Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Eine neue Chance die Krankenkassen zu entlasten ist da. Packen wir sie.

Nach dem Nationalrat, ist es nun am Ständerat zu entscheiden, ob er die Vergütungspflicht für medizinische Mittel und Gegenstände auch auf das Ausland ausdehnen will. Der Nationalrat hatte bereits zugestimmt. Hoffen wir, dass auch der Ständerat im Sinne der Patienten und Krankenkassen-Prämienzahler entscheidet. Denn es ein Evergreen: Vieles ist bei uns teurer als Anderswo – auch die Medikamente und medizinische Hilfsmittel und Gegenstände. Sie kommen aus derselben Fabrik, aus derselben Maschine, werden häufig gleich verpackt - nur der Preis, der hat bei uns oft einen Aufschlagfaktor. Soweit, so bekannt.

Soll man den Krankenkassen erlauben den Patienten, die ihre medizinischen Mittel und Gegenstände im Ausland kaufen, diese zu vergüten? Sie im Ausland einzukaufen und in die Schweiz importieren ist völlig legal. Nur die Vergütung durch die Krankenkassen funktioniert bisher leider nicht bzw. ist nach Krankenversicherungsrecht verboten. Das ist sehr schade, denn viele dieser Produkte sind im Ausland günstiger und könnten auf diese Weise unsere Krankenkassen entlasten. Werden wir praktisch - zwei Beispiele: Diabetiker brauchen Teststreifen und die meist in rauen Mengen. In der Schweiz kosten 50 Streifen knapp CHF 40, in Deutschland kostet dieselbe Menge der gleichen Firma nur um die CHF 25. Bei chronischen Krankheit macht dieser Preisunterschied viel aus. Ein anderes Beispiel sind Inkontinenzeinlagen. Bei uns kosten 16 Stück knapp 18 CHF ennet der Grenze gibt es Gleiches vom gleichen Hersteller für etwas mehr als CHF 11. Viele Patienten wissen das längst und würden gern «ihre» Produkte günstig im Ausland kaufen, wie eine Vielzahl bei mir eingehende Meldungen zeigt. «Ich würde ja gern aber dann bekomme ich das Geld nicht von der Kasse zurück. Kann man da nichts tun?»

Man kann, wenn man nur will. Und genau das «Wollen» ist der Knackpunkt.

Sachliche Gründe diese aus der Zeit gefallene Regelung aufrechtzuerhalten, gibt es aus meiner Sicht nicht. Denn halten wir fest, es geht um die haargenau-gleichen, sicheren Produkte und es würde auch niemand gezwungen sie im Ausland zu kaufen. Es geht hier allein um das «Dürfen», das heisst um eine Alternative. Dass sich diese Erlaubnis – es sollte sie auch für verschriebene Medikamente geben - mittelfristig dämpfend auf Schweizer Preise wirken könnte, wäre eine hochwillkommene Nebenwirkung.

Deshalb meine Botschaft: Räumt den Patienten, die helfen wollen Kosten zu sparen, die Steine aus dem Weg. Unsere Krankenkassenprämien brauchen jede Hilfe, die sie kriegen können.

Schweizer Gemüse, Früchte und Co. sind teuer ...

Es ist wieder Saison für die einheimischen Landwirtschaftsprodukte in den Supermarktregalen. Wunderbar frische Gemüse, reife Früchte, knackiger Salat. Was will man mehr? Das kann ich Ihnen sagen: Das Ganze zu günstigeren Preisen ...

Wieso sind die in der Schweiz gewachsenen Produkte so viel teurer als die importierten? Die Antwort ist vielschichtig. Eine Tatsache ist jedoch, dass es in der Vergangenheit immer wieder Absprachen gegeben hat, die hohe Kosten bei den Landwirten verursacht haben. So hat die Wettbewerbskommission WEKO gerade ein Landtechnik Unternehmen sanktioniert (siehe https://www.weko.admin.ch/weko/de/home/aktuell/medieninformationen/nsb-news.msg-id-75834.html), dass unzulässige Wettbewerbsabreden getroffen hatte. Das Unternehmen agiert als Generalimporteur für verschiedene Landmaschinen-Marken - es verkauft also Traktoren, Maschinen und andere landwirtschaftliche Geräte. Gemäss der WEKO hatte das Unternehmen aktiv Parallelimporte verhindert, indem sie ihre Händler dazu verpflichtete, sämtliche Traktor-Ersatzteile einer bestimmten Marke bei ihr zu beziehen. Zusätzlich zu dieser Bezugspflicht bestand ein Anreizsystem, welches die Bezugsmenge von Ersatzteilen mit den Rabattkonditionen für Traktoren derselben Marke verknüpfte. In solch einem Klima gedeihen meist keine «guten» Preise, aber es wachsen die Kosten auf Seiten der Landwirte. Deshalb ist es richtig und wichtig, hat die WEKO diesem Treiben nun einen Riegel geschoben. Dennoch eine gewisse Ironie des Schicksals ist hier nicht zu leugnen: Eine Branche, die auf Marktschutz zu Hause setzt, wird von den Auswüchsen eben dieser Abschottung selbst geplagt. Darum gilt halt ganz grundsätzlich: Wettbewerb schafft eine bessere Kostensituation für die Landwirte, was dann auch Luft hinsichtlich der Endpreise schafft. Insofern freue ich mich sehr über diesen Entscheid und hoffe, dass viele Bauern spürbar davon profitieren werden.

