Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine
Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer
konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das
Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer
generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen
Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die
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Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.
Quand le bruit de la caisse enregistreuse met en sourdine la sonnerie du natel
La giungla della telefonie mobile
Das Mobiltelefon ist für mich - wie für viele Schweizerinnen und Schweizer - zu einem treuen Begleiter geworden. In der Wahrnehmung der Konsumentinnen und Konsumenten spielt es eine grosse Rolle. Das zeigt sich im Publikumskontakt der Preisüberwachung.
Schwierig, hier den Überblick zu wahren. Bildquelle: flickr
Der Wettbewerb im Mobilfunkmarkt zeigt zwar - zumindest teilweise - Wirkungen. Dass die Preise sinken, zeigt eine Publikation des BAKOM vom März 2009. Für den Einzelnen besteht nach wie vor erhebliches Einsparpotenzial durch die geschickte Wahl des Abos, wie der Internetvergleichsdienst Comparis regelmässig aufzeigt.
In der öffentlichen Wahrnehmung läuten beim Thema Mobilfunk trotzdem die Alarmglocken. Eine Durchsicht der jüngsten Publikumsbeschwerden zeigt, dass häufig nicht die eigentlichen Tarife (Preis pro Minute / Preis pro SMS), sondern anderes für Ärger sorgt:
- die (fehlende) Transparenz und (Un-) Übersichtlichkeit der Preispläne,
- die Vertragsbedingungen, oder
- schlechte Erfahrungen mit dem Kundendienst
Hinzu kommen schmerzliche Erfahrungen einiger, die sich aufgrund von Datenverbindungen im In- und Ausland unerwartet mit Rechnungsbeträgen im vierstelligen Bereich konfrontiert sahen. Kurzum: Wer im Preisplan-Dschungel den Überblick verliert, tappt leicht in eine Kostenfalle. Wir setzen uns deshalb für verbesserte Transparenzvorschriften und Konsumentenschutzbestimmungen ein:
- Wer Geräte und Abos verkauft, die sich bei der Verwendung im Ausland zu Kostenfallen entwickeln, trifft eine Aufklärungspflicht. Es muss klar kommuniziert werden, dass z.B. der Download eines YouTube-Films weit über 20 Franken kosten kann.
- Es sind Schutzmechanismen gegen überhöhte Rechnungsbeträge nötig (z.B. Warnung per SMS, wenn der Rechnungsbetrag einen definierten Betrag übersteigt).
- Es besteht Handlungsbedarf bei den Mobilterminierungspreisen. Das heisst bezüglich der Preise, wenn man von einem Netz ins andere telefoniert (z.B. von Swisscom zu Orange oder zu Sunrise). Diese Preise kommen nicht im freien Wettbewerb zu Stande. Sie werden zwischen den Anbietern direkt vereinbart.
Wir finden, dass sie von der Eidg. Kommunkationskommission (Comcom) von Amtes wegen überprüft werden sollten. Dazu muss aber das Gesetz angepasst werden. Gemeinsam mit der Wettbewerbskommission (Weko) und der ComCom haben wir den Bundesrat aufgefordert, rasch eine entsprechende Änderung umzusetzen. Die Forderung wurde durch eine Motion von Ständerätin Erika Forster-Vannini unterstützt und vom Ständerat bereits überwiesen.
Und - was sind Ihre Erfahrungen im "Handydschungel"?
>>> Zusatzinfos
- Kosten der Mobilfunkdienste_Vergleich und Entwicklung.pdf (378,91 kb) (Quelle: www.bakom.admin.ch/dokumentation/zahlen)
- Brief an den Bundesrat vom 25. August 2008.pdf (38,88 kb) (Quelle: www.preisueberwacher.admin.ch/themen)