Der neueste Newsletter ist erschienen.
Newsletter Nr. 1/12
INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPALE/ ARTICOLO PRINCIPALE
Medizinische Hilfsmittel: Sparpotential in Millionenhöhe
Moyens auxiliaires : potentiel d’économies de plusieurs millions de francs
Mezzi ausiliari: potenziale di risparmio di diversi milioni di franchi
2. MELDUNGEN/ COMMUNICATIONS/COMUNICAZIONI
- Plakatierung auf öffentlichem Grund: Empfehlungen des Preisüberwachers zur Stärkung des Anbieterwettbewerbs
Affichage sur le domaine public: recommandation du Surveillant des prix visant à renforcer la concurrence
Affissione di cartelloni pubblicitari in luoghi pubblici: raccomandazioni del Sorvegliante dei prezzi per rafforzare la concorrenza tra gli operatori
- Neue Internetvergleichsseite der Preisüberwachung schafft Transparenz bei den Gaspreisen
- Neue Urheberrechtsgebühren auf Mobiltelefonen: Entscheid der Schiedskommission entspricht Empfehlung des Preisüberwachers
- Einvernehmliche Regelung mit Wasserverbund Region Bern
- Stadt Arbon: Voraussichtlich keine Erhöhung der Abfallgebühren
Mit dem heutigen Entscheid senkt die ComCom verschiedene Netzzugangspreise der Swisscom rückwirkend. Swisscom wird verpflichtet, ihr Anschlussnetz (letzte Meile) sowie die Interkonnektion ihren Konkurrentinnen günstiger anzubieten. Dies verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der Swisscom-Herausforderer und führt zu einer Belebung des Telekommarkts. Das Handlungsbedarf besteht, bestätigt eine im Oktober veröffentlichte Studie des Preisüberwachers .
Auf das Jahr 2013 kündet die ComCom eine wichtige Praxisänderung an. Sie wird als Berechnungsbasis moderne Technologien wie Glasfaser beiziehen und nicht mehr auf Kupferbasis abstellen. Sie folgt damit der Empfehlung des Preisüberwachers, der in seiner Stellungnahme vom 10. Oktober 2011 eine Änderung der Herleitung der Zugangspreise fordert. So ist bei der Schätzung der Investitionskosten einer effizienten Anbieterin gemäss Art. 54 Fernmeldeverordnung (FDV) auf eine Technologie abzustellen, die bei modernen Netzen zur Anwendung kommen (Modern Equivalent Asset). Dazu gehören Mobilfunknetze oder Glasfasernetze, nicht aber die teilweise vollumfänglich amortisieren Kupferanschlussnetze der Swisscom. Selbstverständlich wird die um ein Vielfaches höhere Leistungsfähigkeit der Glasfaseranschlussnetze in die Überlegungen einzubeziehen sein.
Die Praxisänderung führt zu einer konsistenteren Umsetzung des LRIC-Modells gemäss Art. 54 FDV, das auf heutige Beschaffungs- und Baukosten abstützt (Wiederbeschaffungsneuwert). Allerdings: Da unberücksichtigt bleibt, das weite Teile des Swisscom Anschlussnetzes vor vielen Jahren zu damaligen Baukosten erstellt wurden und heute vollumfänglich amortisiert sind, unterstützt der Preisüberwacher weiterhin die vom Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation Lombardi in Aussicht gestellt Revision der Fernmeldeverordung.
Kann man mit einer Waage das Fieber messen? Dieser Gedanken ging mir durch den Kopf, als ich heute vom neuen Gebührenindex las, den die Eidgenössische Finanzverwaltung veröffentlicht hat. Worum geht es: In einem Vorstoss hatte vor einigen Jahren Nationalrat Rudolf Steiner gefordert, die Gebührenbelastung der Schweizerinnen und Schweizer zu messen. Unter Hinweis darauf, dass die Ermittlung eines solchen Indexes nicht einfach zu bewerkstelligen sei, hatte sich der Bundesrat damals skeptisch geäussert. Dennoch hatte das Parlament die Motion überwiesen.
