Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Die Weko im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz

Seit heute steht für die Wettbewerbskommision fest: Der deutsche Autobauer BMW hat mindestens seit Herbst 2010 den Wettbewerb in der Schweiz widerrechtlich erheblich beeinträchtigt. Er verbot Händlern aus dem europäischen Wirtschaftsraum vertraglich Automobile der Marken BMW und Mini in die Schweiz zu exportieren. Mehrere Schweizer Kunden hatten sich beschwert, weil sie erfolglos versucht hatten, diese Autos im Ausland zu kaufen. Sie konnten dadurch nicht von Währungsvorteilen, die sich aus der aktuellen Frankenstärke ergeben, profitieren.
Die Verhinderung von Parallelimporten hatte ebenfalls zur Folge, dass es zu wenig Wettbewerbsdruck auf die einheimischen Händler gab, Währungsvorteile an die Schweizer Kundschaft weiterzugeben.
Der Entscheid der Weko gegen diese Art von Wettbewerbsbeschränkung vorzugehen, ist wegweisend und eine deutliche Warnung an alle, die meinen, Extra-Gewinne durch Extra-Abschottung statt durch Extra-Leistung erzielen zu können!


Bildquelle: flickr.com

Newsletter: Internet-Anschlusspreise in der Schweiz klar teurer als im Ausland

Heute ist unser >>> newsletter Nr. 7 erschienen.  

Newsletter 7 2011INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO

1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPALE/ ARTICOLO PRINCIPALE

Vergleich zwischen den Preisen für den Internetzugang in der Schweiz und ihren Nachbarländern: Der hohe Preis der Schweizer Angebote ruft nach einer raschen Revision des Fernmeldegesetzes

Comparaison des prix de l'accès à Internet entre la Suisse et ses pays voisins: la cherté des offres suisses justifie un changement rapide de la loi sur les télécommunications

Confronto delle tariffe d’accesso a Internet tra la Svizzera e i Paesi limitrofi: le tariffe elevate delle offerte in Svizzera giustificano una rapida modifica della legge sulle telecomunicazioni

2. KURZMELDUNGEN/ BREVES/ IN BREVE

-           Bundesverwaltungsgericht bestätigt Empfehlung der Preisüberwachung zu Tarifen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Therapiezentrum Meggen vollumfänglich

-           Regierung des Kantons Graubünden folgt Empfehlung der PUE zu Tarifen für die Akut- und Übergangspflege ab 1.1.2011

-           Überprüfung der Tarife der KVA Thun aufgrund veränderter Rahmenbedingungen

Mobilterminierung: Entscheidend ist, dass die Konsumenten profitieren werden

Entente sur les prix entre les Telcos
Accordo sui prezzi tra le imprese di telecommunicazione

Kind knabbert an MobiltelefonHeute ist die Einigung zwischen den Telecom-Anbietern im Bereich der Mobilterminierung bekannt geworden. Prima vista ein seit langem überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Das Telefonieren von einem Netz in ein anderes Netz - zum Beispiel von Orange zu Swisscom - wird nicht mehr zu Preisen tarifiert, die im europäischen Vergleich jenseits von Gut und Böse liegen. Aber die Nagelprobe steht noch bevor: Denn entscheidend ist, ob und wie die Endverbraucher von diesem Vertrag zwischen den Anbietern profitieren werden: Wird auch Ihre Rechnung kleiner ausfallen?

Ob die Konsumentinnnen und Konsumenten also jubeln können, kann heute noch nicht gesagt werden. Entscheidend wird sein, dass die Konsumentenpreise in Schwung kommen. Ich denke an tiefere Endkundenpreise, neue Angebote, günstigeres Fix-to-Mobile, und ein Ende der Tarifierung on-net (auf dem eigenen Netz) und off-net (in ein fremdes Netz telefonieren) - letzteres ein Umstand, der viele ärgert und den Wettbewerb bremst.

Grundsätzlich bin ich immer skeptisch, wenn sich Anbieter über Preise einigen, insbesondere wenn sie damit einer Preisregulierung entgehen. Die Telekom-Unternehmungen haben es in der Hand, den Tatbeweis zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten zu erbringen. 

Auch weitergehende Fragen stellen sich: Wollten die Anbieter mit ihrem Vorgehen einer gesetzlichen Lösung den Wind aus den Segeln nehmen? Ich bin dezidiert der Auffassung, dass der Druck einer Gesetzeslösung - die der erstzuständigen ComCom die Möglichkeit gibt, von Amtes wegen einzuschreiten - aufrecht erhalten bleiben muss. Denn möglicherweise besteht noch Spielraum nach unten - zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. 

