Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Schritte zur Bekämpfung überhöhter Zusatzversicherungsprämien

In meiner letzten Blick-Kolumne hatte ich über die Probleme bzw. Fehlanreize der Zusatzversicherungen geschrieben. In diesem Umfeld gibt es zahlreiche nicht geregelte Bereiche, die seitens der Spitäler offensichtlich gezielt genutzt werden, um das betriebswirtschaftliche Ergebnis zu verbessern. Das Stichwort heisst Mengenausdehnung, sprich das forcierte Durchführen von Behandlungen, die medizinisch möglicherweise gar nicht unbedingt nötig, aber durch die bestehenden Abrechnungsmöglichkeiten betriebswirtschaftlich attraktiv sind. 
 
Fakt ist, beinahe jeder Spitalaufenthalt – auch der von Zusatzversicherten – wird durch die Fallpauschalen zu Lasten der Grundversicherung gedeckt. Es gibt nur wenige Extras, die nicht durch die obligatorische Grundversicherung gezahlt werden. Trotzdem verrechnen viele Spitäler den Zusatzversicherungen oftmals ein Mehrfaches der eigentlichen Fallpauschale. Denn eigentliche Vorgaben oder griffige Einschränkungen oder Kontrollen gibt es hier bislang nicht.
Die Mengenausdehnung bei Spitalbehandlungen von Privat- bzw. Halbprivatversicherten ist gut dokumentiert. Ihre Auswirkungen treibt vor allem auch die Kosten der obligatorischen Grundversicherung in die Höhe, da diese auch die Fallpauschalen der unnötigen Behandlungen übernehmen muss.
 
Bekannt ist dieses Problem schon länger: Der Bundesrat wurde bereits 2017 von einer Expertengruppe darüber informiert. Nun hat er von einem Bericht (SIF-Bericht-zur-KZV.pdf (1,62 mb)) Kenntnis genommen, in dem verschiedene regulatorische Instrumente vorgeschlagen werden, um missbräuchliche Tarife in Zukunft flächendeckend zu verhindern. So soll in einem ersten Schritt die Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Regulierungsbehörde (FINMA), dem Bundesamt für Gesundheit und mir verstärkt werden, um die bestehende Regulierungslücke zu schliessen. Ich bin sehr erfreut über diese Entwicklung und werde sehr gern meinen Beitrag dazu leisten.
 

 


 

Und auch mal gute News: Die Online-Rabatte der Post bleiben!

Wer mitarbeitet, wird belohnt - das ist die Idee hinter den Rabatten für die online Etikettierung von privaten Inlandpaketen. Eine folgerichtige Entscheidung des Jahres 2020 mit perfektem Timing:
 
Privatkunden, die ihre Inland-Pakete selber online etikettieren und auch online bezahlen, erhalten einen Rabatt zwischen 1.50 bis 3.00 Franken pro Sendung. Sowohl online etikettierte und frankierte Pakete als auch über MyPost24-Automaten adressierte und aufgegebene Pakete können profitieren.
  
Das ist nicht nur gut fürs Portemonnaie, sondern auch für die Gesundheit: Denn durch das online Etikettieren wird der grösste Teil der Arbeit zuhause erledigt. Die Aufenthaltszeit in der Postfiliale bzw. Postagentur reduziert sich oder fällt ganz weg, wenn man den MyPost24-Automaten für den Versand wählt. Der Weg zum online-Etikett ähnelt dem online Shopping: Registrieren, auswählen, bezahlen, aufkleben, fertig. Versuchen Sie es, dann wissen Sie zur Weihnachtssaison schon, wie es geht.

Dieser Rabatt ist natürlich erfreulich, aber leider hat die Post auch andere Pläne. So schreibt sie in der heutigen Medienmitteilung:
«Der Markt wie auch die eigene wirtschaftliche Situation der Post machen Preisanpassungen bei den Paket- und Briefdienstleistungen in den kommenden Jahren indes erforderlich.»