 

Gewusst? Sachen gibt’s….

Das Einkommen der Notariate ist in vielen Fällen nicht davon abhängig, wieviel man leistet, sondern davon, wie hoch der Wert des Geschäfts ist. So ist das auch im Kanton Bern.

Die Beurkundung von Immobiliengeschäften sind so ein Fall: Ob nun ein altes Häuschen oder eine prächtige Villa beurkundet wird – für den Aufwand der Beurkundung spielt das in der Regel keine wesentliche Rolle. Eine riesengrosse Rolle spielt es aber bezüglich der Notariatsgebühren: Denn die hängen am Wert des Immobiliengeschäfts. Für ein teures Haus wird eben auch die Beurkundung teuer.

Seit Jahren kritisiere ich das und nun soll dieses System im Kanton Bern geändert werden. Man will das System auf Stundensätze umstellen und somit den Wettbewerb unter den Notaren fördern.

Eine sehr gute Idee, deren Erfolg jedoch von der Ausgestaltung und Transparenz abhängt.

Die vorgesehenen Stundensätze sollen bei CHF 250 bis 400 liegen. Meine Meinung dazu: Wozu soll ein Mindeststundensatz - notabene in dieser Höhe - gut sein? Ich kenne kein überzeugendes Argument dafür. Es ist einfach ein neuerlicher Schutz, der den Wettbewerb behindert und in Preisleitplanken zwängt.
Ein weiteres Problem ist, dass der Normalsterbliche in den meisten Fällen nicht abschätzen kann, wieviel Aufwand sein Rechtsgeschäft bei dem Notar tatsächlich verursachen wird. Der Kunde ist also wegen dieser asymmetrisch verteilten Informationen oft am kürzeren Ende und wird den möglichen Wettbewerb für sich nicht vollumfänglich nutzen können. Dieses Problem kann gelöst werden, indem der Kanton Referenzarbeitszeiten für die Erstellung von notariellen Beurkundungen veröffentlicht. Transparenz würde den Wettbewerb stärken.

Mein Fazit zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung:
Der Systemwechsel mit dem Ziel der Wettbewerbsförderung unter den Notaren ist richtig.
An der Ausgestaltung muss jedoch noch gearbeitet werden:
-    Die vorgeschlagenen Stundensätze sollten deutlich reduziert werden.
-    Es sollte keinen Mindeststundensatz geben, weil er sachlich nicht begründbar ist.
-  Aus Transparenzgründen ist die Veröffentlichung von Referenzarbeitszeiten für die Erstellung von notariellen Beurkundungen zwingend.

Transparenz und Stundensätze, die im Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen - nicht mehr und nicht weniger sollten die Kunden auch von öffentlichen Dienstleistern erwarten dürfen.

 

Bildquelle: flickr.com/Dennis Skley

Sind die GA-Diskussionen bloss eine Rauchpetarde?


Erinnern Sie sich an Grimms-Märchen «Der süsse Brei»? Er überzog die ganze Stadt, weil man vergessen hatte, wie man ihn stoppt. Dieses Bild kommt mir in den Sinn, wenn ich an das Wachstum der Tarifverbünde denke. Vielleicht reist man bald mit dem Ostschweizer Tarifverbund «Ostwind» bis zum Genfersee*?!

 Die ursprüngliche Idee der Tarifverbunde war, Städte mit ihrer Agglomeration zu verbinden. Wohnt man etwas ausserhalb, kann man mit dem Verbundabo bequem in die Stadt zur Arbeit pendeln. Einkaufen in der Stadt oder im Nachbarort, kein Problem – man darf alle Transportmittel in den gelösten Zonen nutzen.

