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Newsletter: Posttaxen, Interpellation Berberat „Preise ausländischer Zeitungen und Zeitschriften in der Schweiz“, Gebäudeversicherung Kanton Aargau

 

 

 

 

  Eben erschienen:

  Newsletter: 4/12

 

 

 

 

 

INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPAL/ ARTICOLO PRINCIPALE
Posttaxen: Keine Preiserhöhungen bei Paketsendungen von Privaten ins Ausland
Tarifs postaux : Le prix des colis envoyés par des particuliers à l’étranger n’augmentera pas
Tariffe postali: I prezzi per l’invio di pacchi all’estero da parte dei clienti privati non aumenteranno
2. KURZMELDUNGEN/ BREVES/ IN BREVE
- Interpellation Berberat „Preise ausländischer Zeitungen und Zeitschriften in der Schweiz“: Bundesrat stärkt dem Preisüberwacher den Rücken
Interpellation Berberat „Prix des journaux et périodiques étrangers en Suisse“ : le Conseil fédéral soutien le Surveillant des prix
- Gebäudeversicherung Kanton Aargau: Prämienerhöhung nicht missbräuchlich

Gleiche Pille – anderer Preis?

Die Pharmaindustrie ist zweifellos enorm wichtig: Von ihren Produkten hängt unser wichtigstes Gut, die Gesundheit, ab. Aus einer Vielzahl gesundheits- und sozialpolitischer Überlegungen wird der Medikamentenmarkt derart stark reguliert, dass es für Hersteller ein Leichtes ist, für ihre Präparate hohe – bisweilen klar überhöhte - Preise zu verlangen.

Im besonders gefährdeten kassenpflichtigen Bereich werden die Preise deshalb staatlich administriert. Das eidgenössische Departement des Innern verlangt hierbei, dass Schweizer Medikamentenpreise grundsätzlich nicht höher als im wirtschaftlich vergleichbaren Ausland ausfallen und Schweizer Prämienzahler somit nicht diskriminiert werden. Dieser Grundsatz wird jedoch immer wieder durch gezielte Lobbying-Attacken seitens der Pharmaindustrie angegriffen und abgeschwächt – zuletzt mit der Erzwingung der Wechselkurstoleranzmarge von fünf Prozent.

Die Pharmabranche scheint der Auffassung zu sein, sie habe zum Leidwesen der Schweizer Patientengemeinschaft einen künstlichen Wechselkurs verdient, der sie besser stellt als jede andere exportierende Branche. Dies obwohl sie in der Schweiz innerhalb von drei Jahren (2009-2011) bereits 1,5 Milliarden Franken rein währungsbedingte Gewinne erzielen durfte. Weitere 900 Mio. Franken, so Schätzungen, werden in den nächsten Jahren folgen.

Wer sich jetzt mit dem Gedanken zu trösten versucht: Wenigstens bleibt das Geld im Land…, dem sei gesagt: Ein Drittel bleibt im Land, zwei Drittel gehen an ausländische Unternehmen. Der Schweizer Prämienzahler muss bluten – 2012 zahlt er drei Prämienprozente extra. Die Pharmaindustrie dagegen hat nichts zu klagen. Der für die Preissetzung betrachtete Wechselkurs liegt weiterhin über dem realen Kurs. Die Pharmaunternehmen werden somit auch weiterhin währungsbedingte Gewinne ohne Gegenleistung erzielen. Aber auch das wird sie nicht davon abhalten, weiter zu lamentieren, denn wie heisst es so schön: Die Klage ist des Kaufmanns Gruss!

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Geeicht und geprüft – koste es, was es wolle?

Fast alle Miethäuser, Unternehmen und Eigenheime haben sie fest eingebaut: Kaltwasserzähler. Die Wasserversorger installieren sie, Erheben den Verbrauch und warten sie. Wartung ist nötig, da durch Kalkablagerungen der Zähler über die Jahre langsamer wird und der erhobene Verbrauch – zumindest ohne Wartung - nicht mehr dem tatsächlichen entspräche. Dass die Wartung funktioniert, kann man daraus schliessen, dass weder beim zuständigen Bundesamt für Metrologie noch bei den Wasserversorgern grössere Probleme bekannt sind.

