Preisüberwachung

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Aus drei wird nun doch nicht zwei

by Stefan Meierhans 23. April 2010 16:55

Gestern hat die Weko nach eingehender Untersuchung den Zusammenschluss zwischen Orange (France Télécom SA) und Surise Communications untersagt. Es wurde befürchtet, dass nach einem Zusammengehen der zwei Unternehmen weniger Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt herrscht und die Mobiltelefoniepreise unverändert hoch bleiben.

Mit einer Fusion der zwei Unternehmen wären auf dem Schweizer Mobilfunkmarkt neben Swisscom nur noch ein Unternehmen mit eigenem Netz tätig; gemäss Weko würde diese komfortable Situation der beiden Anbieter nicht mehr genügend Anreiz bieten, um einen Preiswettbewerb zu gewährleisten.

Andere Stimmen äussern sich hingegen gegenteilig: so sei mit dem Entscheid der Weko die Möglichkeit verpasst worden, dass der Wettbewerb mit dieser Fusion angekurbelt worden wäre, hätten sich doch diesfalls zwei grosse Unternehmen gegenüber gestanden.

Klar zu trennen ist jedoch die Tatsache, dass sich die Weko „nur“ gegen eine Unternehmensfusion ausgesprochen hat. Weiterhin offen bleibt die Option, dass die zwei Unternehmen beispielsweise Kosten einsparen können, indem sie ihre Netze zusammenlegen und die so entstehenden Synergien nutzen könnten. Wenn die beteiligten Unternehmen wirklich Kosteneinsparungen zugunsten der Kunden anvisieren, so werden sie auch eine solche Option prüfen.

Persönlich halte ich den Entscheid der Weko für sachlich richtig. Er wird aber nicht eine Verbesserung des Fernmeldegesetzes FMG obsolet machen, wie dies etwa Swisscom gerne zu interpretieren weiss. Im Gegenteil: Endlich wird auch eingestanden, dass der Bund als Eigner nicht die Interessen der Kundschaft, sondern offenkundig in erster Linie diejenigen der Steuerzahler vertritt.

Daher stehe ich für eine ex officio-Prüfung von Interkonnektionsgebühren ein.

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Mobilfunk

Drum prüfe, wer sich verbindet

by Stefan Meierhans 30. Juli 2009 09:29

Unterwegs im Internet ein Zugticket kaufen oder rasch ein Bild auf Facebook hochladen: Mit den neuen Smartphones ist das heute kein Problem mehr. Das Internet im Hosensack hat allerdings seinen Preis. Und der kann - insbesondere im Ausland - ganz schön happig sein.

Telefonieren am StrandIm Ausland fallen sowohl für's Telefonieren als auch für's Surfen mit dem Mobiltelefon Zusatzkosten an. Die im Abo inkludierten Gratisminuten und Megabites sind im Ausland nicht gültig. Wer unliebsamen Überraschungen vorbeugen will, erkundigt sich vor den Ferien über mögliche Optionen seines Providers, sucht vor Ort ein WLAN auf - oder schaltet Datenroaming gänzlich aus.

Ähnlich verhält es sich beim Telefonieren: Auch hier bieten alle Mobilfunkanbieter Optionen zur Kostensenkung an. Trotz gebuchten Optionen bleiben Gespräche mit dem Mobiltelefon im Ausland relativ teuer. Eine Prepaid-SIM eines Providers im Ferienland kann hier Abhilfe schaffen.

Bereits in einem früheren Post bin ich auf die Roamingtarife eingegangen. Der Preisüberwacher ist der Meinung, dass die Mobilfunkanbieter ihre Kunden diesbezüglich zu wenig transparent informieren. Das soll sich ändern. Artikel 10a im Entwurf über die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) sieht bei der Informationspflicht wesentliche Verbesserungen vor.

Trotz Preisplandschungel und intransparenten Roamingtarifen gibt es einfache Spartipps: Mit Prepaid sparen Sie bares Geld. In der EU überwiegen Prepaid-Karten (60%). Schweizerinnen und Schweizer bevorzugen Abonnemente (60%). Hier besteht ein riesiges Sparpotential. Das Aufladen ist heute denkbar einfach und an fast jeder Ecke möglich. Wo die Schweiz den Preisvergleich mit der EU nicht scheuen muss, sehen Sie hier.

