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Die Wettbewerbslücken im Roaming-Bereich müssen geschlossen werden!

Die neuesten Statistiken des Bundesamts für Kommunikation zeigen, dass der Umsatz der Mobilfunkanbieter für Roaming im Jahr 2012 um 1.4 Prozent auf 857 Mio. Franken gestiegen sind. Innerhalb der EU zahlten Herr und Frau Schweizer zwar etwas weniger, ausserhalb der EU sind die Preise jedoch gestiegen.

Die Roaming-Preise sind seit langem im Fokus der Preisüberwachung. Bereits 2007 erarbeiteten wir eine Studie zum Thema. Darin empfahlen wir, ein bilaterales Abkommen mit der EU zu schliessen, in welchem wir die EU-Verordnung zu den Roaming Gebühren übernehmen. Denn die Verordnung hatte innerhalb der EU zu deutlichen Preissenkungen geführt. Seither ist viel geschehen und eine Einigung mit der EU erscheint schwierig. Der Ständerat ist zwar generell nicht abgeneigt Preisobergrenzen zu diskutieren aber leider wurde die Debatte im Frühjahr auf Eis gelegt. Nun ist es am Bundesrat, sich des Themas anzunehmen. Ein grosser Wurf ist nicht in Sicht, der Bundesrat plant bis Ende 2014 nur einen Bericht über die Entwicklung der Roaming-Gebühren vorzulegen. Das ist nicht viel angesichts der brisanten Entwicklungen, die Schweizer Geschäftsreisende und Touristen in Kauf nehmen müssen.

Ein Beitrag zur Lösung dieses Missstandes könnte ein wettbewerbsorientierter Ansatz sein. So wäre es eine Möglichkeit, das Roaming von klassischen Mobilfunk-Verträgen abzukoppeln. Die Verbraucher hätten so die Möglichkeit, unabhängig von ihrem eigentlichen Mobilfunkanbieter, Roaming-Verträge dort abzuschliessen, wo sie die besten Konditionen erhalten. Der Aufwand für die Kunden sollte klein sein. Die Telefonnummer und die SIM-Karte sollten nicht gewechselt werden müssen. Der Druck auf die Roaming-Preise – will heissen: auf die Mobilfunkanbieter –würde durch die neuen Optionen deutlich erhöht. Sinkende Preise wären eine natürliche Folge.

Separate Roaming Dienste – darauf setzt auch die EU als Mittel zum Zweck. Ab 1. Juli 2014 muss jeder Mobilfunkanbieter seine Kunden informieren, dass sie mit anderen Anbietern Roaming Verträge schliessen können. Im Klartext heisst das: Ein Engländer, der in Frankreich Ferien macht, hat die Wahl einen Vertrag mit einen französischen Anbieter abzuschliessen.
Die technischen Voraussetzungen sind innerhalb der EU also bereits geschaffen. Die Schweiz könnte diese für sich adaptieren.

Der Mobilfunk innerhalb der Schweiz leidet nach wie vor unter zumindest mangelndem Preiswettbewerb. Deshalb sind unsere Preise im internationalen Vergleich so hoch. Das Problem könnte viel grundsätzlicher angegangen und gelöst werden mit meinem Vorschlag aus dem Jahr 2012. 
In der Schweiz gibt es zwei Sorten Mobilfunkanbieter: Solche mit eigenem Netz und solche ohne eigenes Netz. Die Anbieter ohne eigenes Netz können den Wettbewerb nur bedingt beleben. Ihre Preise sind stets abhängig von den Konditionen, die sie für die Netznutzung erhalten. Es liegt auf der Hand, dass die Mobilfunkunternehmen mit eigenem Netz Anreize haben, steuernd in den Wettbewerb einzugreifen und damit ein Marktversagen zu verursachen. Dieses Dilemma könnte gelöst werden, in dem der Gesetzgeber dafür sorgt, dass für alle Marktteilnehmer nichtdiskriminierende Konditionen für die Netznutzung gelten. Eine solche Lösung wäre technisch machbar und vor allem auch effektiv, da so deutlich mehr Marktteilnehmer an der gleichen Startlinie stünden.

Es ist möglich, die teure Mobilkommunikation und insbesondere die Roaming-Preise auf ein erträgliches Niveau zu senken. Worauf warten wir eigentlich?

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Supprimons enfin le manque de concurrence dans le roaming !

Selon les dernières statistiques sur le roaming de l'OFCOM, le chiffre d'affaires des opérateurs réalisé dans le roaming a augmenté en 2012 de 1.4% par rapport à l'année précédente pour se situer à 857 millions de francs. Alors que des adaptations de prix ont eu lieu en ce qui concerne le roaming dans les pays européens, les prix du roaming dans les pays extra-européens ont par contre augmenté.

