Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Energieverschwendung

Nein, das wird kein Blog zur Energiewende. Man kann auch als Produkthersteller viel Zeit und Energie verschwenden, wenn man sich für die falsche Strategie entscheidet. Im Jahre 2011 musste sich die Wettbewerbskommission mit Herstellern Weisser Ware (d.h. Haushaltsgrossgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke etc.) beschäftigen, die den Online-Handel mit ihren Produkten unterbinden wollten. Die für das Verbot vorgebrachten Argumente stellten hauptsächlich auf Beratungs- und Qualitätsbedenken ab. Die Hersteller sahen auch Trittbrettfahrer-Effekte und wollten ganz grundsätzlich den höherpreisigen stationären Handel schützen. Nach einer Untersuchung erkannte die Wettbewerbskommission eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung. Das Ergebnis der Verhandlungen war eine einvernehmliche Regelung, in der die Hersteller den Online-Handel zwar erlauben aber zu genau definierten Bedingungen. Die Kosten des Verfahrens wurden geteilt und die Beteiligten waren, soweit möglich, zufrieden.
Die Vereinbarung mutet beinahe an wie ein teuer erstrittener einziger Sandsack auf weiter Flur, der als Damm gegen die Sintflut schützen soll.
Die Sintflut kennt man auch als Globalisierung und Sandsäcke sind ganz sicher das falsche Mittel um mit ihr fertig zu werden. Kanalisieren und die Energie nutzen - erscheint mir das Gebot der Stunde! Wettbewerbshindernisse und auch Wettbewerbshindernisse-light bringen nichts. Im besten Fall wirken sie temporär, im schlimmsten verärgert man die real-wie-auch-virtuell-mobilen Konsumenten nachhaltig. Eine prosperierende Zukunftsperspektive ist das jedenfalls nicht. Gerade der Online-Handel führt zu mehr Wettbewerb – und zu Vergleichbarkeit von Angeboten und Preisen. Lasst ihn uns fördern, nicht behindern! Da könnte die Wettbewerbskommission in Zukunft im Interesse besser spielenden Wettbewerbs bei uns in der Schweiz durchaus noch einen Schritt konsequenter sein und weiter gehen. Denn:
Angesichts der schleppenden Kartellgesetz-Revision sollte die Wettbewerbskommission (wie bei den Notaren) in den Bereichen, in denen sie selbst entscheiden oder empfehlen kann, für so viel Wettbewerb wie möglich sorgen. Ich jedenfalls plädiere einmal mehr dafür Wettbewerbshindernisse, wo immer möglich, abzubauen bzw. gar nicht erst zuzulassen. Gleichlange Spiesse für alle ist die Voraussetzung für wirksamen Wettbewerb. Spielt er, dann entscheiden Produkt- oder Dienstleistungsmerkmale über Erfolg oder Misserfolg. Mit Leistung verdient man Geld. Protektionismus kostet viel und bringt keinen nachhaltigen Mehrwert – nicht den Kunden, langfristig auch nicht dem Handel – und der Wirtschaft als ganzes auch nicht.

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Die überarbeitete Postverordnung – Feigenblattliberalisierung?

Ist die Post eine Monopolistin? Ja und nein. Gesetzlich verankert ist beispielsweise ihr Monopol für Briefe unter 50g. Hier hat der Kunde keine Wahl, diese Briefe können nur mit dem gelben Riesen versandt werden. Sind die Briefe schwerer, sollte - gemäss der Vorstellung des Gesetzgebers - der Kunde die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Anbietern wählen zu können. Der Wettbewerb müsste also spielen, so jedenfalls der Wille des Gesetzgebers. Kann und tut er das auch? Er tat es bis anhin nicht und ob er dies in Zukunft tun wird,  ist zweifelhalft.

Konkretes Beispiel? Die neue Überarbeitung der Postverordnung soll den Wettbewerb fördern. In Tat und Wahrheit öffnet sie jedoch Tür und Tor für gelbe Preismodelle, die nicht der Kostenwahrheit entsprechen. Schauen wir die Situation an. Die Post muss Infrastrukturen unterhalten, die sie für die Ausübung ihrer Aufgaben benötigt. Das heisst: Sie betreibt u.a. Poststellen, stellt Briefträger an und stattet diese mit Velos, Töffs oder Autos aus.  Das alles kostet und kann plus eine vernünftige Marge in Form von Beförderungskosten den Kunden weiterverrechnet werden. Das ist absolut in Ordnung. Was aber, wenn die „eh da“-Kosten ungleichmässig auf die verschiedenen Produkte umgelegt werden und die Produkte der Kunden-ohne-Wahl besonders stark belastet werden? Genau dies geschieht,  indem beispielsweise der wichtigsten Kategorie von Sendungen im Segment PostMail, den nicht adressierten Sendungen, praktisch keine Kosten für die Endzustellung verrechnet werden. Bei diesen Produkten mit einem jährlichen Sendevolumen von weit mehr als einer Milliarde resultieren dann unrealistisch günstige Preise im Vergleich zu anderen Anbietern, die ihre Infrastrukturkosten verursachungsgerecht verrechnen müssen.

