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Glasfasernetz Swisscom: Anpassung der Preise

Die Bevölkerung und die Wirtschaft brauchen das moderne Glasfasernetz mit seiner hohen Übertragungskapazität, weil es die steigende Nachfrage nach Datenübertragungen befriedigen kann und die für neue Telekommunikationsdienstleistungen benötigte Infrastruktur liefert. Die Gestaltung der Grosshandelspreise (Wholesale-Preise) für die Anbindung ans Glasfaseranschlussnetz bzw. FTTH-Netz («Fiber to the Home») von Swisscom ist zentral, um eine dynamische Marktentwicklung in der gesamten Schweiz sicherzustellen und wirksamen Wettbewerb zwischen Telekommunikationsdienstleistungen zu fördern. Da parallele Infrastrukturen in diesem Bereich in der Regel wirtschaftlich keinen Sinn machen, müssen auch andere Telekomanbieter Zugang zum Swisscom-Netz zu angemessenen Konditionen erhalten, um ihrer Kundschaft eigene, innovative, vielfältige und konkurrenzfähige Angebote anbieten zu können.

2018 eröffnete ich eine Untersuchung der Preise für die Überlassung einer Glasfaser im Swisscom FTTH-Netz für Telekomanbieter zur Erschliessung ihrer Endkunden. In Verhandlungen konnte eine einvernehmliche Regelung betreffend die Preise für das Produkt «Access Line Optical (ALO)» getroffen werden. Bei diesem Produkt stellt die Swisscom «nur» das physikalische Netz, also unbeleuchtete Glasfasern, zur Verfügung, weitere Infrastrukturen werden durch den jeweiligen Telekomanbieter bereitgestellt. Die Swisscom senkte den monatlichen Preis für das Produkt ALO mit Wirkung ab 1. Oktober 2020 auf maximal 25.00 Franken (exkl. MwSt.). Die einvernehmliche Regelung ist befristet und läuft am  30. September 2022 aus.

Anfang 2022 evaluierte ich die Aktualisierung der von Swisscom zur Verfügung gestellten Angaben zu den Kosten des FTTH-Netzes und der Nachfrage nach FTTH-basierten Wholesale-Produkten. Gestützt auf unsere Analyse habe ich einen Anpassungsbedarf der Preise des Produkts ALO identifiziert. In den darauffolgenden Verhandlungen einigte sich Swisscom mit mir, in Anknüpfung an die Verhandlungen 2020 eine Anschlusslösung zu treffen, die eine Preisanpassung entsprechend dem Rückgang der Kosten pro Anschluss seit 2019 für das Produkt ALO vorsieht:

Swisscom senkt den monatlichen Preis für das Produkt ALO mit Wirkung ab 1. Oktober 2022 um 4 % auf maximal 24.00 Franken (exkl. MwSt.) und senkt den einmaligen Preis für die Neuschaltung einer ALO um 16 % auf maximal 107.00 Franken (exkl. MwSt.). Die anderen einmaligen Preise gemäss dem Handbuch Preise ALO werden dabei nicht erhöht.

 

Réseau de fibre optique de Swisscom : adaptation des prix

La société et l'économie ont besoin d'un réseau de fibre optique moderne et de sa grande capacité de transmission, car il permet de répondre à la demande croissante de transmissions de données et fournit l'infrastructure nécessaire aux nouveaux services de télécommunication. La fixation des prix de gros pour le raccordement au réseau de fibre optique ou au réseau jusqu'au logement FTTH (Fiber to the Home) de Swisscom est essentielle pour garantir une évolution dynamique du marché dans toute la Suisse et pour promouvoir une concurrence efficace entre les services de télécommunication. Comme les infrastructures parallèles dans ce domaine n'ont généralement aucun sens sur le plan économique, d'autres opérateurs de télécommunications doivent également avoir accès au réseau de Swisscom à des conditions raisonnables, afin de pouvoir proposer à leur clientèle leurs propres offres innovantes, variées et concurrentielles.

En 2018, j'ai ouvert une enquête sur les prix de la mise à disposition d'une fibre optique dans le réseau FTTH de Swisscom pour les opérateurs de télécommunications afin de raccorder leurs clients finaux. Des négociations ont permis de trouver un accord à l'amiable concernant les prix du produit "Access Line Optical (ALO)". Avec ce produit, Swisscom met à disposition le réseau physique, c'est-à-dire la fibre optique non éclairée, les autres infrastructures étant mises à disposition par le fournisseur de télécommunications concerné. Swisscom a baissé le prix mensuel du produit ALO à 25.00 francs maximum (hors TVA) avec effet au 1er octobre 2020. Ce règlement amiable est limité dans le temps et expire le 30 septembre 2022.

