Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

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Wenn die Kopie teurer ist als das Original - staunt der Fachmann und der Laie wundert sich

Ich bekomme immer wieder Meldungen aus der Bevölkerung, in denen sich Menschen beklagen, dass sie kostengünstige Generikamedikamente kaufen wollten und vom Apothekenfachpersonal informiert wurden, dass die Originalmedikamente günstiger seien. Ist das rechtens und gewollt?
Grundsätzlich ist es weder rechtens noch gewollt: Die Verordnung über die Krankenversicherung legt fest, dass in der Schweiz alle Generika einen Preisabstand zum Originalprodukt einhalten müssen. Dieser beträgt in Abhängigkeit vom Umsatz und Aufnahmejahr 10 bis 60 Prozent. Leider gibt es bei der Umsetzung dieser Verordnung immer wieder Vollzugsprobleme und diese äussern sich dann in überteuerten Generikapreisen - zur Überraschung aber auch zum Ärger der Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Frage ist, ob das System des statischen Abstandhaltens geeignet ist, faire Preise hervorzubringen. Der Wettbewerb unter den Herstellern wird so nämlich nur sehr begrenzt gefördert. Theoretisch wäre es denkbar, dass Hersteller von Originalpräparaten ihre Preise so senken, dass es für Generikahersteller auf Grund der Abstandsregel nicht mehr interessant ist, die jeweiligen Wirkstoffe zu verkaufen. So sind so faire Medikamentenpreise nicht zu erzielen.
Klar ist, schrankenlosen Wettbewerb kann und wird es auf diesem Markt nicht geben – Medikamente sind keine Turnschuhe oder Käsestücke. Wenn es um die Gesundheit geht, braucht es zum Schutz der Patientinnen und Patienten die ordnende Hand des Staates. Trotzdem ist es erstrebenswert, Wettbewerb im sinnvollen Rahmen zuzulassen und zu fördern. Mein Vorschlag: Das Bundesamt für Gesundheit legt ein bis zwei Mal jährlich für die Wirkstoffe eine Maximalvergütung durch die Krankenkassen fest. So haben alle Unternehmen, egal ob Original- oder Generikahersteller, dieselbe Ausgangssituation. Preissenkungen von  Medikamenten, die über der maximalen Rückvergütungen liegen, wären eine logische Folge. Durch die regelmässige Anpassung der Wirkstoffvergütungen, würde der Wettbewerb unter allen Marktteilnehmern intensiviert, was flächendeckend zu tieferen Preisen für Generika und patentabgelaufenen Originalmedikamenten führen würde. Das Einsparpotential für die die sozialen Krankenkassen wäre immens und ein wichtiger Beitrag für stabile Krankenkassenprämien.

Medikamentenpreise: Wir werden nicht ruhen....

Die Pharmaindustrie hat heute zusammen mit Santésuisse einen Preisanalyse der Schweizer Medikamentenpreise vorgestellt. Ohne auf die einzelnen Zahlen im Detail einzugehen, scheint mir aufgrund der vorliegenden Informationen folgendes bemerkenswert:

Die Generikapreise bleiben im internationalen Vergleich weiterhin massiv überhöht. Dies ist das Ergebnis der Schweizer Generikapreisregelung. Im Vergleich zu Deutschland beträgt die Überhöhung aktuell - nach Analysen der Preisüberwachung basierend auf einem Wechselkurs von 1.36 CHF/ 1 Euro - beinahe 200 Prozent. Ursache ist das "Anhängen" der Generikapreise an die Preise "überhöhter" Originalpräparate.

Zur raschen Beseitigung dieses Missstandes setze ich mich deshalb seit gut einem Jahr für die Einführung des Festbetragssystems ein. Dabei werden bei allen patentabgelaufenen Medikamenten Erstattungsobergrenzen der Kassen pro Wirkstoff festgesetzt, wobei mindestens ein günstiges Generika immer vollständig bezahlt wird. Dieses dynamische System beinhaltet Anreize für Generikahersteller und Anbieter patentabgelaufener Originale zur ständigen Reduzierung ihrer Preise. Es ist dem heute gültigen System mit statischen Preisabständen vom Generikum zum Originalpräparat (zwischen 20 und 50 Prozent je nach Markterfolg des Originalpräparats) deutlich vorzuziehen, da diese Regelung das Marktpotential von Generika bei umsatzstarken Originalen stark beschneidet (infolge des grossen vorgeschriebenen Preisabstandes von 50%) und keine Anreize für Originalhersteller beinhaltet, ihre Preise zu senken. Wir bleiben am Ball! 

Zu den Originalpräparaten teile ich im übrigen die Auffassung von Santésuisse und Pharmaindustrie, dass die Preiskorrekturen bei den Originalpräparaten begonnen haben, Wirkung zu zeigen. Aber: Die Wechselkursentwicklung in Form eines stark sinkenden Euro geht weiter und relativiert diesen Erfolg. Der freie Markt, wie er bei der Zulassung von Parallelimporten zum tragen käme, würde hier die notwendigen Korrekturen im Tages- statt im Dreijahresrhythmus bewirken.

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Anregungen zum Kosten sparen im Medikamentenbereich

Heute ist der neueste Newsletter der Preisüberwachung erschienen. Darin erinnerte ich das Departement des Innern an Massnahmen, die der Preisüberwacher schon vor mehreren Jahren gefordert hatte – z.B. ein ausgedehnter Preisvergleich, eine schneller Preisanpassung etc.

Anreize richtig setzen 

Zudem setze ich mich in der näheren Zukunft für Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Anreize im Medikamentenmarkt ein: Einerseits empfehle ich eine Förderung von Generika mittels Beseitigung falscher Verkaufsanreize bei den Apotheken sowie einen Übergang auf die in Deutschland bereits praktizierte Medikamenten-Vergütung auf Basis des jeweils günstigsten Wirkstoffes (sog. Festbetragssystem). Andererseits setzte ich mich dafür ein, dass die Medikamentenkosten in den Kostengewichten für die künftigen SwissDRG-Fallpauschalen vollumfänglich eingerechnet werden, um damit die Spitäler zu einem kostensparenden Einkaufsverhalten bei den Heilmitteln anzuhalten.

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