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Von 13'000 auf 8'000 Franken

Das Bundesgericht erachtet eine von einem Verwaltungsgericht (Zürich) erhobene Gerichtsgebühr in einer Bausache als übermässig. Es reduziert die Gebühr um knapp 40% von CHF 13'000 auf CHF 8'000. Begründet wird die Entscheidung hauptsächlich mit der Verletzung des Äquivalenzprinzips. Was ist das? Das Prinzip besagt, dass die Abgabe im Einzelfall zum objektiven Wert der Leistung nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis stehen darf. Sie muss sich in vernünftigen Grenzen halten. Kurzum: Abzocker-Gebühren gehen nicht! Es ist ein Bundesgerichtsentscheid mit Signalwirkung, denn ein Einzelfall ist die Sache bei Weitem nicht:
 
Ich habe kürzlich eine weitere Studie zu den Strassenverkehrsgebühren veröffentlicht. Darin nutze ich Zahlen der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV). Diese hat - wie auch in den Jahren zuvor – eklatante Verstösse gegen das Kostendeckungsprinzip ausgewiesen.
Nach dieser EFV-Erhebung werden fast 90% aller Personenwagen in der Schweiz mit zu hohen Strassenverkehrsgebühren belastet (Kostendüberdeckung). Es wird mithin mehr eingenommen, als Kosten entstehen. Das Kostendeckungsprinzip wird in diesem Bereich derzeit noch kaum berücksichtigt.
Gebührensenkungen sind vor allen in den Kantonen Genf, Jura, Graubünden, Tessin, Wallis, Schwyz, St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden dringend angezeigt.
 
Eine Studie von Economiesuisse aus dem Jahr 2014 schätzt, dass über 50 Prozent der Preise in der Schweiz keine oder nicht reine Marktpreise darstellen. Die Mehrheit der hiesigen Preise sind demnach direkt oder indirekt staatlich beeinflusst. Das betrifft namentlich die administrierten Preise und Gebühren, bei denen der Wettbewerb als Preisregulativ nicht spielt. Aber: Sowohl das gebührenrechtliche Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip als auch das Preisüberwachungsrecht hinken der stetigen Erhebung neuer Gebühren sowie der Erhöhung bestehender Gebühren leider hintendrein.
 
Diese Bespiele unterstreichen die dringende Notwendigkeit eines wirksamen Regulativs, das die Einhaltung des Äquivalenz- und des Kostendeckungsprinzips - für die Fälle, in denen sie angewendet werden müssen - sicherstellt.
Ein Economist Artikel kam 2015 zu einem klaren Schluss: „A system in which the public finances are topped up by milking those unfortunate enough to need services over which the government has a monopoly is not responsible, it is a scam.” (Ein System, das die öffentlichen Finanzen aufbessert, indem es diejenigen melkt, die das Pech haben staatliche Monopoldienstleistungen beanspruchen zu müssen, handelt nicht verantwortungsbewusst - man nennt das Abriss.)
Deshalb werde ich weiter genau hinschauen, nachrechnen und, wenn nötig, Anpassungen empfehlen. So gut es geht. Das Ziel heisst Kostendeckung. Nicht mehr. Nicht weniger.

Auch im Parlament und Bundesrat hat das Thema erstes Gehör gefunden: Der Schwyzer Nationalrat Alois Gmür hatte im Frühjahr dieses Jahres eine Motion eingereicht, die die Einhaltung des Kostendeckungs- und des Äquivalenzprinzips auf Bundesebene verlangt. Der Bundesrat hat die Annahme der Motion beantragt. Der Nationalrat nahm sie im Juni 2018 an.  

Bildquellen: opentextbc.ca; Paragraph.png Wikipedia

Bundesgericht zur Pflegefinanzierung – Schluss mit dem «Melken» der Heimbewohnenden!

Ende letzten Jahres schrieb ich in einem Blog, das die heutige Pflegefinanzierung in unserem Land drei Adjektive verdiene nämlich: intransparent, uneinheitlich, ungerecht.

Nun ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Einheitlichkeit getan: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Kantone oder ihre Gemeinden für die Restkosten vollständig aufkommen müssen. Somit ist der Praxis einiger Kantone - die Pflegenormkosten zu tief anzusetzen und die daraus resultierenden Restkosten auf verschiedene Beteiligte und insbesondere auch auf die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in Form überhöhter Betreuungs- und Pensionstaxen zu überwälzen – ein Riegel geschoben worden.

Sehr gut!

Auch wenn dies ein richtiger und wichtiger Schritt ist - zufrieden sein, können wir noch nicht sein!  Denn der Weg zu ausreichender Transparenz, Einheitlichkeit und Gerechtigkeit ist noch weit.

Was braucht es dafür?