Das sind sehr ungleiche Spiesse und entmutigen wohl noch den letzten Konkurrenten, der sich auf dem Markt positionieren will. Der Wettbewerb, so er überhaupt stattfindet, wird hier verzerrt. Fakt ist, einen fairen Wettbewerb kann es nur geben, wenn alle Anbieter die gleichen Rahmenbedingungen haben. Es ist Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass dies gegeben ist. Anderenfalls kann man sich den Aufwand der teilweisen Marktliberalisierung ersparen, denn „Feigenblattliberalisierungen“ bringen niemandem etwas.

 

Bildquelle: Hans Baldung, Wikimedia

Telekommunikation - Preise sinken: ComCom folgt Empfehlung Preisüberwacher und kündet Praxisänderung an

Mit dem heutigen Entscheid senkt die ComCom verschiedene Netzzugangspreise der Swisscom rückwirkend. Swisscom wird verpflichtet, ihr Anschlussnetz (letzte Meile) sowie die Interkonnektion ihren Konkurrentinnen günstiger anzubieten. Dies verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der Swisscom-Herausforderer und führt zu einer Belebung des Telekommarkts. Das Handlungsbedarf besteht, bestätigt eine im Oktober veröffentlichte Studie des Preisüberwachers .

 

Auf das Jahr 2013 kündet die ComCom eine wichtige Praxisänderung an. Sie wird als Berechnungsbasis moderne Technologien wie Glasfaser beiziehen und nicht mehr auf Kupferbasis abstellen. Sie folgt damit der Empfehlung des Preisüberwachers, der in seiner Stellungnahme vom 10. Oktober 2011 eine Änderung der Herleitung der Zugangspreise fordert. So ist bei der Schätzung der Investitionskosten einer effizienten Anbieterin gemäss Art. 54 Fernmeldeverordnung (FDV) auf eine Technologie abzustellen, die bei modernen Netzen zur Anwendung kommen (Modern Equivalent Asset). Dazu gehören Mobilfunknetze oder Glasfasernetze, nicht aber die teilweise vollumfänglich amortisieren Kupferanschlussnetze der Swisscom. Selbstverständlich wird die um ein Vielfaches höhere Leistungsfähigkeit der Glasfaseranschlussnetze in die Überlegungen einzubeziehen sein.  

Die Praxisänderung führt zu einer konsistenteren Umsetzung des LRIC-Modells gemäss Art. 54 FDV, das auf heutige Beschaffungs- und Baukosten abstützt (Wiederbeschaffungsneuwert). Allerdings: Da unberücksichtigt bleibt, das weite Teile des Swisscom Anschlussnetzes vor vielen Jahren zu damaligen Baukosten erstellt wurden und heute vollumfänglich amortisiert sind, unterstützt der Preisüberwacher weiterhin die vom Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation Lombardi in Aussicht gestellt Revision der Fernmeldeverordung.  

Treib-Stoff für eine Ostergeschichte

Die Benzinpreise sind ein Dauerbrenner unter den Bürgermeldungen, die ich erhalte. Meist werde ich gefragt, weshalb es regionale Unterschiede gibt, manchmal wird vermutet, dass sich die Tankstellenbetreiber untereinander absprechen und einige der Schreibenden ärgern sich, dass gerade vor den Feiertagen die Benzinpreise sprunghaft ansteigen würden.Dazu gebe ich jeweils folgende Auskünfte:
·         Regionale Preisunterschiede bei den Benzinpreisen sind eine Tatsache. Sie sind mitunter durch unterschiedliche Transport- und lokale Kosten wie Mieten und Löhne bedingt.
·         Dass sich die Tankstellenbetreiber untereinander nicht in unzulässiger Weise absprechen, hat die Wettbewerbskommission (Weko) anlässlich ihrer Untersuchung des Benzinmarktes festgestellt. Übrigens ist das Bundesamt für Energie BFE in seiner Studie „Benzin an schweizerischen Tankstellen: ein funktionierender Markt“ zum selben Schluss gekommen.
·         Auch konnten wir anhand objektiver Zahlenreihen nicht nachweisen, dass Benzinpreise etwa bei steigendem Dollarkurs schneller anziehen als sie bei sinkendem Dollarkurs nachgeben. Ebenso wenig nachgewiesen ist, dass die Preise kurz vor oder während Festtagen systematisch erhöht werden.

