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Soll ich oder soll ich nicht?

Das ist momentan die Gretchen-Frage für viele GA-Besitzer. Denn nach den Sommerferien steht in vielen Fällen die Abo-Verlängerung an und überhaupt der Sommer….

Das Dilemma ist schnell umrissen, Corona hat uns immer noch in seinen Klauen. Je länger es dauert, desto mehr haben Herr und Frau Schweizer Wege gefunden, damit zu leben. Der Beweis unserer evolutorischen Fähigkeiten zur Anpassung sozusagen und die haben auch Auswirkungen auf unsere Mobilität.

Was heisst das für den öV?
Die Pandemie hat quasi den Turbo für eine Entwicklung gezündet, die es schon lange vor Corona gab, die aber bisher von der öV-Branche ignoriert wurde. Die Teilzeitarbeit und das Homeoffice kennt man in unserem Land nicht erst seit Corona. Die pandemiebedingte Homeoffice-Pflicht erzwang nun einen grossangelegten Feldversuch, unter den inzwischen viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen positiven Strich ziehen. Ein starkes Indiz dafür, dass sich der Arbeitsalltag für-eine-derzeit-noch-nicht-genau-bestimmbare Anzahl Arbeitnehmender dauerhaft verändert haben dürfte. Das jedenfalls ist die Meinung vieler Experten im In- wie im Ausland. Am wahrscheinlichsten dürfte sich für viele eine Hybridform durchsetzen, also eine Mischung aus Büro-Präsenz und Homeoffice.

Dieser Entwicklungsturbo wird aller Voraussicht nach auch dauerhafte Auswirkungen auf die Mobilität haben – in Summe ebenso wie in der Wahl der Verkehrsmittel.
Klarer Verlierer der Krise ist bisher der öV, der als Massentransportmittel stark von Abwanderungen betroffen ist. Er steht im In- wie im Ausland vor der Herkulesaufgabe, seine Kunden zurückgewinnen zu müssen. Die Frage ist «wie»?

Bis vor der Pandemie waren wir ein ausgesprochenes öV-Land. Gemäss politischem Willen soll das so bleiben bzw. weiter gefördert werden.
Natürlich kann man hoffen, dass die Entwicklung nach der Normalisierung der Gesundheitslage wieder automatisch rückwärts verläuft - so wie das beispielsweise der SBB-Chef tut. Ich fürchte jedoch, dass es mehr brauchen wird, um verschlafene Entwicklungen mit einer Pandemie als Garnitur wettzumachen.
«Zuwarten» erschafft keine Chancen, es zementiert nur in der Krise geänderte Verhaltensweisen.

Schon vor der Krise war das öV-Angebot zu wenig auf die Bedürfnisse relevanter Bevölkerungsteile ausgerichtet. Fakt ist: Seit rund 30(!) Jahren geht der Anteil Paarhaushalte mit einem vollzeiterwerbstätigen Partner und einer nicht erwerbstätigen Partnerin stark zurück und das vorwiegend zu Gunsten des Modells mit vollzeiterwerbstätigem Partner und teilzeiterwerbstätiger Partnerin (umgekehrt wird selbstverständlich auch ein Hut draus), oder zwei teilzeitarbeitenden Elternteilen. Die Teilzeitarbeit wächst also schon seit Jahrzehnten stetig.

Immer wieder erhalte ich Meldungen von Menschen, die die Abonnement-Preise - von GA bis Verbundabo – für sich als zu teuer empfinden, weil für sie das persönliche Preis/ Nutzungsverhältnis finanziell keinen Sinn machen. Das dieses «Empfinden» durchaus richtig ist, zeigen die folgenden Grafiken. 

Quelle: PUE April 2021

Quelle: PUE April 2021

Quelle: PUE April 2021

Im direkten Verkehr (DV), aber auch in den Verbünden lohnt sich der Kauf eines Abonnements in der Regel nur dann, wenn es regelmässig an mindestens 3 Tagen der Woche über im Durchschnitt eher weitere Distanzen oder dann an mindestens vier Tagen pro Woche genutzt werden kann. Für Teilzeitarbeitende bis 50 % gibt es aktuell kein passendes Abonnement. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Fernverkehr oder die Verbundgebiete genutzt werden.
Wenn man bedenkt, dass die mittlere Pendeldistanz nur 14.3 Kilometer beträgt bzw. über die Hälfte der Arbeitnehmenden weniger als 10 Kilometer pendelt, dann ist es mehr als fraglich, ob eins der heutigen Abonnemente für Teilzeitarbeitende oder für Teilzeit-Büropräsente tatsächlich vorteilhaft ist, sofern keine starke Nutzung in der Freizeit vorgesehen ist. Je kürzer die Strecke, desto häufiger muss man fahren, damit sich ein Abonnement lohnt.

