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Zusatzversicherungen: Die FINMA macht ernst

Im September dieses Jahres hatte ich im Blick eine Kolumne publiziert, die das Thema Kostenabrechnungen der Zusatzversicherungen aufgegriffen hat. Darin kritisierte ich einerseits, dass die Mehrleistungen, welche die zusatzversicherten Patienten zugute haben, nirgends definiert sind. Mein zweiter Kritikpunkt war, dass Privat- und Halbprivatversicherten Patienten trotz Fallpauschalen, die von der obligatorischen Grundversicherung getragen werden, oftmals ein Mehrfaches der eigentlichen Fallpauschale in Rechnung gestellt werden. Diese Doppelverrechnungen belasten seit vielen Jahren die Zusatzversicherer enorm und schaffen Fehlanreize, unnötige Behandlungen bei dieser Patientengruppe durchzuführen. Da auch die unnötigen Behandlungen über die Fallpauschalen der Grundversicherung abgerechnet werden, verschärft dieser Fehlanreiz auch den finanziellen Druck auf die Grundversicherung und trägt dazu bei, dass die Krankenkassenprämien unnötig steigen.

Ich bin ist auf der Seite der Leistungserbringer ebenfalls tätig geworden, indem ich Einfluss auf die Preise Seitens der Spitäler genommen haben – zum Beispiel beim Spital Thun (vgl. Einvernehmliche Regelung Preisüberwacher/Spital Thun ). Zur Zeit laufen hier weitere Arbeiten im Rahmen einer Marktbeobachtung. Schliesslich hatte bereits die Expertengruppe Kostendämpfung (vgl. https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/50084.pdf . M 28 Seite 77 ff.)  des EDI und darauf aufbauend der Bundesrat das Thema aufgegriffen und – zurecht – Druck gemacht. Darüber habe ich bereits früher gebloggt.) 

Die FINMA hat die Situation nun ausführlich analysiert und kommt zum Schluss, dass die Rechnungen im Bereich der Krankenzusatzversicherung häufig intransparent sind und zum Teil unbegründet hoch oder ungerechtfertigt scheinen. Sie fordert die Behebung der Missstände und wird erst danach die neuen Spitalzusatzversicherungsprodukte genehmigen.

Die FINMA schreibt, dass Vor-Ort-Kontrollen zeigten, dass Arzt- und Spitalrechnungen in der Krankenzusatzversicherung zum Teil unbegründet hoch oder ungerechtfertigt schienen. In vielen Leistungsabrechnungen wurde nicht ersichtlich, welche Mehrleistungen der Zusatzversicherung in Ergänzung zur definierten Fallkostenpauschale aus der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in Rechnung gestellt wurden. Die FINMA zieht daraus den Schluss, dass die Versicherer nicht effektiv kontrollieren können, inwieweit die vergüteten Kosten im Verhältnis zu den tatsächlich erbrachten Zusatzleistungen angemessen sind. Die konkret beanstandeten Punkte können hier nachgelesen werden.

Die FINMA hält auch fest, dass derzeit nicht beziffert werden kann, in welcher Grössenordnung sich die zu hoch verrechneten Leistungen im Bereich der Spitalzusatzversicherungen bewegen. Sie geht jedoch von einem signifikanten Betrag aus, der den Prämienzahlern nicht belastet werden sollte. Deshalb formuliert sie die klare Erwartung an die Zusatzversicherer, nur noch Abrechnungen für echte Mehrleistungen ausserhalb der obligatorischen Krankenzusatzversicherung zu akzeptieren und sicherzustellen, dass die verrechneten Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Mehrleistungen stehen. Künftig werden die Versicherer ihr gegenüber den Nachweis erbringen müssen, dass sie diese Grundsätze einhalten und wirksame Kontrollen zur Verhinderung ungerechtfertigter Abrechnungen bestehen.

Die FINMA formuliert ihre Erwartungen an die Versicherer wie folgt:

Die Versicherer müssen dafür sorgen, dass die Leistungserbringer transparente und nachvollziehbare Abrechnungen erstellen.