Gerade kürzlich bin ich auf eine interessante Aussage des Wirtschaftsstatistikers Prof. Dr. Hans Wolfgang Brachinger gestossen[1]: Er erklärt den Unterschied zwischen der sogenannten gefühlten Inflation und den offiziellen Teuerungsraten anhand des Bildes des Autofahrers, welcher morgens an der Tankstelle vorbeifährt und konstatiert, dass der Preis gestiegen ist. Darüber ärgert sich der Autofahrer sehr. Fährt derselbe Autolenker aber an seiner üblichen Tankstelle vorbei und stellt fest, dass der Preis gesunken ist, so lässt ihn das in der Regel kalt.

In anderen Worten: Preiserhöhungen fallen uns wesentlich stärker auf als Preissenkungen. Dies ist zwar durchaus positiv, denn ein wachsames Auge kann nicht schaden. Vielleicht erklärt es aber auch ein wenig die Diskrepanz zwischen dem Ärger der Autofahrenden und den Unschuldsbeteuerungen der Treibstoffbranche.Damit man mich nicht falsch verstehe: Im Markt für Erdöl und seine Derivate wird viel Geld verdient, und es gibt auch Absprachen, namentlich das typische Kartell der OPEC. Ich bin auch nicht überzeugt, dass die internationalen Konzerne an ruinösem Wettbewerb leiden.

Was ist aber zu tun? Ich rate Ihnen, wie in typischen Wettbewerbsmärkten die Konkurrenz spielen zu lassen. Vielleicht werden Sie über eine der folgenden Internetseiten[2]: http://www.benzin-preis.ch/suche.php oder http://www.linker.ch/eigenlink/tankstellen_benzinpreise.htm eine unerwartet günstige Tankstelle in Ihrer Nähe finden?


[1] Quelle: Zentralschweiz am Sonntag, 17. April 2011

[2] Der Preisüberwacher hat den Inhalt dieser Seiten nicht geprüft und kann keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dort gemachten Angaben übernehmen. Er steht in keiner Weise mit diesen Internetseiten oder deren Anbietern in Verbindung und ist nur durch eine simple Internetabfrage zum Stichwort „Benzinpreise“ auf sie aufmerksam geworden.
Bildquelle: flickr-yaraaa

Medikamentenpreise: Wir werden nicht ruhen....

Die Pharmaindustrie hat heute zusammen mit Santésuisse einen Preisanalyse der Schweizer Medikamentenpreise vorgestellt. Ohne auf die einzelnen Zahlen im Detail einzugehen, scheint mir aufgrund der vorliegenden Informationen folgendes bemerkenswert:

Die Generikapreise bleiben im internationalen Vergleich weiterhin massiv überhöht. Dies ist das Ergebnis der Schweizer Generikapreisregelung. Im Vergleich zu Deutschland beträgt die Überhöhung aktuell - nach Analysen der Preisüberwachung basierend auf einem Wechselkurs von 1.36 CHF/ 1 Euro - beinahe 200 Prozent. Ursache ist das "Anhängen" der Generikapreise an die Preise "überhöhter" Originalpräparate.

Zur raschen Beseitigung dieses Missstandes setze ich mich deshalb seit gut einem Jahr für die Einführung des Festbetragssystems ein. Dabei werden bei allen patentabgelaufenen Medikamenten Erstattungsobergrenzen der Kassen pro Wirkstoff festgesetzt, wobei mindestens ein günstiges Generika immer vollständig bezahlt wird. Dieses dynamische System beinhaltet Anreize für Generikahersteller und Anbieter patentabgelaufener Originale zur ständigen Reduzierung ihrer Preise. Es ist dem heute gültigen System mit statischen Preisabständen vom Generikum zum Originalpräparat (zwischen 20 und 50 Prozent je nach Markterfolg des Originalpräparats) deutlich vorzuziehen, da diese Regelung das Marktpotential von Generika bei umsatzstarken Originalen stark beschneidet (infolge des grossen vorgeschriebenen Preisabstandes von 50%) und keine Anreize für Originalhersteller beinhaltet, ihre Preise zu senken. Wir bleiben am Ball! 

Zu den Originalpräparaten teile ich im übrigen die Auffassung von Santésuisse und Pharmaindustrie, dass die Preiskorrekturen bei den Originalpräparaten begonnen haben, Wirkung zu zeigen. Aber: Die Wechselkursentwicklung in Form eines stark sinkenden Euro geht weiter und relativiert diesen Erfolg. Der freie Markt, wie er bei der Zulassung von Parallelimporten zum tragen käme, würde hier die notwendigen Korrekturen im Tages- statt im Dreijahresrhythmus bewirken.

Bildquelle: flickr

Günstiger Euro + Cassis de Dijon = Tiefere Konsumentenpreise (?)