Es erstaunt, dass es der Post wirklich so schlecht gehen soll. Haben wir nicht gerade noch gelesen, dass sie der Päckliflut kaum mehr Herr wird? Wie passt das zusammen?
Die Post ist laut eigenen Angaben in einer Transformationsphase. Der Bund als Eigentümer, also am Ende der Steuerzahler, trägt dem bereits mit einer reduzierten Dividendenausschüttung (CHF 50 Mio. für 2019) Rechnung.

Das eigentliche Problem ist jedoch die Konzerntochter PostFinance. Diese erhält seit Jahren postinterne Transferzahlungen. So flossen im Jahr 2019 CHF 71 Mio. von der Briefpost an die PostFinance. Deren Lage ist tatsächlich schwieriger als die anderer Finanzinstitute. So lebte sie bisher vor allem vom Zinsdifferenzgeschäft, durfte aber keine direkten Kredite oder Hypotheken vergeben. In der nun schon sehr lang anhaltenden Tiefzinsphase hat sich deshalb ihr Betriebsergebnis mehr als halbiert (2011: CHF 591 Mio., 2019: CHF 240 Mio.).
Mit der Teilrevision des Postorganisationsgesetzes soll Abhilfe für die schwächelnde Post-Tochter geschaffen werden. Sogar eine Teilprivatisierung wird diskutiert.

Politisch ist hier also noch einiges in der Schwebe. Aus meiner Sicht muss man auch die Frage zulassen, ob es Aufgabe der Brief- und Paketkunden sein soll, das Ergebnis der PostFinance AG weiterhin zu verbessern. Deshalb sage ich: Wenn die Post mit einem Begehren für Preiserhöhungen bei Briefen und /oder Paketen an mich gelangt, werde ich deren Notwendigkeit sehr genau prüfen. Und dabei im Hinterkopf behalten, dass man, wenn man in einem Landgasthof Znacht isst, auch «nur» sein Essen zahlt und nicht die drei defizitären Gästezimmer im Obergeschoss, die auch noch da wären.

Fibre optique : Des prix justes également pour les nouvelles technologies

Swisscom remplace progressivement son ancien réseau de lignes en cuivre par un réseau moderne en fibres optiques. Au début d’année, Swisscom a ainsi annoncé vouloir doubler la couverture en fibres optiques jusqu’aux logements et commerces (réseau en FTTH «fiber to the home») pour en servir 50 à 60% d’ici à 2025, soit environ 1,5 million de raccordements. La population et l’économie ont besoin de ce réseau moderne fixe à haute capacité de transmission qui pourvoit au besoin croissant en transfert de données et qui fournit l’infrastructure nécessaire à de nouveaux services de télécommunications.

 
Je suis avec intérêt cette évolution structurelle. Selon moi, l’accès au réseau FTTH de Swisscom est une mesure centrale pour assurer un développement dynamique du marché sur toute la Suisse et favoriser une concurrence efficace dans les services de télécommunications. En effet, une construction parallèle de réseaux en fibres optiques jusqu’au logement n’est pas économiquement viable. Les fournisseurs de services de télécommunications doivent ainsi accéder au réseau de Swisscom à des conditions raisonnables pour pouvoir raccorder leurs propres clients et proposer des offres innovantes, diversifiées et concurrentielles.

J’ai ainsi examiné en 2018 le prix d’accès au réseau en fibres optiques jusqu’au logement de Swisscom. À ma demande, elle a expliqué la tarification des produits de gros d’accès au réseau FTTH, a fourni des informations sur les coûts et les investissements dans les réseaux FTTH, ainsi que sur l'évolution de la demande. Sur la base de ces informations, j’ai identifié un besoin d'ajustement du prix du produit « layer 1 » Access Line Optical (ALO), qui correspond à la fibre optique non activée ; les infrastructures supplémentaires devant être fournies par le prestataire. Dans ce cas, l’équipement actif de Swisscom n’est pas utilisé pour la transmission des données. Le fournisseur peut ainsi utiliser tout le potentiel de capacité de la fibre optique et développer ses services de manière indépendante de Swisscom.