Nicht nur die Konditionen der Abonnemente sind fraglich, sondern auch die beiden gängigen Konstrukte – Monats- und Jahresabo – sind in ihrer heutigen Form schon fast aus der Zeit gefallen.
Schweizer öV-Nutzer wählen im Grunde zwischen einem Einzelbillett oder sie entscheiden sich für ein Abonnement auf Monats- oder Jahresbasis.
Ausnahmen bilden das Halbtax und das GA, beide sind keine Abonnemente im klassischen Sinn, sondern das Halbtax ist eine Rabattkarte für einen bestimmten Zeitraum und das GA ein Maximalpreisdeckel für die gesamte Netznutzung.
Bei den Einzeltickets hat man die Wahl zwischen der klassischen Variante, die man vor Reiseantritt kauft oder einer Echtzeitvariante mittels App, die Nutzung wird live erfasst und nach Beendigung abgerechnet.
Bei den Monats- bzw. Jahresabonnementen hat man diese Wahl bisher nicht, obwohl das technisch problemlos möglich wäre. Der Monats- oder Jahresabo-Kunde muss heute vor der Nutzung seine Wahl treffen. Er finanziert vor und trägt das Risiko, dass sich sein gewähltes oder aufgezwungenes (Pandemie) Nutzungsverhalten preis-leistungsmässig im Nachhinein als finanziell nachteilhaft herausstellen könnte.

Ein Blick über den Tellerrand
lohnt, weil auch der öV im Ausland unter den Pandemie-Folgen leidet.
Anders als bei uns setzt man dort mehrheitlich bei den Kundenbedürfnissen an:
Das deutsche Karlsruhe experimentiert derzeit mit sogenannten «Home Zones». Der Preis für die freihändig gewählte Home Zone wird mit einem Algorithmus errechnet. Verlässt man «seine» Home Zone fährt man automatisch zum Distanztarif weiter.
In Österreich wird es eine radikale Vereinfachung mit einem «1-2-3- Klimaticket» geben. Das Abo ist für ein (1), zwei (2) Bundesländer oder für ganz Österreich (3) zu haben.
Im deutschen Rhein-Neckar Gebiet setzt man auf Technik zum Vorteil der Kunden: Ein Bestpreissystem mit Distanztarifen (Luftlinientarif) kommt zum Einsatz. Die Kunden bezahlen am Monatsende. Dank Tagespreislimit und Monatspreislimit gibt es eine Bestpreisgarantie. Aus den Preislimits für mehrere Fahrten pro Tag bzw. pro Monat resultieren Abo-Vorteile, weil im Nachhinein die günstigste Variante abgerechnet wird. Diese «Abo-Vorteile» entsprechen dem tatsächlichen Nutzungsverhalten und müssen nicht vorfinanziert werden.
Auch junge Kunden stehen im Fokus: So will man in Deutschland neu mit einer günstigen landesweiten Flatrate (Bahncard 100 für unter 27-jährige) binden.

In diesen Beispielen hält man die Hürden für den Einstieg in den öV tief. Die technischen Möglichkeiten werden zur Individualisierung und Flexibilisierung des Angebots genutzt und es wird auf einfache, nachvollziehbare Preissysteme gesetzt. Das Risiko des nicht-Ausschöpfen des Abonnements auf Seiten der Kunden wird verkleinert, was das Preis-Leistungsverhältnis für die Kunden attraktiver machen dürfte.

Mein Fazit:
Wir brauchen einen Paradigma-Wechsel weg von Angeboten, die die Lebensrealität des vorigen Jahrhunderts spiegeln, hin zum bedürfnisorientierten Angebot unserer Zeit.
Eingebettet werden müsste dieses Angebot in die Logik des neuen, einfachen und nachvollziehbaren öV-Systems*, das derzeit entwickelt wird und spätestens 2025 implementiert sein soll. Zentral ist dabei die Frage, ob es nur noch Distanztarife, nur noch Zonentarife oder weiterhin eine Mischung aus beiden geben wird.