Début 2022, j'ai évalué l'actualisation des données mises à disposition par Swisscom concernant les coûts du réseau FTTH et la demande de produits de gros basés sur le FTTH. Sur la base de notre analyse, j'ai identifié un besoin d'adaptation des prix du produit ALO. Au cours des négociations qui ont suivi, Swisscom et moi-même avons convenu de mettre en place, dans le prolongement des négociations de 2020, une solution de rattachement au règlement amiable prévoyant une adaptation des prix en fonction de la baisse des coûts par raccordement depuis 2019 pour le produit ALO :

Swisscom baisse le prix mensuel du produit ALO de 4 % à 24.00 francs au maximum (hors TVA) avec effet au 1er octobre 2022 et baisse le prix unique pour la nouvelle activation d'un produit ALO de 16 % à 107.00 francs au maximum (hors TVA). Les autres prix uniques selon le manuel des prix ALO ne seront pas augmentés.

Einen Porsche zahlen und einen VW bekommen...

Seit 2019 gibt es einen nationalen Bericht zur Qualität und Patientensicherheit im schweizerischen Gesundheitswesen. Er wurde im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit im Jahr 2019 erstellt. In der Präsentation zum Bericht steht folgendes zu lesen:

«Qualität und Patientensicherheit im Schweizer Gesundheitswesen: einige beunruhigende Fakten:
•    Die Medikation von 22,5 % der über 65-Jährigen in der Schweiz ist potenziell inadäquat.
•    Zwischen 8 und 15 % der Patientinnen und Patienten werden während ihres Spitalaufenthalts Opfer eines unerwünschten Arzneimittelereignisses.
•    Eine Studie in einem Schweizer Spital ergab, dass 12,3 % der Patientinnen und Patienten während ihres Aufenthalts zu Schaden kommen. Fast die Hälfte dieser Fälle ist vermeidbar.
•    Bei hospitalisierten Erwachsenen beträgt die Dekubitusrate (Druckgeschwür - Übersetzung d. Verf.) 4 % und die Sturzrate 3,8 %.
•    Aus der Auswertung der letzten nationalen Handhygiene-Kampagne ging hervor, dass die Good Practices nur in 53 % der Fälle befolgt wurden.
•    Gemäss einer nationalen Studie in den Pflegeheimen litten 1,7 % der Bewohnerinnen und Bewohner während ihres Aufenthalts an Dekubitus, 2,0 % stürzten und verletzten sich dabei, 5,1 % hatten sich in den vorangegangenen 30 Tagen Harnwegsinfektionen zugezogen.
•    2011 ergab eine Querschnittsbefragung in Schweizer Spitälern, dass 38 % keine Strategie planten, um das Personal zur offenen Besprechung von Fehlern mit den Patientinnen und Patienten zu ermutigen.»*

Klingt das nach einer Goldmedaille in der Disziplin "Qualität"?

Im OECD-Vergleich schneiden wir gut ab, aber für Gold reicht es nicht immer: Herz-Kreislauferkrankungen zum Beispiel sind die häufigste Todesursache in der Schweiz. Die Dreissig-Tage-Mortalität nach Spitaleintritt bei Herzinfarkt (Thirty-day mortality after hospital admission for AMI, Figure 6.12, in: OECD, Health at a Glance Europe 2020) beträgt in der Schweiz 5.1%, in Dänemark hingegen sterben nur 3.2% der Betroffenen, in Holland sind es 3.5% und in Schweden 3.9%. Es gibt also durchaus Luft nach oben.

Regelmässig auf dem Siegerpodest stehen wir auf einem anderen Gebiet: den Kosten. Weltweit liegen wir auf Platz 2 hinter den USA. In Europa sind wir kostenmässig auf Platz 1 der Rangliste. Wir geben immerhin über 12% (Stand 2019) unseres BIPs für Gesundheitskosten aus. Hohes Einkommen, hohe Ausgaben. Nachvollziehbar, denn wir wollen uns Spitzenmedizin leisten. Aber genau das ist der Punkt: Spitzenmedizin und nicht Systemfehler sollen finanziert werden. So darf es beispielsweise keine Anreize geben, Dinge, die medizinisch nicht notwendig sind, aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen durchzuführen. Leider gibt es das mehr als man denkt. In der Vergangenheit wurde immer wieder über Kostenbremsen diskutiert. Die neueste Entwicklung zeigt, dass der Nationalrat nun doch bereit ist, eine allerdings sehr sanfte Version davon, zu installieren. Das ist gut – doch die Frage ist, reicht das?

Fakt ist, es gibt eine natürliche Kostengrenze. Sie ist erreicht, wenn die Mehrheit der Bevölkerung ihre Krankenkassenprämie nicht mehr zahlen kann. Dann sind wir am Ende der Fahnenstange angelangt und es bleibt nur noch die Steuerfinanzierung mit allen dazu gehörenden Konsequenzen. Schon heute kann rund ein Drittel der Prämienzahlerinnen – und –zahler ihre Prämien nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren. Tendenz steigend. Noch können wir diese Entwicklung stoppen. Doch ohne effiziente Kostenkontrolle und dem Beseitigen von Fehlanreizen wird es nicht gehen.

