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Wettbewerb belebt das Geschäft. Behalten wir unseren Nachbarn im Auge.

Kürzlich war in der NZZ zu lesen, dass deutsche Reisende, die grössere Städte ihres Landes besuchen wollen, von einer neuen Reisemöglichkeit profitieren sollen. Neben Auto, Flugzeug und Bahn werden neu Fernbusse den Wettbewerb beleben.                                               Ähnlich wie bei uns gab es bisher in Deutschland ein Verbot privater Fernbusse. Dieses Verbot zum Schutz der Bahn, wurde nun als unzeitgemäss abgeschafft. Fernbusse sind tatsächlich eine Konkurrenz zur Bahn, da sie häufig deutlich günstigere Preise anbieten können. Lästiges Umsteigen fällt weg dafür gibt es z.T. längere Reisezeiten. Auch aus Umweltgründen macht der Einsatz von Fernbussen Sinn: Ein durchschnittlich besetzter Bus verbraucht pro Passagier deutlich weniger an Treibstoff und hat weniger Treibhausgasemissionen als ein Personenwagen.
Konkurrenz belebt das Geschäft – zeigt die Erfahrung. Ich werde interessiert beobachten, wie sich die Fernbusbranche entwickelt und welchen Einfluss sie auf die Dienstleistungen und Preisgestaltung der Deutschen Bahn haben wird. Sollten sich für die Reisenden spürbar positive Effekte ergeben, müsste man vielleicht auch in der Schweiz über die Bücher?
Echter Wettbewerb sorgt für faire Preise aber er kann noch sehr viel mehr: Er fördert die Kreativität und den Level der Dienstleistung. Und das haben wir alle verdient.

Bildquelle: www.flickr.com, sludgegulper

Die Rechnung für die Rechnung. Schlecht getarnte Preiserhöhungen als Öko-Heiligenschein-Politur?

Bei Cablecom, Orange und Sunrise sind der Kreativität in Sachen Preiserhöhung offensichtlich keine Grenzen gesetzt. Wie ich das meine? Seit Anbeginn der Zeiten ist es doch so: Man zieht in sein Heim, kauft ein Telefon, wählt einen Anbieter, schliesst einen Vertrag, telefoniert und bekommt am Ende der Rechnungsperiode eine Rechnung mit Einzahlungsschein ins Haus geschickt. Diesen Einzahlungsschein nimmt man und zahlt ihn z.B. in der Poststelle ein. Rechnungsnebenkosten für den Telco-Kunden gibt es keine. Nun hielt der technische Fortschritt Einzug und neben der Standard-Papierrechnung sind nun auch Lastschriftverfahren und Internet-Zahlungen möglich und sehr gewünscht. Zwar braucht es hierfür gewisse technische Infrastrukturen, jedoch überwiegen die administrativen Einsparungen diese Investitionen bei weitem.

Halten wir fest: Internet-Zahlungen und Lastschriftverfahren bedeuten für den Telekommunikationsanbieter Einsparungen in äusserst relevanten Grössenordnungen.

Da sich diese Kanäle wachsender Beliebtheit erfreuen, sollte man meinen, das zumindest ein Teil der Einsparungen an die Kunden weitergegeben werden würden. Weit gefehlt! Das Gegenteil ist der Fall. Statt einem Merci an die, die weniger Aufwand verursachen, gibt es eine böse Überraschung für alle, die noch per Papier bezahlen. Sie sollen neu gleich zwei Zusatzgebühren zahlen: Eine für das Zusenden der Rechnung und dann noch die Gebühr, die die Post für Einzahlungen am Schalter erhebt. Wird noch ein Einzelverbindungsnachweis gewünscht, ist eine dritte Gebühr fällig. Das sind gute Nachrichten - für das Konzernergebnis.
Sie fragen sich, wie diese benachteiligende, intransparente und nicht nachvollziehbare Preiserhöhung rechtfertigt wird? Die betroffenen Anbieter versuchen ihren Heiligenschein mit Umweltschutz zu polieren. Das trifft den Zeitgeist. Nur würde der Umwelt sehr viel besser getan, wenn man den potentiellen Nicht-Papierzahlern Anreize böte, ihre Zahlungsart zu ändern statt Grosi Hanni zu bestrafen, weil sie die moderne Technik nicht im Griff hat.

