen Kassen und Spitälern müssen jedoch in Zukunft nur die Preise für ein Kostengewicht von 1.0 ausgehandelt werden – die sogenannten Baserates ( z.B. Fr. 4000.-). Daraus lassen sich sodann die Entschädigungen aller gut 1000 Behandlungs-Fallgruppen direkt ableiten. Die Behandlung von Kopfschmerzen würde somit die Krankenkassen auf Fr. 2460.- (Fr. 4000.- x 0.615) zu stehen kommen und die Implantation einer neuen Bandscheibenprothese auf Fr. 10‘616.- (Fr. 4000.- x 2.654). Die Preisüberwachung wird ab 2011 Tarifempfehlungen an die Kantonsregierungen zu den kantonalen Baserates abgeben und sich dabei an den günstigen Baserates orientieren.

Die Einführung der neuen, verursachergerechten Spitaltarife ist somit auf Kurs. Was ist Ihre Meinung?

SwissDRG Tarifempfehlung an den BR

Labortarife: Anreize richtig setzen - ein Schritt in die richtige Richtung

Baisse des tarifs des laboratoires: Un pas dans le bon sens.  
Riduzione delle tariffe per le analisi di laboratorio: un passo nella giusta direzione


Soeben hat Bundesrat Couchepin per 1. Juli 2009 einen neuen gesamtschweizerischen Tarif für Laboranalysen verabschiedet. Dieser sieht im Vergleich zum aktuell gültigen Tarif für Analysen in Praxis-, Spital- und Auftragslabors Einsparungen von rund 200 Mio. Franken oder 20% vor. Bis Ende 2011 gilt jedoch eine Übergangsregelung, welche die Reduktion auf rund 10% beschränkt. Ich hatte zusammen mit meinem Expertenteam zu Handen von Bundesrat Couchepin eine Prüfung des neuen Tarifs vorgenommen. Dabei waren wir auch zum Schluss gekommen, dass eine Senkung des Labortarifs vordringlich ist.

Insgesamt begrüssen wir deshalb den heutigen Entscheid des Eidg. Departements des Innern. Der einzige Wehrmutstropfen aus Preisüberwacher-Sicht stellt die Übergangsregelung dar, welche das Einsparpotential zugunsten der sozialen Krankenversicherung bis Ende 2011 auf rund 100 Mio Franken pro Jahr begrenzt. Aber alles in allem: Ein Schritt in die richtige Richtung!