Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Internet-Shopping: Hoffnung am Horizont!

Immer wieder heisst es in der politischen Diskussion, dass wir uns auf Globalisierung einstellen und den freien Wettbewerb stärken sollen. Grenzen werden abgebaut, und die Schweiz schliesst jährlich Freihandelsabkommen, die unserer Exportindustrie und Grossfirmen zu Gute kommen. Wenn jedoch der einzelne Bürger, die einzelne Bürgerin von offenen Grenzen und Warenfluss über die Grenzen profitieren will, vergällen Zollvorlagegebühren ihnen das Geschäft: Internet-Shopper etwa, die eine Ware im Ausland bestellen und via Post oder einen Spediteur zu sich nach Hause liefern lassen, werden nicht selten mit Gebühren belastet, die in keinem vernünftigen Verhältnis zum Warenwert stehen.

Ich habe hierüber schon mehrmals gebloggt und versprochen, am Thema dran zu bleiben. Und beim Preisüberwacher gibt es ein ganzes Dossier zum Thema, denn es ist seit Jahren ungelöst. Nachdem letztes Jahr das Finanzdepartement meine Empfehlung noch abgelehnt hatte, zeigt sich nun Licht am Horizont: Der Gesamtbundesrat hat am vergangenen Mittwoch einen parlamentarischen Vorstoss von Nationalrätin Leutenegger-Oberholzer in jenen Punkten angenommen, die meine Forderungen in diesem Bereich aufgenommen hatte: Gemäss der bundesrätlichen Antwort auf diesen Vorstoss ist der Bundesrat bereit, die Mehrwertsteuer-Freigrenze von 5 auf 10 Franken zu erhöhen, und er will im Rahmen der Einführung eines neuen, vereinfachten Verzollungsverfahrens auch private Spediteure dazu verpflichten, dieses vereinfachte (und damit günstigere) Verfahren anzuwenden. Diese Forderungen hatten im übrigen auch die Konsumentenschutzorganisationen aufgenommen.

Ich freue mich über diesen Entscheid - denn damit besteht Hoffnung, dass dieses leidige Thema - es ist eines der wichtigsten Themen bei den Bürgerbeschwerden - zumindest teilweise eine Lösung erfahren wird. Denn mit der Erhöhung der Freigrenze werden Waren bis zum Wert von rund 130 Franken mehrwertsteuerfrei, und auch zollfrei, eingeführt werden können. Es ist davon auszugehen, dass für die Verarbeitung dieser Sendungen in Zukunft keine Zollvorlagegebühren zu entrichten sein werden. Und die Verpflichtung, das vereinfachte Verzollungsverfahren auch für private Spediteure zur Pflicht zu machen, dürfte auch bei diesen zu Gebührensenkungen führen.

Kurzum: Es besteht Hoffnung, dass in Zukunft auch der Einzelne, und nicht nur Grosskonzerne, von der Globalisierung und offenen Grenzen vermehrt profitieren können!

Wiederbeschaffungsneuwerte: Vorfinanzierung möglicher künftiger Investitionen

KabelsalatDie Kabelnetzbranche hat kürzlich öffentlich Position für die Verwendung von Wiederbeschaffungsneuwerten bei der Regulierung von Preisen bezogen. Was bedeutet das?

Zunächst: Es geht um die kalkulatorische Buchhaltung, die strikte von der Erfolgsrechnung/Bilanzierung zu trennen ist. Hier werden Kosten kalkuliert, um Preise festzulegen. Jedes Gut, jede Dienstleistung verursacht bei der Erstellung Kosten, und zwar sowohl Kapitalkosten (eingesetztes Kapital muss amortisiert und verzinst werden) als auch Betriebskosten. Für die Kalkulation der Kapitalkosten können verschiedene Werte herangezogen werden:
- Wiederbeschaffungsneuwerte (wieviel müsste ich heute bezahlen, um die gleichen Anlagen wieder neu aufzubauen?),
- Anschaffungszeitwerte (wieviel bliebe heute übrig, wenn ich von Anbeginn weg linear über die Lebensdauer der Anlagen abgeschrieben hätte?), und
- Buchwerte (wie viel Kapital habe ich heute tatsächlich noch in den Anlagen investiert?)
sind einige Beispiele.  