Crème de Cassis - Neon ja - WikipediaDer Bundesrat hat entschieden: Ab dem 1. Juli 2010 gilt in der Schweiz das sogenannte Cassis-De-Dijon-Prinzip. Ich habe bereits früher einmal darüber gebloggt; erfreulich ist, dass es nun ab 1. Juli diesen Jahres so weit sein wird.

Die Beseitigung technischer Handelshemmnisse erleichtert die Vermarktung von Importprodukten - jene Kategorie von Produkten, die in der Schweiz traditionell mehr kosten als im Ausland. Allerdings ist die Liste der Ausnahmen doch recht lange - vor übertriebenen Erwartungen muss man deshalb warnen. Namentlich bei Lebensmitteln, Kosmetika, Textilien und Velos ergibt sich nun ein Preissenkungspotential.

Neben Cassis-De-Dijon ist der Euro so günstig wie noch nie. Der starke Schweizer Franken führt dazu, dass Importeure - sofern in Euro abgerechnet wird - für Importwaren weniger zahlen müssen. Herrscht wirksamer Wettbewerb, muss dieser Währungsvorteil über kurz oder lang auch im Portemonnaie von Herrn und Frau Schweizer zu spüren sein.

Importeuer oder Importeur?
Konsumentenfreundliche Importeure - oder solche, die von der Konkurrenz nicht ausgebootet werden wollen - tun gut daran, Währungsvorteile an die Kundinnen und Kunden weiter zu geben. Jene, die nur ihre Marge vergrössern wollen, werden aufgrund des Wettbewerbsdrucks, mit tieferen Marktanteilen aufgrund aufmerksamer Kundinnen und Kunden dafür bezahlen. Das seco wird die Auswirkungen der Gesetzesnovelle monitoren.

Auch wir als Konsumenten können hier unsere Rolle spielen: Indem wir den Markt nutzen, vergleichen - und namentlich bei teureren Importgütern vor dem Kaufentscheid den Verkäufer auf Wechselkursvorteile hinweisen und deren Weitergabe verlangen. Oder - wenn die Differenz zu gross oder der Verkäufer nicht verhandlungsbereit ist - halt wohl oder übel im Ausland einkaufen.

Bildquelle: Wikipedia, Neon ja.

Und sie sinken doch!

Anfangs Woche habe ich mich ganz speziell gefreut, als ich auf einen Artikel der „Zentralschweiz am Sonntag“ gestossen bin. Unter dem Titel „Parallelimporte lassen Preise purzeln“ hat der Journalist Stefan Kyora die Preisbewegungen ausgewählter Produkte nach der Aufhebung des Parallelimport-Verbots analysiert. In seinen Beobachtungen kommt er zum Schluss, dass die Preise mit zunehmenden Parallelimporten sinken.

So berichtet Kyora zum Beispiel über einen findigen Zuger Unternehmer, der bereits seit einiger Zeit Gillette-Produkte aus aller Welt in die Schweiz importiert. Dank dieser Einkaufsstrategie könnten sich die Schweizer Kunden unter dem sonst herrschenden Preisniveau mit diesen Markenartikeln eindecken. Nicht nur Hygieneartikel, sondern auch Bekleidung, Wohnbedarf oder Parfüms würden vermehrt nicht mehr auf dem Weg des jeweiligen Generalimporteurs beschafft, sondern bei anderen ausländischen Anbietern zu vorteilhafteren Konditionen geordert; so gäbe es unter anderem auch einzelne Autohändler, die ihre Neuwagen direkt im Ausland beschaffen würden – und diese so um einiges günstiger weiterverkaufen könnten.

Die Markenartikelhersteller mögen dieses Einkaufsverhalten nicht goutieren, müssen es jedoch zähneknirschend hinnehmen. Seit letzten Sommer das Importverbot für patentgeschützte Produkte aus dem europäischen Wirtschaftsraum aufgehoben wurde, bröckelt die Hochpreisinsel Schweiz; zwar noch etwas zaghaft und langsam, dafür aber stetig. Es zeichnet sich zunehmend ab, dass die Schweizer Kunden Preisdiskriminierungen gegenüber dem benachbarten Ausland gerade bei Artikeln des täglichen Gebrauchs immer weniger tolerieren und dass sich die Anbieter andere Einkaufskanäle mit günstigeren Konditionen suchen (müssen), um konkurrenzfähige Preise bieten zu können.

In diesem Sinne: Eine Schwalbe macht zwar noch keinen Sommer, es bleibt aber zu hoffen, dass sich dieser Trend zum vermehrten Parallelimport weiterhin fortsetzt; nicht zuletzt weil die Preisdiskrepanzen gegenüber unseren Nachbarländern meines Erachtens kaum gerechtfertigt werden können.

Foto: Flickr, Jens Dahlin