Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Einleitung eines formellen Verfahrens gegen die Post

Die Post ist eines der grössten Unternehmen der Schweiz und leistet Service public. Sie dient dabei auch ganz wesentlich den kleinen und mittleren Unternehmen und ist damit ein wichtiges Rad in der Schweizer Wirtschaft. Auch im Alltag von privaten Konsumentinnen und Konsumenten spielt die Post eine grosse Rolle.
Leider sind meine Gespräche über eine Anpassung der Post-Preise an marktgerechte Gegebenheiten im Dienst von Konsumenten und Wirtschaft vorerst gescheitert. Meine Erwartung ist, dass die Post die Wirtschaft und Konsumenten von ihrer aus betrieblicher Sicht ja positiven Gewinnsituation über Preissenkungen profitieren lässt.
Dass die Postpreise die Schweizer Bevölkerung nicht kalt lassen, habe ich im letzten Jahr erfahren: Von den knapp 3000 Anzeigen nach Art. 7 PÜG, die im Jahr 2012 bei der Preisüberwachung eingingen, nahm die Post den klaren Spitzenplatz in Sachen Beanstandungen ein. Interessant ist das Faktum, dass sich nicht nur Kunden, sondern auch Mitarbeitende der Post über ihr eigenes Unternehmen beschwert haben und Mühe haben, dieses gegenüber ihren Kunden zu vertreten.
Da meine bisherigen Gespräche mit den Postverantwortlichen vorderhand also nicht fruchtbar verliefen, sehe ich mich gezwungen ein formelles Verfahren gemäss Preisüberwachungsgesetz gegen die Post einzuleiten (vgl. Meldung im heutigen
Newsletter).

Kommentare (1) -

  • Markus Saurer

    19.02.2013 15:44:26 |

    Es wäre höchst erfreulich, wenn dieses Verfahren nicht wie üblich in einer einvernehmlichen Regelung, sondern in einer nachvollziehbaren und anfechtbaren Verfügung enden würde. Die Taten des Preisüberwachers waren bisher selten bis nie dieser Kontrolle ausgesetzt.

    Im weiteren waren wohl die Mitarbeitenden der Post damals am "wohlsten", als sie Briefe und Pakete zu Dumpingpreisen verteilen konnten, weil ihre Löhne durch die ehemalige Telecom PTT bezahlt wurden... jetzt wo sie ihre Leistung den Kunden verkaufen statt zum grossen Teil verschenken sollen, gefällt es ihnen nicht mehr so...

Kommentar schreiben

Loading