So funktioniert es noch immer, nur ist diese Art Verkehr meist nur noch der kleinste Teil eines Verbunds. Wollen Sie beispielsweise von Schaffhausen nach Lichtenstein, dann können Sie das mit dem Ostwind. Sie durchqueren dafür unzählige Zonen. In jeder einzelnen Zone haben Sie das Recht gekauft und gezahlt, alle Transportmittel zu nutzen. Wenn Sie das machen wollten, wären Sie wohl Monate beschäftigt.

Der Wachstumshunger der Verbünde ist gross. Aber er hat einen Pferdefuss: Die immer grösseren Distanzen wollen gezahlt sein, das heisst Langstrecken-Verbund-Abos sind: Teuer! So teuer, dass Sie schon heute oft sehr nahe am GA-Preis liegen. In diesen Fällen entscheiden sich die Nutzer mehrheitlich, wen wundert’s, für ein GA statt für ein Verbundabo. Das GA ist also de facto die natürliche Preisobergrenze für alle anderen Abonnemente. Deshalb muss man sich im Klaren sein: Wenn man über GA-Preissteigerungen sinniert, spielt man mit der Büchse der Pandora. Steigen die GA-Preise, bedeutet das eben auch mehr Preisspielraum für die Verbundabonnemente. Richtung? Nach oben!

Die gegenwärtige Diskussion um den GA-Preis vernebelt dabei leider das eigentliche Gebot der Stunde: Nämlich Tarifsenkungen!

Der Fernverkehr fährt kostendeckend, er wird zu 100% nutzerfinanziert. Subventionen sind hier nicht zu finden. Ein «angemessener Gewinn» hingegen darf erwirtschaftet werden. Der Bund als Eigner der SBB verzichtet auf Dividendenzahlungen. Allfällige Gewinne verbleiben also vollständig bei der SBB. 2018 erwirtschaftete der Fernverkehr einen Gewinn von 176 Millionen CHF. Insgesamt verfügen die SBB derzeit über einbehaltene Gewinne von rund 1.5 Mrd. CHF.

Es war die Finanzierungssituation des subventionierten Regionalverkehrs, die Tarifsenkungen in der Vergangenheit verunmöglichte. Aber hier hat sich die Situation entscheidend verändert: Die Nutzerfinanzierung ist über die letzten Jahre ist deutlich gestiegen. 2014 gab es eine (falsch prognostizierte) Finanzierungslücke im Regionalverkehr, die zu einer rund 3%-igen Tariferhöhung führte. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es Kosten in dieser Höhe nie gegeben hat. Den Postautoskandal und die Rückzahlungen der BLS haben die Kundinnen und Kunden über die zu hoch dimensionierte Tariferhöhung 2014 mitfinanziert. Das alles wirkt bis heute nach.

Und es gibt weitere Faktoren, die die Finanzierungssituation des Regionalverkehrs verbessert haben bzw. werden. Zu nennen wären: Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes 2018. Sie wurde von den allermeisten Verbünden einbehalten und nicht an die Kunden weitergegeben. Der Trassenpreis, den auch der Regionalverkehr für die Benutzung der Schienen zahlt, soll ab 2021 zum ersten Mal seit langem sinken. Dies wird vermutlich allein im Regionalverkehr Kosteneinsparungen von 30 Millionen CHF bringen. Ausserdem zu nennen ist der grossflächige Wegfall der sogenannten Einnahmenausfallentschädigung, der zu Kosteneinsparungen bei den Kantonen bzw. direkt beim ZVV führt. (Einnahmenausfallentschädigung sind die Entschädigungen, die der Verbund an den Fernverkehr zahlen musste, wenn dieser im Verbundgebiet zu tieferen Ansätzen unterwegs war: Diese Kompensationskosten der Kantone bzw. des ZVV an die SBB Fernverkehr werden inskünftig entfallen). Last but not least, darf nicht vergessen werden, dass mit der neuen (angefochtenen) Konzessionsvergabe bis eine bis dato defizitäre Regionalverkehrslinie zur Fernverkehrslinie aufgewertet worden ist. Will heissen, die Abgeltungen für diese Linie entfallen nun.

Insgesamt betrachtet, werden Besteller und Transportunternehmen im Regionalverkehr jährlich in hoher zweistelliger Millionenhöhe entlastet. Sie haben also weniger Kosten. Folglich wird einiges Geld mehr in den Kassen der Kantone und Verbünde bleiben.