Bildquelle: flickr

Telecom-Regulierung: Einladung zum Kartell? oder: Mit Geld aus anderer Tasche ist leicht zahlen...

by Stefan Meierhans 12. Mai 2009 11:27

Gemäss geltendem Recht müssen marktbeherrschende Anbieter wie die Swisscom ihren Konkurrenten den Zugang zu ihrem Netz gewähren. Sie müssen dies zu nichtdiskriminierenden Bedingungen und zu kostenorientierten Preisen tun. So weit, so gut.

Wer darf, wer kann: Streitpunkt TelecomregulierungIn der heutigen Fernmelderegulierung besteht aber trotzdem eine Lücke. Warum? Es gilt das sogenannte Verhandlungsprimat. Demnach darf die ComCom erst eingreifen, wenn sich Anbieter nach mindestens dreimonatigen Verhandlungen nicht geeinigt haben.

Das Verhandlungsprimat hat sich in der Praxis nicht bewährt. Weshalb? Es hat sich gezeigt, dass entweder beim Zugang zur letzten Meile von vornherein klar ist, dass keine Verhandlungslösung zustande kommt. Oder die Anbieter einigen sich auf überhöhte Netzzugangspreise, wie dies vermutungsweise im Mobilfunk über Jahre der Fall war und möglicherweise immer noch ist. Denn wenn niemand der Verhandelnden ein Interesse daran hat, dass tiefe Preise verrechnet werden - dann bleiben sie eben hoch. Soll das einfach so hingenommen werden?

Zur Zeit diskutiert das Parlament die Motion Forster-Vannini. Bunderat und Ständerat haben bereits zugestimmt. Die Motion bezieht sich auf eine gemeinsame Empfehlung der eidg. Kommunikationskommission (ComCom), der Wettbewerbskommission (WEKO) und des Preisüberwachers an den Bundesrat. Neu soll die ComCom die Möglichkeit erhalten, Preise umgehend zu prüfen und gegebenenfalls festzulegen.  

In einem liberalisierten Markt soll der Staat nicht alles und jedes regulieren. Bezüglich ausgehandelter Netzzugangspreise ist allerdings Skepsis angezeigt. Das im Fernmeldegesetz (FMG) vorgesehen Verhandlungsprimat lädt geradezu ein, hohe Netzzugangspreise zu vereinbaren und diese den Konsumentinnen und Konsumenten zu überwälzen. Die vorgeschlagene punktuelle Änderung von Art. 11 FMG soll dies ändern.

Das nützt nicht nur den Konsumentinnen und Konsumenten. Auch für die betroffenen Unternehmen ist es letztlich besser, wenn ein Missbrauch von Marktmacht von vornherein verhindert wird und nicht nachträglich - mittels Sanktionen in dreistelliger Millionenhöhe - durch die WEKO unterbunden werden muss.


Bildquelle: flickr

Zusatzinfos:
Telecom-Regulierung_Brief an den Bundesrat.pdf (45,15 kb)
Verfügung vom 5.2.07 Terminierung Mobilfunk.pdf (516,97 kb)

GSM et infos : ça bouge!

by Stefan Meierhans 1. Mai 2009 09:46

Bewegung bei der Informationspolitik in der Mobilfunkbranche. 
Movimento nel settore dei cellulari - informazione aiconsomatori.

Récemment, j'ai écrit sur ce blog au sujet des tarifs des téléphones portables. Raison: Je reçois beaucoup de courrier qui concerne ce thème. Cette contribution a d'ailleurs été reprise (et traduite) en français par le blog de scal. - Merci!

 Bewegung in der Mobilfunkbranche

Dans mon billet, j'avais constaté que beaucoup de clients des opérateurs mobiles "tombent" dans le piège des coûts du transfert de donnés. J'avais demandé que les clients soient informés si - tout d'un coup et souvent de manière inaperçue - les coûts commencent à monter.

Quand je suis rentré chez moi mardi passé, j'ai lu une bonne nouvelle dans le "Blick am Abend": Sunrise a mis en oeuvre un système qui envoie uns sms à ses clients quand leur facture dépasse 200 Francs! Donc une alerte de prix - bravo!  Il reste à espérer que les autres opérateurs suivront cet exemple.

