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Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht…

Zölle sind ein lebendiger Beweis dafür, dass Traditionen des Mittelalters auch in der Neuzeit überleben können. Oder etwas weniger pathetisch: Zölle sind ein Evergreen, weil sie Einkünfte generieren, indem Waren von einer Scholle zur anderen geschickt werden und – das ist entscheidend - so die Preise auf der eigenen Scholle geschützt werden können. So sind sie auch im 21. Jahrhundert noch modern und derzeit befassen sich die Räte mit der Motion Ettlin, die ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen beklagt.

Zölle sind Handelshemmnisse, die in unserer vernetzten, digitalisierten Welt eigentlich ein Anachronismus sind. Grundsätzlich besteht auch Einigkeit darüber, dass Handelshemmnisse eher abgebaut als aufgebaut werden müssen. Der aktuelle Stand ist jedoch, dass der Staat Zollvorschriften erlassen hat und es seine Aufgabe ist darüber zu wachen, dass sie eingehalten werden.

Die Einhaltung der Zollvorschriften wird mittels Stichprobenkontrollen überprüft. Die Kosten die dabei entstehen, zahlen die Kunden. Allerdings hängt es vom Logistikunternehmen ab, wieviel man eigentlich zahlen muss. Kurierunternehmen wie Fedex oder DHL verrechnen dem Empfänger, dessen Päckli in die Kontrolle kam, keinen Pauschalbetrag. Die Kosten für Stichprobenkontrollen sind bereits in ihre Tarife eingerechnet. Diese Unternehmen überwälzen die Kontrollkosten auf alle ihre Kunden. So zahlen die Kunden höhere Tarife aber es entstehen zumindest keine unbekannten Zusatzkosten.
Anders ist die Praxis der Post. Sie bittet nur die Kunden, die Teil der Stichprobenkontrolle werden, zur Kasse. 13 Franken sind in dem Fall zu zahlen. Sie werden zum Warenwert addiert. Wenn es schlecht läuft, erhöht sich dadurch der Warenwert (inkl. Transport und Versicherung) auf über 62.00 Franken, was bedeutet, dass die Mehrwertsteuerfreigrenze überschritten wird und man dadurch nebst der MWSt an sich, auch noch reguläre Zollvorlage zahlen muss. Auslandsbestellungen, die die Post liefert, können so zu einem Lotteriespiel für den Empfänger werden.

Deshalb ist es Zeit, diese Praxis zu ändern. Darüber herrscht breite Einigkeit. Fraglich ist jedoch das Wie. Ich finde die Motion von Erich Ettlin grundsätzlich richtig. Er will, dass der Bund die Kosten für die Zollkontrolle tragen soll. Das ist in meinen Augen folgerichtig - denn wer bestellt, der zahlt. Die Kosten für Radarkontrollen werden schliesslich auch von der öffentlichen Hand finanziert und nicht auf die kontrollierten bzw. alle Automobilisten umgelegt.

Neben der von Motionär Ettlin gäbe es tatsächlich eine Variante – auch damit könnte das Problem gelöst werden. Wie? Indem der Zoll diese Kontrollen wieder vollständig selber übernimmt, wie dies früher unter der sogenannten „d’Office-Verzollung“ auch der Fall gewesen war. Da wir mit ca. 2 Millionen Franken über einen vergleichsweise sehr kleinen Posten im Bundeshaushalt reden – der volkswirtschaftliche Nutzen freier Märkte und freieren Wettbewerbs jedoch viel grösser ist – wäre auch das ein gangbarer Weg für mich.

Völlig quer in der Landschaft steht jedoch die zwischenzeitlich von der Kommission des Nationalrats ins Spiel gebrachte sogenannte „Lösung“: Der Lösungsvorschlag der Kommission sieht vor, dass die Post das Modell der oben genannten Kurierdienste übernehmen soll. Das aber bedeutet, dass die Kosten für jeden einzelnen Post-Kunden steigen werden. Man stelle sich das vor – steigende Kosten für alle statt für wenige…  Damit missachtet die nationalrätliche Kommission die Tatsache, dass Handelshemmnisse - denn nichts anderes sind diese Kosten in der Endkonsequenz – de facto vergrössert statt verkleinert würden. Ein Schritt in die falsche Richtung! Will man den Wettbewerb fördern, dann müssen insbesondere die Kosten, die nicht im Produkt oder einer Dienstleistung gründen, abgebaut werden. Gerade bei Kleinsendungen sind die Verzollungskosten relativ zum Warenwert teilweise sehr hoch. Bei weiteren Erhöhungen wird sich deren Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich verschlechtern.

Bundesrat ermächtigt Preisüberwacher zur Durchsetzung von Verhältnismässigkeit bei Verzollung

Heute hat der Bundesrat beschlossen, die Zollverordnung zum Vorteil der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten zu ändern. Der Bundesrat hat den Preisüberwacher ermächtigt, bei Warenimporten die bestimmte Kriterien erfüllen, die vereinfachte Verzollung durchzusetzen, wenn ich feststelle, dass der Anbieter im Vergleich zu hohe Entgelte für die Verzollung verlangt. Diese Verordnungsanpassung ist eine direkte Folge der vom Parlament in diesem Punkt überwiesenen Motion Leutenegger-Oberholzer 09.4209 „Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden Online-Handel reduzieren“.