Kurzum: Ändert sich hinsichtlich der Tarife nichts, werden nicht nur die Kunden des Fernverkehrs über Gebühr belastet, sondern auch die Regionalverkehrs-Kunden. Die Kunden im Regionalverkehr haben über Jahre immer mehr bezahlt, während die Abgeltungen zurückgefahren wurden. Deshalb sind Tarifsenkungen im gesamten öV ein notwendiger Schritt in Sachen Preis-Fairness für die Kundinnen und Kunden.

Affair à suivre.

 

+++ Wer, was, wie, wo, welche Zusammenhänge und Abhängigkeiten gibt es im öV? +++
Hier der Versuch einer Erklärung. Es geht um 6 Mrd. Franken. Weil es mehr ein Epos als ein Blog ist, kommt es als PDF:
Wie funktioniert der öV.pdf (1.011,01 kb)

Comment fonctionnent les transports publics.pdf (1,27 mb)

Come funziona il settore dei trasporti pubblici.pdf (1,32 mb)

 

 


*Am Tarifverbund Ostwind beteiligte Kantone: St.Gallen, Thurgau, Appenzell AR, Appenzell AI, Glarus, Schwyz, Schaffhausen. Darüber hinaus gibt es eine Kooperation mit dem Fürstentum Liechtenstein.

 

Bildquelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schienennetz_Schweiz.svg

Übertriebener Pessimismus darf sich nicht lohnen: Die öV-Tarife müssen zukünftig sinken!

Im Jahr 2014 hatte der direkte Verkehr und mit ihm die Verbünde eine lineare Erhöhung der Preise im öffentlichen Personenverkehr von rund 3 Prozent beschlossen. Begründet wurde die Erhöhung damals mit einem prognostizierten Fehlbetrag (sog. Abgeltungslücke) von 90 Mio. Franken im Regionalverkehr. Im Klartext, die öffentliche Hand wollte nicht ausreichende Mittel zur Verfügung stellen, um die bestellten Leistungen zu finanzieren, die Passagiere wurden deshalb verstärkt zur Kasse gebeten.

Nun zeigte sich, dass die Rechnung fehlkalkuliert war. Die zusätzlichen Kosten waren bei Weitem nicht so hoch wie angenommen. Da die Finanzierungslücke aus zusätzlichen Subventionen und Preiserhöhungen finanziert wurde, heisst das nichts Anderes als dass a) zu viele Subventionen gezahlt wurden (Postauto / BLS) und b) die Preiserhöhung für die Nutzer zu hoch war. Die Subventionen müssen nun zurückgezahlt werden. Aber was ist mit den zu viel bezahlten Geldern der Kunden? Diese Frage drängt sich auf, gerade wenn man sich die heutige Situation anschaut:

Der regionale Personenverkehr der SBB konnte seinen Kostendeckungsgrad erneut steigern. Die Passagiere bezahlen also mehr, der Subventionsgeber weniger. Die SBB schreiben Gewinne im Regional- und im Fernverkehr. Im Fernverkehr kann man ihr Ergebnis getrost als «bombig» bezeichnen.
Ausserdem wird der Bund die Trassenpreise wieder senken, da die Schäden, welche durch die Benutzung der Schienen entstehen, dank besserem Rollmaterial in den letzten Jahren zurückgegangen sind.
Summa summarum ist die Lage heute nicht unähnlich derjenigen in 2014 - aber mit umgekehrten Vorzeichen!

Zumindest im direkten Verkehr wäre es deshalb nichts als folgerichtig Massnahmen, nämlich Preissenkungen, zu ergreifen, die den Gewinn im Fernverkehr wieder in Richtung «angemessen» zurückschrauben und die Nutzer an den Kostensenkungserfolgen beteiligen.

Aus Sicht der Nutzer sind Preissenkungen dringend angebracht: Drei Viertel der Teilnehmer einer Bevölkerungsumfrage erachten das Preis-Leistungsangebot der SBB als schlecht oder gerade noch so genügend. SBB CEO A. Meyer hat in einem Interview zur Jahresmedienkonferenz erklärt, die Situation erkannt zu haben und sich für Preissenkungen oder zumindest für stabile Preise einzusetzen.

Herr Meyer, in dieser Sache stehe ich fest an Ihrer Seite!

Da auch der Rest der Branche von den Entwicklungen nachhaltig profitiert hat (vergessen wir nicht die Nichtweitergabe der Mehrwertsteuer-Satzsenkung in den meisten Verbünden!), sehe ich keine plausiblen Gründe, den schönen Worten nun nicht auch Taten folgen zu lassen.