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Missbräuchlich hohe Abwassergebühren – Der Kanton Luzern macht’s möglich

Im Kanton Luzern ist eine Richtlinie zur Finanzierung der Abwasserbeseitigung in Kraft, die zu missbräuchlich hohen Tarifen für Abwasser führen kann. Dieser Missstand ist bekannt und ich hatte mit dem Kanton vereinbart, dass ich Gemeinden, die nachweislich zu hohe Tarife verlangen, Reduktionen um bis zum 20 Prozent empfehlen werde. Diese Vereinbarung wird seit Jahren angewendet und befolgt. Sie hat sich aus meiner Sicht bewährt.

Offensichtlich beurteilt der Kanton die Lage nun plötzlich anders, denn er weist seine Gemeinden per sofort an, sich über die Vereinbarung hinwegzusetzten und die kantonale Richtlinie in jedem Fall einzuhalten.

Dieses Vorgehen ist mit dem Kostendeckungsprinzip nicht in Einklang zu bringen. Ausserdem kritisiere ich die Nachvollziehbarkeit der Berechnungen und die potentielle Überbeanspruchung der Gebührenzahler. Meine konkreten Kritikpunkte sind:

Die Richtlinie zur Finanzierung der Abwasserbeseitigung wurde von einem privaten luzernischen Ingenieurbüro erarbeitet und ist seitdem eine sprudelnde Einnahmequelle dieses Büros. Wieso? Die Richtlinie ist so komplex, dass die zuständigen Fachverantwortlichen der Luzerner Verwaltung die Anwendungsarbeiten lieber an das Ingenieurbüro delegieren.

Dass aus diesem Berechnungsmodell missbräuchlich hohe Gebühren resultieren können, ist nicht nur schlecht – zumindest aus Sicht der Gemeinden. Zu hohe Gebühreneinnahmen bedeuten: keine Finanzierungsprobleme beim Abwasser. Was beruhigend für Gemeinde und Kanton, ist jedoch schlecht für die Einwohner der Gemeinde, sprich die Gebührenzahler.

Je nach Höhe des Zuviels können auch kleinere Gemeinden mehrere Millionen nicht-betriebsnotwendiges Kapital anhäufen, das dann beispielsweise in Bautätigkeiten (die Ingenieurbüros sagen Dankeschön) fliessen könnte. Aber das ist Spekulation.

Nicht Spekulation sondern Fakt ist, dass ich die Tarife für Wasser und Abwasser im Kanton Luzern weiterhin überprüfen werde. Ich fordere den Kanton auf, sich wieder an die mit mir geschlossene Vereinbarung zu halten. Des Weiteren empfehle ich dem Kanton im Zuge der Einführung des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) seine Berechnungsmethoden zu vereinfachen und die Gebühren direkt aus der Finanzbuchhaltung abzuleiten.

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