Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

öV: Kundenprobleme sind nun auch in der Politik angekommen

Per Postulat fordert Nationalrat Mathias Reynard den Bundesrat auf, einen Bericht vorzulegen, in dem «die Tarifgestaltung und die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs überprüft und Verbesserungsmöglichkeiten aus(ge)lotet» werden. 

Mit diesem Bericht soll «das bestehende System der Tarifgestaltung, dessen Finanzierung und dessen Inkohärenzen, die regional unterschiedlichen Deckungsbeiträge sowie Wege zur Verbesserung der Situation für die Benutzerinnen und Benutzer unter die Lupe genommen werden. Zu prüfen ist auch, ob es erstrebenswert ist, dass der Bund wieder die Kontrolle über die Tarifgestaltung erlangt, indem er ein Einsichtsrecht, ein Recht auf Stellungnahme oder ein Vetorecht bezüglich der Tarife erhält.»

Die genannten Probleme sind der Branche lange bekannt. Ich erhalte fast täglich Meldungen von unzufriedenen öV-Kunden, die unlogische, nicht nachvollziehbare und inkohärente Preise beklagen.

Seit Jahren fordere ich die Branche auf, die Probleme im Sinne der Kunden anzugehen und Lösungen zu implementieren. Sichtbar passiert ist wenig. Währenddessen hat sich die Einnahmensituation des Regionalverkehrs deutlich verbessert. Denn die Kunden zahlen immer mehr auch im subventionierten Regionalverkehr. Da der nichtsubventionierte Fernverkehr ohne Massnahmenpakete seit Jahren höhere Gewinne als angemessen erzielen würde, fordere ich ab Dezember 2020 allgemeine Tarifsenkungen. Auch das Bundesamts für Verkehr (BAV) erwartet, dass Kosteneinsparungen an die Kunden weitergegeben werden sollen.

Die für allgemeine Preissenkungen sprechenden Gründe habe ich dargelegt und diese ebenfalls veröffentlicht.

Beim Regionalverkehr stossen die Forderungen bisher auf wenig Gehör. Ein Grund dafür dürfte sein, dass die Regeln weitestgehend von der Branche selbst gemacht werden.

Deshalb kann ich nachvollziehen, dass die Geduld am Ende ist und der Ruf nach mehr Kontrolle laut wird.

Der Bundesrat befürwortet die Erstellung dieses Berichts. Ich hoffe, das Parlament wird diese Einschätzung teilen.

öV: Bestätigung des Rufs nach Tarifsenkungen!

Ein Bonmot sagt: «Man braucht immer rund zehn Jahre, um sich an sein Alter zu gewöhnen.» Auch in der Wirtschaft gibt es gewöhnungsbedürftige Phänomene. So haben wir uns – zwar zähneknirschend – daran gewöhnt, dass die Preisentwicklung im öV nur eine Richtung kennt.

Diese unliebsame Routine sollte nun bald ein jähes Ende finden: Denn der Bundesrat hat heute beschlossen, dass die Trassenpreise ab 2021 sinken werden. Das hat zur Folge, dass die Verkehrsunternehmen im Personenverkehr weniger für die Nutzung der Infrastruktur zahlen müssen. Im Fernverkehr und Regionalverkehr entspricht das zusammen rund 60 Millionen Franken an jährlichen Minderkosten. Das BAV erwartet, dass die Einsparungen über die Tarife an die Kunden weitergereicht werden. (vg. Punkt 4.5)

Wenn man das selbe Tempo zugrunde legt, mit dem die Trassenpreiserhöhungen der letzten Jahre an die Kunden weitergegeben wurden, dann sollten die nun folgerichtigen Preissenkungen nicht lange auf sich warten lassen. 2017 musste hauptsächlich der Fernverkehr die Mehrkosten stemmen – doch bei den Preiserhöhungen haben auch alle anderen mitgezogen: Trams, Busse oder S-Bahnen. Die Trassenpreise wurden vor 2 Jahren um 100 Millionen Franken erhöht. Die Branche setzte Preiserhöhungen von 3% auf die Billettpreise durch. 2012 waren es gut 5% bei einer Trassenpreiserhöhung von 200 Millionen Franken. 