Dem Bund scheint das jedoch nicht gut genug. Er prüft, ob die Kaltwasserzähler obligatorisch nachkontrolliert werden sollen.
Die Verordnung dafür, die sich derzeit in der Anhörung befindet, sieht zwei mögliche Kontrollmethoden vor. Die erste wäre eine Stichproben Überprüfung alle sechs Jahre. In Abhängigkeit von der Losgrösse müssten zwischen ein und sechs Prozent aller Zähler kontrolliert werden. Die andere Methode wäre eine im 10jährigen Turnus stattfindende Nacheichung aller Zähler (mehr erfährt man im erläuternden Bericht).

Brauchen wir eine obligatorische Nachprüfung? Fakt ist: Wir haben gar kein Problem mit fehlerhaften Verbrauchserhebungen. Die Wasserversorger kontrollieren die Zähler regelmässig – im eigenen Interesse. Klagen über wirtschaftliche Verluste gibt es keine. Das ist der eine Punkt. Der andere ist, dass der grösste Teil der Kosten einer Wasserversorgung, nämlich 70 bis 100% - je nach Wasserversorger, Fixkosten für Infrastruktur und Bereitstellung sind und somit völlig unabhängig vom eigentlichen Verbrauch. Kleine Abweichungen bei der Verbrauchsmessung, wenn es sie denn gäbe, fallen da nicht schwer ins Gewicht. Wohl ins Gewicht fallen aber die Kosten, die eine behördlich verordnete Kontrolle nach sich ziehen würde; sie dürften in die Millionen gehen. Wer das bezahlen soll, ist bisher offen. Treffen dürfte es schlussendlich einmal mehr den Konsumenten.

Bei genauerem Hinsehen, gibt es weitere Probleme mit der regelmässigen Nachkontrolle. In Stichproben, kann immer nur Gleiches mit Gleichem verglichen werden, das heisst Wasserzähler gleichen Baujahrs, desselben Herstellers etc. Was aber, wenn Wasserzähler, die z.B. in wenig genutzten Ferienwohnungen eingebaut sind, schneller ungenau messen? Müssen dann alle Wasserzähler dieser Art, auch solche in ganz normalen Haushalten, ausgetauscht bzw. revidiert werden? Ich denke, hier löst man mit einer neuen administrativ verordneten Pflicht keine Probleme, hier schafft man aber möglicherweise welche.

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Die Weko im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz

Seit heute steht für die Wettbewerbskommision fest: Der deutsche Autobauer BMW hat mindestens seit Herbst 2010 den Wettbewerb in der Schweiz widerrechtlich erheblich beeinträchtigt. Er verbot Händlern aus dem europäischen Wirtschaftsraum vertraglich Automobile der Marken BMW und Mini in die Schweiz zu exportieren. Mehrere Schweizer Kunden hatten sich beschwert, weil sie erfolglos versucht hatten, diese Autos im Ausland zu kaufen. Sie konnten dadurch nicht von Währungsvorteilen, die sich aus der aktuellen Frankenstärke ergeben, profitieren.
Die Verhinderung von Parallelimporten hatte ebenfalls zur Folge, dass es zu wenig Wettbewerbsdruck auf die einheimischen Händler gab, Währungsvorteile an die Schweizer Kundschaft weiterzugeben.
Der Entscheid der Weko gegen diese Art von Wettbewerbsbeschränkung vorzugehen, ist wegweisend und eine deutliche Warnung an alle, die meinen, Extra-Gewinne durch Extra-Abschottung statt durch Extra-Leistung erzielen zu können!


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Enfin ! « Redevance Billag » pourrait devenir meilleur marché

Le Conseil Fédéral a aujourd’hui mis en consultation une adaptation de la loi sur la radio et la TV –concernant entre autre l’encaissement de la redevance. Je dis « Enfin »– parce que depuis des années on sait que la technologie a dépassé le système de la perception et le point d’ancrage de cet émolument. En effet, aujourd’hui on ne peut plus acheter une voiture sans radio et le WiFi – à haut débit – y compris la possibilité de voir la télé via Internet,  est d’usage général. Je ne suis d’ailleurs  moi-même pas une exception à cela : je ne possède pas de télé à la maison mais plusieurs ordinateurs, sur lesquels je regarde les émissions qui m’intéressent quand j’ai le temps.

 

En principre, je salue le projet de redevance générale indépendante de l’appareil de réception mis en consultation par le Conseil fédéral. Par rapport au système actuel, ce premier changement de système, en augmentant les recettes et en réduisant les coûts d’encaissement, diminue le montant de la redevance.

