Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Wenn die Kopie teurer ist als das Original - staunt der Fachmann und der Laie wundert sich

Ich bekomme immer wieder Meldungen aus der Bevölkerung, in denen sich Menschen beklagen, dass sie kostengünstige Generikamedikamente kaufen wollten und vom Apothekenfachpersonal informiert wurden, dass die Originalmedikamente günstiger seien. Ist das rechtens und gewollt?
Grundsätzlich ist es weder rechtens noch gewollt: Die Verordnung über die Krankenversicherung legt fest, dass in der Schweiz alle Generika einen Preisabstand zum Originalprodukt einhalten müssen. Dieser beträgt in Abhängigkeit vom Umsatz und Aufnahmejahr 10 bis 60 Prozent. Leider gibt es bei der Umsetzung dieser Verordnung immer wieder Vollzugsprobleme und diese äussern sich dann in überteuerten Generikapreisen - zur Überraschung aber auch zum Ärger der Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Frage ist, ob das System des statischen Abstandhaltens geeignet ist, faire Preise hervorzubringen. Der Wettbewerb unter den Herstellern wird so nämlich nur sehr begrenzt gefördert. Theoretisch wäre es denkbar, dass Hersteller von Originalpräparaten ihre Preise so senken, dass es für Generikahersteller auf Grund der Abstandsregel nicht mehr interessant ist, die jeweiligen Wirkstoffe zu verkaufen. So sind so faire Medikamentenpreise nicht zu erzielen.
Klar ist, schrankenlosen Wettbewerb kann und wird es auf diesem Markt nicht geben – Medikamente sind keine Turnschuhe oder Käsestücke. Wenn es um die Gesundheit geht, braucht es zum Schutz der Patientinnen und Patienten die ordnende Hand des Staates. Trotzdem ist es erstrebenswert, Wettbewerb im sinnvollen Rahmen zuzulassen und zu fördern. Mein Vorschlag: Das Bundesamt für Gesundheit legt ein bis zwei Mal jährlich für die Wirkstoffe eine Maximalvergütung durch die Krankenkassen fest. So haben alle Unternehmen, egal ob Original- oder Generikahersteller, dieselbe Ausgangssituation. Preissenkungen von  Medikamenten, die über der maximalen Rückvergütungen liegen, wären eine logische Folge. Durch die regelmässige Anpassung der Wirkstoffvergütungen, würde der Wettbewerb unter allen Marktteilnehmern intensiviert, was flächendeckend zu tieferen Preisen für Generika und patentabgelaufenen Originalmedikamenten führen würde. Das Einsparpotential für die die sozialen Krankenkassen wäre immens und ein wichtiger Beitrag für stabile Krankenkassenprämien.

Kommentare (2) -

  • Felix Schneuwly

    09.04.2012 18:33:47 |

    Die Preisfestsetzungsregeln für kassenpflichtige Medikamente sind tatsächlich zu starr. Dass ein Original nicht preisgünstiger sein darf als ein Generikum, ist nur deshalb zu rechtfertigen, weil der Wettbewerb nicht spielt, insbesondere weil das Cassis de Dijon-Prinzip nicht zur Anwendung kommt und so für Parallelimporteure von Original- und Generika den Marktzutritt erschwert.
    Die Idee, dass nach Patentablauf eines Medikaments wirkstoffgleiche Konkurrenz auf den Markt kommen, ober parallel importierte Produkte den Markt beleben und zu tieferen Preisen führen, ist aber schon gut. Nach Patentablauf ist tatsächlich der Originalhersteller im Vorteil, weil er die Investitionskosten amortisiert und sein Produkt auf dem Markt etabliert hat, dieses also stets günstiger anbieten kann als die erst startende Konkurrenz. Nun profitieren Original- und Generikahersteller nach Patentablauf aber gleichermassen von der Hochpreisinsel Schweiz, weil der Staat die hiesige Industrie vor allzu preisgünstigen Importen schützt in dem hier andere Zulassungsregeln gelten als im benachbarten Ausland. Fazit: wir haben einen tieferen Generika-Marktanteil als das benachbarte Ausland und sowohl Original- wie Generikapreise sind höher als im benachbarten Ausland.
    Damit der Patient zum Treiber für kostengünstige Medikamente wird, reicht eine intelligente und flexible Preisabstandsregel für den differenzierten Selbstbehalt, damit generische Konkurrenz nach dem Patentablauf auf den Markt kommt und damit die Dynamik nicht einerseits schon nach einer Preissenkungsrunde des Originalherstellers zu Ende ist bzw. andererseits kein Konkurrent mit Dumpingpreisen andere Produkte mit dem gleichen Wirkstoff vom Markt verdrängt. Werden diese Rahmenbedingungen respektiert, spielt es doch keine Rolle, ob der Patient vom tieferen Preis und Selbstbehalt eines Generikums oder des Originals profitiert.

  • Mymedi Team

    10.04.2012 16:55:48 |

    Wir als Betreiberin der Informationsplattform www.mymedi.ch können nur wiederholt darauf hinweisen, dass die Patient/Innen die Möglichkeit haben, auf der einzigen für das Publikum unabhängigen und neutralen, sowie für den User frei zugänglichen und kostenlosen Website,  die aktuellen Medikamentenpreise bei den Originalen und Generika`s zu vergleichen und zu dem den differenzierten Selbstbehalt des jeweiligen Medikamentes bei Ihrer zuständigen Krankenkasse abzuklären!

Kommentar schreiben

Loading