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Mehr Gerechtigkeit statt Quersubventionierung

Die Grundbuchgebühren werden nach dem Willen des Stimmvolks in Zürich von 1.5 auf 1.0 Promille gesenkt. Gut so! Denn: Gebühren sollen entstandene Kosten decken aber sie dienen i.d.R. nicht dazu Gewinne zu erwirtschaften.
Genau das ist aber bei den Grundbuchgebühren vielfach der Fall. Wie der Tagesanzeiger vom 28.2.2016 schreibt, liegt der Deckungsgrad für diese Gebühren in Zürich bei über 200 Prozent. Im Klartext bedeutet das, dass beispielsweise Käufer von Wohneigentum doppelt so hohe Gebühren zahlen als Sie mit dem Grundbucheintrag Kosten verursachen.
Mit den überschüssigen Einnahmen werden dann andere defizitäre Gebührenbereiche (z.B. Konkursbereich) quersubventioniert. Diese Praxis ist weder fair noch entspricht sie dem Verursacherprinzip bzw. Kostendeckungsprinzip.

Deshalb begrüsse ich ausdrücklich diesen Schritt in die richtige Richtung und hoffe, dass dieses Beispiel schweizweit Schule macht.

 

Bildquelle: flickr.com/Tekke 2012

Kommentare (1) -

  • Alex Schneider

    11.03.2016 06:54:02 |

    Grundbuchabgabe: Immobilienspekulanten nicht belohnen!

    Grundsätzlich ist die Verursacherfinanzierung einer öffentlichen Leistung immer prüfenswert. Bei einer Grundbuchabgabe, die höher liegt als die verursachten Kosten, trifft es aber Immobilienbesitzer, die seit Jahren extrem von der Verknappung des Baulandes und den staatlichen Infrastrukturinvestitionen profitieren und die ohne eine spezielle Eigenleistung oder durch eine hohe Risikotragung etwas zur Vermehrung ihres Vermögens beitragen. Handelt es sich um gewerbsmässige Spekulanten, ist eine erhöhte Abgabe umso gerechtfertigter. Ausnahmen könnten für selbstgenutztes Eigentum (Kt. SO) oder bei Ersterwerb (Kt. NE) gewährt werden

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