Wie auch immer die Lösung aussehen wird:  
Für eine Rückgewinnung der Kunden müssen die Bedürfnisse aller Kundengruppen Berücksichtigung finden und die Angebote sollten im Gewand der zweitausendzwanziger Jahre daherkommen - das heisst niederschwellig, flexibel, fair und komfortabel.

Will man auf die Bedürfnisse der verschiedenen Berufspendlergruppen eingehen, wäre ein Teilzeit-/ Homeoffice-Abonnement naheliegend.
Nahezu alle berufstätigen Pendler besitzen heute smarte Geräte, was eine einfache Umsetzung eines solchen Angebots innerhalb weniger Wochen möglich machen würde. Flexible, digitale Abonnemente mit verschiedenen Rabattstufen und Maximalpreisdeckel könnten eine moderne Abo-Version werden. Ein solches Abo würde sich an der tatsächlichen Nutzung orientieren und diese entsprechend rabattieren. Im Ergebnis gäbe es keine Vorfinanzierung auf Seiten der Kunden und völlige Freiheit in der Nutzung.

Vom «Wursteln» zur Wurst?
Wieso tut sich die Branche so schwer mit zeitgemässen Entwicklungen? Vielfach hängt es wohl am Schreckgespenst namens «Einnahmenausfälle».
So werden beispielsweise Befürchtungen geäussert, das GA könnte kanibalisiert werden, wenn es ein Teilzeit-/Homeoffice-Abonnement gäbe.

Dieses Problem will ich weder in Abrede stellen noch klein reden. Doch ich gebe zu bedenken, dass Bestandsgarantie keine erfolgversprechende Zukunftsvision ist. Statt im «Bewahren», sehe ich Chancen im «Entwickeln».
Tatsache ist, dass auf unserem sehr gut ausgebautem öV-Netz die Züge im durchschnittlich nur zu rund 30% ausgelastet sind – in normalen Zeiten ohne Pandemie. Jede Auslastungssteigerung nimmt Druck von den Preisen und ist deshalb wünschenswert.
Gelingt es nicht, die Auslastung mindestens auf vor Pandemie-Niveau oder besser höherzufahren, werden Preiserhöhungen unumgänglich sein – wenn man auf einen Rückbau verzichten will.

In meinen Augen gibt es zwei Schlüssel, die ein solches Szenario verhindern können:
1) Bedürfnisorientierte Angebote, welche die (zurück)Gewinnung neuer und alter Kunden ermöglichen und
2) Effizienzgewinne, die durch die Vereinheitlichung und Vereinfachung des Systems entstehen.

Das grosse Projekt «neues öV-System» wurde bereits Anfang 2020 gestartet. Leider sind bis heute noch nicht einmal die Eckpfeiler eingeschlagen.
Das Projektteam besteht mehrheitlich aus Vertretern der Branche und Vertretern der Besteller (d.h. der Kantone als Subventionsgeber). Die Kundeninteressen werden durch keinen expliziten Vertreter repräsentiert. Ist das angemessen? Diese Frage darf man stellen.
Betrachtet man den bisherigen Projektfortschritt, so bin ich geneigt zu sagen: Zu viele verschiedene Melodien im Orchester. Wäre es nicht Zeit für einen Dirigenten?


* nicht veröffentlichtes Genehmigungsschreiben des BAV gerichtet an ch-direct und die öV-Verbünde zum Ue500 Version 2 vom 27. Mai 2019 (Aktenzeichen wro/BAV-312.00-00010/00001/00016) und 19.4199 | Für einen erschwinglichen und gut eingespielten öffentlichen Verkehr | Geschäft | Das Schweizer Parlament

Abfallverbrennung Zürich: 82 Franken pro Tonne reichen aus, findet nun auch die Stadt

A long story short: Seit den Nullerjahren ist bekannt, dass die Stadt Zürich (zu) hohe Überschüsse in der Entsorgung erzielt. Der damalige Preisüberwacher beanstandete dies. Leider ergriff die Stadt lange Jahre keine geeigneten Massnahmen, die Preise bzw. Erträge der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Hagenholz auszutarieren.

Erst im Jahr 2017 beauftragte der Gemeinderat die Stadtregierung, die Abfallgebühren zu senken, um das deutlich zu hohe Eigenkapital zu reduzieren. Als Sofortmassnahme wurde die Abfallgrundgebühr provisorisch von Fr. 80.- auf Fr. 40.- gesenkt.