Werden nun Wiederbeschaffungsneuwerte in der Kalkulation verwendet, so bedeutet dies, dass in aller Regel höhere Publikumspreise resultieren – und deshalb kann ich die Haltung der Kabelnetzbetreiber nachvollziehen. Ein mögliches Korrektiv wäre der wirksame Wettbewerb: Wer aufgrund zu offensiver Kalkulation zu hohe Preise verlangt, wird vom Mitbewerber ausgestochen – und letztlich aus dem Markt gedrängt, ganz unabhängig davon, wie er abgeschrieben hat. Was aber, wenn eben kein Wettbewerb herrscht - was ist dann aus regulatorischer Sicht von Abschreibungen nach Wiederbeschaffungsneuwerten zu halten?

Bei mir landen Dossiers aus den Bereichen Energie, Telekommunikation, Wasser, Abwasser, Abfall, und vielen mehr, in welchen immer wieder dieselbe Forderung gestellt wird. Und: Es gibt Gründe, die für die Verwendung von Wiederbeschaffungswerten in der Kostenrechnung sprechen. So kann eine Unternehmung, die sich im Wettbewerb behaupten muss, mit Wiederbeschaffungsneuwerten zu kalkulieren versuchen. Die Überwälzung der kalkulatorischen Abschreibungskosten auf die Preise wird ihr dann gelingen, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Investitionen tätigt. Sie trägt aber auch das Risiko, bei Fehlentscheiden Verluste zu schreiben. Solche Unternehmen, die im Umfeld von wirksamem Wettbewerb agieren, werden aber grundsätzlich nicht reguliert. Der Staat soll und darf im Hinblick auf Preise nur intervenieren, wenn ein Marktversagen vorliegt.

Wie steht es denn nun aber mit regulierten Unternehmen? Natürliche Monopole sind die wichtigsten Beispiele aus meinem Tätigkeitsbereich. Dazu gehören auch die Stromnetze: Wir haben die letzten Jahre und Monate eindrücklich gesehen, dass in den Stromnetzen enorme stille Reserven versilbert worden sind, mit der Konsequenz starker Preiserhöhungen – und dabei lässt das StromVG (Stromversorgungsgesetz) noch nicht mal Wiederbeschaffungsneuwerte, sondern „nur“ Anschaffungszeitwerte zur Kalkulation zu. Die Diskussion um die Wertbasis – Wiederbeschaffungsneuwerte, Anschaffungszeitwerte, Buchwerte – ist eine sehr komplizierte. Ich bediene mich deshalb eines Beispiels:

Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein Möbelhaus gründen und gingen zu den zukünftigen Kunden hin mit der Bitte, sie möchten Ihnen doch schon mal einen Vorschuss (entsprechend dem Anschlussbeitrag bei Infrastrukturnetzen) geben, quasi um dann später bei Ihnen einkaufen zu können. Selbstredend würden die ersten Jahre die Möbel dann auch noch etwas zu teuer verkauft, weil Ihr Möbelhaus zwar jetzt steht – es wurde ja von Ihren künftigen Kunden vorfinanziert – Sie aber auch schon das Geld erwirtschaften möchten, um das Haus in 50 Jahren ersetzen zu können.

Genau so funktioniert in unregulierten Monopolbereichen das Prinzip der Kalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungsneuwerten – im Wettbewerb wäre das undenkbar, weil Sie den „Anschlussbeitrag“ entweder nicht erhalten würden oder sich beim Vertragsabschluss verpflichten müssten, den „Anschlussbeitrag“ bei der späteren Preisfestlegung zu berücksichtigen (d. h. tiefere Preise zu offerieren).