Den hiesigen Telco-Kreativen möchte ich drei Dinge auf den Weg gegeben: 1) Rechnungspreise plus Gebühr „A bis F“ kannte man früher vom Flugticketkauf. Dieser Praxis wurde vom Gesetzgeber erfolgreich ein Riegel geschoben. 2) Für Originalität gibt es hier auch keine Punkte. Die österreichischen Pendants haben genau das gleiche schon versucht - mit desaströsen Erfolg vorm Kadi. 3) Preisvergleiche werden durch den Gebührendschungel massiv erschwert. ABER: Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Wahl sich das nicht anzutun, denn nicht alle Anbieter öffnen die unteren Schubladen für Gewinnmaximierungszwecke.

Die überarbeitete Postverordnung – Feigenblattliberalisierung?

Ist die Post eine Monopolistin? Ja und nein. Gesetzlich verankert ist beispielsweise ihr Monopol für Briefe unter 50g. Hier hat der Kunde keine Wahl, diese Briefe können nur mit dem gelben Riesen versandt werden. Sind die Briefe schwerer, sollte - gemäss der Vorstellung des Gesetzgebers - der Kunde die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Anbietern wählen zu können. Der Wettbewerb müsste also spielen, so jedenfalls der Wille des Gesetzgebers. Kann und tut er das auch? Er tat es bis anhin nicht und ob er dies in Zukunft tun wird,  ist zweifelhalft.

Konkretes Beispiel? Die neue Überarbeitung der Postverordnung soll den Wettbewerb fördern. In Tat und Wahrheit öffnet sie jedoch Tür und Tor für gelbe Preismodelle, die nicht der Kostenwahrheit entsprechen. Schauen wir die Situation an. Die Post muss Infrastrukturen unterhalten, die sie für die Ausübung ihrer Aufgaben benötigt. Das heisst: Sie betreibt u.a. Poststellen, stellt Briefträger an und stattet diese mit Velos, Töffs oder Autos aus.  Das alles kostet und kann plus eine vernünftige Marge in Form von Beförderungskosten den Kunden weiterverrechnet werden. Das ist absolut in Ordnung. Was aber, wenn die „eh da“-Kosten ungleichmässig auf die verschiedenen Produkte umgelegt werden und die Produkte der Kunden-ohne-Wahl besonders stark belastet werden? Genau dies geschieht,  indem beispielsweise der wichtigsten Kategorie von Sendungen im Segment PostMail, den nicht adressierten Sendungen, praktisch keine Kosten für die Endzustellung verrechnet werden. Bei diesen Produkten mit einem jährlichen Sendevolumen von weit mehr als einer Milliarde resultieren dann unrealistisch günstige Preise im Vergleich zu anderen Anbietern, die ihre Infrastrukturkosten verursachungsgerecht verrechnen müssen.

Das sind sehr ungleiche Spiesse und entmutigen wohl noch den letzten Konkurrenten, der sich auf dem Markt positionieren will. Der Wettbewerb, so er überhaupt stattfindet, wird hier verzerrt. Fakt ist, einen fairen Wettbewerb kann es nur geben, wenn alle Anbieter die gleichen Rahmenbedingungen haben. Es ist Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass dies gegeben ist. Anderenfalls kann man sich den Aufwand der teilweisen Marktliberalisierung ersparen, denn „Feigenblattliberalisierungen“ bringen niemandem etwas.

 

Bildquelle: Hans Baldung, Wikimedia

Ein Tag im Leben der Alice B. (38) aus W.

Alice B. lebt in der Schweiz, einer Wirtschaftsordnung, die auf der Wirtschaftsfreiheit basiert. Sie ist eine berufstätige Mutter und lebt ein ganz normales Leben. Sie erzieht ihr Kind, arbeitet, kauft ein, zahlt Rechnungen und das alles im freien Markt? Mitnichten. Der Staat ist in unserem Alltag präsenter als man gemeinhin denkt - und das ist gut so. Der Artikel ist mein Carte-Blanche-Beitrag für die Schülerzeitung des Gymnasiums Immensee: Lesen Sie selbst - Ausschnitt Dialog.pdf (66,88 kb)

Bericht „Frankenstärke und Preise“

Ich habe heute den Bericht „Frankenstärke und Preise“: Volatile Importpreise - robuste Hochpreisinsel veröffentlicht.
Der Bericht befasst sich mit der Frage der Wechselkursvorteile und deren Auswirkungen auf die Preise von importierten Produkten. Ich ziehe in der Analyse eine vorsichtig positive Zwischenbilanz. Die Wechselkursvorteile sind – wenn auch nicht überall und zum Teil mit Verzögerung – den Konsumentinnen und Konsumenten relativ gut weitergegeben worden. Gleichzeitig halte ich aber fest, dass das Problem der Hochpreisinsel Schweiz nach wie vor besteht bzw. sich zum Teil wechselkursbedingt sogar noch verschärft hat. Bei den Anstrengungen zu deren Schleifung darf deshalb nicht nachgelassen werden.  