Im Sommer 2020 legte mir Entsorgung, Recycling Zürich (ERZ) einen Entwurf für eine neue Gebührenverordnung zur Stellungnahme vor. Ich habe die Abfallgebühren der Stadt Zürich detailliert geprüft und erhebliche Preissenkungen empfohlen. Bei den verbrauchsabhängigen Gebühren habe ich beispielsweise empfohlen, den Preis für den 35-Liter-Sack von Fr. 1.70 auf Fr. 1.17 zu senken. Bei der jährlichen Abfallgrundgebühr für Haushalte habe ich mich gegen die geplante Erhöhung auf Fr. 60.- ausgesprochen und stattdessen eine Senkung auf Fr. 22 empfohlen.

Die Kehrichtverbrennungsanlage Hagenholz der Stadt Zürich verwertet nicht nur den Abfall der Stadt Zürich, sondern auch den Abfall zahlreicher umliegender Gemeinden (Vertragsgemeinden). Diesen hat die KVA Hagenholz bzw. die Stadt Zürich bis anhin für die thermische Verwertung einer Tonne Abfall Fr. 140.- verrechnet. Auch hier ist gemäss meinen Berechnungen eine Preissenkung auf Fr. 82.- möglich und nötig.

Der Stadtrat ist meiner Empfehlung in seinem Antrag an den Gemeinderat grundsätzlich gefolgt. Das sind sehr gute Nachrichten für alle Betroffenen. Der unbestritten überhöhte Verbrennungspreis, den die Vertragsgemeinden der KVA Hagenholz bzw. der Stadt Zürich zahlen müssen, will der Stadtrat ebenfalls senken. Auch das begrüsse ich sehr. Inkraftsetzung ist in drei Jahren.
Was lange währt, wird also endlich gut – in Bezug auf angemessene Abfallentsorgungspreise der Stadt Zürich und in den Vertragsgemeinden der KVA Hagenholz scheint das zuzutreffen. Ich freue mich jedenfalls sehr, dass in absehbarer Zeit Preise zu zahlen sein werden, die sich an den Kosten orientieren und nicht weiterhin Kultur- und Freizeiteinrichtungen über die Abfallgrundgebühren mitfinanziert werden.

P.S. Wenn Sie wissen wollen, was die entsprechende parlamentarische Untersuchungskommission in Zürich herausgefunden hat, empfehle ich Ihnen die Lektüre dieses Berichts 2021_0012 Bericht der PUK ERZ.pdf (gemeinderat-zuerich.ch) : Spannender als mancher Tatort am Sonntagabend!

Vergessene Ostereier…

faulen und fangen an zu stinken. Dann heisst es: Immer der Nase nach und entsorgen.

Wenn das nur immer so einfach wäre….

Die Preise von Generika-Medikamenten sind ein bisschen wie vergessene Ostereier. Schon lange weiss man, dass Handlungsbedarf besteht. Passiert ist bisher leider nichts und nun stinken die Preise vielfach zum Himmel. Glauben Sie nicht?
Dann empfehle ich Ihnen meinen 10 tägigen «vergessene-Ostereier-Countdown». Er startet pünktlich am Dienstag nach Ostern, am 6. April, auf Twitter (@MisterPrezzi).

Eine kleine Kostprobe?

Wenn Ihnen danach übel ist, lesen Sie meine Blick-Kolumne zum Referenzpreissystem für Generika. Das in so vielen Ländern bewährte System, sollte endlich auch hierzulande für angemessene Preise sorgen dürfen. Aktuell hat die Gesundheitskommission des Ständerates die Möglichkeit, das Referenzpreissystem auf einen guten Weg zu bringen. Hoffen wir, dass sie mithilft diese «faulen» Eier endgültig zu entsorgen.

