Preisüberwachung

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Neues Vergütungssystem für stationäre Spitalbehandlungen ab 2012: Bundesrat sagt ja und setzt Leitplanken im Sinne des Preisüberwachers

by Stefan Meierhans 18. Juni 2010 11:14

Heute hat der Bundesrat eine erste Version der sog. SwissDRG-Tarifstruktur genehmigt, mit welcher die Schweizer Akutspitäler ab 2012 ihre stationären Behandlungen abrechnen werden. Bei der Tarifgenehmigung hat der Bundesrat mehrere Auflagen an die Tarifpartner (Spitäler und Krankenversicherer) erlassen mit dem Zweck, die Qualität der Tarifstruktur und die Behandlungsqualität der Spitäler zu gewährleisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass der neue gesamtschweizerische Spitaltarif als solcher keine Mehrkosten zulasten der sozialen Krankenversicherung generiert. Dabei hat sich der Bundesrat stark auf eine Empfehlung des Preisüberwachers vom 12. April 2010 zum SwissDRG-Tarifvertrag abgestützt.

Ab 2012 werden damit alle stationären Spitalbehandlungen aufgrund ihrer zugrundeliegenden Diagnosen in eine von gut 1000 Fallgruppen eingeteilt, welche je ein unterschiedliches Kostengewicht aufweisen. So weist z.B. in der heute genehmigten Tarifversion eine stationäre Behandlung von Kopfschmerzen ein Kostengewicht von 0.615 auf und die Implantation einer Bandscheibenprothese ein solches von 2.654. In den kantonalen Tarifverhandlungen zwischen Kassen und Spitälern müssen jedoch in Zukunft nur die Preise für ein Kostengewicht von 1.0 ausgehandelt werden – die sogenannten Baserates ( z.B. Fr. 4000.-). Daraus lassen sich sodann die Entschädigungen aller gut 1000 Behandlungs-Fallgruppen direkt ableiten. Die Behandlung von Kopfschmerzen würde somit die Krankenkassen auf Fr. 2460.- (Fr. 4000.- x 0.615) zu stehen kommen und die Implantation einer neuen Bandscheibenprothese auf Fr. 10‘616.- (Fr. 4000.- x 2.654). Die Preisüberwachung wird ab 2011 Tarifempfehlungen an die Kantonsregierungen zu den kantonalen Baserates abgeben und sich dabei an den günstigen Baserates orientieren.

Die Einführung der neuen, verursachergerechten Spitaltarife ist somit auf Kurs. Was ist Ihre Meinung?

SwissDRG Tarifempfehlung an den BR

Spitzenmedizin: Prämienzahlende berappen letztlich Nullentscheid

by Stefan Meierhans 8. Juni 2010 16:50

Die steigenden Gesundheitskosten sind Anlass vieler, oft hitzig geführter Debatten. Steigende Krankenkassenprämien, hohe Medikamentenkosten – wir alle sind davon betroffen.
Eine dieser Debatten dreht sich um die Spitzenmedizin: Wie effizient ist es, wenn sich mehrere Spitäler auf dieselben hochkomplizierten Operationen spezialisieren? Wie steht es mit den Kosten, die mehrere, parallel forschende Kompetenzzentren generieren? Wäre es sinnvoller, wenn die einzelnen Spitäler unterschiedlichen Spezialisierungsgebieten nachgehen würden?

Anschauungsunterricht zum Gerangel auf Kosten der Prämienzahlenden konnte man kürzlich erhalten: Der Ausschuss der kantonalen Gesundheitsdirektoren konnte sich Ende Mai zu keinem Entscheid auf dem Gebiet der Herztransplantationen durchringen. Nach wie vor werden derartige Operationen in drei Schweizer Spitälern durchgeführt, nach wie vor investieren alle diese Kompetenzzentren in ihre individuellen Forschungen, das Synergiepotenzial wird nicht ausgeschöpft, nach wie vor konkurrieren sie sich um das damit verbundene Prestige.

Nun hat sich Bundesrat Burkhalter in die Diskussion eingeschaltet. Er will sich über die Gründe dieser Konkurrenzsituation informieren lassen und will sich künftig an solchen Diskussionen zusammen mit den Kantonen beteiligen. Sollten sich die Kantone bis 2015 nicht auf eine gemeinsame Planung einigen können, ist es durchaus möglich, dass der Bundesrat ein diesbezügliches Machtwort spricht. Und so möglicherweise einem Faktor für steigende Gesundheitskosten den Riegel schiebt.

Bis dahin aber gilt: Kirchturm-politik allenthalben hat dazu geführt, dass frühzeitig eine im Landesinteresse stehende günstige Regelung getroffen werden konnte. Berappen müssen diesen Nullentscheid letztlich die Prämienzahlenden. Können wir uns das wirklich leisten?

Bildquelle: Wikipedia

Zahnimplantate: Grosse Preisunterschiede

by Stefan Meierhans 17. Dezember 2009 09:24

Die Preisüberwachung hat eine Umfrage zu den Einkaufspreisen von Zahnimplantaten für Schweizer Zahnärzte vorgenommen und diese Preise mit denjenigen in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und den USA verglichen. Demnach unterscheiden sich die Schweizer Preise nur wenig von denjenigen der untersuchten Länder. Die Analyse hat jedoch innerhalb der Schweiz grosse Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Herstellern/Vertreibern offenbart. Lesen Sie hier weiter.

La Surveillance des prix a effectué une enquête sur les prix d’acquisition des implants dentaires en Suisse et les a comparés avec ceux en Allemagne, en Autriche, en France, en Italie et aux Etats-Unis. L’analyse démontre l’existence de grands écarts de prix entre les fabricants/fournisseurs en Suisse, mais de faibles écarts de prix entre la Suisse et les autres pays de l’étude. Lire la suite.