J’ai suivi depuis le début les discussions liées à la perception et à l’encaissement de la redevance radio et télévision. Après examen du mandat d’encaissement donné à Billag, j’étais arrivé à la conclusion que le système d'enregistrement et de perception des redevances basé sur la possession ou non d’un appareil de réception n’était plus adapté aux réalités actuelles et qu’une modification était dès lors nécessaire. Avec le nombre croissant d’appareils à même de capter les ondes radio et télévision, l’encaissement de la redevance est non seulement difficile à contrôler mais aussi cher. Plus de Fr. 50 mios sont versés chaque année à Billag. C’est pourquoi j’ai prôné une redevance indépendante du support de réception. Il résulte de la multiplicité des appareils de réception que la majorité de la population et des entreprises est soumise à la redevance et que dès lors une taxe dépendante des appareils n’a plus vraiment de sens.

Diverses solutions étaient à même de remplacer l’actuel système de perception. Le principe de la redevance générale étant semblable à un émolument fiscal, j’ai toujours considéré que son financement par la TVA par exemple était aussi approprié, encore plus simple et moins cher que le maintien d’un organe d’encaissement indépendant. Peut-être qu’aujourd’hui nous avons fait un pas qui finalement ira dans cette direction ?

En outre, dès les premières consultations, je n’ai cessé de demander qu’on utilise au mieux toutes les synergies existantes! C'est primordial! L’emploi prévu des registres cantonaux et communaux des habitants et de la plateforme informatique Sedex pour la saisie des ménages ainsi que la proposition d’encaissement des redevances auprès des entreprises par l’Administration fédérale des contributions est par conséquent à saluer.

Les exonérations de certains ménages et  de certaines entreprises prévues dans le nouveau système de redevance générale résultent de la volonté du Parlement.  Je considère toutefois que le seuil de Fr. 500'000 de chiffre d’affaires pour la soumission des entreprises à la redevance est assez élevé. Avec le nouveau système, ménages et entreprises sont soumis à la redevance. Avec le seuil précité, c’est plus de 70 % des entreprises qui en sont dispensées alors tous les ménages, hormis ceux bénéficiant de l’aide complémentaire AVS/AI, y sont soumis.  Par égalité de traitement, on peut se demander si ce seuil devrait être réduit, cela d’autant plus que la part des ménages aux recettes de redevances augmente avec l’accroissement du nombre de ménages (vieillissement de la population, divorces, etc.). Est-ce juste que soit exempté de la redevance le salon de coiffure où la radio marche en continue voire le restaurant italien dans lequel  la télévision est allumée en permanence ? Les discussions seront sans doute intenses lors de la consultation...

Kaufkraftparität bei Medikamentenpreisen?

Die Pharmaindustrie fordert gebetsmühlenartig, dass beim Auslandpreisvergleich der Medikamentenpreise auf einen Kaufkraftvergleich abgestellt werden soll. Nun wird mobil gemacht gegen die kürzliche Anpassung der entsprechenden Verordnung, die die Medikamentenpreise reguliert - wobei der Bundesrat in dieser Revision der Pharmaindustrie bereits entgegen kam! Im Klartext heisst dies: Man hat schon etwas bekommen - aber man will noch mehr. Und dies vor dem Hintergrund, dass die Kosten im Gesundheitswesen seit Jahren klar stärker steigen als beispielsweise unsere gesamte Wirtschaftsleistung - das Bruttoinlandprodukt - oder als die Nominallöhne! Kaufkraftparität bei den Medikamentenpreisen? Diese Forderung ist meines Erachtens nicht angängig. Weshalb? International handelbare Güter sind Weltmarktgüter. Genau dieselben Medikamente, die wir zu uns nehmen, nimmt man auch in Frankreich, Amerika, Deutschland und Norwegen zu sich. Bloss sollen wir für dasselbe mehr bezahlen als im Ausland – einfach deshalb, weil wir in der Schweiz sind. Was die Pharma de facto fordert, ist die Einführung von hypothetischen Wechselkursen basierend auf Kaufkraftparitäten – und zwar nur für die eigene Branche. Eine „Lösung“, die es zum Beispiel für die Export- oder Tourismusindustrie nicht gibt. Kurzum:  Man will den Schutz der eigenen Gewinne – dank administrierter Ordnung und Krisenresistenz der Branche – mittels Abschottung verstetigen.