 

 

Jahresmedienkonferenz des Preisüberwachers 2021 - Conférence de presse annuelle du Surveillant des prix 2021 - Conferenza stampa annuale del Sorvegliante dei prezzi 2021

Die Highlights 2020 – im Guten wie im Schlechten
Das Glasfasernetz in der Schweiz: Wie schafft man fairen Zugang zur Hauptschlagader der digitalen Welt?
Die Zusatzversicherungen Privat- und Halbprivat in der Schweiz: Schlecht für das Portemonnaie und oftmals auch für die Gesundheit.
Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren in der Schweiz: Wettbewerb Fehlanzeige. Gibt es trotzdem Schutz?
Der Preisüberwacher – Roadmap 2021

Les points forts de 2020 - pour le meilleur et pour le pire
Le réseau de fibres optiques en Suisse: Comment créer un accès équitable à l'artère principale du monde numérique ?
Les assurances complémentaires privées et semi-privées en Suisse: Mauvais pour le porte-monnaie et souvent aussi pour la santé.
Taxes sur l'eau, les eaux usées et les déchets en Suisse: Pas de concurrence. Y a-t-il quand même une protection ?
Surveillant des prix – Roadmap 2021

I punti salienti nel 2020 – nel bene e nel male
Rete di fibra ottica in Svizzera: Come assicurare un accesso corretto all’arteria principale del mondo digitale?
Assicurazioni complementari private e semiprivate in Svizzera: Fa male al borsellino e spesso anche alla salute
Tariffe dell’acqua, delle acque di scarico e dei rifiuti in Svizzera: C’è protezione anche in assenza di concorrenza?
Il Sorvegliante dei prezzi – Roadmap 2021

Jahresbericht_2020

Rapport annuel 2020

Rapporto annuale 2020

Medienmitteilung, Jahresbilanz und Ausblick des Preisüberwachers (1).pdf (370,18 kb)

Communiqué de presse, Bilan annuel et perspectives du Surveillant des prix.pdf (378,34 kb)

Comunicato stampa, Bilancio annuale e prospettive del Sorvegliante dei prezzi.pdf (369,24 kb)

 

Grosserfolg für die Fair-Preis Initiative: Ein unüberhörbares Signal im Kampf gegen die Hochpreisinsel!

130:57 (7) und 32:11 (1) JA, so lautete das heutige Ergebnis in der Schlussabstimmungen in den Eidg. Räten zum Gegenvorschlag zur sog. Fair-Preis Initiative. Für einen griffigen Gegenvorschlag zur Initiative hatte auch ich mich im Gesetzgebungsprozess eingesetzt. Der heutige Parlamentsentscheid ist ein grosser Erfolg - natürlich in erster Linie für das breitabgestützte Initiativkomitee, welches seine Initiative als materiell erfüllt jetzt zurückziehen kann. Es ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die Hochpreisinsel – und erinnert damit an die Annahme der Preisüberwachungsinitiative im Jahr 1983. Jetzt dürfte allen klar sein, dass wir Schweizerinnen und Schweizer preisliche Diskriminierungen nicht mehr einfach hinnehmen. Damit sendet der Entscheid des Parlaments auch ein wichtiges Signal. Weshalb das?

Gemäss der beschlossenen Revision des Kartellgesetzes haben Schweizer Unternehmen inskünftig namentlich den Anspruch, von marktbeherrschenden Lieferanten im Ausland zu den grundsätzlich gleichen Preisen wie Unternehmen im Ausland beliefert zu werden. Schweizer Unternehmen können damit über tiefere Inputpreise ihre Wettbewerbsfähigkeit im harten internationalen Wettbewerb stärken. Der sogenannte «Schweizzuschlag» sollte damit der Vergangenheit angehören. Dies gilt zudem nicht nur für aufgrund ihres Marktanteils (absolut) marktbeherrschende Unternehmen, sondern auch für relativ marktmächtige Unternehmen, also Unternehmen, welche sich gegenüber einem bestimmten Abnehmer in einer marktmächtigen Position befinden.

Dies hat auch Reflexwirkungen auf das Preisüberwachungsgesetz. Unternehmen, welche sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Lieferanten befinden und über keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten verfügen, werden mithin auch vor missbräuchlichen Verhaltensweisen und damit auch missbräuchlichen Preisen von «bloss» relativ marktmächtigen Unternehmen geschützt. Spielt auf dem Schweizer Markt der Wettbewerb, so sollten diese Preisvorteile auch bei den Konsumentinnen und Konsumenten landen. Geschieht dies nicht, so wäre dies ein Hinweis auf fehlenden Wettbewerb innerhalb des Schweizer Marktes, und der Preisüberwacher kann nötigenfalls dagegen einschreiten. Wir werden hier ein wachsames Auge haben.

