Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

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Newsletter: MiGeL, €, Switch und ÖV

Der neue Newsletter ist erschienen - abrufbar unter diesem Link:
INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
 
1. MELDUNGEN/ BREFS/ IN BREVE
- Einsparpotential bei den Preisen medizinischer Hilfsmittel: 
Empfehlung des Preisüberwachers an das EDI
- Potentiel d’économies au niveaudes prix des moyens auxiliaires médicaux: 
Recommandation du Surveillant des prix au DFI
- Faiblesse de l’euro - frais de dédouanement: 
le DFF n’entre pas en matière sur une augmentation de la franchise de TVA à 8 francs
- Euroschwäche – Zollabfertigungskosten: 
Das EFD lehnt eine Erhöhung der Mehrwertsteuerfreigrenze ab
- Tariffreiheit für die SBB? 
Vorberatende Nationalratskommission KVF beschliesst vertiefte Prüfung
- Liberté tarifaire pour les CFF? 
Examen approfondi par la commission consultative du Conseil national CTT
- SWITCH: En accord avec le Surveillant des prix, 
l’OFCOM refuse les prix proposés pour les noms de domaine

Politischer Starkstrom

Atomstrom polarisiert. Kernkraftwerke stehen seit dem Unfall in Fukushima wieder im Fokus der Öffentlichkeit. Der Bundesrat und der Nationalrat haben sich in den letzten Wochen für den mittelfristigen Ausstieg aus der Kernenergie ausgesprochen und damit ein grosses Echo ausgelöst. Der entsprechende Entscheid des Ständerates wird mit Spannung erwartet. Ein Diskussionspunkt ist immer wieder auch der Preis. Lassen Sie mich einige erste Gedanken zu diesem Thema anreissen.

Ein Verzicht auf den Atomstrom hätte eine Preiserhöhung von rund 20 bis 30 Prozent für elektrische Energie zur Folge, rechneten Experten vor. Für den Endkunden würde dies eine Verteuerung um etwa 10 bis 15 Prozent bedeuten. 

Als Preisüberwacher habe ich – gemeinsam mit der ElCom – die Regulierung des Strompreises sicherzustellen. Je nach Marktsituation habe ich auch mehr oder weniger mit anderen Energiepreisen zu tun: Erdöl- und Erdgaspreise, Fernwärme, Benzin und Diesel, ja sogar Holzschnitzel waren schon Thema bei mir. Deswegen vorab dies: Die internationale Entwicklung der Öl- und Gaspreise prägt meines Erachtens die Kosten der Wirtschaft und der Haushalte stärker als der jüngste Entscheid zum Atomausstieg. Weshalb? Weil die Kosten für die Stromproduktion noch stark von den Preisen der fossilen Energieträger abhängig sind. Dass wir es dabei mit einem internationalen Gross-Kartell – der OPEC – zu tun haben, sei nur am Rande bemerkt. Wichtig zu wissen ist jedoch:  Die schweizerischen Atomkraftwerke decken nur – aber immerhin -rund 10 Prozent des schweizerischen Gesamt-Energiebedarfs.

Wie ist ein allfälliger Ausstieg also aus preislicher Sicht einzuordnen?
Vorab: Die eigentliche Energie macht nur etwa einen Drittel des Strompreises aus: Grob gesagt bezahlt man von einem Franken für den Strom nur rund einen Drittel für die Energie. Rund 40 % fallen für Bau, Unterhalt und Betrieb des Netzes an.  Knapp 30 % fliessen der öffentlichen Hand (also Kantonen und Gemeinden) unter diversen Titeln zu. Deshalb: Auch wenn der „Ausstieg“ nun wochenlang die Schlagzeilen geprägt hat – die reale Bedeutung des Preises für elektrische Energie ist für Haushalte geringer, als man das auf den ersten Blick meint.  

Zudem bleibt noch Zeit: Bis zu einem definitiven Ausstieg aus der Kernenergie können wir Konsumentinnen und Konsumenten unseren Stromkonsum überdenken; einerseits, indem wir bei der Neuanschaffung von elektrischen Geräten auf deren Energieeffizienz achten und andererseits durch einen bewussten Konsum, respektive Verzicht.Je teurer der elektrische Energie wird, desto interessanter werden auch Investitionen in alternative Energien und Energiesparmassnahmen: Die Wirtschaft wird sich hier selbstregulierend anpassen.

