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Spitaltarif-Poker

by Stefan Meierhans 26. Mai 2011 13:40

Ab 2012 werden stationäre Behandlungen in Akutspitälern über ein neues Tarifsystem entschädigt: Diese sog. SwissDRG-Tarife basieren auf einem System mit rund 1‘000 diagnosebezogenen Fallpauschalen. Damit sollen sowohl Betriebskosten als auch Investitionen abgegolten werden.

Die Verhandlungen zwischen Versicherern und Spitälern über die Höhe der Entschädigung für Spitalinvestitionen befinden sich in einer heissen Phase: besonders heftig wird um die Entschädigung für Spitalinvestitionen gerungen. Daran müssen sich neu ab 2012 auch die Krankenversicherer bei allen öffentlichen Spitälern beteiligen.

Zum Verhandlungspoker gehört, dass sich die Spitäler nicht in die Karten blicken lassen. Sie halten sich bedeckt, was die Kostenentschädigung angeht. Für ein derartiges Verhalten zu Beginn eines Verhandlungsprozesses habe ich an sich durchaus Verständnis: Es gehört zum guten Verhandeln dazu.

Die Spitäler bewegen sich möglicherweise aber auf dünnem Eis. Denn gemäss Gesetz müssen sie sämtliche Investitionskosten gemäss Vorgaben in der Verordnung über die Kostenermittlung und Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL; SR 832.104) im Detail ausweisen.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Verhandlungen zwischen Spitälern und Versicherern scheitern. Dann kommt es zu amtlichen Tariffestsetzungen. Deshalb will ich schon jetzt Klartext sprechen: Fehlen die Investitionsangaben oder sind sie unvollständig, werde ich die Kosten im Rahmen meiner Empfehlungen zuhanden der kantonalen Regierungen nach einer strengen normativen Methode berechnen. Dabei steht bei mir ein Berechnungsmodell im Vordergrund, wie es zur Zeit im Bereich der Unfallversicherungstarife angewandt wird.

Die Rechtsprechung bei strittigen Grundversicherungstarifen ist klar: Weisen die Leistungserbringer Kostenkomponenten nicht oder nicht genügend aus, so kommt eine knappe Bemessung zur Anwendung. So wird einerseits sichergestellt, dass die soziale Krankenversicherung keine Kosten übernimmt, die nicht durch sie zu tragen sind. Andererseits wird die Gesundheitsbranche dazu angehalten, bei künftigen Tarifverhandlungen wieder mit offenen Karten zu spielen.
 

Bildquelle: flickr, José Antonio López Suárez

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Der Preisüberwacher

Stefan Meierhans ist seit dem 1. Oktober 2008 Preisüberwacher. „Monsieur Prix“ ist Jurist. Nach seinem Studium in Basel, Oslo und Uppsala arbeitete er zuerst im Bundesamt für Justiz. Anschliessend wirkte er von 1998 bis 2003 im Stab der Bundesräte Koller und Metzler-Arnold. Zuletzt war Meierhans in der Privatwirtschaft tätig. Er ist Mitglied der CVP und lebt mit seiner Familie in Bern.

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