Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Bootstouren zum Rheinfallfelsen werden für Kinder und Einheimische günstiger

Im Frühjahr letzten Jahres wurden die Preise für die beliebten und stark nachgefragten Bootstouren teilweise verdreifacht. Das sorgte bei Besuchern und Einheimischen für viel Verdruss. Ob diese starken Preisanstiege tatsächlich notwendig und gerechtfertigt sind, war die Frage. In Gesprächen dem Veranstalter der Touren konnte ich zumindest eine Abfederung in einer einvernehmlichen Regelung erreichen: Für Einheimische werden die Preiserhöhungen vollumfänglich zurückgenommen. Einwohner, deren Postleitzahlengebiete mit 81, 82, 84 bzw. 85 beginnen, werden ab sofort wieder CHF 10 für Erwachsene und CHF 5 für Kinder zahlen. Die Einheimischen-Tickets können beim Schaffhauserland Tourismus bezogen werden – entweder direkt oder auf dem Versandweg. Wichtig war zudem für mich: Auch die Preise für (nicht-einheimische) Kinder werden gesenkt. Statt bisher CHF 15, zahlen sie ab sofort CHF 10. Die Preiserhöhung für nicht-einheimische erwachsene Personen bleibt bestehen.

Bildquelle: flickr.com/Matthias Serfling

 

Weihnachten, Zeit der (sinnvollen) Geschenke

Die Weihnachtszeit wird gern genutzt, um die wichtigen Dinge des Jahres Revue passieren zu lassen, innezuhalten und natürlich auch um zu wünschen. Eine andere Perspektive und ein offenes Herz sind dabei immer ein Vorteil. Deshalb teile ich heute mit Ihnen die Gedanken von Markus Mader, dem Direktor des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK):

Kurz vor Weihnachten blicke ich zurück auf ein Jahr voller Eindrücke: In Weissrussland war ich betrübt über die Armut, in der die älteren Menschen leben. Auf Haiti war ich stolz, dass die Häuser, die das SRK nach dem Erdbeben 2010 baute, immer noch stehen und auch dem heftigen Wirbelsturm Matthew trotzten. In Burkina Faso beeindruckte mich, dass dank des weltweiten Migrationspakts erstmals Fragen zur Migration, zu deren Ursachen und zur Prävention diskutiert wurden. Zurück in der Schweiz war ich ernüchtert, dass die humanitäre Schweiz dem Pakt ablehnend, gar feindselig gegenübersteht.
Auch in der Schweiz gibt es verletzliche Menschen - wir nehmen Not und Missstände wahr. Wir, das SRK, wirken diesen mit unseren Kantonalverbänden und den Rettungsorganisationen herzhaft entgegen.
Ich wünsche Ihnen allen eine Weihnacht, die von Menschlichkeit und Nächstenliebe mit den verletzlichsten Menschen überall auf der Welt geprägt ist. Denken Sie an unsere Aktion «2x Weihnachten» für Menschen, die in Armut leben müssen und zum Teil hungern und frieren.
Herzlich, Ihr Markus Mader.

Auch ich wünsche Ihnen ein Fest voller Freude und Zufriedenheit und für 2019 wünsche ich uns gute Ideen auf allen Gebieten, Tatkraft und das Quentchen Glück, das gutes Gelingen immer auch braucht.

Am Flughafen Zürich steigen nicht nur Flugzeuge in den Himmel,

auch die Gewinne und damit der Aktienkurs taten das bisher. Zumindest letzterer ist aber gerade hart gelandet. Weshalb?

Der Flughafen Zürich ist eine Aktiengesellschaft, deren grösster Einzelaktionär der Kanton Zürich ist. Seine satten Gewinne freuen den Kanton und alle anderen Aktionäre.
Aber – auch wenn das gern vergessen wurde, weil kaum spürbar – der Flughafen Zürich ist ein teilweise regulierter Markt. Nun hat der Flughafen Zürich mit seiner Medienmitteilung dafür gesorgt, dass die Anleger daran erinnert wurden - worauf der Aktienkurs reagierte.

Ich habe durchaus Verständnis, dass die Investoren die Existenz der Regulierung nicht ernsthaft wahrnahmen. Musste doch selbst Bundesrätin Leuthard im Ständerat eingestehen, dass die gegenwärtige Regulierung zu flughafenfreundlich ist und einer Anpassung bedarf.