- Ein national einheitliches Pflegebedarfserfassungssystem: Zurzeit wird der Pflegeaufwand in der Schweiz mit drei verschiedenen Systemen gemessen. Dies kann dazu führen, dass der Pflegeaufwand und damit die Beiträge der Krankenkasse an die Pflegekosten vom verwendeten System abhängen. Resultat: Was bezahlt wird, ist von Kanton zu Kanton bei absolut identischem Pflegebedarf unter Umständen ganz anders. Wo bleibt da das grundlegende Prinzip der Rechtsgleichheit?

Ich empfehle deshalb seit langem die Einführung eines national einheitlichen Systems auf Bundesebene. Wer Ohren hat, der höre!

- Klare Abgrenzung der KVG-Pflege von anderen Leistungsbereichen (insbesondere Betreuung): Die KVG-Pflege ist nicht klar definiert, was eine Kostenabgrenzung erschwert.

Ich empfehle deshalb, die Einführung einer allgemein gültigen Tätigkeitsliste der KVG-Pflege.

- Qualitativ gute Kostenrechnungen inklusive Arbeitszeitanalysen: Die Pflegefinanzierung erfordert einen transparenten Kostenausweis mit einer korrekten Verbuchung der Kosten auf die einzelnen Leistungsbereiche. Dies ist heute leider noch kein allgemeiner Standard.

Ich empfehle deshalb, eine bundesrechtliche Bestimmung zum Führen von Arbeitszeitanalysen. Zudem darf von den Heimen erwartet werden, dass sie qualitativ gute Kostenrechnungen führen, die die Kostengegebenheiten präzis abbilden.

Wir sind also noch nicht in Rom – aber den ersten Alpenpass haben wir geschafft!

Erteilung der Fernverkehrskonzession ab 2019: Ein trojanisches Pferd – aus Sicht der öV-Kunden

Nach Willen des BAVs soll neu soll auch die BLS Fernverkehrslinien betreiben. Zwei kleinere Linien will man ihr geben. Wettbewerbsförderung heisst das Ziel. An sich in Ordnung, aber lassen Sie mich hier noch ein paar zusätzliche Erklärungen machen – denn die Sache ist kompliziert.

Leider ist das nicht die Art Wettbewerb, die zu besseren Preisen führt: Es bieten nämlich nicht zwei Anbieter die gleiche Leistung - sprich dieselbe Strecke – an und versuchen Kunden über das Paket aus Preis und Leistung von sich zu überzeugen.

Vielmehr wird eine Fernverkehrsstrecke nach wie vor immer nur von einen Anbieter - entweder der SBB oder der BLS - befahren und das zum geltenden Einheitstarif. Dadurch ändert sich preislich für die Kunden erstmal rein gar nichts.

Im Kleingedruckten findet man dann die eigentliche Krux. Die SBB soll im Fernverkehr so nebenbei auch gleich noch 100 Millionen CHF pro Jahr mehr an Trassenpreisen bezahlen. Profitieren wird davon die öffentliche Hand.  Das tönt bekannt, in den letzten Jahren ist der Trassenpreis bereits sukzessive um mehr als 300 MCHF erhöht worden. Berappt haben das immer die Kunden mit Tariferhöhungen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist scheinbar der Ansicht, dass eine weitere Abschöpfung um 100 MCHF zu verkraften sei. Entweder, weil der Fernverkehrsgewinn der SBB nach seiner Einschätzung eh zu hoch ausfalle oder weil weitere Tariferhöhungen angezeigt wären.

Aus meiner Sicht ist beides nichtzutreffend:

•    Die preisliche Attraktivität des öVs beurteile ich bereits heute kritisch.

•    Das Preisüberwachungsgesetz greift ohnehin, wenn die Gewinne im Fernverkehr zu hoch ausfallen - auch ohne neue BAV-Regelung. So werden genau aus diesem Grund 2018 Vergünstigungen als Kompensation für zu hohe Gewinne an die ÖV-Nutzer ausgerichtet. Bis zu 80 Millionen Franken werden so zurückerstattet. Vergleiche auch: https://blog.preisueberwacher.ch/post/2018/03/19/sbb-and-co-zeichen-der-zeit-rechtzeitig-erkennen.*

Das Problem ist, dass man den Kuchen nicht zwei Mal essen kann. Man kann nicht einerseits, die Kunden für zu viel bezahlte Preise kompensieren und andererseits die Trassenpreise erhöhen. Insgesamt neutralisiert man so zweimal den unangemessenen Teil des Gewinns. Fazit: Mit den vom BAV vorgeschlagenen Anpassungen steigt der Druck auf die Preise erheblich. Der Spielraum für bisher ausgerichtete Kompensationsmassnahmen zu Gunsten der Kunden würde entfallen. GA-Vergünstigungen, Sparbillette u.v.m könnten nicht mehr oder in wesentlich geringerem Umfang ausgerichtet werden.