Wie ist nun das heute vorgestellte Resultat zu würdigen? Ich bin sehr skeptisch: Der heute vorgestellte Indikator misst nämlich etwas ganz anderes, als der Motionär gemessen haben wollte: Der Indikator misst, ob die Kosten der öffentlichen Hand durch die Gebühren gedeckt sind oder nicht – übrigens ohne diese Kosten zu hinterfragen und mit meines Erachtens teilweise fragwürdigen Berechnungsmethoden, währenddem Steiner einen Indikator wollte, der ausweist, wie hoch die Belastung der Haushalte durch Gebühren liegt, unabhängig davon, was die Gegenleistung ist. Kurzum: Der Indikator misst die Kostendeckung - was der Motionär wollte, ist eine Messung der Belastung.
Es besteht nun die Gefahr, dass aus diesem Index falsche Schlüsse gezogen werden - nämlich dass grosso modo alles in Ordnung sei. Das wäre fatal! Denn in Zeiten, wo auf globalisierten Märkten die Kosten matchentscheidend sind, schwächt das den Kostendruck in unserem Land. Gerade für die Exportindustrie, die bereits mit dem starken Franken zu kämpfen hat, sind das schlechte Nachrichten. Aber auch für den Tourismus, der im Wettbewerb mit ausländischen Destinationen steht und deshalb die Kosten optimieren muss.
Was heisst das für mich? Ich werde meine Arbeit ungeachtet dieses neuen Indexes auch im Bereich Gebühren und Abgaben weiterführen. Denn mir liegt es am Herzen, die Rahmenbedingungen in unserem Land - gerade im Interesse der Sicherung hiesiger Arbeitsplätze - stetig zu verbessern. Ein Kernanliegen ist dabei die Kostenreduktion im Inland - damit wir im Wettbewerb auf den globalisierten Märkten nicht den kürzeren ziehen. Aber auch deshalb, weil man mit einer Waage halt nicht Fieber messen kann.
Bildquelle: Flickr
Heute ist unser >>> newsletter Nr. 7 erschienen.
INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPALE/ ARTICOLO PRINCIPALE
Vergleich zwischen den Preisen für den Internetzugang in der Schweiz und ihren Nachbarländern: Der hohe Preis der Schweizer Angebote ruft nach einer raschen Revision des Fernmeldegesetzes
Comparaison des prix de l'accès à Internet entre la Suisse et ses pays voisins: la cherté des offres suisses justifie un changement rapide de la loi sur les télécommunications
Confronto delle tariffe d’accesso a Internet tra la Svizzera e i Paesi limitrofi: le tariffe elevate delle offerte in Svizzera giustificano una rapida modifica della legge sulle telecomunicazioni
2. KURZMELDUNGEN/ BREVES/ IN BREVE
- Bundesverwaltungsgericht bestätigt Empfehlung der Preisüberwachung zu Tarifen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Therapiezentrum Meggen vollumfänglich
- Regierung des Kantons Graubünden folgt Empfehlung der PUE zu Tarifen für die Akut- und Übergangspflege ab 1.1.2011
- Überprüfung der Tarife der KVA Thun aufgrund veränderter Rahmenbedingungen
Malgré des tarifs notariaux considérés par le Surveillant des prix comme trop élevés, les autorités des cantons de Genève, Vaud, Jura et Valais n’ont pour le moment pas beaucoup bougé dans ce domaine. Les décisions récentes du Parlement argovien devraient constituer un signal pour ces cantons.
En effet, dans le cadre de la révision de la loi sur le notariat et du tarif, la haute autorité argovienne se rallie aux recommandations du Surveillant des prix. D’une part, elle réintroduit dans la loi la possibilité pour le notaire d’appliquer des prix inférieurs au tarif fixé, possibilité qui avait été supprimée à la suite d’une décision de la Cour suprême du canton (Obergericht). D’autre part, elle renonce aux hausses importantes des émoluments fixes pour les authentifications. Concernant le tarif horaire, elle ne suit pas la demande de la Surveillance des prix de limiter le maximum à 250 francs au lieu de 300 francs, mais supprime par contre le minimum de 180 francs.
Etant donné que le canton d’Argovie applique aussi le notariat libre, comme dans les cantons romands précités, le Surveillant des prix relance dès lors un appel à leurs autorités.
Sono lieto di apprendere che la tassa cantonale per lo smaltimento dei rifiuti in Ticino nel 2012 scenderà dagli attuali 175 franchi a 170 franchi alla tonnellata. Questa riduzione si stima che permetterà ai comuni ticinesi di risparmiare circa mezzo milione di franchi l’anno.
Raccomandiamo ai comuni ticinesi, dove la copertura dei costi lo permetta, di far beneficiare il consumatore finale di questo ribasso.