La Sorveglianza dei prezzi ha condotto un’indagine sui prezzi d’acquisto degli impianti dentali in Svizzera, comparandoli con quelli tedeschi, austriaci, francesi, italiani e americani. L’analisi evidenzia grandi differenze di prezzo tra i fabbricanti/fornitori in Svizzera, ma soltanto lievi differenze tra la Svizzera e gli altri Paesi presi in esame. Leggete la nuova Newsletter.

Bildquelle: flickr

Medikamente gruppieren, Preise reduzieren

by Stefan Meierhans 9. Dezember 2009 15:37

Le regroupement des médicament réduit les prix
Raggruppamento dei medicamenti per ridurre i prezzi
 

Mit der Einführung eines Festbetragssystem würden nicht nur Generika, sondern auch Original-Präparate billiger. Wie ist das möglich?

Deutschland setzt seit 1989 auf das Festbetragssystem, um dem expansiven Anstieg der Arzneimittelausgaben entgegenzuwirken. Dies ist mit ein Grund, warum der Generika-Anteil aller Medikamentenverkäufe bei unserem nördlichen Nachbarn ein Drittel beträgt, während hierzulande Generika zwölf Prozent ausmachen.

Festbeträge bilden Preisobergrenzen, bis zu denen die Krankenkassen die Kosten für ein verordnetes Medikament übernehmen. Besteht der Kunde auf ein teureres Medikament, muss der den Mehrpreis berappen. Und so funktioniert das Festbetragssystem in Deutschland: Die Festbeträge werden in einem zweistufigen Verfahren bestimmt.

Ein Wirkstoff, eine Gruppe, ein PreisZuerst werden Arzneimittelgruppen gebildet. In Gruppe 1 landen beispielsweise Arzneimittel mit demselben Wirkstoff A. In einem zweiten Schritt legen die Spitzenverbände der Krankenkassen einen Festbetrag als Durchschnittspreis des unteren Preisdrittels der bisherigen Herstellerpreise fest. Dieser Festbetrag gilt fortan für alle Präparate innerhalb der jeweiligen Medikamentengruppe.

Warum werden dadurch Medikamente billiger? Aus zweierlei Gründen: Erstens senken viele Pharmahersteller die Preise ihrer Medikamente auf Festbetragsniveau, um konkurrenzfähig zu bleiben. Und die Patienten ihrerseits - und das ist der zweite Grund - verlangen vermehrt Arzneimittel, welche die Kassen vollständig vergüten, also maximal auf Festbetragsniveau liegen. 

Das Festbetragssystem hat sich für die Krankenkassen in Deutschland als wirksames Mittel zur Kostenbegrenzung bei Medikamenten erwiesen, ohne die Qualität der medizinischen Versorgung zu beeinträchtigen.

Wann führt auch die Schweiz endlich das Festbetragssystem ein?

Bildquelle: fotolia

Bleiben Sie treu?

by Stefan Meierhans 27. Oktober 2009 11:47

Serez-vous fidèles?
Rimanete fedeli?

Der Countdown läuft. Noch bis Ende November können Sie ihre Krankenkasse wechseln. Was viele nicht wissen: Bereits die Offertanfrage kann Kosten verursachen. 

Schweizweit wird zur Prämienjagd geblasen. Noch nie beabsichtigten soviele Versicherte ihre Krankenkasse zu wechseln. Einer neuen Studie zufolge will dies fast jeder fünfte Versicherte tun. Das erklärt auch die mediale Omnipräsenz der Kassenangebote. Da kann es schon mal passieren, dass man vor lauter Bäumen den Überblick im Prämiendschungel verliert. 

Prämienvergleich leicht gemachtHier hilft das Internet weiter. Zwei, drei Klicks und gleich viele Angaben sind nötig, um den günstigsten Versicherer ausfindig zu machen. Von diesem Online-Angebot werde auch ich Gebrauch machen. Allerdings werde ich eine Vergleichssite aufsuchen, die nicht von den Krankenkassen mitfinanziert wird. Verschiedene Prämienrechner kassieren nämlich pro angeforderter Offerte eine Provision.

Im letzten Blogbeitrag nahm ich alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen in die Pflicht. Indirekt können auch Sie als Leistungsbezüger einen Beitrag zur Bekämpfung stetig steigender Prämien leisten, indem Sie unnötige Vermittlungskosten vermeiden. Wir müssen alle Möglichkeiten der Kosteneinsparung im Gesundheitswesen ausschöpfen, denn die Rechnung bezahlen letztendlich die Versicherten - also Sie und ich. Und diese Rechnung kann ganz schön einschenken: Man spricht von zweistelligen Beträgen pro Offertanfrage. Multipliziert man diesen Betrag mit den über 1,3 Millionen Wechselwilligen, liegt ein mehrstelliger Millionenbetrag im Bereich des Möglichen.

Hier vergleichen Sie ohne Vermittlungskosten zu generieren:

Stiftung für Konsumentenschutz (deutsch), FRC (français), ACSI (italiano), Bundesamt für Gesundheit BAG (de/fr/it)

Bildquelle: fotolia

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Der Preisüberwacher

Stefan Meierhans ist seit dem 1. Oktober 2008 Preisüberwacher. „Monsieur Prix“ ist Jurist. Nach seinem Studium in Basel, Oslo und Uppsala arbeitete er zuerst im Bundesamt für Justiz. Anschliessend wirkte er von 1998 bis 2003 im Stab der Bundesräte Koller und Metzler-Arnold. Zuletzt war Meierhans in der Privatwirtschaft tätig. Er ist Mitglied der CVP und lebt mit seiner Familie in Bern.

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