Dans un règlement amiable, Swisscom s’est engagée à baisser le prix mensuel pour le produit ALO de 2 frs à 25 frs au maximum dès octobre 2020. Le règlement est valable jusqu’au 30 septembre 2022. Les frais uniques prévus dans le manuel des tarifs ALO, tels que les frais de mise en service, ne peuvent pas être augmentés pendant la durée du règlement amiable.

Glasfaser: Faire Preise auch bei neuen Technologien

Swisscom ersetzt schrittweise ihr altes Kupferleitungsnetz durch ein modernes Glasfasernetz. Anfang des Jahres kündigte das Unternehmen die geplante Verdoppelung der Glasfaserabdeckung in Wohnungen und Geschäften (FTTH, «Fiber to the Home») an, was bis 2025 einer Erschliessung von 50 bis 60 Prozent und rund 1,5 Millionen Anschlüssen entspricht. Die Bevölkerung und die Wirtschaft brauchen dieses moderne Festnetz mit seiner hohen Übertragungskapazität, weil es die steigende Nachfrage nach Datenübertragungen befriedigen kann und die für neue Telekommunikationsdienstleistungen benötigte Infrastruktur liefert.

Ich beobachte diese strukturelle Entwicklung aufmerksam. Der Zugang zum FTTH-Netz von Swisscom ist meiner Ansicht nach zentral, um eine dynamische Marktentwicklung in der gesamten Schweiz sicherzustellen und bei den Telekommunikationsdienstleistungen einen wirksamen Wettbewerb zu fördern. Da parallele Infrastrukturen in diesem Bereich wirtschaftlich keinen Sinn machen, müssen auch andere Telekomanbieter Zugang zum Swisscom-Netz zu angemessenen Konditionen erhalten, um ihrer Kundschaft eigene, innovative, vielfältige und konkurrenzfähige Angebote anbieten zu können.

Aus diesem Grund habe ich 2018 Abklärungen zu den Swisscom-Zugangspreisen für das Glasfasernetz in den Wohnungen gestartet. Die Swisscom legte die Gestaltung der Grosshandelspreise für die Anbindung ans FTTH-Netz offen und lieferte Informationen zu den Kosten und Investitionen in das FTTH-Netz sowie zur Nachfrageentwicklung. Gestützt auf diese Angaben habe ich festgestellt, dass der Preis für das «Layer 1»-Produkt, Access Line Optical (ALO), angepasst werden muss. Bei diesem Produkt stellt die Swisscom «nur» das physikalische Netz, also unbeleuchtete Glasfasern, zur Verfügung. Weitere Infrastrukturen werden durch den jeweiligen Telekommunikationsanbieter bereitgestellt. Konkret bedeutet das, dass aktive Equipment von Swisscom wird in diesem Fall nicht für die Datenübertragung verwendet. Die Anbieter können somit die gesamte Übertragungskapazität der Glasfaser nutzen und - von Swisscom unabhängig - eigene Dienstleistungen entwickeln.

In einer einvernehmlichen Regelung mit mir hat sich die Swisscom zu einer Senkung der monatlichen Gebühren für das Produkt ALO um 2 Franken auf höchstens 25 Franken ab Oktober 2020 bereit erklärt. Die Regelung gilt bis zum 30. September 2022. Die im Handbuch Preise ALO aufgeführten einmaligen Preise, u.a. für die Bereitstellung, dürfen während der Geltungsdauer der einvernehmlichen Regelung nicht erhöht werden.

Bringt man so die Kunden in den ÖV zurück?

Heute hat die Alliance SwissPass die Preis- und Sortimentsmassnahmen für das Jahr 2020 und teilweise auch schon für 2021 vorgesellt.