Trotzdem besteht auch regulatorischer Handlungsbedarf: Die bestehenden Netze sind zu Effizienzsteigerung anzuhalten; wird Investitionsbedarf geltend gemacht, so gilt es diesen kritisch zu hinterfragen. Mitnahmeeffekte sind zu verhindern und auch die aktuellen regulatorischen Randbedingungen können noch verbessert werden; Lenkungsabgaben sind wirtschaftsverträglicher und deshalb Subventionen, steuerähnlichen Abgaben oder gar Rationierungen vorzuziehen.

Für diese Ziele stehe ich ein. Weder die Stromproduzenten noch die Netzbetreiber sollen im Windschatten eines Atomausstieges überhöhte Gewinne erzielen können. Und besonderes Augenmerk gilt unserem produzierenden Wirtschaftssektor: Günstige Strompreise können für gewisse stromintensive Betriebe überlebenswichtig sein. Hier sind spezielle Massnahmen zu ergreifen, um die internationale Konkurrenzfähigkeit dieser Betriebe nicht unnötig zu gefährden.

Für uns Konsumenten heisst es aber auch: Ohne Sparanstrengungen geht es nicht. Energie ist ein wertvolles Gut, das uns die Natur immer noch relativ günstig zur Verfügung stellt. Denn der billigste Strom ist immer noch derjenige, den man gar nicht konsumiert!

Bildquelle: Wikimedia/Felix König

Newsletter: Hörgeräteversorgung - Cherté d'acquisition appareils accoustiques

Der neue newsletter ist erschienen: 

 

Newsletter Nr. 3/11 

1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPALE/ ARTICOLO PRINCIPALE

Teure Schweizer Hörgeräteversorgung: Systemwechsel muss zu Preissenkungen führen

Cherté d’acquisition d’un appareil acoustique en Suisse : le changement de système doit se traduire par des baisses de prix

 

Apparecchi acustici: il cambio di sistema deve portare a una riduzione dei prezzi

2. KURZMELDUNGEN/ BREFS/ IN BREVE

-  Empfehlungen der Preisüberwachung zu den stationären Spitaltarifen 2011 und zum Tarmed-Taxpunktwert 2010 der öffentlich subventionierten Spitäler des Kantons Bern

-  Empfehlung der Preisüberwachung zum stationären Spitaltarif ab 1. Juli 2009 der Schulthess Klinik in Zürich zu Lasten der Eidg. Sozialversicherer (UV/IV/MV)

-  Swissgrid: ElCom folgte der Empfehlung des Preisüberwachers teilweise

-  Kabelkanalisationen Swisscom: Entscheid Bundesverwaltungsgericht vom 8. April 2011

-  Reduzierte Preiserhöhung der Dauerparkkarte für Mitarbeitende der Flughafen Zürich AG

- Teuerungsanpassung bei Dienstleistungen des Polizeiinspektorats Bern

Verdecktes Rangiermanöver

SBB Ticketautomat

Potentiell höhere Fernverkehrspreise bei den SBB.

Im Rahmen der Bahnreform 2 beriet die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF-S kürzlich auch über eine Anpassung im Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG ; SR 742.31).
Wie die NZZ am letzten Donnerstag richtig festhielt („Kontrolle und Gleichgewichte bei den Billettpreisen“, Paul Schneeberger, NZZ vom 26. Mai 2011), hat die Kommission eine Ergänzung eingebracht, die mit dem übrigen Inhalt der Reformvorlage keinen direkten Zusammenhang hat.

Dennoch hätte diese Ergänzung für Bahnreisende in unserem Land weitreichende Konsequenzen: Nämlich potentiell höhere Fernverkehrspreise bei den SBB.

Gemäss dem vorgeschlagenen neuen Artikel 8a SBBG sollen die Tarife für Verkehrsangebote, die keine Abgeltungen erhalten, so gestaltet werden, dass die vom Bund in den strategischen Zielen festgelegten finanziellen Ziele erreicht werden können. Was bedeutet das: Im Klartext soll der Eigner der SBB über seine Gewinnerwartungen das Tarifniveau wesentlich selber bestimmen.Wie ist das zu beurteilen? Grundsätzlich ist es problematisch, wenn der Eigner in Monopolbereichen allein und ohne Disziplinierung durch den Wettbewerb den Gewinn festlegen kann. Es besteht die Gefahr des Missbrauchs. Wer vertritt die Interessen der Kunden, der Konsumenten? Der Eigentümer kann nicht ohne weiteres die eigenen finanziellen Interessen und gleichzeitig die Interessen der Bahnkunden unter einen Hut bringen.

