Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Moneyhouse oder: Die Trickkiste

Bürgermeldungen zum Internetportal Moneyhouse sind bei uns keine Seltenheit. Wie immer versuchen wir, sofern es in unserer Macht seht, zu helfen oder zumindest gut zu raten. Natürlich recherchieren wir zu diesem Zweck auch Informationen über das beanstandete Unternehmen.
In diesem Zusammenhang war ich erstaunt, als ich auf der Website von Moneyhouse erfuhr, dass unter der Rubrik „Partner“ das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und das eidgenössische Amt für Handelsregister (Zefix) mit grossem Logo gelistet sind.
Ich habe bei beiden Institutionen nachgefragt, welcher Natur denn diese Partnerschaft sei und überraschende Antworten erhalten:

Weder das SECO noch der Zefix sind jemals eine vertraglich geregelte Partnerschaft mit Moneyhouse eingegangen noch wussten sie, dass sie auf der Moneyhouse Website „Partner“ genannt werden.

Die Firma Itonex, die das Internetportal Moneyhouse betreibt, bezieht Daten vom SECO. Diese Daten kann praktisch jeder, privat oder geschäftlich, per Online-Abo beziehen. Über diesen Datenkauf hinaus bestehen keine weiteren Geschäftsbeziehungen zum SECO. Von einer Partnerschaft, im Sinne einer Zusammenarbeit mit gemeinsamen Zielen, kann also keine Rede sein. Auch der Zefix kennt das Unternehmen nur als regulären Datenbezieher. Partnerschaftliche Verbindungen bestehen darüber hinaus keine.Beide Institutionen, SECO und Zefix, forderten Moneyhouse auf, ihre Logos aus der Rubrik „Partner“ zu löschen. Das passte den Moneyhouse-Verantwortlichen offensichtlich überhaupt nicht ins Konzept.
Ein Griff in die Trickkiste musste her: Eine kleine Umbenennung des Menüpunkts von „Partner“ zu „Datenquellen und Partner“ soll nun der Tatsache Rechnung tragen, dass weder das SECO noch der Zefix jemals Partner von Moneyhouse oder Itonex waren….   

Kommentare (2) -

  • Markus Saurer

    24.06.2013 18:17:00 |

    Art. 4 Aufgaben

    1 Der Preisüberwacher beobachtet die Preisentwicklung.

    2 Er verhindert oder beseitigt die missbräuchliche Erhöhung und Beibehaltung von Preisen. Vorbehalten bleibt die Überwachung bestimmter Preise durch andere Behörden (Art. 15).

    3 Er orientiert die Öffentlichkeit über seine Tätigkeit.

  • Bischof Stephan

    26.06.2013 19:06:40 |

    Grüezi Herr Meierhans
    Mit Erstaunen habe ich von Ihrem Job-Enlargement gelesen als ich den Blog-Eintrag sah. Die Relevanz zwischen Preise und Moneyhouse ist mir im oben erwähnten Zusammenhang nicht klar.
    Die Anschuldigung, dass wir uns "einer Trickkiste" bedient haben, entbehrt jeder Grundlage. Wir haben die Beschriftung den branchenüblichen Standards angepasst. Wir handeln gemäss Vorlagen des DSG's, sind im Einklang mit dem eidgenössischen Datenschutz (EDOEB). Wir dürfen sogar soweit gehen, zu sagen, dass wir diese branchenüblichen Auflagen mehr als übertreffen. Wir stehen für Transparenz. Darum lade ich Hr. Meierhans gerne ein, mehr über Moneyhouse.ch zu erfahren, dass er, wenn er über Moneyhouse rät auch fundiert Auskunft geben kann (bis jetzt hat sich Hr. Meierhans nicht bei uns gemeldet, um sich zu informieren). Bitte melden Sie sich auf info@moneyhouse.ch
    Beste Grüsse

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