•    Die Versicherer dürfen nur für Leistungen aufkommen, die wegen Mehrleistungen gerechtfertigt sind, die also über die in der OKP gedeckten Leistungen hinausgehen und preislich begründbar sind. Dafür sollen sie für vergleichbare Leistungen z. B. Quervergleiche mit anderen Leistungserbringern anstellen.
•    Die Versicherer sollen wo nötig die Verträge mit den Leistungserbringern anpassen oder neue Verträge abschliessen, um diesen Kriterien Rechnung tragen zu können.
•    Die Versicherer haben, soweit nicht bereits geschehen, ein wirksames Controlling aufzubauen, das sicherstellt, dass die erwähnten Anforderungen umgesetzt und permanent eingehalten werden.

Wenn diese entschiedenen Forderungen der FINMA konsequent umgesetzt werden, werden wir die  Grössenordnung der Einsparungen und damit das Ausmass des Missstandes kennenlernen. Ich begrüsse dieses Vorgehen und sehe es als wichtiges und richtiges Signal an die Spitäler und Versicherer, dass die Zeit der Ausnützung von Spielräumen oder Regulierungslücken nun endgültig abläuft. Auch ich bleibe am Thema dran!


Quelle und weitere Informationen: Medienmitteilung FINMA 17.12.2020: Krankenzusatzversicherer: FINMA sieht umfassenden Handlungsbedarf bei Leistungsabrechnungen

Ein Twitter-Adventskalender für Generikapreise

Die Generikapreise sind in der Schweiz viel zu hoch. Denn die Schweizer Preise für Generika weichen stark von denen des Auslands ab.

Generika haben den selben Wirkstoff wie die dazugehörigen patentabgelaufenen Originale, sind aber preisgünstiger und helfen so eigentlich, Kosten zu sparen.

Um in dieser Sache konkret zu werden, werde ich jeden Tag im Advent je ein Beispiel twittern (@MisterPrezzi). Es wird jeweils der Preis eines in der Schweiz verkauften Wirkstoffs und der Preis in einem anderen europäischen Land genannt. Die Differenz wird als Prozentsatz ausgewiesen.

Bei den Beispielen handelt es sich um die umsatzstärksten, patentabgelaufenen Wirkstoffe nach dem siebenstelligen ATC-Code mit einer O/G Bezeichnung (d.h. Original/Generikum) auf der Spezialitätenliste. Es wurden nur oral einnehmbare Tabletten und Kapseln (inkl. Filmtabletten, Schmelztabletten, dispergierbare Tabletten sowie Retard Kapseln/Tabletten) ausgewählt. Ausgeschlossen wurden Präparate, bei denen es keine gleichen Packungsgrössen/ Dosierungen im Ausland gab. Eine Ausnahme bilden die bekannten Wirkstoffe Paracetamol und Acetylsalicylsäure ASS (wirkstoffgleich wie Aspirin Cardio), welche keine O/G Bezeichnung haben, aber wegen ihrer Bekanntheit trotzdem integriert sind.

Die verglichenen Länder sind alle BAG-Vergleichsländer mit öffentlich zugänglichen einheitlichen Preislisten (d.h. Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien Dänemark, Schweden und Finnland). Es sind Beispiele von Packungsgrössen-Dosierungs-Kombinationen, bei denen eine grosse Preisdifferenz zum Ausland sichtbar wird.

Die Medikamentenpreise stammen vom November 2020. Es sind Publikumspreise, d.h. sie enthalten die Vertriebsmarge und die Mehrwertsteuer (in der Schweiz 2.5%). Allfällige Apothekerzuschläge (in der Schweiz die leistungsorientierte Abgeltung, LOA) wurden nicht berücksichtigt. Die ausländischen Preise wurden mit den Devisenkursen der Schweizerischen Nationalbank (SNB), dem Monatsmittel von Oktober 2020, umgerechnet. Der Preisvergleich erfolgte mit dem jeweils günstigsten Produkt des genannten Wirkstoffs mit einer bestimmten Dosierung und Packungsgrösse. Es sind einzelne Beispiele, sodass eine andere Kombination von Dosierung und Packungsgrösse einen anderen Preisunterschied ergeben kann.