Die Preisüberwachung ist für die Kontrolle der Preise marktmächtiger Unternehmen in der Schweiz zuständig. Das gilt auch für den öffentlichen Verkehr. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung wird die Preisüberwachung aber kaum mehr Handhabe zur Intervention bei Tariferhöhungen der SBB haben. Letztlich stellt sich mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung die Frage: Soll die SBB auf Paradestrecken unbeschränkt eine Monopolrente abschöpfen können? Für mich ist die Antwort Nein.

Rechtlich ist es zwar möglich, dass das Gesetz in Teilbereichen neu etwas anderes besagt. Und dass in Zukunft der Bundesrat den SBB mit seinen Gewinnvorgaben implizit auch die Tarife vorgibt. Auf Anfrage habe ich das der ständerätlichen Kommission auch bestätigt. Entscheiden darüber wird das Parlament.

 

Die revidierten gesetzlichen Tarifbestimmungen fussen bis jetzt auf keiner breiten öffentlichen Diskussion - in der Ausarbeitungsphase wurden beispielsweise die Konsumentenschutzorganisationen - nicht angehört. Es bleibt zu hoffen, dass diese Diskussion im Parlament nachgeholt wird. Immerhin geht es um Entscheidungen, die tausende von Bahnpassagieren in Zukunft tagtäglich ganz direkt betreffen.

 

Bildquelle: flickr/eti

 

 

 

Spitaltarif-Poker

Ab 2012 werden stationäre Behandlungen in Akutspitälern über ein neues Tarifsystem entschädigt: Diese sog. SwissDRG-Tarife basieren auf einem System mit rund 1‘000 diagnosebezogenen Fallpauschalen. Damit sollen sowohl Betriebskosten als auch Investitionen abgegolten werden.

Die Verhandlungen zwischen Versicherern und Spitälern über die Höhe der Entschädigung für Spitalinvestitionen befinden sich in einer heissen Phase: besonders heftig wird um die Entschädigung für Spitalinvestitionen gerungen. Daran müssen sich neu ab 2012 auch die Krankenversicherer bei allen öffentlichen Spitälern beteiligen.

Zum Verhandlungspoker gehört, dass sich die Spitäler nicht in die Karten blicken lassen. Sie halten sich bedeckt, was die Kostenentschädigung angeht. Für ein derartiges Verhalten zu Beginn eines Verhandlungsprozesses habe ich an sich durchaus Verständnis: Es gehört zum guten Verhandeln dazu.

Die Spitäler bewegen sich möglicherweise aber auf dünnem Eis. Denn gemäss Gesetz müssen sie sämtliche Investitionskosten gemäss Vorgaben in der Verordnung über die Kostenermittlung und Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL; SR 832.104) im Detail ausweisen.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Verhandlungen zwischen Spitälern und Versicherern scheitern. Dann kommt es zu amtlichen Tariffestsetzungen. Deshalb will ich schon jetzt Klartext sprechen: Fehlen die Investitionsangaben oder sind sie unvollständig, werde ich die Kosten im Rahmen meiner Empfehlungen zuhanden der kantonalen Regierungen nach einer strengen normativen Methode berechnen. Dabei steht bei mir ein Berechnungsmodell im Vordergrund, wie es zur Zeit im Bereich der Unfallversicherungstarife angewandt wird.

Die Rechtsprechung bei strittigen Grundversicherungstarifen ist klar: Weisen die Leistungserbringer Kostenkomponenten nicht oder nicht genügend aus, so kommt eine knappe Bemessung zur Anwendung. So wird einerseits sichergestellt, dass die soziale Krankenversicherung keine Kosten übernimmt, die nicht durch sie zu tragen sind. Andererseits wird die Gesundheitsbranche dazu angehalten, bei künftigen Tarifverhandlungen wieder mit offenen Karten zu spielen.
 

Bildquelle: flickr, José Antonio López Suárez

Steuern sind nur die „halbe Miete“

Wenn Umzugswillige Ausschau halten nach einer neuen Bleibe, dann konsultieren sie nicht selten via Internet sogenannte Steuervergleichsrechner: Was passiert mit meiner Steuerbelastung, wenn ich von A nach B, C oder D ziehe?

