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Spitaltarife 2012 – Fälle Zürich: Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichts mit Kostenwirkung

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat heute einen Entscheid zu zwei strittigen Fallpauschale für akutstationäre Spitalbehandlungen veröffentlicht (vgl. Urteile in den Verfahren C-2283/2013 und C-3617/2013)

 

Es ist das zweite Urteil seit Einführung des neuen gesamtschweizerischen Abrechnungssystems SwissDRG im Jahr 2012. Der von der Zürcher Regierung für die beiden Zürcher Stadtspitäler Triemli und Waid festgesetzte Basisfallwert von Fr. 9‘480.- (auch Baserate genannt, d.h. eine Fallpauschale für eine auf 1.0 normierte Fallschwere) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wurde bestätigt. Er beruht auf einem bloss innerkantonalen Benchmarking auf Basis des 40. Perzentils.

Ich hatte zu diesem Spitaltarif im Jahr 2012 eine Tarifempfehlung abgegeben, welche auf einen Basisfallwert von maximal Fr. 8974.- (100%, inkl. Anlagenutzungskosten) beruht. Ermittelt wurde dieser Wert aufgrund eines nationalen Benchmarkings mit effizient arbeitenden Spitälern u.a. aus dem Kanton Zürich.

 

Mit diesem Entscheid schützt das Gericht ein in meinen Augen sehr grosszügiges Benchmarking. Begründet wird dies mit dem grossen Ermessensspielraum, der den Kantonen eingeräumt werden soll – Kantone, die notabene in aller Regel zumindest in Teilen auch Spitaleigner sind. Diese Vorgabe entspricht Mehrkosten pro Standardfall von Fr. 500.-, was angesichts der rund 1.1 Mio akutstationären Spitalfälle pro Jahr einem Kostenvolumen von 550 Mio Franken zu Lasten der Allgemeinheit entspricht (wovon rund 250 Mio Franken zu Lasten der sozialen Krankenversicherung gehen). Dies sind schlechte Nachrichten für uns Prämienzahlerinnen und Prämienzahler, vor allem auch angesichts der zurzeit zu beobachtenden Explosion der stationären und ambulanten Spitalkosten: Allein im Jahr 2013 stiegen die stationären Spitalkosten zu Lasten der Grundversicherung gegenüber dem Vorjahr um 15% bei gleichzeitigem Anstieg der ambulanten Spitalkosten um 10%, wie die Grafik zeigt.

 

Was ist zu tun? Tatsache ist: Die Spitalkosten laufen aus dem Ruder und die letzte Gerichtsinstanz sieht sich – begreiflicherweise - nicht in der Lage, Gegensteuer zu geben. Das kann man dem Gericht auch nicht vorwerfen. Vielmehr sieht es den Gesetz-, respektive Verordnungsgeber – insbesondere das Eidg. Departement des Innern - in der Verantwortung. Ich schliesse daraus, dass wir bei stationären Spitalleistungen zulasten der OKP im Dienste unserer Prämienzahlerinnen und Prämienzahler eine strengere Preisregulierung benötigen.

Vorerst rege ich die Prüfung von 6 Punkten an:

-         Erstens braucht es auf Verordnungsstufe genaue Vorgaben zur Ausgestaltung der Kostenrechnung.

-         Weiter sollte der Bund Vorgaben zur Ermittlung der benchmarking-relevanten Betriebskosten erlassen und

-         Drittens ist in der Verordnung der gesetzliche Begriff der gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu präzisieren um damit sicherzustellen, dass deren Kosten im Rahmen der Tarifermittlung zu 100% ausgeschieden werden. Ist z.B. ein vom Spital betriebener Ambulanzdienst eine gemeinwirtschaftliche Leistung zu Lasten des Kantons oder muss sich die OKP an dessen Kosten beteiligen? Derartige Fragen gilt es zu beantworten.

-         Viertens und ganz wichtig: Es braucht strenge Vorgaben auf Verordnungsebene zur Ermittlung des nationalen Benchmarking-Wertes, d.h. eine Operationalisierung des vom Gesetz geforderten effizienten Spitals. Angesichts stark steigender Spitalkosten sollte der nationale Referenzwert wohl nicht über dem 1. Quartilswert zu liegen kommen.

-         Fünftens fordern wir ebenfalls im Sinne der Kostendämpfung strenge Vorgaben zur Tarifierung der SwissDRG-Zusatzentgelte: Die via derartige Entgelte zusätzlich abrechenbaren Medikamentenpreise sollten maximal den SL-Preisen abzüglich Spitalrabatten entsprechen und teure Medizinalprodukte inkl. Implantate sollten auf Höhe des 1. Quartilswertes der in der Schweiz vorkommenden Preise abgerechnet werden dürfen.

-         Schliesslich rege ich eine Reflexion zur Mehrfachrolle der Kantone an. Ist es vor dem Hintergrund der dringlich erforderlichen Dämpfung der Spitalkosten zu Lasten der OKP sinnvoll, wenn die Kantone die Tarife ihrer eigenen Spitäler festlegen? Ich bin sehr skeptisch. Unsere Analyse von mehr als 120 Spitälern in den vergangenen zwei Jahren hat nämlich gezeigt, dass das Baserate-Niveau in unserem Land zurzeit um mindestens 10% überhöht ist.

Wir bleiben am Ball, damit die soziale Krankenversicherung auch in Zukunft bezahlbar bleibt!

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