La Surveillance des prix s'intéresse depuis longtemps aux tarifs du roaming. En 2007 déjà, nous avions sorti une étude sur ce sujet et recommandé un accord avec l'Union européenne. Le but était de reprendre la réglementation européenne sur les prix du roaming, car elle y avait fait ses preuves et permis des baisses de prix significatives. Depuis lors, les choses ont changé et un accord avec l'Union européenne semble actuellement difficile à réaliser. Les parlementaires se sont aussi intéressés au roaming en proposant des prix plafonds, mais malheureusement cette solution est pour l'instant suspendue. Il y a donc un blocage en Suisse sur les propositions émises afin de régler le problème des prix élevés du roaming. Il convient donc de chercher de nouvelles idées dans un domaine qui inquiète beaucoup de consommateurs lors de leur voyage à l'étranger.

Il conviendrait donc d'étudier une nouvelle approche plus concurrentielle. Afin de dynamiser le secteur du roaming, il serait bienvenu d'augmenter le choix du consommateur en lui donnant la possibilité de conclure un contrat "roaming" avec un autre opérateur que le sien. Par exemple, à la conclusion d’un contrat chez Swisscom, celui –ci devrait laisser le choix au client de conclure avec un autre opérateur un contrat roaming, tout en gardant le même numéro et la même carte SIM. Cela augmenterait la pression sur les opérateurs et les obligerait enfin à se concurrencer sur les tarifs du roaming.

Il s'agirait en d'autres termes d'étudier la possibilité d'instaurer une vente séparée des services de roaming. Une solution semblable a déjà été prévue dans l'Union européenne et devra être appliquée le 1er juillet 2014, selon le règlement sur le roaming du 13 juin 2012. A la conclusion d’un abonnement, l’opérateur devra informer le client qu’il peut acheter un contrat de roaming avec un autre opérateur, tout en gardant le même numéro de téléphone. Par exemple, un opérateur français pourra offrir un abonnement à un touriste anglais qui séjourne en France. Les détails techniques ont été établis par l'organe européen des régulateurs de télécommunication. Les solutions techniques pour la vente séparée du roaming devraient donc déjà existées et pouvoir être adaptées pour  les entreprises suisses.

Une autre solution encore plus efficace est celle que j'ai proposée en février 2012 déjà: il s'agit de réglementer l'accès au réseau mobile pour les opérateurs virtuels (MVNO). La possibilité pour les opérateurs ne possédant pas de réseau propre d'avoir un accès à des conditions non discriminatoires au réseau mobile des opérateurs qui dominent le marché individuellement ou collectivement serait à même de stimuler la concurrence sur le marché de la téléphonie mobile. Cette solution est techniquement faisable et efficace.

A bon entendeur !

Alte Liebe rostet nicht – kann aber teuer werden

Der Mensch ist ein Gewohnheitstier, das wissen wir alle. Schon einige Zeit bevor man seinen altersmässigen Zenit überschritten hat, stellt man gewöhnlicherweise fest, dass Neues lernen und Gewohnheiten ändern nicht unbedingt die leichteste aller Übungen ist. Leider kann das teuer werden.
Gute Beispiele dafür finden sich namentlich in der Telekommunikation. Dieser Markt hat in den letzten Dekaden eine wahre Revolution durchgemacht. Festnetztelefonie, Faxe - vor ein paar Jahren noch guter Standard - heute sind sie zu grossen Teilen schachmatt gesetzt von ihrer flexiblen, agilen und seit kurzem auch noch günstigen Nachkommenschaft: E-Mails, Kurznachrichten, Chats, Mobil-Telefonie, Internet-Telefonie.

Massenhafte Nutzung senkt die Preise. Ausgereizte aber ausgereifte Technologien verharren auf ihrem Preisniveau ober bekommen gar einen Obolus aufgeschlagen. So ist die Festnetztelefonie, früher die billigste Art zu telefonieren, heute im Vergleich teuer. Ein 1-minütiger Anruf vom Swisscom Festnetz in ein Mobilnetz kostet 35 Rp. (bei einem Monatsabo von ca. 25 CHF). Der gleiche Anruf zwischen zwei Mobilanbietern kostet ca. 25 Rp. (bei einen Monatsabo von rund 10 CHF). Ein Unterschied von fast 30 Prozent im Minutenpreis und 40 Prozent im Abopreis. Die Internet-Telefonie war bisher an Computer gebunden. Auch das ist nun Vergangenheit. Wer eine Datenflatrate hat und ein Smartphone, kann nun quasi gratis über das Internet Mobiltelefonieren.

