Offenkundig zeigten meine mahnenden Worte, die ich auch direkt gegenüber dem eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) geäussert habe, Wirkung. Das freut mich! Schon im Juni 2012 hatte ich auf diesem Blog (Geeicht und geprüft...) gepostet, dass der Bund prüfe, ob es eine obligatorische Nachkontrolle für die Messgenauigkeit von Kaltwasserzählern geben soll. Anlass dieser Prüfung waren nicht etwa Probleme oder Beschwerden von Nutzern oder Dienstleistern, sondern rein die Tatsache, dass es mangels gesetzlicher Regelung theoretisch möglich wäre, Geräte zweifelhafter Qualität einzubauen. Um eventuell vorhandenen schwarze Schafe aufzuspüren, zog man flächendeckende periodische Überprüfungen in Erwägung.
Erfreulicher Weise kamen nun das METAS und der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches zum Ergebnis, dass solche Verfahren zur Prüfung der Messbeständigkeit, wie zum Beispiel die Nacheichung, einen Aufwand mit sich bringen, der sich vorerst nicht rechtfertigen lässt.
Nunmehr soll eine Vereinbarung zwischen beiden sicherstellen, dass die in der Schweiz eingesetzten Kaltwasserzähler während ihrer Verwendung die Messgenauigkeit einhalten. Ich halte das für eine gute Idee, die mit grosser Wahrscheinlichkeit zielführend ist. Wasserversorger sind Unternehmen, die Produkte erster Güte liefern. Externe Prüfungen beweisen, dass sie den hohen Qualitätsanforderungen regelmässig gerecht werden. Deshalb gibt es auch keinen Grund anzunehmen, dass bei der Technik und den Instrumenten völlig andere Standards gelten. Nicht zu vergessen ist, dass die regelmässige Kontrolle und Wartung der Zähler im ureigenen Interesse der Unternehmen liegt.
Für Haushalte wäre die 100-Prozent-sicher-Variante der Nacheichung auch nicht vorteilhaft, sondern teuer. Die Nacheichung muss bezahlt werden und der potentielle Gewinn wäre minim bis nicht vorhanden, wenn man bedenkt, dass zwischen 70% - 100% der Wasserkosten vom Verbrauch unabhängige Fixkosten sind.
Aus meiner Perspektive ist „Reaktion auf Verdacht“ die richtige Strategie im Sinne der Verhältnismässigkeit, wenn die Sachlage auf Einzelfälle hindeutet. Um über flächendeckende Nacheichungen und deren erhebliche Kostenfolge überhaupt nachzudenken, sollten zumindest ausreichen Indizien auf ein verbreitest Problem mit nennenswerten finanziellen Folgen vorhanden sein.
Insofern bin ich froh, steht die Kirche noch im Dorf und ich hoffe, dass sie da auch zukünftig bleibt!
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