Krank wird man ungeachtet der Wirtschaftslage. Ich meine: Es gibt keinen einsehbaren Grund, warum dieselbe Pille von den Schweizer Prämienzahlenden zehn, zwanzig oder noch mehr Prozent teurer bezahlt werden sollten als von den Nachbarn im angrenzenden Ausland. Die Pharma profitiert von der Globalisierung – mit Produktionsstätten in Tieflohnländern wie Indien, Pakistan, Fernost oder im günstigeren europäischen Ausland – aber will bei uns einen Schweizer (Preis-)Bonus beanspruchen. Zudem: Der Löwenanteil der in der Schweiz genutzten Medikamente wird aus dem Ausland importiert. Mit einem überhöhten Preis subventionierten wir also indirekt mehrheitlich ausländische Pharmafirmen.

Meines Erachtens geht es nicht an, dass die Schweizer Pharmafirmen von den Standortvorteilen der Schweiz profitieren (wie z.B. stabile politische Verhältnisse, tiefe Steuerbelastung, funktionierende Rechtsordnung, zuverlässige Infrastruktur, tiefes Zinsniveau, guter Fachkräfte- und Forscherpool, sowie die explizit für die Pharmabranche für Parallelimporte auch gegenüber vergleichbaren Märkten geschlossenen Grenzen.etc.) und dafür die Schweizer Prämienzahlenden quasi als Dank noch etwas stärker zur Kasse bitten…

Krankenkassenprämien-Erhöhung – ein kollektives Reizthema

Nein, es ist noch nicht September - also viel zu früh, um nach Luft zu schnappen, weil die neuen Prämienerhöhungen bekannt gegeben werden. Es ist April, vier Monate nach in Krafttreten der letzten Erhöhungsrunde, und schon haben manche Mitbürgerinnen und Mitbürger wieder Post von ihrer Krankenkasse erhalten: Ihre Prämie steigt ab Mai 2012!
Viele Betroffene haben sich bei mir gemeldet und mich gebeten, dieser Sache nachzugehen. Ich habe die Anliegen der Meldenden dem Bundesamt für Gesundheit mitgeteilt, weil es hierfür verantwortlich ist.
Meine Haltung: Formal ist alles in Ordnung. Fehlen einer Krankenkasse Reserven, darf sie auch unterjährig Prämienerhöhungen beim Bundesamt für Gesundheit beantragen. Die Mitglieder wurden informiert und haben ein Sonderkündigungsrecht: Sie können mithin die Kasse wechseln, und im Bereich der Grundversicherung muss sie jede andere Kasse aufnehmen. Soweit, so schlecht. Es bleibt nämlich der Zweifel, ob man wirklich erst im laufenden Jahr bemerkt hat, dass die Reserven nicht ausreichen werden. Hat man sich verkalkuliert oder war es Kalkül: Kunden im Herbst mit moderaten Prämien ködern bzw. halten und im Zweifel, dann im frühen nächsten Jahr die Prämien erhöhen? Der Mai-Termin ist kein Standardtermin , und so darf die betreffende Krankenkasse hoffen, dass einige Mitglieder, vor allem ältere und vielbeschäftigte, die Kündigungsfrist versäumen.
Grundsätzlich müssen Sie als Patientinnen und Patienten nicht fürchten, Opfer von solchen Kalkülen zu werden. Das Bundesamt für Gesundheit, als Instanz zur Genehmigung aller Krankenkassenprämien, muss bei erkennbar zu tiefen Prämieneingaben seine Genehmigung verweigern. Im Einzelfall ist es jedoch möglich, dass es unvorhersehbare Entwicklungen oder Fehleinschätzungen gibt, die zu unterjährigen Prämienerhöhungen führen. John Lennon sagte einmal: Life is what happens to you while you're busy making other plans – das Leben passiert, während man andere Pläne schmiedet. Dies gilt für alle (Lebens-) Bereiche, und insbesondere auch in der Geschäftswelt. 
Ich versichere Ihnen: Ich werde die Entwicklungen bei den Krankenkassenprämien weiterhin aufmerksam verfolgen!
Denn: Seit Einführung des Krankenkassen-Obligatoriums 1996 haben sich die Gesundheitskosten zu Lasten der Krankenversicherung mehr als verdoppelt. Angesichts der steigenden Kosten, deren Spiegel die Krankenkassenprämien sind - habe ich mich in den letzten Jahren schwerpunktmässig mit dem Thema Tarife und Preise im Gesundheits- und Sozialwesen auseinander gesetzt und werde auch weiterhin dran bleiben!

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