Die jüngste Vergangenheit lehrt uns: Das Verhandlungsprimat hat sich in wichtigen Fällen nicht bewährt, wenn die Interessenlagen nicht fair verteilt sind. Im besten Fall resultieren nur Verzögerungen. Haben die Anbieter gleichgerichtete Interessen, ist eine Einigung auf zu hohem Preisniveau wahrscheinlich. Haben die Anbieter ungleiche Interessen (Netzzugang Swisscom Festnetz), muss ohnehin die ComCom schlichten oder verfügen und den korrekten Preis festlegen.

Bildquelle: Flickr / netzwerg      

Günstiger Euro + Cassis de Dijon = Tiefere Konsumentenpreise (?)

Crème de Cassis - Neon ja - WikipediaDer Bundesrat hat entschieden: Ab dem 1. Juli 2010 gilt in der Schweiz das sogenannte Cassis-De-Dijon-Prinzip. Ich habe bereits früher einmal darüber gebloggt; erfreulich ist, dass es nun ab 1. Juli diesen Jahres so weit sein wird.

Die Beseitigung technischer Handelshemmnisse erleichtert die Vermarktung von Importprodukten - jene Kategorie von Produkten, die in der Schweiz traditionell mehr kosten als im Ausland. Allerdings ist die Liste der Ausnahmen doch recht lange - vor übertriebenen Erwartungen muss man deshalb warnen. Namentlich bei Lebensmitteln, Kosmetika, Textilien und Velos ergibt sich nun ein Preissenkungspotential.

Neben Cassis-De-Dijon ist der Euro so günstig wie noch nie. Der starke Schweizer Franken führt dazu, dass Importeure - sofern in Euro abgerechnet wird - für Importwaren weniger zahlen müssen. Herrscht wirksamer Wettbewerb, muss dieser Währungsvorteil über kurz oder lang auch im Portemonnaie von Herrn und Frau Schweizer zu spüren sein.

Importeuer oder Importeur?
Konsumentenfreundliche Importeure - oder solche, die von der Konkurrenz nicht ausgebootet werden wollen - tun gut daran, Währungsvorteile an die Kundinnen und Kunden weiter zu geben. Jene, die nur ihre Marge vergrössern wollen, werden aufgrund des Wettbewerbsdrucks, mit tieferen Marktanteilen aufgrund aufmerksamer Kundinnen und Kunden dafür bezahlen. Das seco wird die Auswirkungen der Gesetzesnovelle monitoren.

Auch wir als Konsumenten können hier unsere Rolle spielen: Indem wir den Markt nutzen, vergleichen - und namentlich bei teureren Importgütern vor dem Kaufentscheid den Verkäufer auf Wechselkursvorteile hinweisen und deren Weitergabe verlangen. Oder - wenn die Differenz zu gross oder der Verkäufer nicht verhandlungsbereit ist - halt wohl oder übel im Ausland einkaufen.

Bildquelle: Wikipedia, Neon ja.

Und sie sinken doch!

Anfangs Woche habe ich mich ganz speziell gefreut, als ich auf einen Artikel der „Zentralschweiz am Sonntag“ gestossen bin. Unter dem Titel „Parallelimporte lassen Preise purzeln“ hat der Journalist Stefan Kyora die Preisbewegungen ausgewählter Produkte nach der Aufhebung des Parallelimport-Verbots analysiert. In seinen Beobachtungen kommt er zum Schluss, dass die Preise mit zunehmenden Parallelimporten sinken.

So berichtet Kyora zum Beispiel über einen findigen Zuger Unternehmer, der bereits seit einiger Zeit Gillette-Produkte aus aller Welt in die Schweiz importiert. Dank dieser Einkaufsstrategie könnten sich die Schweizer Kunden unter dem sonst herrschenden Preisniveau mit diesen Markenartikeln eindecken. Nicht nur Hygieneartikel, sondern auch Bekleidung, Wohnbedarf oder Parfüms würden vermehrt nicht mehr auf dem Weg des jeweiligen Generalimporteurs beschafft, sondern bei anderen ausländischen Anbietern zu vorteilhafteren Konditionen geordert; so gäbe es unter anderem auch einzelne Autohändler, die ihre Neuwagen direkt im Ausland beschaffen würden – und diese so um einiges günstiger weiterverkaufen könnten.

Die Markenartikelhersteller mögen dieses Einkaufsverhalten nicht goutieren, müssen es jedoch zähneknirschend hinnehmen. Seit letzten Sommer das Importverbot für patentgeschützte Produkte aus dem europäischen Wirtschaftsraum aufgehoben wurde, bröckelt die Hochpreisinsel Schweiz; zwar noch etwas zaghaft und langsam, dafür aber stetig. Es zeichnet sich zunehmend ab, dass die Schweizer Kunden Preisdiskriminierungen gegenüber dem benachbarten Ausland gerade bei Artikeln des täglichen Gebrauchs immer weniger tolerieren und dass sich die Anbieter andere Einkaufskanäle mit günstigeren Konditionen suchen (müssen), um konkurrenzfähige Preise bieten zu können.