Die Geschmacksrichtung dieses Pakets ist bestenfalls «bitter-süss». Grosse Kunden-Geschenke erwartet zurzeit wohl niemand - der öV war und ist von der Corona-Krise stark betroffen. Trotzdem ist seine Situation nicht mit der von vielen privaten Unternehmen vergleichbar: Denn einen freien Fall gibt es hier nicht. Der Fallschirm aus der Bundeskasse sitzt fest auf dem Rücken, und die Reissleine wurde bereits gezogen: Das Parlament hat ein grosses Hilfspaket verlangt, und der Bundesrat wird dies wohl in den kommenden Tagen/Wochen beraten. Deshalb darf und sollte eine kritische Auseinandersetzung mit den angekündigten Massnahmen stattfinden.

Ich jedenfalls halte das Massnahmenpaket aufgrund der zu erwartenden Mehreinnahmen nicht für unbedenklich und habe dies der Branche bereits so mitgeteilt.

Darüber hinaus zweifle ich, dass der Grossteil der Massnahmen das vordringlichste Ziel verfolgen, nämlich die Menschen in den öV zurückzubringen. Insgesamt sehe ich wenige, zaghafte Ansätze die geeignet sind, den öV-Anteil am Gesamtverkehr zu halten. Andererseits haben einige der Massnahmen das Potential, das genaue Gegenteil zu bewirken.

Die Massnahme können in drei Kategorien unterteilt werden. Erstens: Zielführende Massnahmen. Zweitens: Korrekturen von Unsäglichkeiten und Kosmetik und Drittens: Massnahmen, die zur Rückgewinnung von Kunden ungeeignet oder hinderlich sind.

Das Erfreuliche zuerst: Es soll Sparklassenwechsel und Spar-Kleingruppen geben. Beides ist ein Kundenbedürfnis und geeignet, auch Kunden, die sonst Alternativen wählen würden, in den öV zu bringen. Ich begrüsse diese zukunftsweisende, kundenfreundliche Massnahme ausdrücklich.
Freuen können sich indes auch vielreisende Besitzer von mittelgrossen und grossen Hunden: Das Hunde-GA kostet für sie künftig weniger.

Damit ist die Kategorie «Freude herrscht» leider schon erschöpft.

In der Kategorie zwei – überfällig oder Kosmetik - finden sich diese Massnahmen:

Ab Ende 2021, also erst Ende nächstes Jahr, sollen Kinder unter 6 Jahren den öV auch dann kostenlos nutzen können, wenn sie nicht von einer Person über 12 Jahren begleitet werden. Die Abschaffung dieses Konstrukts war überfällig, wie der «Shitstorm» gezeigt hat, als in Schaffhausen eine 5-Jährige in Begleitung ihrer Schwester mit einer 100-Franken-Busse wegen Schwarzfahrens belegt wurde.

Die nächste Massnahme betrifft die Vereinheitlichung der Kindertageskarte. Diese erfährt eine Preiserhöhung von bisher CHF 16 auf CHF 19. Dafür darf sie neu auch von unbegleitet reisenden Kindern benutzt werden. In der Realität wird das vermutlich so aussehen, dass viele begleitet reisende Kinder nun mehr zahlen. Wie viele unbegleitet reisende Kinder es gibt, die so weit reisen, dass sich eine Tageskarte für sie lohnt, weiss man nicht. Aber vermutlich ist ihre Anzahl deutlich geringer. Nichtdestotrotz ist ihr Sparpotential sehr gross. Gemäss Branche wäre dies erlösneutral.

Ein Relikt wird beim Monats-GA (nicht zu verwechseln mit dem Jahres-GA mit Monatszahlung) abgeschafft. Diese kaum genutzte «Monatskarte zum Halbtax» kostet CHF 420 und ist bisher eben nur in Verbindung mit einem Halbtax-Abonnement gültig. Zukünftig wird das Halbtax nicht mehr nötig sein. Der Preis bleibt gleich.
Hier wird etwas abgeschafft, das es gemäss GA-Logik nie hätte geben dürfen.