Nun wird es Trassenpreissenkungen im Personenverkehr in Höhe von rund 60 Millionen Franken geben. Wenn man die bisherige Logik zugrunde legt, resultieren daraus Preissenkungen von rund 2%. Bezieht man alle weiteren Faktoren, die ebenfalls für Preissenkungen sprechen in die Rechnung ein, dann müssten mindestens 2% tiefere Billettpreise für die Kundinnen und Kunden herausschauen.*

Meine Aufgabe als Preisüberwacher ist es, bei den ÖV-Preisen ein wachsames Auge zu haben. Ich bin gespannt, wie meine diesbezügliche Anfrage an die Branche vom August 2019 beantwortet wird. Ich kann Ihnen versichern, ich bleibe an diesem Thema dran.

* Warum hier ein mindestens steht? Das können Sie in meinem Blog : Sind die GA-Diskussionen bloss eine Rauchpetarde? vom Mai oder in meinem Newsletter 3/2019 nachlesen.

Medienmitteilung des Bundesrats

Communiqué du Conseil fédéral

Comunicato stampa del Consiglio federale

 

Flughafen Zürich: BAZL folgt Empfehlung des Preisüberwachers

Seit Jahren stelle ich fest, dass die Flughafen Zürich AG (FZAG) im Bereich des regulierten Geschäfts wesentliche höhere Gewinne erwirtschaftet, als die in der Verordnung vorgesehene angemessene Kapitalrendite.

Deshalb hatte ich dem zuständigen Bundesamt für zivile Luftfahrt (BAZL) im August 2019 empfohlen, eine Gebührensenkung zu verfügen. Mein Ziel: Die Flughafennutzer – insbesondere die Swiss – sollen den Aktionären des Flughafens keine Gewinne für regulierte Tätigkeiten bezahlen müssen, die über das Mass des Angemessenen hinausgehen.

>>> Man kann hohe Flugpreise aus Lenkungsgründen wollen, aber dann darf das nicht ausschliesslich zu Gunsten der Aktionäre des Flughafens sein.
 
Das BAZL hat nun heute nach eingehender Prüfung der Flughafen Zürich AG eine Verfügung betreffend Einhaltung des Kostendeckungsprinzips erlassen.
 
Das BAZL stellt darin fest, dass bis und mit 2018 eine Gebührenüberdeckung vorliegt, die sich noch weiter verstärken wird. Deshalb verfügt es, dass die Flugbetriebsgebühren für den Rest der laufenden Gebührenperiode um 15% gesenkt werden (mit Ausnahme der Tageslärmgebühren, der Tagesrand- und Nachtzuschläge und der Emissionsgebühren).
 
Ich bin sehr erfreut, dass das BAZL diese Entscheidung im Sinne der Flughafennutzerinnen und –nutzer getroffen hat. Zu hohe Gebühren helfen niemandem, ausser den Gebührenempfängern – und Fairness ist auch hier ein Muss!

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Aéroport de Zurich: l’OFAC suit la recommandation du Surveillant des prix

Depuis des années, je constate que l’aéroport de Zurich SA réalise, dans le domaine d’activité régulé, des bénéfices nettement supérieurs au rendement du capital adéquat prévu dans l’ordonnance.

C’est pourquoi, en août 2019, j’ai recommandé à l’office fédéral de l’aviation civile (OFAC) compétent d’imposer une baisse des taxes. Mon but : les utilisateurs de l’aéroport – plus particulièrement Swiss – n’ont pas à payer aux actionnaires de l’aéroport, pour des activités régulées, des bénéfices dépassant l’adéquation. On peut vouloir des tarifs aériens élevés pour des raisons d’incitation, mais cela ne doit pas se faire uniquement à l’avantage des actionnaires de l’aéroport.

L’OFAC a, suite à un examen approfondi, édicté aujourd’hui une décision relative au respect du principe de couverture des coûts par l’aéroport de Zurich SA.

L’OFAC y constate l’existence jusqu’en 2018 (compris), d’une sur-couverture des coûts qui se renforcera encore. C’est pourquoi il a décidé que les taxes d’exploitation seraient abaissées de 15 % pour le reste de la période en cours (à l’exception de la taxe journalière sur le bruit, les suppléments de nuit et les taxes d’émission).