Direkt profitieren können die Konsumentinnen und Konsumenten vom ebenfalls beschlossenen Verbot des sogenannten Geoblocking. Ein solches Verbot hatte ich schon vor Jahren gefordert (vgl. zum Beispiel blog.preisueberwacher.ch | Geoblocking – stabile Latten im Zaun der Hochpreisinsel… ). Jetzt wird es mit einigen gesetzlichen Ausnahmen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verankert. Das Ärgernis, dass man bei einer Onlineplattform im Ausland auf die (teurere) Schweizer Verkaufsplattform umgeleitet wird, sollte damit Geschichte sein.

Alles in allem ein guter Tag sowohl für die preisdiskriminierten Unternehmen in der Schweiz als auch für uns alle als Konsumentinnen und Konsumenten. Die Gratulationen gehören den Initiantinnen und Initianten, und der Dank geht auch an unser Parlament, das die Anliegen der Initiative über einen substanziellen Gegenvorschlag erfüllt hat. Hier geht’s zum Gesetzestext: Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung (parlament.ch)

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Grand succès pour l'initiative pour des prix équitables - un signal clair dans la lutte contre l'îlot de cherté !

130:57 (7) et 32:11 (1) OUI, ce sont les résultats des votes finaux d'aujourd'hui à l'Assemblée fédérale sur le contre-projet à l'initiative pour des prix équitables. Je m’étais également engagé pour une contre-proposition forte à l'initiative dans le processus législatif. La décision parlementaire d'aujourd'hui est un grand succès - avant tout, bien sûr, pour le comité d'initiative à large assise, qui peut désormais retirer son initiative comme matériellement réalisée. Il s'agit d'une étape importante dans la lutte contre l'îlot de cherté - qui n'est pas sans rappeler l'adoption de l'initiative sur la surveillance des prix en 1983. Il devrait maintenant être clair pour tous que la Suisse ne peut plus se contenter d'accepter la discrimination par les prix. La décision du Parlement envoie également un signal important. Pourquoi ça ?

Selon la révision convenue de la loi sur les cartels, les entreprises suisses auront à l'avenir notamment le droit de se faire livrer par des fournisseurs étrangers ayant une position dominante sur le marché à des prix pratiquement identiques à ceux des entreprises étrangères. Les entreprises suisses pourront ainsi renforcer leur compétitivité face à une concurrence internationale féroce grâce à la baisse des prix des intrants. La fameuse "surtaxe suisse" devrait donc appartenir au passé. En outre, cela ne s'applique pas seulement aux entreprises ayant un pouvoir de marché absolu en raison de leur part de marché, mais aussi aux entreprises ayant un pouvoir de marché relatif, c'est-à-dire aux entreprises qui sont en position de pouvoir de marché vis-à-vis d'un client spécifique.

Cela a également un effet réflexe sur la loi sur la surveillance des prix. Les entreprises qui sont dépendantes de leurs fournisseurs et n'ont pas d'alternative raisonnable sont donc également protégées contre les comportements abusifs et donc aussi contre les prix abusifs pratiqués par des entreprises "simplement" relativement puissantes. Si la concurrence joue sur le marché suisse, ces avantages en termes de prix devraient également profiter aux consommateurs. Si ce n’était pas le cas, cela indiquerait un manque de concurrence sur le marché suisse, et le Surveillant des prix pourrait intervenir si nécessaire. Nous garderons un œil attentif sur cette question.

Les consommateurs peuvent en outre bénéficier directement de l'interdiction du "géoblocage", qui a également été adoptée. J'avais déjà demandé une telle interdiction il y a des années (cf. par exemple blog.preisueberwacher.ch | Geoblocking – stabile Latten im Zaun der Hochpreisinsel… [en allemand]). Elle est désormais ancrée, avec quelques exceptions légales dans la loi fédérale contre la concurrence déloyale. Le désagrément d'être redirigé vers la plateforme de vente suisse (plus chère) lors de l'utilisation d'une plateforme en ligne à l'étranger ne devrait donc plus être occasionné.

En somme, une bonne journée tant pour les entreprises suisses dont les prix sont discriminés que pour nous tous en tant que consommateurs . Félicitations aux initiateurs, et merci aussi à notre Parlement, qui a répondu aux préoccupations de l'initiative par un contre-projet substantiel . Par ici pour le texte de loi : Projet de la Commission de rédaction pour le vote final (parlament.ch)