Dass diese Rechnung aber nur die halbe Wahrheit beinhaltet, hat eine heute veröffentlichte Studie der Credit Suisse gezeigt: Unter dem Titel „Wo lebt’s sich am günstigten“ hat die CS versucht, ein kompletteres Bild der finanziellen Belastungen je nach Wohnort zu zeichnen. Resultat: Heuer schwingt der Kanton Uri obenaus. Zielpublikum der Studie sind in erster Linie die Umzugswilligen, die ihre finanzielle Situation optimieren möchten. Bei näherem Hingucken könnte die Studie aber für ganze andere interessant sein.

Zum Beispiel für
- Verantwortungsträger im Gesundheitswesen, wenn sie sehen, dass Ihr Kanton wegen der Krankenkassenprämien schlecht abschneidet,
- Verkehrspolitiker, wenn sie lesen, dass sich Pendeln nicht nur ab und zu lohnt, sondern bisweilen aus finanziellen Gründen für tiefe Familieneinkommen gar keine Alternative zum Pendeln besteht,
- Infrastrukturpolitiker, wenn sie sehen, dass aufgrund überhöhter Strom-, Wasser oder Abwasserpreise das Ranking ihrer Region abfällt.

Übrigens: Auch der Preisüberwacher hilft in solchen Fragen zu vermehrter Transparenz. Zum Beispiel mit unserem Tarifrechner im Bereich Wasser – Abwasser – Abfall. Gerade kürzlich haben wir zum Beispiel für verschiedene Kategorien die Jahreskosten in verschiedenen Ortschaften ausgerechnet – die Studie findet sich auf unserer Webseite.
Hier die Resultate für ein Einfamilienhaus einer Kleinfamilie (Bild klickbar):
Graphik Jahreskosten Wasser Abwasser Abfall 50 Städte Schweiz

Wabab-Grafik.JPG (148,13 kb)

Pflegebedürftige Heimfinanzierung

Letzte Woche ist eine neue Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums mit dem Titel „Pflegebedürftigkeit und Langzeitpflege im Alter erschienen. Angesichts der zunehmenden Anzahl Pflegebedürftiger wird die Finanzierung von Heimaufenthalten älterer Menschen zunehmend auch sozialpolitisch zum Thema.

 

Anfangs dieses Jahres wurde die neue Pflegefinanzierung in Kraft gesetzt. Ziel der Regelung ist es, die schwierige Situation bestimmter pflegebedürftiger Personen zu entschärfen, ohne die Krankenversicherung finanziell zusätzlich zu belasten. Die obligatorische Krankenversicherung bezahlt im heutigen System nun überall die gleichen Beiträge an die KVG-pflichtige Pflege. Die Heimbewohnerinnen und -bewohner übernehmen bei Bedarf in Ergänzung dazu laut Gesetz maximal 21.60 Franken pro Tag an die Pflege. Kantone und Gemeinden müssen auf Grund Ihrer Restfinanzierungspflicht einspringen, wenn die Beiträge der Krankenversicherer und der Bewohner in einem Heim nicht ausreichen.

Neben der Pflege werden den Bewohnerinnen und Bewohnern Pensions- und Betreuungskosten zu 100% in Rechnung gestellt (zum Teil besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen). Bereits im Jahre 2008 habe ich darauf hingewiesen, dass es meines Erachtens unerlässlich ist, dass  Umfang von Pflege und Betreuung genauer definiert werden müssen, um allfälligen „kreativen“ Rechnungsstellungen zu verhindern, d.h. eine Verrechnung von Pflegekosten unter anderem Namen. Meine Befürchtungen haben sich nun teilweise bewahrheitet.

Ich bin der Ansicht, dass sich die Kantone ihrer Verantwortung stellen müssen und habe deshalb bereits vor Einführung des neuen Finanzierungssystems Empfehlungen an die Kantone Solothurn und Basellandschaft abgegeben. Auch im direkten Gespräch mit Kantonsregierungen konnten mich die vorgebrachten Argumentationen nicht überzeugen.

Eine korrekte Umsetzung von Bundesrecht (aus meiner Sicht spricht vieles für eine rückwirkende Korrektur per 1.1.2011) hat nun höchste Dringlichkeit, ist doch die finanzielle Mehrbelastung für einzelne Betroffene massiv. Diese Menschen haben Anspruch darauf, dass dem gesetzgeberischen Willen nachgelebt wird und es kann aus meiner Sicht nicht angehen, dass hochbetagte Bewohnerinnen oder ihre Angehörigen gezwungen werden, Ihr Recht mühsam gerichtlich einklagen zu müssen.

Bildquelle: Flickr / Ulrichkarljoho