Mein Standpunkt: Der Status quo ist besser als eine untaugliche Revision. Das System darf keinesfalls weiter verteuert werden. Vielmehr muss der Fokus bei der Konzessionsvergabe geändert werden. Wir brauchen ein System, das zu tieferen (Fernverkehrs-) Tarifen führt.



*«Wieso gibt es denn bei zu hohen Gewinnen im Fernverkehr nicht einfach günstigere Billette und Abos?»,  werde ich oft gefragt.
In a nutshell: Der Direkte Verkehr ist eine nationale Tarifgemeinschaft. Sie kaufen dasselbe Ticket, unabhängig ob Sie im Regionalverkehr oder im Fernverkehr unterwegs sind. Der Fernverkehr ist kostendeckend unterwegs, sprich die Tarifeinnahmen müssen (nur) seine Kosten decken. Tarifsenkungen als Folge von zu hohen Fernverkehrsgewinnen wären an sich also tatsächlich logisch. Sie bedeuten jedoch, dass gleichzeitig auch die Einnahmen beim Regionalverkehr sinken würden – die Subventionsgeber kämen damit noch stärker in Bedrängnis, da sich damit die Finanzierungslücke zwischen (tieferen) Tarifeinnahmen und (unveränderten) Gesamtkosten öffnen würde. Deshalb suche ich mit den SBB Massnahmen, die möglichst wenig Konsequenzen für den Rest der Branche haben. Diese zeigt leider wenig Bereitschaft mich dabei zu unterstützen.

Bilderquelle: www.flickr.com, Thomas Naas

 

Weichenstellung à la Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK)

Die GDK will gesundheitspolitische Weichen stellen:

https://www.gdk-cds.ch/fileadmin/docs/public/gdk/aktuelles/mmtlg/MM_2018/MM_GDK_Braunwald-GL_20180525_def_d.pdf Gut so!

Ich bin hocherfreut, dass die Kantone das Problem der hohen Gesundheitskosten angehen wollen.

Leider glaube ich noch nicht, dass die von der GDK beschlossenen Massnahmen den grossen Durchbruch bringen werden. Solange die Tarifsysteme anreizmässig darauf hinauslaufen, dass Mengen ausgeweitet werden (das trifft sowohl auf den Tarmed als auch die SwissDRG-Tarife zu) und die OKP alle erbrachten Leistungen zahlen muss, habe ich wenig Hoffnung, dass die GDK-Vorschläge die Kosten wirklich bremsen können. Die wichtigste kurzfristig wirksame Massnahme bleibt deshalb in meinen Augen eine Kostensteuerung in Form eines Zielwerts für das globale Kostenwachstum, was dann die Tarifpartner umsetzen müssten. Hierzu würde ich mir auch ein (positives) Feedback der Kantone wünschen.  

Die Kantone machen weiter sehr sinnvolle Vorschläge. Nämlich zum Beispiel die Einbeziehung der Langzeitpflege in die monistische Finanzierung - also der Finanzierung aus einer Hand -, oder die Möglichkeit, Abrechnungen auf Korrektheit zu prüfen. Musik in meinen Ohren ist der Vorschlag, die Zusammenarbeit bei der Planung kantonsübergreifend zu stärken.

Der nächste, folgerichtige Schritt gemeinsam mit und unter den Kantonen wäre, in 5 bis 6 Gesundheitsregionen zu planen.

Auch der Governance-Konflikt muss gelöst werden: Ein Team-Mitglied sollte nicht gleichzeitig auch der Unparteiische sein. Schon gar nicht, wenn zusätzlichen Befugnisse - wie im ambulanten Bereich - gefordert werden und das bereits bestehende Problem so noch verstärkt würde.

Das vorgeschlagene Massnahmenpaket sollte durch das Installieren einer unabhängigen Preisaufsicht, wie sie ebenfalls von der Expertengruppe Diener gefordert wird, vervollständigt werden. Die Preisaufsicht sollte weder in die Planung noch in die Kontrolle der Abrechnungen einbezogen sein.

Voraussetzung für eine ausgewogene Lösung ist, dass es ein Gleichgewicht zwischen Geben und Nehmen gibt. In der konkreten Situation heisst das, wenn die Kantone bereits sind, einen Teil ihrer Macht im Bereich der Spitalfinanzierung abzugeben, wird wohl die Bereitschaft wachsen, ihnen im ambulanten Bereich zusätzliche Befugnisse zuzugestehen.

 Und was hätten wir davon? Sinkende Kosten. In anderen Worten: Wir alle - die Kantone, die Patienten, die Volkswirtschaft - würden gewinnen.