Schöne neue Welt – für die, die sie verstehen und zu nutzen wissen. Aber da liegt der Hase oft im Pfeffer: Auch die Jungen, technikaffinen stolpern über diverse Steine. Denn nicht jedes Werbeversprechen hält, was es im ersten Moment suggeriert. Unlimitiertes Surfen beispielsweise wird gern gebremst durch limitierte Datenübertragungsgeschwindigkeiten. Festnetznummern, die mit 058 beginnen, behandelt der Anbieter Orange wie eine Spezialnummer und verrechnet 40 Rp./Min. Der Beispiele gibt es viele. Trotzdem, am Ende des Tages ist das Kommunizieren dank der neuen Möglichkeiten schneller und günstiger geworden.

Bei den traditionellen Dienstleistungen herrscht Stillstand. In einigen Fällen sind sie sogar teurer als früher. Um eine Papierrechnungen zu erhalten oder seine Rechnung via Einzahlungen am Postschalter zu begleichen, muss man heute bei einigen Anbietern extra zahlen. Als Argument wird der Umweltschutz ins Feld geführt. In Tat und Wahrheit ist es jedoch ein Zuschlag, der hier zu zahlen ist. (vgl. auch mein Blog „Die Rechnung für die Rechnung“)

Der Preisteufel steckt sehr häufig im Kleingedruckten. Deshalb sorgen Technologie und Wettbewerb hier nicht immer automatisch für tiefere Preise. Wählen Sie also Ihren Anbieter mit Bedacht und lesen Sie auch die Texte hinter den zahlreichen Sternchen.

Bildquelle: MS Cliparts

Die Rechnung für die Rechnung. Schlecht getarnte Preiserhöhungen als Öko-Heiligenschein-Politur?

Bei Cablecom, Orange und Sunrise sind der Kreativität in Sachen Preiserhöhung offensichtlich keine Grenzen gesetzt. Wie ich das meine? Seit Anbeginn der Zeiten ist es doch so: Man zieht in sein Heim, kauft ein Telefon, wählt einen Anbieter, schliesst einen Vertrag, telefoniert und bekommt am Ende der Rechnungsperiode eine Rechnung mit Einzahlungsschein ins Haus geschickt. Diesen Einzahlungsschein nimmt man und zahlt ihn z.B. in der Poststelle ein. Rechnungsnebenkosten für den Telco-Kunden gibt es keine. Nun hielt der technische Fortschritt Einzug und neben der Standard-Papierrechnung sind nun auch Lastschriftverfahren und Internet-Zahlungen möglich und sehr gewünscht. Zwar braucht es hierfür gewisse technische Infrastrukturen, jedoch überwiegen die administrativen Einsparungen diese Investitionen bei weitem.

Halten wir fest: Internet-Zahlungen und Lastschriftverfahren bedeuten für den Telekommunikationsanbieter Einsparungen in äusserst relevanten Grössenordnungen.

Da sich diese Kanäle wachsender Beliebtheit erfreuen, sollte man meinen, das zumindest ein Teil der Einsparungen an die Kunden weitergegeben werden würden. Weit gefehlt! Das Gegenteil ist der Fall. Statt einem Merci an die, die weniger Aufwand verursachen, gibt es eine böse Überraschung für alle, die noch per Papier bezahlen. Sie sollen neu gleich zwei Zusatzgebühren zahlen: Eine für das Zusenden der Rechnung und dann noch die Gebühr, die die Post für Einzahlungen am Schalter erhebt. Wird noch ein Einzelverbindungsnachweis gewünscht, ist eine dritte Gebühr fällig. Das sind gute Nachrichten - für das Konzernergebnis.
Sie fragen sich, wie diese benachteiligende, intransparente und nicht nachvollziehbare Preiserhöhung rechtfertigt wird? Die betroffenen Anbieter versuchen ihren Heiligenschein mit Umweltschutz zu polieren. Das trifft den Zeitgeist. Nur würde der Umwelt sehr viel besser getan, wenn man den potentiellen Nicht-Papierzahlern Anreize böte, ihre Zahlungsart zu ändern statt Grosi Hanni zu bestrafen, weil sie die moderne Technik nicht im Griff hat.