Ob man es wusste oder nicht, ob es gefällt oder nicht - Fakt ist, selbst die extrem flughafenfreundliche Regulierung lässt mittelfristig bzw. ad aeternam nicht durchgängig so stark überhöhte Gewinne zu, wie sie aktuell erzielt werden.

Was nun seitens des Regierungsrats des Kantons Zürich als grosser Donnerschlag inszeniert wird, ist sachlich betrachtet nur eine einzige kleinere Änderung. Die aktuell diskutierte Regulierungsvorlage des BAZL sieht vor, dass der Flughafen einen grösseren Teil der überhöhten Gewinne in die Gebührenbeurteilung einbeziehen soll. Das betrifft vor allem die Gewinne aus den Parkings. Die hohen Gewinne dort sind möglich, weil es keinen Wettbewerb gibt. Und sie sind auch gewollt, weil der Flughafen einen vorgegebenen Modal Split, d.h. eine gewisse Verteilung des Transportaufkommens auf verschiedenen Verkehrsmitteln, erzielen  muss. Die Parkgebühren sind also de facto eine Lenkungsabgabe, die aber - anders als bei staatliche Lenkungsabgaben - nicht in die Staatskasse fliesst, sondern grösstenteils direkt in die Taschen der Aktionäre.   

Grosse Worte machen nun die Runde, sogar von «vernichtetem Volksvermögen» ist die Rede. Tatsache ist aber: Dieser Teilmarkt war und ist reguliert. Jeder, der es hätte wissen wollen, hätte es wissen können. Weil die bereits im Gesetz vorgesehene Anpassung der Regulierung schlicht keine Beachtung fand, entwickelte sich eine Spekulationsblase, die nun – da die Anpassung stattfinden soll - platzte.

Geplatzte Spekulationsblasen als «vernichtetes Volksvermögen» zu bezeichnen ist schon recht abenteuerlich. Echtes Volksvermögen sind jedoch die Lenkungsabgaben. Deshalb wird uns auch die VOC-Abgabe über die Krankenkassenprämien zurückerstattet. Die aktuelle Vorlage für die Regulierungsanpassung sieht vor, dass ein Teil der Lenkungsabgaben, die aus den hohen Parkplatzgebühren resultieren, den Flugpassagieren über günstigere Passagiertaxen zurückgeben werden sollen. Ebenfalls begrenzt werden soll die Ausschüttung der Übergewinne aus den kommerziellen Bereichen nach der Zollabfertigung. Das ist alles.

Bildquelle: flickr.com/MPD01

 

 

Beste Grüsse von Robinsons Insel

Amazon.com zieht sich vom Schweizer Markt zurück.
Den Medien war zu entnehmen, dass damit diejenige Amazon-Plattform mit dem grössten Sortiment nicht mehr, bzw. nicht mehr direkt für Schweizer zugänglich ist.

Was ist geschehen?
Das Parlament hat am 30. September 2016 eine Revision des Mehrwertsteuergesetzes beschlossen. Dabei hat es die auch als «Amazon-Gesetz» bekannt gewordene Regelung erlassen, nach welcher Versandhändler der Mehrwertsteuer unterstehen, wenn sie mit Kleinsendungen einen jährlichen Umsatz von über CHF 100'000 erzielen. Jetzt wird’s kompliziert: Importe unterliegen generell der Einfuhrsteuer. Diese entspricht im Prinzip genau der Mehrwertsteuer, kommt aber eben beim Grenzübertritt der Ware zur Anwendung. Wird der Post, einer andern Kurierdienstleisterin oder einer Speditionsfirma ein Paket zur Zustellung in der Schweiz übergeben, müssen diese den Grenzübertritt dokumentieren und Einfuhrsteuer sowie gegebenenfalls Zoll erheben.
Nicht erhoben werden Zoll und Einfuhrsteuer dann (und nur dann), wenn der geschuldete Betrag geringer als CHF 5 ist, damit keine unverhältnismässigen Aufwände betrieben werden müssen.
Genau das war den Schweizer Händlern ein Dorn im Auge. Sie beklagten eine Diskriminierung und wurden erhört - das «Amazon-Gesetz» wurde erlassen. Nun müssen Lieferanten alle Lieferungen - auch solche die nur wenige Franken Warenwert haben - direkt konventionell vermehrwertsteuern.

