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Shopping sur Internet: une lueur d’espoir

by Stefan Meierhans 3. März 2010 09:49

Dans les débats politiques, on ne cesse de nous inviter à entrer dans l’ère de la globalisation et de la libre concurrence. Les frontières sont démantelées et la Suisse conclut chaque année des accords de libre échange avantageux pour notre industrie d’exportation et nos grandes entreprises. Mais lorsqu’un(e) citoyen(ne) désire profiter de l’ouverture des frontières et de la libre circulation des marchandises, ses économies potentielles sont entamées par les frais de dédouanement : les acheteurs sur le net qui achètent un produit à l’étranger et se le font livrer à domicile par Poste ou par un transitaire privé se voient le plus souvent contraints de payer des taxes élevées et sans grand rapport avec la valeur de la marchandise achetée.

J’ai traité de ce thème à de nombreuses reprises sur mon blog et promis de rester actif dans ce domaine. Et la Surveillance des prix détient un dossier conséquent sur ce sujet, resté ouvert depuis de nombreuses années par manque de solution. Après que ma recommandation de l’année passée ait été rejetée par le  département des finances, on aperçoit enfin une lueur d’espoir. Mercredi passé, le Conseil fédéral au grand complet a accepté les points de la motion parlementaire de la Conseillère nationale Leutenegger-Oberholzer; motion qui reprenait mes recommandations dans ce domaine. Dans sa réponse à la  motion, le Conseil fédéral se dit prêt à hausser le seuil d’exigibilité de la TVA de 5 à 10 francs et, dans le cadre de l’introduction d’une nouvelle procédure de dédouanement simplifiée, il veut exiger des transporteurs privés l’application de la procédure de dédouanement simplifiée (et par conséquent moins chère). Cette exigence est également soutenue par les organisations de protection des consommateurs.

Je me réjouis de cette décision, car elle donne l’espoir que ce point litigieux (c’est l’un des principaux sujets de réclamation de la population) ait - du moins en partie - trouvé une solution. Avec la hausse du seuil d’exigibilité, les produits importés d’une valeur allant jusqu’à 130 francs seront affranchis de la TVA et des frais de douane. On peut supposer que le traitement de ces envois se fera dans le futur sans frais de dédouanement. Et l’obligation pour les transporteurs privés d’appliquer la procédure simplifiée devrait également conduire à la diminution des frais.

En résumé: l’espoir existe de voir bientôt les particuliers (et pas uniquement les grandes firmes) également profiter de la globalisation et de l’ouverture des frontières.

Internet-Shopping: Hoffnung am Horizont!

by Stefan Meierhans 1. März 2010 09:14

Immer wieder heisst es in der politischen Diskussion, dass wir uns auf Globalisierung einstellen und den freien Wettbewerb stärken sollen. Grenzen werden abgebaut, und die Schweiz schliesst jährlich Freihandelsabkommen, die unserer Exportindustrie und Grossfirmen zu Gute kommen. Wenn jedoch der einzelne Bürger, die einzelne Bürgerin von offenen Grenzen und Warenfluss über die Grenzen profitieren will, vergällen Zollvorlagegebühren ihnen das Geschäft: Internet-Shopper etwa, die eine Ware im Ausland bestellen und via Post oder einen Spediteur zu sich nach Hause liefern lassen, werden nicht selten mit Gebühren belastet, die in keinem vernünftigen Verhältnis zum Warenwert stehen.

Ich habe hierüber schon mehrmals gebloggt und versprochen, am Thema dran zu bleiben. Und beim Preisüberwacher gibt es ein ganzes Dossier zum Thema, denn es ist seit Jahren ungelöst. Nachdem letztes Jahr das Finanzdepartement meine Empfehlung noch abgelehnt hatte, zeigt sich nun Licht am Horizont: Der Gesamtbundesrat hat am vergangenen Mittwoch einen parlamentarischen Vorstoss von Nationalrätin Leutenegger-Oberholzer in jenen Punkten angenommen, die meine Forderungen in diesem Bereich aufgenommen hatte: Gemäss der bundesrätlichen Antwort auf diesen Vorstoss ist der Bundesrat bereit, die Mehrwertsteuer-Freigrenze von 5 auf 10 Franken zu erhöhen, und er will im Rahmen der Einführung eines neuen, vereinfachten Verzollungsverfahrens auch private Spediteure dazu verpflichten, dieses vereinfachte (und damit günstigere) Verfahren anzuwenden. Diese Forderungen hatten im übrigen auch die Konsumentenschutzorganisationen aufgenommen.

