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Mobilterminierung: Entscheidend ist, dass die Konsumenten profitieren werden

Entente sur les prix entre les Telcos
Accordo sui prezzi tra le imprese di telecommunicazione

Kind knabbert an MobiltelefonHeute ist die Einigung zwischen den Telecom-Anbietern im Bereich der Mobilterminierung bekannt geworden. Prima vista ein seit langem überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Das Telefonieren von einem Netz in ein anderes Netz - zum Beispiel von Orange zu Swisscom - wird nicht mehr zu Preisen tarifiert, die im europäischen Vergleich jenseits von Gut und Böse liegen. Aber die Nagelprobe steht noch bevor: Denn entscheidend ist, ob und wie die Endverbraucher von diesem Vertrag zwischen den Anbietern profitieren werden: Wird auch Ihre Rechnung kleiner ausfallen?

Ob die Konsumentinnnen und Konsumenten also jubeln können, kann heute noch nicht gesagt werden. Entscheidend wird sein, dass die Konsumentenpreise in Schwung kommen. Ich denke an tiefere Endkundenpreise, neue Angebote, günstigeres Fix-to-Mobile, und ein Ende der Tarifierung on-net (auf dem eigenen Netz) und off-net (in ein fremdes Netz telefonieren) - letzteres ein Umstand, der viele ärgert und den Wettbewerb bremst.

Grundsätzlich bin ich immer skeptisch, wenn sich Anbieter über Preise einigen, insbesondere wenn sie damit einer Preisregulierung entgehen. Die Telekom-Unternehmungen haben es in der Hand, den Tatbeweis zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten zu erbringen. 

Auch weitergehende Fragen stellen sich: Wollten die Anbieter mit ihrem Vorgehen einer gesetzlichen Lösung den Wind aus den Segeln nehmen? Ich bin dezidiert der Auffassung, dass der Druck einer Gesetzeslösung - die der erstzuständigen ComCom die Möglichkeit gibt, von Amtes wegen einzuschreiten - aufrecht erhalten bleiben muss. Denn möglicherweise besteht noch Spielraum nach unten - zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. 

Die jüngste Vergangenheit lehrt uns: Das Verhandlungsprimat hat sich in wichtigen Fällen nicht bewährt, wenn die Interessenlagen nicht fair verteilt sind. Im besten Fall resultieren nur Verzögerungen. Haben die Anbieter gleichgerichtete Interessen, ist eine Einigung auf zu hohem Preisniveau wahrscheinlich. Haben die Anbieter ungleiche Interessen (Netzzugang Swisscom Festnetz), muss ohnehin die ComCom schlichten oder verfügen und den korrekten Preis festlegen.

Bildquelle: Flickr / netzwerg      

Das Verhandlungsprimat bei Gesundheitstarifen – immer sinnvoll?

Bei der Festsetzung von Gesundheitstarifen sieht das Krankenversicherungsgesetz ein Verhandlungsprimat vor. Eine Einigung ist zwar schön und mag viele Vorteile aufweisen. Aber macht das in jedem Fall auch aus Sicht der Prämienzahlenden Sinn?

Heute wurde bekannt, dass sich in Basel-Stadt Ärzte, Spitäler und Krankenversicherer ab dem Juli 2010 auf einen neuen Tarmed-Taxpunktwert von 91 Rappen geeinigt haben, nachdem die Tarif-Verhandlungen lange Zeit zu scheitern drohten. Bei den Praxisärzten galt bisher ein Taxpunktwert von 89 Rappen, bei den Basler Spitalambulatorien ein solcher von 94 Rappen.Die Preisüberwachung hatte infolge des drohenden Scheiterns der Verhandlungen sowohl den Taxpunktwert für die Praxisärzte als auch denjenigen für die Spitalambulatorien überprüft und die gemäss Rechtspraxis zum Krankenversicherungsgesetz aus unserer Sicht korrekten Werte kalkuliert. Für die Praxisärzte beträgt unseres Erachtens der korrekte Taxpunktwert ab dem Jahr 2009 87 Rappen und für die Spitalambulatorien 81 Rappen zuzüglich einer notwendigen Rückzahlung der Spitäler an die Kassen von 20 Millionen Franken.

Der Unterschied ist beträchtlich. Es geht um viel Prämien-Geld! Da santésuisse der Vereinbarung zugestimmt, gilt nun der vereinbarte – bedeutend höhere - Taxpunktwert. Die Rechnung zahlen am Ende die Prämienzahler.

Grundlegende Fragen stellen sich: Das bei uns geltende Verhandlungsprimat für Tarife der sozialen Krankenversicherung führt nur dann zu gute Lösungen, wenn die Krankenversicherer ihren Verhandlungsauftrag im Dienste der Patienten sehr ernst nehmen und nötigenfalls Verhandlungen scheitern lassen, damit die zuständigen Gerichtsinstanzen danach die angemessenen Tarife im Sinne der Rechtspraxis festsetzen können. Denn eine Einigung ist zwar schön – kann aber für die Prämienzahler offenkundig ganz schön… teuer werden.