Die Kriterien für die vereinfachte Verzollung sind: 

  •       Der Mehrwertsteuerwert liegt unter 1‘000 CHF
  •       Die Rohmasse beträgt weniger als 1‘000 Kg
  •       Die Ware untersteht keinen nichtzollrechtlichen Erlassen
  •       Es gibt keine Bewilligungspflicht und
  •       Es sind keine Abgaben oder ausschliesslich die Mehrwertsteuer geschuldet

Was heisst das konkret? Bislang waren Warenbestellungen, beispielsweise bei ausländischen Internetversandhändlern, in Sachen Verzollungsgebühren häufig reinste Lotteriespiele. Je nachdem, welches Unternehmen der Händler mit dem Versand beauftragt, zahlt man bei einem Paket aus Deutschland mit einem Wert von 100 CHF zwischen 15 bis über 50 CHF für die Verzollung. Diese Spanne ist zu gross! Bereits im letzten Jahr konnte ich mit DHL und der Post und ihren Töchtern eine einvernehmliche Regelung abschliessen, die gesenkte Einheitstarife für definierte Warenwerte vorsieht. Für alle anderen Dienstleister gilt nun, dass ich ihre Verzollungsgebühren genau überprüfen werde! Sollte ich im Vergleich zu grosse Unterschiede feststellen, werde ich die vereinfachte Verzollung durchsetzen.

Für Sie als Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das, zukünftig wird es weniger böse Überraschungen mit dem Zollgebühren bei ausländischen Bestellungen geben.


Révision de l’ordonnance sur les douanes – frais de dédouanement

Le Conseil Fédéral a aujourd’hui accepté une révision de l’ordonnance sur les douanes. Celle-ci prévoit entre autre que l’Administration fédérale des douanes oblige, à ma demande, un transitaire à utiliser la procédure de dédouanement simplifiée. Ma requête résulterait du constat d’une facturation de frais de dédouanement trop élevés par ce dernier en comparaison des tarifs d’autres transitaires. Cette manière de procéder répond à la motion Leutenegger Oberholzer, approuvé par le Parlement, exigeant l’obligation pour les transitaires à utiliser la procédure simplifiée moins coûteuse pour les petits envois.

Les petits envois n’excédant pas une valeur de Fr. 1'000 et un poids de 1'000 kg, non soumis à un acte législatif autre que douanier, non assujettis à un permis et pour lesquels aucune autre redevance que la TVA n’est due, peuvent être dédouanés selon une procédure simplifiée.

Dans sa réponse à la motion Leutenegger Oberholzer, le Conseil fédéral précisa qu’il veillerait, dans la procédure de modification de l’ordonnance sur les douanes,  à ce que les déclarants puissent être tenus d’appliquer une procédure simplifiée pour les petits envois lorsque les conditions cadres sont remplies. La concrétisation de ce point de la motion, acceptée par le Parlement, dans l’ordonnance fit l’objet de nombreuses discussions. La Surveillance des prix s’opposait au fait de laisser le libre choix aux transitaires préconisé par l’Administration des douanes pour des raisons de sécurité.

Le différend a pu être finalement réglé de la manière suivante. Le destinataire agréé reste libre d’appliquer ou pas la procédure de dédouanement simplifié pour les petits envois. L’art. 105b prévoit toutefois que l’Administration des douanes oblige le déclarant à utiliser la procédure simplifiée si le Surveillant des prix constate que les frais de dédouanement facturés sont trop élevés comparativement aux tarifs d’autres transitaires et le lui demande.

Newsletter: Verzollungskosten - einvernehmliche Regelung mit DHL Express

Der neue >>> Newsletter ist erschienen:

INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO

1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPALE/ ARTICOLO PRINCIPALE

Starker Franken: Zolldeklaration im Fokus – DHL Express bietet Hand zu Lösung

Franc fort: frais de dédouanement sous la loupe - DHL Express fait un pas décisif

Franco forte: tasse di sdoganamento sotto la lente – DHL Express a favore di una soluzione globale

2. KURZMELDUNGEN/ BREFS/ IN BREVE

-           Senkung einer Mahngebühr bei edupool.ch

-           Tasse per i contrassegni di parcheggio nella Città di Locarno

-           Zug befolgt die Empfehlung des Preisüberwachers nicht und bewilligt die Erhöhung der Wasserpreise

-           Tiefer Eurokurs – hohe Preise für importierte Zeitschriften: Preisüberwacher erwartet Anpassungen der Schweizer Preise an den tiefen Eurokurs

-           Tiefere Kapitalzinsen für Stromnetze: 20 Millionen Senkung

Download im PDF-Format hier.

