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Bundesverwaltungsgericht stellt die Weichen für mehr Wettbewerb

Die Zeichen der Zeit erkennen, ist zugegebenermassen nicht immer leicht. Wenn man dann aber klar sieht (oder eben auch die Brille geputzt bekommt) und immer noch dagegen ankämpft, zeugt das - unter vielen anderen wenig erfreulichen Eigenschaften - auch von mangelndem Weitblick.

Der Elmex-Hersteller Gaba hatte da eine andere Sicht der Dinge. Die Weko büsste das Unternehmen schon 2009, weil es vertraglich seinem österreichischen Lizenznehmer Exporte verbot und sich damit vor Parallelimporten in die Schweiz schützte. Gaba zog vor das Bundesverwaltungsgericht in der Hoffnung, sein Vorgehen doch noch legitimiert zu bekommen und natürlich auch, um die nicht ganz unerhebliche Busse abzuwenden.

Das Bundesverwaltungsgericht jedoch bestätigte den Entscheid der Weko. Darüber hinaus stellte es klar, das derartige Gebietsabreden in jedem Fall eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung darstellen. Das heisst, funktionierender Wettbewerb zwischen den Marken ist nur ein Kriterium, darüber hinaus muss es auch funktionierenden Wettbewerb innerhalb einer Marke geben und das unabhängig davon, wie gross der Marktanteil eines Herstellers ist. Da eine Beschränkung noch keine Beseitigung des Wettbewerbs ist, wurden noch Effizienzgründe geprüft, die aber in diesem Fall nicht vorliegend waren.

In meinen Augen ist dies ein völlig folgerichtiger Schluss mit wegweisender Wirkung. Er schafft Klarheit und verringert den Spielraum für Winkelzüge, auch wenn immer noch kleine Schlupflöcher verbleiben. Ein grosser Wurf also für die Verhinderung der Abschottung des Schweizer Marktes. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und angesichts der Bedeutung der Rechtsprechung im vorliegenden Fall für die Zukunft ist es sehr gut möglich, dass der Fall vor Bundesgericht weitergezogen wird. 

Es ist schon erstaunlich: Ein Unternehmen kämpft sich durch mehrere Instanzen des Schweizer Rechts, nicht um sein Produkt, seine Dienstleistung oder sein geistiges Eigentum zu schützen. Nein, das Unternehmen will den Weg der Beschaffung in Beton zu giessen.  Da stellt sich mir doch die Frage, wie hoch müssen die Gewinnmargen in der Schweiz eigentlich sein, dass es sich lohnt eine Millionenbusse zu riskieren, über viele Jahre Anwälte zu beschäftigen und einen Image-Schaden durch negative Presseberichte zu erleiden? Das Thema Hochpreisinsel können wir noch längst nicht ad acta legen.

Ich bin jedenfalls sehr froh über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Neben der ganzen Juristerei hoffe ich, dass sich am Ende doch die Einsicht eine Schneise schlägt und auch Unternehmen wie Gaba erkennen, dass man sein Geld nachhaltig nur durch Leistung verdient und nicht durch die Höhe eines Zauns, den man zieht.       

Bildquelle: MS Office, ClipArts

Kommentare (4) -

  • Markus Saurer

    28.01.2014 10:45:32 |

    In den Augen des Preisüberwachers ist dies ein völlig folgerichtiger Schluss mit wegweisender Wirkung. Und in meinen Augen ist der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts erstens ein ökonomischer Fehltritt der übelsten Sorte und zweitens unzulässig.Das Bundesgericht wird den Entscheid für ungültig erklären müssen, weil er der verbindlichen Praxis dieses Gerichts widerspricht (vgl. Bücher-Sammelrevers-Verfahren). Unzulässig ist der Elmex-Entscheid aber auch, weil er vorwegnimmt, was zurzeit im Rahmen der Kartellgesetzrevision vom Parlament diskutiert wird, nämlich ein Teilkartellverbot. Die zuständige WAK des Nationalrats hat kürzlich entschieden, dem Ratsplenung die Ablehnung eines Teilkartellverbots vorzuschlagen. Wie das Bundesverwaltungsgericht unter diesen gesetzlich offenen Umständen zu ihrem Urteilt gelangt ist, ist nicht nachvollziehbar. Das muss eine Art Blackout gewesen sein.

  • Hunkeler

    28.01.2014 17:05:46 |

    Lieber Herr Saurer,

    Ihre liberale Wirtschatfsoptik leidet offenbar unter der industriegeliebten Infomationsassymetrie, selbst wenn diese noch nicht von Väterchen Staat durch Parallelimportverbote umsatzwirksam betoniert worden ist. Wenn der Markt das Mass der Dinge sein soll, so muss auch akzeptiert werden, dass mündige Bürger mal über den Zaun schauen und sich eventuell von günstigeren Quellen inspirieren lassen. Hier ist Besitzbewahrung alteingesessener Monopolisten fehl am Platz, selbst wenn diese "nur" Europäer sein sollten.

    Mit freundlichen Grüssen,
    Josef Hunkeler

  • Markus Saurer

    29.01.2014 10:57:35 |

    haha. Lieber Herr Hunkeler, Ihr Post ist zwar schön formuliert, und Sie sollten sich von so vielen Quellen wie nur möglich inspirieren lassen. Aber wie wäre es, wenn Sie dabei zum Beispiel auch einmal ein wettbewerbsökonomisches Werk auf Sie einwirken lassen würden? Meine Position zu Verticals (einschliesslich Parallelhandel) wird von so unverdächtigen Mainstreamautoren wie etwas Massimo Motta (Competition Policy) zu Hunder Prozent gestützt. Ich bin nicht auf Murray Rothbard oder cas CATO Institute (Armentano, Thierer et al.) angewiesen. Dass ich aus dem Umfeld der Pü spätestens seit Rudolf Strahm offiziell als Wettbewerbsverhinderer bezichtigt werde, vermag meiner guten Laune über die Beschlüsse der WAK-N nichts anzuhaben. Ich bin gespannt darauf, wie's weitergeht. Sie sicher auch.

    Beste Grüsse, Markus Saurer

  • Hunkeler

    29.01.2014 15:03:07 |

    Lieber Herr Saurer,

    ich habe immerhin Adam Smith und ein paar seiner Kollegen gelesen. Bei den neueren, von Ihnen zitierten Autoren bin ich nicht immer so sicher, dass sie auch verstehen, was sie schreiben.

    Es ist etwa wie mit der modernen Finanzmathematik. Wenn die ökonomische Logik fehlt, bringen auch die besten Rechenübungen nur zufällig gute Resultate. Selbst am WEF gab es Kommentare im Stil "gesunder Menschenverstand sollte nicht ganz über Bord geworfen werden".

    Wettbewerb betrifft auch heute noch Anbieter und Nachfrager. Künstliche Barrieren welcher Art auch immer, reduzieren die Wahlfreiheit der Marktteilnehmer und behindern mit grösster Wahrscheinlichkeit die Effizienz des Systems.

    Argumente der Optimierung über Zeit können hier vielleicht Abweichungen von der reinen Lehre begründen. In diesem Zusammenhang scheint aber die klassische, statische Analyse nach Adam Smith genügend, um plausible Verhaltensregeln abzuleiten.

    Lieber Herr Saurer, lesen auch Sie wieder einmal die Klassiker, es dürfte sich lohnen.

    Beste Grüsse, Josef Hunkeler

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