Schauen wir uns das Diskriminierungs-Argument einmal bei Tageslicht an: Die Schweizer Händler waren diskriminiert. Zumindest bis zu einem Warenwert von knapp 70 Franke. Aber: War bzw. ist es in der Realität so, dass jemand im Ausland einkauft, weil ihn dies fünf Franken günstiger kommt? Man sollte auch nicht vergessen, dass solche Käufe auch ein Risiko bergen: Wenn etwas nicht in Ordnung ist, muss man die Ware (teuer) ins Ausland retournieren. Wer nimmt dieses Risiko für 5 Franken Preisersparnis in Kauf?! Ich halte Medienberichte, wonach insbesondere Dinge im Ausland bestellt werden, die hier schlicht nicht erhältlich sind, für plausibel.  

Das «Amazon-Gesetz» ist nun seinem Übernamen gerechter geworden, als ursprünglich gedacht. Dass Amazon.com nicht mehr in die Schweiz liefert, hat vor allem eine Folge: Das Warenangebot für Schweizer Kunden wird eingeschränkt. Bildlich gesprochen, versuchen wir de facto die Sintflut der Globalisierung mit einem Sandsack aufzuhalten.

Was wird passieren? Die Leute werden Alternativen finden: Zum Beispiel die Lieferung ins grenznahe Ausland. Dort können sie dann Ware bis zu CHF 300 persönlich abholen gehen, ohne dass Zoll und Einfuhrsteuer anfällt. Oder Dienstleister mit einer Adresse im grenznahen Ausland mit anschliessendem Versand in der Schweiz kriegen mehr zu tun – gerade dann, wenn es um Waren geht, die es in der Schweiz so nicht auf dem Markt gibt. Wo ist der Gewinn?

Diese Politik macht mir Sorgen. Zu erahnen ist nämlich, was der nächste Schritt sein wird: Die Senkung der Freigrenze beim persönlichen Grenzübertritt. Das wird natürlich eine Aufstockung der Grenzbehörden nach sich ziehen müssen, denn wie sonst sollte die daraus resultierende Bürokratie bewältigt werden? Ein Zyniker würde wohl sagen: Jedenfalls weiss man dann, wo die zusätzlichen Einnahmen landen…. Auch eine andere Frage verdient aus meiner Sicht Beachtung: Wie ist dieser bürokratische Mehraufwand mit den allseits gewünschten Sparmassnahmen in der Verwaltung in Einklang zu bringen?
Das wahrscheinlichste Ende der Geschichte wird wohl lauten: Ausser Spesen nichts gewesen. Vernunft und Augenmass sind eben mindestens so wichtig wie hundertprozentige Gleichheit der Spiesse.
Ein Schelm, wer Böses bei dieser Geschichte denkt…

Bildquelle: flickr.com/ Oliver Henze

 

Nur mit den richtigen Zutaten wird der Kuchen gut….

Heute wurde der aktualisierte Index der Gebührenfinanzierung von der eidgenössischen Finanzverwaltung veröffentlicht. Das Niveau des Index blieb unverändert und insofern bestätigt er meine Aussagen zu den Gebühren der Strassenverkehrsämter, die ich im Sommer dieses Jahres veröffentlichte.

Meine Zahlen zur Kostendeckung basieren auf den Daten der der eidg. Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung ihrerseits, erhält die Informationen direkt von den Kantonen. Teilweise gab es Kritik.
Das eigentliche Problem konnte der interessierte Leser heute ohne Umschweife in der Presse nachlesen: So wurde z.B. diskutiert, ob man beispielsweise (fiktive) Marktmieten statt der effektiven Aufwände für die Gebäudenutzung verwenden soll oder ob, die Einnahmen aus Nummernschildversteigerungen aus den Erträgen der Strassenverkehrsämter herausgerechnet werden sollen….
Liebe Kantone - der nationale Index und in der Folge mein Gebührenvergleich bei den Strassenverkehrsämtern werden die Realität nur so gut widerspiegeln können, wie es die Zahlen tun, die Ihr liefert. Wenn die Behauptung stimmen sollte, dass die Zahlen des nationalen Index falsch seien, dann müsst Ihr wohl in erster Linie vor der eigenen Türe kehren. Ich bin gespannt!