Wenn statt dem Handy die Kasse klingelt

by Stefan Meierhans 15. April 2009 15:15

Quand le bruit de la caisse enregistreuse met en sourdine la sonnerie du natel
La giungla della telefonie mobile
Vielfältiges Angebot birgt auch Gefahren. Bildquelle: Flickr.Das Mobiltelefon ist für mich - wie für viele Schweizerinnen und Schweizer - zu einem treuen Begleiter geworden. In der Wahrnehmung der Konsumentinnen und Konsumenten spielt es eine grosse Rolle. Das zeigt sich im Publikumskontakt der Preisüberwachung.  


Schwierig, hier den Überblick zu wahren. Bildquelle: flickr


Der Wettbewerb im Mobilfunkmarkt zeigt zwar - zumindest teilweise - Wirkungen. Dass die Preise sinken, zeigt eine Publikation des BAKOM vom März 2009. Für den Einzelnen besteht nach wie vor erhebliches Einsparpotenzial durch die geschickte Wahl des Abos, wie der Internetvergleichsdienst Comparis regelmässig aufzeigt.

 

In der öffentlichen Wahrnehmung läuten beim Thema Mobilfunk trotzdem die Alarmglocken. Eine Durchsicht der jüngsten Publikumsbeschwerden zeigt, dass häufig nicht die eigentlichen Tarife (Preis pro Minute / Preis pro SMS), sondern anderes für Ärger sorgt:
- die (fehlende) Transparenz und (Un-) Übersichtlichkeit der Preispläne,
- die Vertragsbedingungen, oder
- schlechte Erfahrungen mit dem Kundendienst

Hinzu kommen schmerzliche Erfahrungen einiger, die sich aufgrund von Datenverbindungen im In- und Ausland unerwartet mit Rechnungsbeträgen im vierstelligen Bereich konfrontiert sahen. Kurzum:
Wer im Preisplan-Dschungel den Überblick verliert, tappt leicht in eine Kostenfalle.
Wir setzen uns deshalb für verbesserte Transparenzvorschriften und Konsumentenschutzbestimmungen ein:  

- Wer Geräte und Abos verkauft, die sich bei der Verwendung im Ausland zu Kostenfallen entwickeln, trifft eine Aufklärungspflicht. Es muss klar kommuniziert werden, dass z.B. der Download eines YouTube-Films weit über 20 Franken kosten kann.

-
Es sind Schutzmechanismen gegen überhöhte Rechnungsbeträge nötig (z.B. Warnung per SMS, wenn der Rechnungsbetrag einen definierten Betrag übersteigt).

-
Es besteht Handlungsbedarf bei den Mobilterminierungspreisen. Das heisst bezüglich der Preise, wenn man von einem Netz ins andere telefoniert (z.B. von Swisscom zu Orange oder zu Sunrise). Diese Preise kommen nicht im freien Wettbewerb zu Stande. Sie werden zwischen den Anbietern direkt vereinbart.

Wir finden, dass sie von der Eidg. Kommunkationskommission (Comcom) von Amtes wegen überprüft werden sollten. Dazu muss aber das Gesetz angepasst werden. Gemeinsam mit der Wettbewerbskommission (Weko) und der ComCom haben wir den Bundesrat aufgefordert, rasch eine entsprechende Änderung umzusetzen. Die Forderung wurde durch eine Motion von Ständerätin Erika Forster-Vannini unterstützt und vom Ständerat bereits überwiesen.

Und - was sind Ihre Erfahrungen im "Handydschungel"?

>>> Zusatzinfos
-
Kosten der Mobilfunkdienste_Vergleich und Entwicklung.pdf (378,91 kb) (Quelle: www.bakom.admin.ch/dokumentation/zahlen)
-
Brief an den Bundesrat vom 25. August 2008.pdf (38,88 kb) (Quelle: www.preisueberwacher.admin.ch/themen)


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Der Preisüberwacher

Stefan Meierhans ist seit dem 1. Oktober 2008 Preisüberwacher. „Monsieur Prix“ ist Jurist. Nach seinem Studium in Basel, Oslo und Uppsala arbeitete er zuerst im Bundesamt für Justiz. Anschliessend wirkte er von 1998 bis 2003 im Stab der Bundesräte Koller und Metzler-Arnold. Zuletzt war Meierhans in der Privatwirtschaft tätig. Er ist Mitglied der CVP und lebt mit seiner Familie in Bern.

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