Je suis très satisfait de la décision de l’OFAC en faveur des utilisateurs de l’aéroport. Des taxes trop élevées ne profitent qu’à leur destinataire. Fairness est ici aussi obligatoire.

Was werden wir im Verkehr in den nächsten 15 Jahren erleben?

5/5 Blogserie: öV – Kosmetik nützt hier nichts mehr

Gestern noch Science-Fiction, heute schon im Einsatz: Selbstfahrende Fahrzeuge sind kein Privileg des öV. Ihr künftiger Einsatz scheint gewiss und unbestritten ist auch, dass sie sowohl Teil des öffentlichen aber auch des privaten Verkehrs sein können. Der private Strassenverkehr hat in Sachen Preisentwicklung deutlich die Nase vorn. Seine Preise sind in den letzten Jahren gesunken, wohingegen die des öffentlichen Verkehrs weiter gestiegen sind. Die technologischen Fortschritte durch selbstfahrende Fahrzeuge können die preisliche Attraktivität des öV weiter in Bedrängnis bringen. Eine Forschungsarbeit der ETH im Auftrag des ASTRA kam zum Schluss:

Schaut man sich die Szenarien der privaten automatisierten Fahrzeuge an, ändert sich das Bild: Durch den Komfort und die Flexibilität, die die automatisierten Fahrzeuge bieten, wird der ÖV zu grossen Teilen ersetzt, auch eine Preisreduktion kann nur schwer etwas dagegen aussetzen.*  


Eine neue Deloitte-Studie mit Daten aus Deutschland stellt zum Thema Verkehr Berechnungen für das Jahr 2035 an. Diese Berechnungen zeigen, dass ein Kilometer mit dem Robotaxi 34 Cent, mit dem Roboshuttle (ein selbstfahrendes Fahrzeug, das mehrere Personen gleichzeitig fährt und deswegen kurze Umwege nehmen muss) lediglich 15 Cent kosten wird. Ein Robotaxi kostet damit nur noch einen kleinen Bruchteil eines «normalen» Taxis heute und liegt immer noch 25 Prozent** unter dem Kilometerpreis eines privat betriebenen Mittelklassewagens (Volkswagen Golf). Für einen durchschnittlichen Arbeitsweg von 10 Kilometern fallen mit einem Roboshuttle lediglich 1,50 Euro an Kosten an. Das ist deutlich weniger als die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.*** Ein Fazit der Studie ist, dass diese Entwicklung alle anderen Mobilitätsanbieter einem heftigen Preisdruck aussetzen und natürlich zur Attraktivität von autonomen Fahrdienstleistungen beitragen wird.
Auch wenn sich diese Zahlen nicht eins zu eins auf die Schweiz übertragen lassen, müssen wir doch mit einer ähnlichen Entwicklung rechnen. Gerade bei der Angebotsplanung und bei langfristigen Investitionsentscheiden stellt sich die Frage, wie kann sich die Branche dieser Entwicklung am besten stellen.

Die heute existenten und stossenden systeminternen Reibeflächen zwischen den beiden Tarifwelten – man denke zum Beispiel an die Vorschläge für GA-Preiserhöhungen, um den Verbundabonnementen Luft zu verschaffen - erinnert mich zuweilen an die legendäre Prognose des deutschen Kaiser Wilhelms II. Er sagte: «Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.»

Der private Verkehr wird die neuen technischen Möglichkeiten zu nutzen wissen. Die Lücke zwischen ihm und dem, was der öV in Bezug auf das Preis-/Leistungsverhältnis anzubieten hat, wird kleiner.

Ich glaube an den öffentlichen Verkehr, denn ich sehe im technischen Fortschritt vor allem auch Chancen für tieferen Kosten in Folge von Effizienzgewinnen, mehr Preistransparenz und mehr Preisgerechtigkeit. Was es braucht, ist der Wille, das System so umzugestalten, dass diese Potentiale langfristig bestmöglich genutzt werden können.

In Taten übersetzt heisst das: Wir müssen wohl an grossen Schrauben drehen.