Die Möglichkeit der online-Hinterlegung von GAs – per Telefon und Schalter ging es schon immer - fällt für mich in die Kategorie Kosmetik. Kann man im Zeitalter von SwissPass, online-Banking, Siri und selbstfahrenden Bussen noch applaudieren, dass man ein öV-Abonnement online hinterlegen kann? Für viele Kunden ist die Hinterlegung nun endlich etwas bequemer. Insofern sage ich: Besser spät als nie.

Aufgehübscht wird das Jugend-Abonnement seven25. Dieses von der Zielgruppe bisher weitgehend geschmähte Angebot, soll durch die Verlängerung der Gültigkeitszeit an Wochenenden und Feiertagen bis morgens 07:00 attraktiver werden. Ob das Preis-Leistungsverhältnis so genügend austariert ist – die Jugend wird’s beantworten.

Leider sind auch Massnahmen geplant, die klare Verschlechterungen für die Kunden darstellen und zur Rückgewinnung eben dieser herzlich wenig taugen. Sie gehören damit in die Kategorie drei.

So soll die Mindestlaufzeit des GA von 4 auf 6 Monate erhöht werden. Damit steigt beispielsweise beim GA mit Monatsrechnung (Erwachsene) der Mindestpreis von CHF 1’380 (bei 4 Monaten Mindestlaufzeit) auf CHF 2’060 (bei 6 Monaten Mindestlaufzeit). Die finanzielle Mindestverpflichtung steigt also um rund CHF 700.
Statt der vielstimmig geforderten Flexibilisierung, ist das Mittel der Wahl «fesseln und knebeln» der Kunden. Besonders unverständlich ist die Massnahme im Lichte der noch nicht ausgestandenen Pandemie. Hier findet eine massive Risikoverschiebung hin zu den Kunden statt. Diese Massnahme könnte dazu führen, dass sich Kunden mit unsicheren Zukunftsperspektiven und ohne Alternativen zum öV gegen das Produkt entscheiden und stattdessen auf höherpreisige dafür aber flexible Alternativen umsteigen müssen. Flexibilisierung zur Kundenrückgewinnung sieht für mich anders aus.

Schlechte Nachrichten gibt es ebenfalls für Studentinnen und Studenten, die über 25 Jahre alt sind und das GA Junior für Studierende nutzen. Dieses Produkt wird abgeschafft. Damit wird die Altersgrenze mit denen der Tarifverbünde harmonisiert. Für die Betroffenen ist das unerfreulich. Positiv zu erwähnen ist, dass die Branche neu jeder und jedem 25-Jährigen beim Übergang vom Jugend- zum Erwachsenen-GA (also auch solchen die nicht mehr studieren) einen Rabatt gewähren will. Unter dem Strich werden bei dieser neuen Regelung dennoch Mehreinnahmen auf Seiten der Branche generiert.

Last but not least will ich die Trassenpreissenkung – rund 90 Millionen weniger kostet in Zukunft die Nutzung der Infrastruktur – ansprechen. Auf die Weitergabe haben die Kunden ein Anrecht. Wegen der Krise gehen diese freiwerdenden Mittel beim regionalen Personenverkehr 2021 zur Entlastung an die Besteller, das heisst an Bund und Kantone. Im nächsten Jahr erwarte ich jedoch - insbesondere mit Blick auf das geplante Hilfspaket - dass den Kunden diese Kostensenkung tatsächlich weitergegeben wird. Der ZVV und SBB Cargo machen es vor: Der ZVV wird ab Dezember 2020 im Grossraum Zürich den Nachtzugschlag abschaffen, und SBB Cargo wird seine Kunden - trotz schwierigen wirtschaftlichen Umfelds - von der Trassenpreissenkung profitieren lassen.

Meine Verhandlungen mit der Branche bezüglich der zu erwartenden Mehreinnahmen haben eben erst begonnen.

Jenseits der Finanzen - ich kann es nicht verhehlen – hätte ich mehr erwartet. Nämlich flexiblere Lösungen für die verschiedenen Lebensrealitäten und innovative Produkte, die die bestehenden technischen Möglichkeiten nutzen. Doch statt in ein SpaceX zu steigen, hat man hier lieber die Kutsche poliert. Schade.