* https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/kuv-leistungen/qualitaetssicherung/praesentation-swiss-national-report.pdf.download.pdf/Pr%C3%A4sentation%20Swiss%20National%20Report%20(DE).pdf 

Labortarife: Wer viel hat muss viel zahlen?

Mein Newsletter vom 3. Februar 2022 hat die Laborkosten zum Thema gehabt. Diese sind in der Schweiz durchschnittlich mehr als doppelt so teuer wie in Deutschland, Frankreich und Holland. Und es darf auch noch es Bitzeli mehr sein, wenn’s direkt in der Arztpraxis analysiert wird: Dann kostet es das Vierfache vom Preis in den Vergleichsländern.

Offenbar habe ich mit diesem Vergleich einigen Staub aufgewirbelt, denn die Branche hat unwirsch reagiert. Was ist etwa von den Argumenten der FAMH (Die medizinischen Laboratorien der Schweiz) zu halten? Ich habe nochmals geprüft und halte fest: Die Preisdifferenzen stimmen so, wie ich sie ausgewiesen habe. Das Sparpotential kann aufgrund neuer Zahlen, die ich letzte Woche erhalten habe, etwas genauer eingeschätzt werden und liegt bei rund 1.25 Mia. Franken: 1 Mia. Franken bei den Kassen und 250 Mio. Franken bei den Selbstzahlern. Ein enormes Potential, das wir wenigstens teilweise ausschöpfen sollten.

Medizinische Analysen sind standardisierte und häufig hochautomatisierte Leistungen. Die Schweizer Labors, die über moderne Laboranlagen verfügen, können ihre Kosten stark reduzieren - durch Materialeinsparung und weniger Personal. Dank Digitalisierung können die meisten Analyseresultate sogar automatisiert freigegeben werden – der Mensch ist oft nur noch marginal involviert. Ob dennoch ein geringfügiger Preisunterschied gegenüber dem Ausland gerechtfertigt ist, wenn die Produktionsfaktoren berücksichtigt werden (z. B. höhere Personalkosten, aber tiefere Zinsen in der Schweiz), müsste eine empirische Studie zeigen – wie ich bereits in meinem Newsletter schrieb.

Die Kaufkraftbereinigung, wie sie die FAMH vorschlägt, geht jedenfalls komplett fehl:
Wenn die Kaufkraftunterschiede in die Preisberechnung eingerechnet würden, käme dies einer Zementierung der Preisinsel Schweiz gleich! Es kann und darf nicht sein, dass wir mehr bezahlen sollen, weil wir mehr bezahlen können. Wozu arbeiten wir länger bei weniger Ferien, bleiben der Arbeit weniger fern und leisten mehr, wenn wir am Schluss nichts davon haben? Warum sollen die tiefen Schweizer Zinsen und die niedrigere Steuerbelastung dank einem haushälterischen Staat uns gleichsam bei den Preisen belasten?

Die Exportwirtschaft zeigt es: Die Schweiz kann preislich durchaus konkurrieren. Wenn aber Märkte abgeschottet werden wie im Gesundheitswesen, dann besteht kein Anreiz, Effizienzpotentiale auszuschöpfen und es können Übergewinne abgeschöpft werden. Darum sind auch in diesem Bereich, solange das Territorialitätsprinzip nicht aufgehoben wird – d.h. solange die Kassen nur in der Schweiz bezogene Dienstleistungen bezahlen müssen – die Preise anhand von Vergleichen mit dem Ausland festzulegen – gerade so, als ob es tatsächlichen internationalen Wettbewerb gäbe.

Unsere Nachbarländer (Deutschland und Frankreich) haben schon vor über 10 Jahren die grossen Reformen im Bereich der Biomedizin verabschiedet. Die Konzentration und Zentralisierung im Sektor der medizinischen Analysen steigerten die Effizienz wesentlich. Die Tarife sind in der Folge stark gesunken. Wie lange schaffen wir es in der Schweiz noch, die teure Versorgungsstruktur zu bezahlen, wenn aktuell schon 27.6 % der Versicherten Prämienverbilligungen beziehen? Vom nötigen Strukturwandel in der Schweizer Laborlandschaft hin zu grösseren Labors würden alle profitieren (Patienten durch rasche Versorgung und höhere Qualität, die OKP durch tiefere Kosten). Insofern kann es, anders als es die FAMH suggeriert, nicht der politische Wille sein, dass unsere teure dezentrale Versorgungsstruktur bei den Laboren einem Strukturwandel vorenthalten bleiben soll. Etwas Anderes sind die Analysen vor Ort, welche in gewissen Fällen sinnvoll sein können, namentlich, wenn sie einen zweiten Besuch in der Arztpraxis unnötig machen. Aber für den vierfachen Preis? Das geht kaum auf.

Doppelte und vierfache Preise in der Schweiz für analoge Leistungen wie in unseren Nachbarländern sind unter keinem Aspekt hinnehmbar. Wir können uns nicht erlauben, ein Sparpotential von über einer Milliarde Franken weiterhin zu vernachlässigen.