In diesem Sinne: Eine Schwalbe macht zwar noch keinen Sommer, es bleibt aber zu hoffen, dass sich dieser Trend zum vermehrten Parallelimport weiterhin fortsetzt; nicht zuletzt weil die Preisdiskrepanzen gegenüber unseren Nachbarländern meines Erachtens kaum gerechtfertigt werden können.

Foto: Flickr, Jens Dahlin

Die Ombudsfunktion des Preisüberwachers

En visite dans la Suisse romande - la terre, les gens et les vrais problèmes
In visita a Tramelan - la terra, le persone e i loro problemi

 IKarte Tramelan Jura Bernoisch bin zur Zeit  viel unterwegs und suche den Kontakt mit Leuten aus allen Landesteilen. Vor zehn Tagen in Altdorf - letzte Woche in Tramelan. Was mich bei diesen Besuchen besonders fasziniert, sind die Diskussionen mit den Menschen - bereichernd, inspirierend - und augenöffnend.

Nach meinem Vortrag über die Hochpreisinsel Schweiz stand in Tramelan eine offene Fragerunde auf dem Programm. Und diese sprudelten nur so aus den Besucherinnen und Besuchern: Krankenkassen-Prämien, Wasserpreise, Import-Restriktionen, Stromtarife, Handykosten, ÖV-Preise. Kaum ein Thema, welches nicht angesprochen wurde. Der Quotidien Jurassien hat sehr spannend über den Anlass berichtet.

Besonders berührt haben mich die Aussagen eines Familienvaters: Er habe, aus Budgetgründen, eine hohe Franchise gewählt. Kassenverbilligung vom Kanton erhalte er nicht - dafür verdiene er just zu viel. Mit seinen vier Kindern sehe er sich nun aufgrund der Prämienrunde mit einer über 20-prozentigen Kostensteigerung konfrontiert. Was ich ihm rate, wollte er wissen. Ich muss eingestehen, dass guter Rat in diesem Falle teuer ist.

Mit der erhöhten Franchise hat der Mann bereits maximale Eigenverantwortung gezeigt. Ein Kassenwechsel brächte vielleicht noch ein paar Franken Einsparung. Aber mehr ist in der heutigen Situation nicht drin.

Als Preisüberwacher setze ich mich mit voller Kraft dafür ein, dass die Preise im Gesundheitswesen unter Kontrolle bleiben: Spitaltarife, Labortarife, Ärztetarife, Medikamentenpreise. Erste Schritte in die richtige Richtung sind erfolgt: 200 Millionen Franken Einsparung bei den Labortarifen, 400 Millionen bei den Medikamenten, und Tarifsenkungen - z.B. um 14 Prozent bei den ambulanten Tarifen des Hôpital du Jura in Delsberg.

Problematisch ist und bleibt die Zunahme der medizinischen Leistungen, welche die Kosten in die Höhe schnellen lassen. Die Kosten drohen weiterhin aus dem Ruder zu laufen, wenn nicht dringend Massnahmen - wie von der Preisüberwachung mehrfach vorgeschlagen - ergriffen werden. Parlament, Verwaltung, Bundesrat und die Branche selbst sind mehr denn je gefordert.

>>> Quotidien Jurassien.pdf (145,93 kb)
>>> Tramelan def.pdf (1,82 mb)

Cassis de Dijon - Zaubertrank zaubert Preise schlank

Le principe de Cassis de Dijon décidé par les Chambres.
Il principio "Cassis de Dijon" deciso al Parlamento.


Bild Cassis de Dijon LikörIm Prinzip ist ein Cassis-de-Dijon ein Johannisbeer-Likör aus Frankreich, aus Dijon eben. Beim Cassis-de-Dijon-Prinzip hingegen geht es um die sogenannte Warenverkehrsfreiheit; der Name geht zurück auf einen entsprechenden Gerichtsentscheid in der EU.

Unterschiedliche Sicherheits- oder Umweltnormen oder unterschiedliche Verpackungs- und Deklarationsvorschriften behindern den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Diese sogenannten technischen Handelshemnisse (THG) bewirken eine Abschottung des Schweizer Marktes und sind deshalb mitverantwortlich für das Phänomen der Hochpreisinsel Schweiz. Heute nun konnten die letzten Differenzen im Parlament ausgeräumt werden, und das Cassis de Dijon-Prinzip kann in der Schweiz eingeführt werden.

Vermutlich ab 1. Januar 2010 können Produkte, die in einem EU-Land zugelassen sind, auch in der Schweiz vermarktet werden. Mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips wird ein weiterer Mosaikstein auf dem langen Weg zur Beseitigung überhöhter Preise in der Schweiz gelegt.

Bildquelle: flickr  
Zusatzinfos: Importwarenstatistik des BfS.pdf (293,20 kb)