Co-Marketing Präparate – seltsame Pflanzen, die bestens heilen

Haben Sie schon mal vom Co-Marketing Arzneimitteln gehört? Klingt zu sehr nach Marketing und zu wenig nach Medikament? Vielleicht sind Sie überrascht zu hören, dass es sich bei Co-Marketing Arzneimitteln um 100%-prozentige Kopien des Originalmedikaments handelt. Häufig kommen sie aus derselben Maschine desselben Herstellers wie das Original, werden jedoch anders verpackt und benannt. UND sie kosten meist deutlich weniger als das Original.
 
Wieso macht man so etwas? Aus Sicht der Pharma-Industrie macht solch ein zweigleisiges Vorgehen durchaus Sinn. Der Patentschutz für Original-Medikamente läuft nach einigen Jahren aus. Zur Sicherung der Markanteile, kann schon von Patentablauf ein identisches Produkt zum günstigeren Preis lanciert werden. So hat man bei Patentablauf das Originalmedikament und die günstigere „Original-Kopie“ auf dem Markt verankert und kann so langfristig, auch über den Patentablauf hinaus, Umsätze bzw. Gewinne sichern. Gleichzeitig werden durch den zeitlichen Vorlauf und den günstigeren Preis Generika-Hersteller eher abgeschreckt.
 
Das ganze klingt abenteuerlich, kann für die Patientinnen und Patienten aber durchaus von Nutzen sein. Würden – sofern vorhanden – nur noch die Preise für Co-Marketing Präparate vergütet, könnten die Krankenkassen gewaltige Einsparungen realisieren und das ohne jeden Nachteil für die Patientinnen und Patienten. Schätzungen liegen bei über 70 Millionen Franken und das ohne die Einsparungen, die in Spitälern realisiert werden könnten.
 
Trotz dieser offensichtlichen Win-Win-Situation, will das Bundesamt für Gesundheit auch weiterhin die Kosten für teurere Originalmedikamente vergüten. Sein Argument ist, dass die Pharmahersteller andernfalls die Herstellung der günstigeren Kopien einstellen könnten. Diese Reaktion halte ich für nicht wahrscheinlich. Co-Marketing Präparaten konkurrenzieren nicht die Originalpräparte. Sie werden kreiert, um langfristig Marktanteile insbesondere für die Zeit nach dem Patentablauf zu gewährleisten. Ausserdem ist ihr günstiger Preis kein Altruismus der Pharmaindustrie sondern soll Generika-Hersteller die Anreize nehmen, in den Markt einzutreten. Sicher wäre es eine bittere Pille für die Pharmaindustrie, wenn nur noch die Preise für das Co-Marketing Medikament gezahlt würden aber trotzdem würde sie sicher nicht den Ast absägen, auf dem sie noch länger zu sitzen beabsichtigen.
 
Liechtenstein hat das enorme Sparpotential dieser Präparate bereits erkannt und per Verordnung die Stärkung dieser Produkte beschlossen. Die Lichtensteinische Ärztekammer und der liechtensteinische Krankenkassenverband unterstützen diesen Vorstoss indem sie für die notwendige Information der Versicherten sorgen werden.

Aus meiner Sicht sollten wir für die Schweiz ein ähnliches Vorgehen in Erwägung ziehen. Denn die Co-Marketing Präparate sind eine vielversprechende Kostensenkungspille für unsere Krankenkassenbeiträge und - das ist nicht oft im Leben so – die Pille wäre noch nicht mal bitter.

Bildquelle: www.flickr.com, Kristy Johnson.

Newsletter: Bankkontogebühren für Auslandsschweizer, Neuenburger Notariatstarife, Abwassergebühren, Abfallgebühren

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Newsletter: 5/12

 

 

 

 

 

 

 

 

INHALTSÜBERSICHT
1. HAUPTARTIKEL
Bankkontogebühren für Auslandschweizer: Es gibt mehrere und unterschiedlich teure Optionen für das Führen eines Bankkontos in der Schweiz
2. KURZMELDUNGEN
- Neuenburger Notariatstarif - der Staatsrat folgt den Empfehlungen des Preisüberwachers: Die Preise sinken
- Abwassergebühren: Preisüberwacher richtet Empfehlung an Grosshöchstetten
- Abfallgebühren: Tarife werden dank Preisüberwacher gesenkt