Preise im öffentlichen Verkehr steigen weniger stark als angekündigt

Die Billettpreise im öffentlichen Personenverkehr steigen weniger stark als ursprünglich angekündigt. Statt 3.4 Prozent schlagen die Preise für Einzelbillette und Streckenabonnements auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2010 um 2.4 Prozent auf. Bei der Gemeindetageskarte wird auf die vorgesehene 9-Uhr-Regel verzichtet. Darauf hat sich der Preisüberwacher mit dem VöV im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung geeinigt. Bis Ende April 2011 muss der VöV dem Preisüberwacher ein objektiviertes System der sog. Distanzzuschläge vorlegen.

Mehr zum Thema finden Sie in der  Pressemitteilung von heute.

Aumento tariffe canalizzazioni Arbedo-Castione

Storia della tariffa di smaltimento delle acque di scarico di un Comune ticinese

Qualche mese fa, il Signor Rossi (nome inventato) ci ha contattato per informarci che il Comune di Arbedo-Castione intendeva aumentare le tasse d’uso per il servizio di evacuazione e depurazione delle acque di rifiuto. Ho chiesto a uno dei miei collaboratori di informarsi presso il Comune delle ragioni di questa decisione. Alcune settimane fa, il Municipio ci ha così informato che intendeva ritornare sui suoi passi. In effetti, il Comune ha chiuso i conti del 2009 con un buon utile e di conseguenza non riteneva opportuno oberare i suoi cittadini con un aumento delle tasse. Lo scorso 21 luglio il Municipio ha ufficializzato la sua posizione annullando la sua decisione del 1° febbraio 2010. Le tasse d’uso per il servizio di evacuazione e depurazione delle acque di rifiuto resteranno così immutate rispetto a quelle applicate nel 2009.


Ringrazio il signor Rossi per il suo annuncio tempestivo e mi rallegro per il pronto intervento operato dal Municipio di Arbedo-Castione

Technologiewandel und Rechtsstaat – Beissgefahr!

Urheberrechtsabgaben auf Musikhandys: SWICO geht vor Bundesverwaltungsgericht.

Die Welt ist digital – und wird je länger je mehr multifunktional: Musik und Informationen werden je länger je mehr in 1er und 0en gespeichert – analoge Speicherung verliert stetig an Bedeutung. Zudem sind viele der neuen digitalen Geräte multifunktional – ja es gibt heute kaum mehr Mobiltelefone auf dem Markt, mit denen man „nur“ telefonieren kann: Heute kann man Musik hören, im Internet surfen, Filme schauen, seine Webseite oder Facebook bearbeiten. Die Möglichkeiten scheinen unbegrenzt.

Wie aber können die Urheber, die Rechteinhaber – diejenigen, die Musik machen, komponieren, einspielen, Texte schreiben, Fotos schiessen, Artikel schreiben – wie können sie fair entschädigt werden?

Wenn es schwierig ist, individuell abzurechnen – und das ist beim meisten Content auf digitalen Speichermedien der Fall – dann greift als „Ersatzlösung“ die sogenannte kollektive Verwertung. Urheberrechtsgesellschaften wie zum Beispiel die Suisa ziehen Geld ein – beispielsweise über Abgaben auf Leerträgern oder elektronischen Apparaten – und verteilen sie nach bestimmten Schlüsseln an die Urheber.

Bloss: Was ist ein fairer Preis für solche Urheberrechte? Der Preisüberwacher ist in diesem Bereich zuständig darauf hinzuwirken, dass die Abgaben fair ausfallen – sowohl für die Konsumenten als auch die Urheber.

Allerdings bilden solche Tarife sehr oft Anlass zu Streit. Kein Wunder: Es geht in der Regel um sehr viel Geld. Besonders bei neuen Tarifen dauert es in der Regel eine Weile, bis sich die Beteiligten mit einem fairen Abgeltungssystem anfreunden können.

Bereits im letzten Jahr habe ich mich zu den neuen Urheberrechtsgebühren auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen, die zum privaten Überspielen verwendet werden, zuhanden der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ESchK geäussert. Denn diese Kommission mit diesem komplizierten Namen ist letztlich in erster Instanz zuständig, die Tarife nach Anhörung des Preisüberwachers festzulegen.

Ich habe darin unter anderem empfohlen, im Falle einer Genehmigung dieses Tarifs (Gemeinsamer Tarif 4e; GT 4e) eine Vergütung in der Grössenordnung von Fr. 0.20 pro GB (Gigabyte) festzusetzen und diesen Tarif auf Ende 2010 zu befristen. Daneben habe ich bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere dem Nachweis des Geltungsbereichs und der Massennutzung von Musikhandys auf den meines Erachtens ergänzenden Klärungsbedarf hingewiesen.