Als Preisüberwacher muss ich mich an den Regeln des Wettbewerbs orientieren. Das heisst: Was bereits durch den Kunden finanziert worden ist, wird nicht nochmals abgeschrieben und auch nicht verzinst. Deshalb wehre ich mich gegen die systematische Verwendung von Wiederbeschaffungsneuwerten. Im Stromversorgungsgesetz und in der Gesetzgebung zur Berechnung der Spitaltarife zu Lasten der Grundversicherung müssen im übrigen aus den obigen Gründen die Abschreibungskosten aufgrund von (tieferen) Anschaffungszeitwerten berechnet werden.  

Bildquelle: flickr (Bolti22)

Bücherpreise: Ein Wettbewerbsprivileg muss einen Preis haben.

Prix du livre: Pas de privilèges sans contre-prestation.
Prezzi dei libri: Controllo necessario.
 

Auf politischer Ebene ist seit gut fünf Jahren eine parlamentarische Initiative hängig, die für die Schweiz eine gesetzliche Verankerung der Buchpreisbindung verlangt. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates WAK-S hatte anlässlich der Sitzung vom 16. Oktober 2009 Nichteintreten beschlossen. Der Ständerat ist ihr jedoch nicht gefolgt und hat das Geschäft an die Kommission zurückgewiesen. Am 26. Februar 2010 hat die Kommission nun ihre Detailberatung abgeschlossen und das Ergebnis publiziert.

Einerseits will sie Bücher, welche aus dem Ausland zugestellt werden, vom Geltungsbereich der gesetzlichen Preisbindung ausnehmen. Konkret sollen also z.B. Internetkäufe von Schweizer Konsumenten im Ausland nicht einer Preisbindung unterstellt werden, zumal dies auch Probleme im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen mit der EU mit sich bringen könnte.Andererseits beantragt die Kommission, das vom Nationalrat beschlossene Bandbreitenmodell abzulehnen und eine Beobachtung des Büchermarktes durch den Preisüberwacher vorzusehen. Der Preisüberwacher soll nötigenfalls dem Bundesrat beantragen können, maximal zulässige Preisdifferenzen zum Ausland festzulegen. Dadurch könnten faire Buchpreise garantiert werden, welche den Kosten in der Schweiz angemessen Rechnung tragen (vgl. Medienmitteilung)

Wie ich schon letztes Jahr in meinem Newsletter Nr. 4/09 festgehalten habe, steht die Preisüberwachung als Wettbewerbsbehörde einem Buchpreisbindungssystem mit Skepsis gegenüber, soll doch die Bücherbranche so mittels Gesetzgebung vom Wettbewerbsprinzip ausgenommen werden. Es ist jedoch letztlich ein (kultur-)politischer Entscheid, den das Parlament fällen muss. Die Einräumung eines derartigen Privilegs muss aus meiner Sicht aber zwingend mit einer Verankerung einer wirksamen Überwachung der Bücherpreise verbunden sein, die auch in der Lage ist, Preismissbräuche effektiv zu verhindern.Das  vom  Nationalarat beschlossene Bandbreitenmodell würde diesem Erfordernis nicht gerecht werden.  

Nun geht die Diskussion in eine nächste Runde. Was denken Sie? Man darf auf jeden Fall gespannt sein, wie das Parlament schlussendlich in dieser Frage und zur Frage der Buchpreisbindung entscheiden wird.

Bildquelle: flickr.com (just.luc)

Prix des TP: Nous sommes en train d'analyser

ÖV-Preise: Wir analysieren
Prezzi del trasporto publicco: prima l'analisi!

Il y a quelques semaines, sur ce blog j'avais écrit que les TP pourraient vouloir augmenter les prix pour décembre 2010. Entre temps, l'UTP et les CFF ont fait savoir qu'en effet, ceci est leur plan (voir le communiqué de l'UTP ).
La Surveillance des prix est en train d'analyser cette augmentation. Nous allons décider s'il y a lieu d'approfondir l'enquête de cette hausse sur l'ensemble des mesures ou des aspects particuliers de la hausse dans un délai de trente jours. Donc, nous devons d'abord regarder les infos et chiffres qui appuient cette décision, avant de pouvoir communiquer ce que nous en pensons. Alors, plus d'infos après l'analyse. Merci de bien vouloir patienter - ce qui ne devrait pas être difficile, vu que cette hausse éventuelle n'entrera en vigueur de toute façon seuelement à la fin de cette année. Pour l'année en cours, nous pouvons toujours nous réjouir que les prix resteront au même niveau que l'année passé - voir le blog de printemps 2008!