Shopping sur Internet: une lueur d’espoir

Dans les débats politiques, on ne cesse de nous inviter à entrer dans l’ère de la globalisation et de la libre concurrence. Les frontières sont démantelées et la Suisse conclut chaque année des accords de libre échange avantageux pour notre industrie d’exportation et nos grandes entreprises. Mais lorsqu’un(e) citoyen(ne) désire profiter de l’ouverture des frontières et de la libre circulation des marchandises, ses économies potentielles sont entamées par les frais de dédouanement : les acheteurs sur le net qui achètent un produit à l’étranger et se le font livrer à domicile par Poste ou par un transitaire privé se voient le plus souvent contraints de payer des taxes élevées et sans grand rapport avec la valeur de la marchandise achetée.

J’ai traité de ce thème à de nombreuses reprises sur mon blog et promis de rester actif dans ce domaine. Et la Surveillance des prix détient un dossier conséquent sur ce sujet, resté ouvert depuis de nombreuses années par manque de solution. Après que ma recommandation de l’année passée ait été rejetée par le  département des finances, on aperçoit enfin une lueur d’espoir. Mercredi passé, le Conseil fédéral au grand complet a accepté les points de la motion parlementaire de la Conseillère nationale Leutenegger-Oberholzer; motion qui reprenait mes recommandations dans ce domaine. Dans sa réponse à la  motion, le Conseil fédéral se dit prêt à hausser le seuil d’exigibilité de la TVA de 5 à 10 francs et, dans le cadre de l’introduction d’une nouvelle procédure de dédouanement simplifiée, il veut exiger des transporteurs privés l’application de la procédure de dédouanement simplifiée (et par conséquent moins chère). Cette exigence est également soutenue par les organisations de protection des consommateurs.

Je me réjouis de cette décision, car elle donne l’espoir que ce point litigieux (c’est l’un des principaux sujets de réclamation de la population) ait - du moins en partie - trouvé une solution. Avec la hausse du seuil d’exigibilité, les produits importés d’une valeur allant jusqu’à 130 francs seront affranchis de la TVA et des frais de douane. On peut supposer que le traitement de ces envois se fera dans le futur sans frais de dédouanement. Et l’obligation pour les transporteurs privés d’appliquer la procédure simplifiée devrait également conduire à la diminution des frais.

En résumé: l’espoir existe de voir bientôt les particuliers (et pas uniquement les grandes firmes) également profiter de la globalisation et de l’ouverture des frontières.

Internet-Shopping: Hoffnung am Horizont!

Immer wieder heisst es in der politischen Diskussion, dass wir uns auf Globalisierung einstellen und den freien Wettbewerb stärken sollen. Grenzen werden abgebaut, und die Schweiz schliesst jährlich Freihandelsabkommen, die unserer Exportindustrie und Grossfirmen zu Gute kommen. Wenn jedoch der einzelne Bürger, die einzelne Bürgerin von offenen Grenzen und Warenfluss über die Grenzen profitieren will, vergällen Zollvorlagegebühren ihnen das Geschäft: Internet-Shopper etwa, die eine Ware im Ausland bestellen und via Post oder einen Spediteur zu sich nach Hause liefern lassen, werden nicht selten mit Gebühren belastet, die in keinem vernünftigen Verhältnis zum Warenwert stehen.

Ich habe hierüber schon mehrmals gebloggt und versprochen, am Thema dran zu bleiben. Und beim Preisüberwacher gibt es ein ganzes Dossier zum Thema, denn es ist seit Jahren ungelöst. Nachdem letztes Jahr das Finanzdepartement meine Empfehlung noch abgelehnt hatte, zeigt sich nun Licht am Horizont: Der Gesamtbundesrat hat am vergangenen Mittwoch einen parlamentarischen Vorstoss von Nationalrätin Leutenegger-Oberholzer in jenen Punkten angenommen, die meine Forderungen in diesem Bereich aufgenommen hatte: Gemäss der bundesrätlichen Antwort auf diesen Vorstoss ist der Bundesrat bereit, die Mehrwertsteuer-Freigrenze von 5 auf 10 Franken zu erhöhen, und er will im Rahmen der Einführung eines neuen, vereinfachten Verzollungsverfahrens auch private Spediteure dazu verpflichten, dieses vereinfachte (und damit günstigere) Verfahren anzuwenden. Diese Forderungen hatten im übrigen auch die Konsumentenschutzorganisationen aufgenommen.

Ich freue mich über diesen Entscheid - denn damit besteht Hoffnung, dass dieses leidige Thema - es ist eines der wichtigsten Themen bei den Bürgerbeschwerden - zumindest teilweise eine Lösung erfahren wird. Denn mit der Erhöhung der Freigrenze werden Waren bis zum Wert von rund 130 Franken mehrwertsteuerfrei, und auch zollfrei, eingeführt werden können. Es ist davon auszugehen, dass für die Verarbeitung dieser Sendungen in Zukunft keine Zollvorlagegebühren zu entrichten sein werden. Und die Verpflichtung, das vereinfachte Verzollungsverfahren auch für private Spediteure zur Pflicht zu machen, dürfte auch bei diesen zu Gebührensenkungen führen.

Kurzum: Es besteht Hoffnung, dass in Zukunft auch der Einzelne, und nicht nur Grosskonzerne, von der Globalisierung und offenen Grenzen vermehrt profitieren können!