Mit ihrem Entscheid vom vergangenen März ist die ESchK dieser Empfehlung in Sachen Tarifhöhe grossmehrheitlich gefolgt und hat beschlossen, die Vergütung nicht wie beantragt auf Fr. 0.80 sondern auf Fr. 0.30 festzulegen.

Der Schweizerische Wirtschaftsverband der Anbieter von Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik SWICO ist mit diesem Entscheid trotz der deutlichen Senkung nicht zufrieden und zieht ihn ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Der Swico ist der Ansicht, dass dieser Musikhandytarif eine unnötige pauschale Geräteabgabe sei und zu generell angewendet würde.

Natürlich ist es  das gute Recht der Swico, den Rechtsweg zu beschreiten – und die Entscheidung der Gerichte ist zu respektieren. Ich bedaure trotzdem den ungewissen Rechtszustand, der sich aus dieser Situation ergibt.

Und er führt mich zu Frage: Sind solche langen Prozesse in Bereichen, wo sich die Technologie fast täglich ändert, noch sachgerecht? Oder besteht nicht die Gefahr, dass im Augenblick der letztinstanzlichen Entscheidung der Tarif – da von der Technologie überholt – bereits hinfällig geworden ist? Kurzum: Rasanter Technologiewandel und unser Rechtsstaat stehen in ständiger gegenseitiger „Beissgefahr“.

Bei Verfahren, die ausschliesslich beim Preisüberwacher anhängig gemacht werden, suchen wir – von Gesetzes wegen – immer eine einvernehmliche Regelung. Und in vielen Fällen schaffen wir das auch. Diese stellt zwar oft einen Kompromiss dar, ist jedoch meist in wenigen Monaten verhandelt. Mit der Folge, dass die Konsumentinnen und Konsumenten sofort profitieren. In meiner Erfahrung ein Weg, der letztlich für alle Beteiligten zu schnelleren und durchaus akzeptablen Ergebnissen führt.

Zollvorlagegebühren – oder wie aus einem Blog-Kommentar eine Petition wurde

 

Zum Thema der Zollvorlagegebühren habe ich bereits verschiedentlich gebloggt; so zum Beispiel auch am 31. August 2009. Seither hat sich etwas bewegt: so entspricht der Bundesrat dem parlamentarischen Vorstoss Leutenegger-Oberholzer teilweise: die Mehrwertsteuer-Freigrenze soll von Fr. 5.- auf Fr. 10.- erhöht werden und der Bundesrat will auch private Spediteure zur Nutzung des vereinfachten, kostengünstigeren Verfahren anhalten.

Die Umsetzung könnte sich hingegen noch länger verzögern; eigentlich hätte ich gehofft, dass eine rasche und pragmatische Lösung in Angriff genommen wird.

Mit einem Schmunzeln konnte ich anfangs Woche feststellen, dass einem Kommentar zu meinem Blog-Eintrag entsprochen wurde: So hat die Stiftung für Konsumentenschutz SKS diese Woche eine Online-Petition geschaltet, die sich für eine rasche Umsetzung der vereinfachten Verzollung und somit zu einer Senkung der Zollvorlagegebühren einsetzt.

Anhand der hohen Anzahl an Zuschriften zu diesem Thema schätze ich, dass auch die Petition auf grosses Interesse stossen wird.

Empfangsgebühren: Bundesrat teilt Auffassung des Preisüberwachers

 
Heute hat der Bundesrat über den Finanzbedarf der SRG und die Gebührenhöhe entschieden. Gestützt auf Art. 14 Preisüberwachungsgesetz sowie Art. 70 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen wurden wir vorgängig durch das BAKOM zur Abgabe einer Empfehlung eingeladen.
In seinem heutigen Entscheid hat der Bundesrat unsere Empfehlung berücksichtigt. Wir hatten den Finanzbedarf der SRG analysiert und waren zu folgendem Schluss gelangt: Die von der SRG geltend gemachten Kosten – namentlich im Bereich Pensionskasse und Eigenkapitalerfordernis – sind unseres Erachtens zu hoch. Demgegenüber hat die SRG das Einnahmen-Potential zu tief veranschlagt – namentlich aufgrund von zusätzlichem Einnahmen-Potential bei den Gebühren als auch Sparmöglichkeiten beim Gebühren-Inkasso; der Bericht war aber auch im Bereich der TV-Werbung bzw. Sponsoring unseres Erachtens pessimistisch.
Mit seinem Entscheid, die Gebühren nicht zu erhöhen, nimmt der Bundesrat Rücksicht auf das Budget von Herrn und Frau Schweizer. Im Namen der Gebühren-Zahlenden kann ich dem Bundesrat dafür nur dankbar sein.