Zahnimplantate: Grosse Preisunterschiede

Die Preisüberwachung hat eine Umfrage zu den Einkaufspreisen von Zahnimplantaten für Schweizer Zahnärzte vorgenommen und diese Preise mit denjenigen in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und den USA verglichen. Demnach unterscheiden sich die Schweizer Preise nur wenig von denjenigen der untersuchten Länder. Die Analyse hat jedoch innerhalb der Schweiz grosse Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Herstellern/Vertreibern offenbart. Lesen Sie hier weiter.

La Surveillance des prix a effectué une enquête sur les prix d’acquisition des implants dentaires en Suisse et les a comparés avec ceux en Allemagne, en Autriche, en France, en Italie et aux Etats-Unis. L’analyse démontre l’existence de grands écarts de prix entre les fabricants/fournisseurs en Suisse, mais de faibles écarts de prix entre la Suisse et les autres pays de l’étude. Lire la suite.

La Sorveglianza dei prezzi ha condotto un’indagine sui prezzi d’acquisto degli impianti dentali in Svizzera, comparandoli con quelli tedeschi, austriaci, francesi, italiani e americani. L’analisi evidenzia grandi differenze di prezzo tra i fabbricanti/fornitori in Svizzera, ma soltanto lievi differenze tra la Svizzera e gli altri Paesi presi in esame. Leggete la nuova Newsletter.

Bildquelle: flickr

Gastblog - Buchpreisbindung: Gegen politbürokratische Preisfestsetzungen

Ab sofort schreiben gelegentlich auch Gastautoren aus Kreisen der Politik, der Wirtschaft oder der Konsumenten Beiträge auf diesem Blog. Diese neue Serie erscheint in loser Folge. Die Gastbeiträge geben ausschliesslich die Meinung des betreffenden Autors wieder und müssen sich selbstverständlich nicht mit jener des Preisüberwachers decken.

Den Anfang macht heute Dr. Boris Zürcher, Leiter Wirtschaftspolitik bei Avenir Suisse.

Dr. Zürcher, Avenir SuisseMehrere politische Parteien fordern in ihren Programmen einen Abbau der Hochpreisinsel Schweiz. Trotz dieser Ausgangslage sind die Preise in der Schweiz in vielen Bereichen im internationalen Vergleich immer noch überhöht, was oft staatlicher Regulierung anzulasten ist.

 

Die rasche Ausbreitung der Internetnutzung zusammen mit der Globalisierung hat mit sich gebracht, dass zunehmend früher nicht handelbare Güter und Dienstleistungen heute handelbar geworden sind. Die Preistransparenz ist gestiegen und in vielen Bereichen sind als Folge davon die Preise erodiert oder es haben sich neue und innovative Geschäftsmodelle durchgesetzt. Beides zum Wohl der Konsumenten.  

 

Vor zehn Jahren lag vermutlich der Anteil von über Internet gehandelter Bücher noch unter 10 Prozent. Heute dürfte der Anteil deutlich höher sein, vor allem was teure Fachliteratur angeht. Wenn nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat nach knapp zwei Jahren „freiem Markt“ mit der Wiedereinführung der Buchpreisbindung liebäugelt, wähnt man sich im falschen Film. Denn weit und breit sind keine negativen Konsequenzen der Aufhebung der Buchpreisbindung auszumachen.

 

Erstaunlicherweise kommt diese Forderung zudem von genau jenen Parteien und Politikern, die sonst keine Gelegenheit auslassen, die Hochpreisinsel Schweiz zu beklagen. Trost bietet wenigstens, dass eine wirkungsvolle Buchpreisbindung nicht umhin kommen wird, auch den Internethandel zu regulieren. Wie sinnlos und absurd ein solches Unterfangen letztlich wäre, zeigt China, das auch mit einer rigorosen staatlichen Zensur nicht in der Lage ist, den freien Datenfluss vollständig zu unterbinden.