Den hiesigen Telco-Kreativen möchte ich drei Dinge auf den Weg gegeben: 1) Rechnungspreise plus Gebühr „A bis F“ kannte man früher vom Flugticketkauf. Dieser Praxis wurde vom Gesetzgeber erfolgreich ein Riegel geschoben. 2) Für Originalität gibt es hier auch keine Punkte. Die österreichischen Pendants haben genau das gleiche schon versucht - mit desaströsen Erfolg vorm Kadi. 3) Preisvergleiche werden durch den Gebührendschungel massiv erschwert. ABER: Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Wahl sich das nicht anzutun, denn nicht alle Anbieter öffnen die unteren Schubladen für Gewinnmaximierungszwecke.

Wettbewerb ja, aber nicht um jeden Preis

Heute erschien der Infrastrukturbericht „mit Wettbewerb und nachhaltiger Finanzierung an die Spitze“ der economiesuisse.
Der Bericht gibt einen Überblick über den Stand der Liberalisierung bei den verschiedenen Services Publics

Der Telekommarkt wird als Beispiel für eine erfolgreiche Öffnung eines Monopolmarkts hervorgehoben. Neben der Netzzugangsregulierung begünstigte eine Reihe von technisch wichtigen Innovationen die Wirksamkeit des Wettbewerbs. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Grundversorgung greifen nur, wenn der freie Markt die Versorgung zu erschwinglichen Preisen nicht sicherstellt. Dieser Ansatz wäre meines Erachtens auch für andere Infrastrukturen zu prüfen.

Aus meiner Sicht ist es ausserordentlich wichtig, den Umfang der Grundversorgung auf Gesetzesebene zu definieren. Denn egal ob staatlich oder privat: Ein Unternehmen kann nur effizient geführt werden, wenn der Versorgungsauftrag klar definiert und verbindlich geregelt ist. Für eine Privatisierung eines „Service Public“ stellt der gesetzlich geregelte Versorgungsauftrag aus meiner Sicht eine notwendige Bedingung dar.

Die Liberalisierung des Strommarktes ist bisher wenig fortgeschritten. Das dürfte auch so bleiben: Ob ein Stausee erhöht oder ein Gaskraftwerk erstellt werden soll, wird in der Schweiz auch künftig vorwiegend der Souverän und nicht die Geschäftsleitung eines Elektrizitätsversorgers entscheiden. De facto besteht dadurch eine weitgehende Marktzutrittsschranke. Ob unter solchen Bedingungen die von economiesuisse geforderte weitergehende Liberalisierung des Sektors zu besserer Versorgungsqualität und tieferen Preisen auch für Haushaltskunden führt, muss deshalb hinterfragt werden.

Etwas enttäuschend ist, dass der Bericht darauf verzichtet, marktwirtschaftliche Lenkungsinstrumente zu diskutieren, um die neue Energiepolitik umzusetzen. Er beschränkt sich im Wesentlichen darauf, mehr Markt zu fordern und vorsorglich zusätzlichen Steuern und Abgaben eine Absage zu erteilen. Gefordert wird dagegen, genügend Anreize für neue Investitionen in Stromnetze zu schaffen. Dagegen wäre im Prinzip nichts einzuwenden. Hierfür die gesetzlich zugesicherten Renditen für Stromnetzbetreiber zu erhöhen, ist aber teuer und möglicherweise wenig effektiv. Es resultieren mit Sicherheit höhere Strompreise. Gewähr, dass die Mehreinnahmen tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen führen, besteht dagegen nicht. Aber genau dies ist doch zentral! Bedenkt man, dass sich die Netzbetreiber vorwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, so führt eine höhere Rendite für bereits erstellte Netzinfrastrukturen zu höheren Staatseinnahmen. Wird die öffentliche Hand diese Mittel tatsächlich für den Bau neuer Stromnetze einsetzen? Diese Frage ist zwingend zu beantworten.

Newsletter: Fernmeldegesetz, Einvernehmliche Regelung mit Valora

 

                                                      

Eben erschienen:

Newsletter Nr. 3/12  

INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
1. MELDUNGEN/ COMMUNICATIONS/ COMUNICAZIONI
- Fernmeldegesetz: Preisüberwacher erfreut über Revisionsabsicht
   Loi sur les télécommunications : le Surveillant des prix accueille favorablement la volonté de révision
   Legge sulle telecomunicazioni: il Sorvegliante dei prezzi accoglie con favore il proposito di revisione
- Convention concernant les tarifs d’Eauservice Lausanne – réduction du prix de l’Eau, notamment pour l’Economie locale
- Einvernehmliche Regelung mit der Valora betreffend Handelsmargenmodell – Preisüberwacher nimmt Gutschein-Aktion der Valora bei ausländischen Zeitschriften zur Kenntnis
- Tarifmassnahmen Post