 

 

* Hörl, S., F. Becker, T. Dubernet und K.W. Axhausen (2019) Induzierter Verkehr durch autonome Fahrzeuge: Eine Abschätzung, Forschungsprojekt SVI 2016/001, Schriftenreihe, 1650, UVEK, Bern. Abrufbar unter: https://ethz.ch/content/dam/ethz/special-interest/baug/ivt/ivt-dam/vpl/reports/1401-1500/ab1433.pdf

** Prozentangabe bezieht sich auch auf Deutschland.

*** https://www2.deloitte.com/de/de/pages/trends/urbane-mobilitaet-autonomes-fahren-2035.html

Medikamentenpreise - Mehr Transparenz = Höhere Kosten?

Zur Abwechslung mal nicht öffentlicher Verkehr - sondern Gesundheitswesen: Gestern hat die TV-Sendung 10vor10 darüber berichtet: Per Anfang 2020 wird das Heilmittelgesetz (HMG) angepasst. Eine neue Verordnung (Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich, VITH) tritt in Kraft. Was verbirgt sich hinter diesem Titel? Es soll besser geregelt und sichtbar gemacht werden, wie mit den von den Pharmafirmen gewährten Rabatten umgegangen wird. Ein Ziel ist, dass finanzielle Anreize die Verschreibung und Abgabe von Arzneimittel nicht beeinflussen. Deshalb müssen Rabatte und Rückvergütungen ausgewiesen und dem Bundesamt für Gesundheit auf Verlangen offengelegt werden. Sie sind grundsätzlich dem Versicherer weiterzugeben.

In einem Bereich wie dem – obligatorisch durch die «Zwangsversicherten» finanzierten Gesundheitswesen – braucht es Leitplanken. Dazu gehört die Sicherstellung von Transparenz: Wenn alle mitzahlen müssen, sollen auch alle über die nötigen Informationen verfügen.

Dies ist der Hintergrund der angepassten Regelung für die Rabatte bei Heilmitteln: Wir zahlen, also dürfen wir auch wissen, wofür und warum.

Das transparente Ausweisen der gewährten Rabatte, Rückvergütungen oder anderen Boni ist aber anscheinend für einige Pharmafirmen zu aufwändig. Darum haben sie entschieden: Wir streichen einfach die Rabatte. Ein entsprechendes Schreiben an die Schweizer Spitalapotheken liegt mir vor. Meine erste Reaktion: Echt jetzt?

Das ist ganz bestimmt nicht im Sinne des Gesetzgebers – und schon gar nicht im Sinne von uns Prämienzahlenden. Meine Alternative ist simpel, einfache und zielführend: Anstatt auf einen bestimmten Preis einen Rabatt oder eine Rückvergütung zu gewähren, einfach den Preis um die Rabatthöhe senken. Die effektiv bezahlten Preise wären damit schlussendlich dieselben, d.h. die Einnahmen für die Pharmafirmen wären identisch. Dass es nun anscheinend Pharmaunternehmen geben soll, welche die anstehende Inkraftsetzung dieser Transparenz-Verordnung nutzen wollen, um «vollständig in Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen» gleich alle Rabatte zu streichen, riecht nach Margenaufbesserung. Die dadurch generierten höheren Einnahmen der Pharmafirmen hätten schliesslich Mehrkosten zulasten der Grundversicherung zur Folge, was den Sinn der Transparenz-Verordnung umkehren würde. Dies gilt es zu vermeiden! 

So appelliere ich an die Verantwortlichen bei den Pharmaunternehmen: Nutzt diese Möglichkeit, um zu zeigen, dass auch ihr Transparenz wichtig findet und dass euch die stetig steigenden Gesundheitskosten nicht egal sind und ihr deshalb die Preise um die bisherigen Rabatte senken werdet. Und nicht zuletzt appelliere ich ans Bundesamt für Gesundheit, welches neu für den Vollzug zuständig ist: Unternehmt alles, dass diese wichtige Transparenz-Verordnung nicht zu ungerechtfertigten Mehrkosten zulasten der Grundversicherung führt. --> Mehr Transparenz darf nicht zu höheren Kosten führen!