Die Preise stammen aus folgenden Quellen:

Schweiz: www.spezialitaetenliste.ch
Deutschland: www.dimdi.de/dynamic/de/arzneimittel/festbetraege-und-zuzahlungen
Österreich: www.sozialversicherung.at/oeko/views/index.xhtml (Es sind die Kassenverkaufspreise. Die MwSt. von 10% ist darin nicht enthalten und muss eingerechnet werden. Die Preise für Privatpatienten sind anders.)
Frankreich: http://base-donnees-publique.medicaments.gouv.fr
Dänemark: www.medicinpriser.dk/default.aspx
Schweden: www.tlv.se/beslut/sok-i-databasen.html
Finnland: www.hila.fi/en/notices/reimbursable-authorized-medicinal-products-and-their-prices
Belgien: http://ondpanon.riziv.fgov.be/SSPWebApplicationPublic/fr/Public/ProductSearch

Der Preisüberwacher hat letztmals 2017 einen Auslandpreisvergleich mit 20 umsatzstarken patentabgelaufenen Wirkstoffen publiziert. Die Schweizer Generikapreise waren im Durchschnitt von 15 Ländern mehr als doppelt so teuer. In einzelnen Ländern kosteten die Generika im Durchschnitt gerade mal einen Fünftel des Schweizer Preises: https://www.preisueberwacher.admin.ch/dam/pue/de/dokumente/studien/02_02_17%20Geb%C3%BChrenpapier_d.pdf.download.pdf/02_11_17%20APV%20Generika%20und%20patentabgelaufene%20Originale.pdf

Hinweis: Es gäbe Beispiele mit noch grösseren Preisdifferenzen.

 

Schritte zur Bekämpfung überhöhter Zusatzversicherungsprämien

In meiner letzten Blick-Kolumne hatte ich über die Probleme bzw. Fehlanreize der Zusatzversicherungen geschrieben. In diesem Umfeld gibt es zahlreiche nicht geregelte Bereiche, die seitens der Spitäler offensichtlich gezielt genutzt werden, um das betriebswirtschaftliche Ergebnis zu verbessern. Das Stichwort heisst Mengenausdehnung, sprich das forcierte Durchführen von Behandlungen, die medizinisch möglicherweise gar nicht unbedingt nötig, aber durch die bestehenden Abrechnungsmöglichkeiten betriebswirtschaftlich attraktiv sind. 
 
Fakt ist, beinahe jeder Spitalaufenthalt – auch der von Zusatzversicherten – wird durch die Fallpauschalen zu Lasten der Grundversicherung gedeckt. Es gibt nur wenige Extras, die nicht durch die obligatorische Grundversicherung gezahlt werden. Trotzdem verrechnen viele Spitäler den Zusatzversicherungen oftmals ein Mehrfaches der eigentlichen Fallpauschale. Denn eigentliche Vorgaben oder griffige Einschränkungen oder Kontrollen gibt es hier bislang nicht.
Die Mengenausdehnung bei Spitalbehandlungen von Privat- bzw. Halbprivatversicherten ist gut dokumentiert. Ihre Auswirkungen treibt vor allem auch die Kosten der obligatorischen Grundversicherung in die Höhe, da diese auch die Fallpauschalen der unnötigen Behandlungen übernehmen muss.
 
Bekannt ist dieses Problem schon länger: Der Bundesrat wurde bereits 2017 von einer Expertengruppe darüber informiert. Nun hat er von einem Bericht (SIF-Bericht-zur-KZV.pdf (1,62 mb)) Kenntnis genommen, in dem verschiedene regulatorische Instrumente vorgeschlagen werden, um missbräuchliche Tarife in Zukunft flächendeckend zu verhindern. So soll in einem ersten Schritt die Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Regulierungsbehörde (FINMA), dem Bundesamt für Gesundheit und mir verstärkt werden, um die bestehende Regulierungslücke zu schliessen. Ich bin sehr erfreut über diese Entwicklung und werde sehr gern meinen Beitrag dazu leisten.
 