Ich freue mich über diesen Entscheid - denn damit besteht Hoffnung, dass dieses leidige Thema - es ist eines der wichtigsten Themen bei den Bürgerbeschwerden - zumindest teilweise eine Lösung erfahren wird. Denn mit der Erhöhung der Freigrenze werden Waren bis zum Wert von rund 130 Franken mehrwertsteuerfrei, und auch zollfrei, eingeführt werden können. Es ist davon auszugehen, dass für die Verarbeitung dieser Sendungen in Zukunft keine Zollvorlagegebühren zu entrichten sein werden. Und die Verpflichtung, das vereinfachte Verzollungsverfahren auch für private Spediteure zur Pflicht zu machen, dürfte auch bei diesen zu Gebührensenkungen führen.

Kurzum: Es besteht Hoffnung, dass in Zukunft auch der Einzelne, und nicht nur Grosskonzerne, von der Globalisierung und offenen Grenzen vermehrt profitieren können!

Den Gebühren ein Schnippchen schlagen

by Stefan Meierhans 31. August 2009 09:46

Le DFF dit non à l'augmentation de la franchise de TVA de 5 à 10 francs
Il DFF rinuncia ad aumentare la soglia impositiva IVA da 5 a 10 franchi
 

Wer kennt das nicht: Das Schnäppchen liegt bereits im Warenkorb. Jetzt noch rasch die Lieferadresse eingeben und die Online-Bestellung absenden. Die Freude ist gross, wenn  wenige Tage später das Paket zu Hause eintrifft. Auf seiner Reise aus dem benachbarten Ausland bis zu mir nach Hause mutierte das Schnäppchen allerdings zum teuren Luxusprodukt.

Den  herben Dämpfer verdanke ich den  Zollabfertigungsgebühren. Bei einem Warenwert bis zu 500 Franken fallen bei der Post bis zu 18 Franken Zollgebühren an. Ab 500 Franken können die Gebühren mit bis zu 35 Franken zu Buche schlagen. Einzig für Sendungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, verlangt die Post keine Zollvorlagegebühren. Und wenn die Lieferung via private Spedition erfolgt, sind die Kosten in der Regel noch höher. Post ist da!

Der Preisüberwacher setzt sich seit längerer Zeit für eine Erhöhung der derzeitigen Freigrenze von 5  auf 10 Franken ein (siehe hier). Für dieses Anliegen hatte Finanzminister Merz jedoch jüngst kein Musikgehör. In einem zweiseitigen Brief legte er seine Argumente gegen eine Erhöhung dar. Nicht einmal eine Anpassung der Freigrenze an die Teuerung zieht er in Betracht. Resultat: Zahlreiche Schweizer Internet-Shopper, die den Markt nutzen, werden auch bei einem sehr tiefen Warenwert weiterhin mit Zollvorlagegebühren bestraft.

Der Entscheid des Finanzdepartements – es macht Wettbewerbsneutralität geltend – ist für mich nicht in allen Belangen nachvollziehbar. Letztlich behindern die hohen Zusatzgebühren den grenzüberschreitenden Handel. Der Bericht „Preisinsel Schweiz“ des Seco hatte festgestellt, dass die Grenze ein die Preise mitbestimmender Kostenfaktor bleibe, dessen Stellenwert es durch möglichst schlanke Zollabfertigungsverfahren zu reduzieren gelte. Schliesslich ist es vor allem der internationale Wettbewerb, der zu einer Senkung der Preise in der Schweiz beitragen soll. Das Seco spricht denn auch von einer „marktabschottenden Wirkung“ der Zollabfertigungsgebühren.

 Zudem: Hole ich die Ware selbst im Ausland und fahre über die Grenze, so beträgt die Freigrenze nicht 5, sondern satte 22.80 Franken (300 Franken Warenwert). Dieser Umstand ruft findige Unternehmer auf den Plan. Sie bieten Lieferadressen ennet der Grenze an, an welche Sie Ihr Paket senden lassen. Später holen Sie dieses ab und bringen es in die Schweiz – hier ein Beispiel. Fazit: Ich bin enttäuscht vom Entscheid des Finanzministeriums, dem offenkundig die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten weniger wichtig sind, zur Marktabschottung der Schweiz beiträgt und damit gegen einen kompetitiven grenzüberschreitenden Handel antritt.

Zum Schluss noch ein Gratistipp: Bis zu einem Warenwert von 65 Franken verrechnet die Post keine Zollvorlagegebühren. Deshalb lohnt es sich unter Umständen, die Bestellung in Teillieferungen zu unterteilen.

Bildquelle: Flickr

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Der Preisüberwacher

Stefan Meierhans ist seit dem 1. Oktober 2008 Preisüberwacher. „Monsieur Prix“ ist Jurist. Nach seinem Studium in Basel, Oslo und Uppsala arbeitete er zuerst im Bundesamt für Justiz. Anschliessend wirkte er von 1998 bis 2003 im Stab der Bundesräte Koller und Metzler-Arnold. Zuletzt war Meierhans in der Privatwirtschaft tätig. Er ist Mitglied der CVP und lebt mit seiner Familie in Bern.

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