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Mobilterminierung: Entscheidend ist, dass die Konsumenten profitieren werden

Entente sur les prix entre les Telcos
Accordo sui prezzi tra le imprese di telecommunicazione

Kind knabbert an MobiltelefonHeute ist die Einigung zwischen den Telecom-Anbietern im Bereich der Mobilterminierung bekannt geworden. Prima vista ein seit langem überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Das Telefonieren von einem Netz in ein anderes Netz - zum Beispiel von Orange zu Swisscom - wird nicht mehr zu Preisen tarifiert, die im europäischen Vergleich jenseits von Gut und Böse liegen. Aber die Nagelprobe steht noch bevor: Denn entscheidend ist, ob und wie die Endverbraucher von diesem Vertrag zwischen den Anbietern profitieren werden: Wird auch Ihre Rechnung kleiner ausfallen?

Ob die Konsumentinnnen und Konsumenten also jubeln können, kann heute noch nicht gesagt werden. Entscheidend wird sein, dass die Konsumentenpreise in Schwung kommen. Ich denke an tiefere Endkundenpreise, neue Angebote, günstigeres Fix-to-Mobile, und ein Ende der Tarifierung on-net (auf dem eigenen Netz) und off-net (in ein fremdes Netz telefonieren) - letzteres ein Umstand, der viele ärgert und den Wettbewerb bremst.

Grundsätzlich bin ich immer skeptisch, wenn sich Anbieter über Preise einigen, insbesondere wenn sie damit einer Preisregulierung entgehen. Die Telekom-Unternehmungen haben es in der Hand, den Tatbeweis zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten zu erbringen. 

Auch weitergehende Fragen stellen sich: Wollten die Anbieter mit ihrem Vorgehen einer gesetzlichen Lösung den Wind aus den Segeln nehmen? Ich bin dezidiert der Auffassung, dass der Druck einer Gesetzeslösung - die der erstzuständigen ComCom die Möglichkeit gibt, von Amtes wegen einzuschreiten - aufrecht erhalten bleiben muss. Denn möglicherweise besteht noch Spielraum nach unten - zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. 

Die jüngste Vergangenheit lehrt uns: Das Verhandlungsprimat hat sich in wichtigen Fällen nicht bewährt, wenn die Interessenlagen nicht fair verteilt sind. Im besten Fall resultieren nur Verzögerungen. Haben die Anbieter gleichgerichtete Interessen, ist eine Einigung auf zu hohem Preisniveau wahrscheinlich. Haben die Anbieter ungleiche Interessen (Netzzugang Swisscom Festnetz), muss ohnehin die ComCom schlichten oder verfügen und den korrekten Preis festlegen.

Bildquelle: Flickr / netzwerg      

Telecom-Regulierung: Einladung zum Kartell? oder: Mit Geld aus anderer Tasche ist leicht zahlen...

Gemäss geltendem Recht müssen marktbeherrschende Anbieter wie die Swisscom ihren Konkurrenten den Zugang zu ihrem Netz gewähren. Sie müssen dies zu nichtdiskriminierenden Bedingungen und zu kostenorientierten Preisen tun. So weit, so gut.

Wer darf, wer kann: Streitpunkt TelecomregulierungIn der heutigen Fernmelderegulierung besteht aber trotzdem eine Lücke. Warum? Es gilt das sogenannte Verhandlungsprimat. Demnach darf die ComCom erst eingreifen, wenn sich Anbieter nach mindestens dreimonatigen Verhandlungen nicht geeinigt haben.

Das Verhandlungsprimat hat sich in der Praxis nicht bewährt. Weshalb? Es hat sich gezeigt, dass entweder beim Zugang zur letzten Meile von vornherein klar ist, dass keine Verhandlungslösung zustande kommt. Oder die Anbieter einigen sich auf überhöhte Netzzugangspreise, wie dies vermutungsweise im Mobilfunk über Jahre der Fall war und möglicherweise immer noch ist. Denn wenn niemand der Verhandelnden ein Interesse daran hat, dass tiefe Preise verrechnet werden - dann bleiben sie eben hoch. Soll das einfach so hingenommen werden?

Zur Zeit diskutiert das Parlament die Motion Forster-Vannini. Bunderat und Ständerat haben bereits zugestimmt. Die Motion bezieht sich auf eine gemeinsame Empfehlung der eidg. Kommunikationskommission (ComCom), der Wettbewerbskommission (WEKO) und des Preisüberwachers an den Bundesrat. Neu soll die ComCom die Möglichkeit erhalten, Preise umgehend zu prüfen und gegebenenfalls festzulegen.  

In einem liberalisierten Markt soll der Staat nicht alles und jedes regulieren. Bezüglich ausgehandelter Netzzugangspreise ist allerdings Skepsis angezeigt. Das im Fernmeldegesetz (FMG) vorgesehen Verhandlungsprimat lädt geradezu ein, hohe Netzzugangspreise zu vereinbaren und diese den Konsumentinnen und Konsumenten zu überwälzen. Die vorgeschlagene punktuelle Änderung von Art. 11 FMG soll dies ändern.

Das nützt nicht nur den Konsumentinnen und Konsumenten. Auch für die betroffenen Unternehmen ist es letztlich besser, wenn ein Missbrauch von Marktmacht von vornherein verhindert wird und nicht nachträglich - mittels Sanktionen in dreistelliger Millionenhöhe - durch die WEKO unterbunden werden muss.


Bildquelle: flickr

Zusatzinfos:
Telecom-Regulierung_Brief an den Bundesrat.pdf (45,15 kb)
Verfügung vom 5.2.07 Terminierung Mobilfunk.pdf (516,97 kb)