 


 

Und auch mal gute News: Die Online-Rabatte der Post bleiben!

Wer mitarbeitet, wird belohnt - das ist die Idee hinter den Rabatten für die online Etikettierung von privaten Inlandpaketen. Eine folgerichtige Entscheidung des Jahres 2020 mit perfektem Timing:
 
Privatkunden, die ihre Inland-Pakete selber online etikettieren und auch online bezahlen, erhalten einen Rabatt zwischen 1.50 bis 3.00 Franken pro Sendung. Sowohl online etikettierte und frankierte Pakete als auch über MyPost24-Automaten adressierte und aufgegebene Pakete können profitieren.
  
Das ist nicht nur gut fürs Portemonnaie, sondern auch für die Gesundheit: Denn durch das online Etikettieren wird der grösste Teil der Arbeit zuhause erledigt. Die Aufenthaltszeit in der Postfiliale bzw. Postagentur reduziert sich oder fällt ganz weg, wenn man den MyPost24-Automaten für den Versand wählt. Der Weg zum online-Etikett ähnelt dem online Shopping: Registrieren, auswählen, bezahlen, aufkleben, fertig. Versuchen Sie es, dann wissen Sie zur Weihnachtssaison schon, wie es geht.

Dieser Rabatt ist natürlich erfreulich, aber leider hat die Post auch andere Pläne. So schreibt sie in der heutigen Medienmitteilung:
«Der Markt wie auch die eigene wirtschaftliche Situation der Post machen Preisanpassungen bei den Paket- und Briefdienstleistungen in den kommenden Jahren indes erforderlich.»

Es erstaunt, dass es der Post wirklich so schlecht gehen soll. Haben wir nicht gerade noch gelesen, dass sie der Päckliflut kaum mehr Herr wird? Wie passt das zusammen?
Die Post ist laut eigenen Angaben in einer Transformationsphase. Der Bund als Eigentümer, also am Ende der Steuerzahler, trägt dem bereits mit einer reduzierten Dividendenausschüttung (CHF 50 Mio. für 2019) Rechnung.

Das eigentliche Problem ist jedoch die Konzerntochter PostFinance. Diese erhält seit Jahren postinterne Transferzahlungen. So flossen im Jahr 2019 CHF 71 Mio. von der Briefpost an die PostFinance. Deren Lage ist tatsächlich schwieriger als die anderer Finanzinstitute. So lebte sie bisher vor allem vom Zinsdifferenzgeschäft, durfte aber keine direkten Kredite oder Hypotheken vergeben. In der nun schon sehr lang anhaltenden Tiefzinsphase hat sich deshalb ihr Betriebsergebnis mehr als halbiert (2011: CHF 591 Mio., 2019: CHF 240 Mio.).
Mit der Teilrevision des Postorganisationsgesetzes soll Abhilfe für die schwächelnde Post-Tochter geschaffen werden. Sogar eine Teilprivatisierung wird diskutiert.

Politisch ist hier also noch einiges in der Schwebe. Aus meiner Sicht muss man auch die Frage zulassen, ob es Aufgabe der Brief- und Paketkunden sein soll, das Ergebnis der PostFinance AG weiterhin zu verbessern. Deshalb sage ich: Wenn die Post mit einem Begehren für Preiserhöhungen bei Briefen und /oder Paketen an mich gelangt, werde ich deren Notwendigkeit sehr genau prüfen. Und dabei im Hinterkopf behalten, dass man, wenn man in einem Landgasthof Znacht isst, auch «nur» sein Essen zahlt und nicht die drei defizitären Gästezimmer im Obergeschoss, die auch noch da wären.